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   OLG Frankfurt, 06.08.1990 - 3 Ws 617/90   

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OLG Frankfurt, 06.08.1990 - 3 Ws 617/90 (https://dejure.org/1990,14585)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.08.1990 - 3 Ws 617/90 (https://dejure.org/1990,14585)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. August 1990 - 3 Ws 617/90 (https://dejure.org/1990,14585)
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Papierfundstellen

  • StV 1990, 556
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 560/93

    Nachträglicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz neuerlicher

    Lassen diese Umstände trotz der neuen Tat eine künftig straffreie Führung des Verurteilten erwarten oder ergibt sich eine solchermaßen günstige Täterprognose jedenfalls unter Berücksichtigung der Anordnung und Erteilung von weiteren Maßnahmen nach § 56 f Abs. 2 StGB , so wird der Widerruf für unzulässig gehalten (vgl. Ruß in Leipziger Kommentar, 10. Aufl., § 56 f StGB Rdnr. 3; Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 56 f StGB Rdnr. 3 c; Lackner, StGB , 20. Aufl., § 56 f StGB Rdnr. 4; Horn in Systematischer Kommentar zum StGB , 16. Lieferung, 6. Aufl. (1992), § 56 f StGB Rdnr. 13; derselbe, JR 1981, S. 5 [6]; Klussmann in NJW 1973, S. 685 ff.; Frank in MDR 1982, S. 353 ff.; Boetticher in NStZ 1991, S. 1 f.; OLG Schleswig, Strafverteidiger 1982, S. 527; OLG Düsseldorf, Strafverteidiger 1983, S. 338 f.; OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1990, S. 556; OLG Bremen, MDR 1974, S. 593; OLG Zweibrücken, MDR 1987, S. 864 ; OLG Karlsruhe, MDR 1976, S. 863; anderer Meinung OLG Koblenz VRS 48, 263 [264]; LG Saarbrücken, MDR 1989, S. 179, die die Gesichtspunkte der Sühne und des Schuldausgleichs bei der Widerrufsentscheidung als maßgebliche Kriterien ansehen).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1993 - 3 Ws 644/93
    Dem sach- und zeitnäher mit den Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 StGB befaßten Gericht stehen aufgrund der durchgeführten Hauptverhandlung grundsätzlich die besseren Erkenntnismöglichkeiten für eines sachgerechte Beurteilung der Zukunftsprognose über den Verurteilten zur Verfügung (vgl. auch BVerfG NStZ 1985, 357 , OLG Koblenz OLGSt Nr. 10 zu § 56f StGB ; OLG Frankfurt StV 1990, 556).
  • OLG Hamm, 31.08.1995 - 2 Ws 459/95

    Widerruf der Strafaussetzung, Verlängerung der Bewährungszeit, Höchstmaß der

    Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, dass es in der Regel geboten ist, sich wegen der besseren Erkenntnismöglichkeiten der Beurteilung des die neue Straftat aburteilenden Gerichts anzuschließen (vgl. auch BVerfG NStZ 1985, 357; OLG Frankfurt StV 1990, 556 (Ls.); LG Berlin MDR 1988, 794; OLG Düsseldorf VRS 89, 33) .
  • OLG Hamm, 29.08.1995 - 2 Ws 452/95

    Neue Straftat, Bewährungsstrafe, Widerruf der Strafaussetzung, bessere

    Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, daß es in der Regel geboten ist, sich wegen der besseren Erkenntnismöglichkeiten der Beurteilung des die neue Straftat aburteilenden Gerichts anzuschließen (vgl. auch BVerfG NStZ 1985, 357 ; OLG Frankfurt StV 1990, 556 [Ls.]; LG Berlin MDR 1988, 794).
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   OLG Oldenburg, 11.07.1990 - 1 HEs 31/90   

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OLG Oldenburg, 11.07.1990 - 1 HEs 31/90 (https://dejure.org/1990,17014)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.07.1990 - 1 HEs 31/90 (https://dejure.org/1990,17014)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 1 HEs 31/90 (https://dejure.org/1990,17014)
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Papierfundstellen

  • StV 1990, 556
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07

    Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen

    Steht gar bereits zum Zeitpunkt des Erlasses des Haftbefehls fest, dass ein Gutachten - etwa zur Schuldfähigkeit des Betroffenen - eingeholt werden muss, so ist das Verfahren regelmäßig nicht ausreichend gefördert worden, wenn der Gutachtensauftrag erst mehrere Monate nach der Festnahme erteilt wurde (vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Juli 1990 - I HEs 31/90 -, StV 1990, S. 556).
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   LG Kiel, 12.06.1990 - 40 StVK 880/81   

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LG Kiel, 12.06.1990 - 40 StVK 880/81 (https://dejure.org/1990,12324)
LG Kiel, Entscheidung vom 12.06.1990 - 40 StVK 880/81 (https://dejure.org/1990,12324)
LG Kiel, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - 40 StVK 880/81 (https://dejure.org/1990,12324)
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