Weitere Entscheidungen unten: BGH, 11.01.1990 | BGH, 18.12.1990

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5454
BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89 (https://dejure.org/1990,5454)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1990 - 3 StR 470/89 (https://dejure.org/1990,5454)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 3 StR 470/89 (https://dejure.org/1990,5454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurkundung strafprozessualer Verfahrensvorgänge - Statthaftes Abweichen vom gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensgang - Ablehnung eines Aussetzungsantrags - Vernehmung des Angeklagten zur Sache im Laufe der Beweisaufnahme - Unzulässige Beschränkung der strafrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 148
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89
    Der allgemeine Entschluß oder eine Bereitschaft, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt nicht (BGHSt 36, 105, 110; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 8-24; Jähnke GA 1989, 376).
  • BGH, 12.12.1958 - 5 StR 475/58

    Untreue des Leiters eines Reisebüros gegenüber seinen Kunden und gegenüber

    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89
    Verletzt der Inhaber eines Reisebüros seine Pflichten aus einem bestehenden Schuldverhältnis gegenüber einem Reiseveranstalter, so kann er eine Untreue begehen, wenn er zur Zeit der schädigenden Handlung mit dem Treugeber bereits in Geschäftsverbindung steht (BGHSt 12, 207; 28, 20).
  • BGH, 12.02.1986 - 3 StR 11/86

    Vorgezogene Äußerungsrecht - Beweisaufnahme - Unterbrechung der Beweisaufnahme -

    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht die gesetzliche Reihenfolge nicht eingehalten zu werden, wenn ein Abweichen hiervon zweckmäßig ist und kein Verfahrensbeteiligter widerspricht (BGHSt 13, 358, 360; 19, 93, 96; BGH NStZ 1981, 111; BGH NStZ 1986, 370, 371).
  • BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87

    Freies Geleit zu Gunsten eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89
    Zur inneren Tatseite ist Gesamtvorsatz erforderlich, der nicht im Zweifel für den Angeklagten unterstellt werden darf (vgl. hierzu BGHSt 35, 218 [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87]; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 2, 8, 11).
  • BGH, 09.12.1959 - 2 StR 265/59
    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht die gesetzliche Reihenfolge nicht eingehalten zu werden, wenn ein Abweichen hiervon zweckmäßig ist und kein Verfahrensbeteiligter widerspricht (BGHSt 13, 358, 360; 19, 93, 96; BGH NStZ 1981, 111; BGH NStZ 1986, 370, 371).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78

    Unterlassen eines Konkursantrages - Treueverhältnis im Sinne des § 266

    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89
    Verletzt der Inhaber eines Reisebüros seine Pflichten aus einem bestehenden Schuldverhältnis gegenüber einem Reiseveranstalter, so kann er eine Untreue begehen, wenn er zur Zeit der schädigenden Handlung mit dem Treugeber bereits in Geschäftsverbindung steht (BGHSt 12, 207; 28, 20).
  • BGH, 19.06.1963 - 2 StR 179/63

    Vernehmung eines sein Geständnis widerrufenden Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht die gesetzliche Reihenfolge nicht eingehalten zu werden, wenn ein Abweichen hiervon zweckmäßig ist und kein Verfahrensbeteiligter widerspricht (BGHSt 13, 358, 360; 19, 93, 96; BGH NStZ 1981, 111; BGH NStZ 1986, 370, 371).
  • BGH, 14.10.1980 - 5 StR 277/80

    Erforderlichkeit der Vernehmung des Angeklagten zur Sache vor Eintritt der

    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht die gesetzliche Reihenfolge nicht eingehalten zu werden, wenn ein Abweichen hiervon zweckmäßig ist und kein Verfahrensbeteiligter widerspricht (BGHSt 13, 358, 360; 19, 93, 96; BGH NStZ 1981, 111; BGH NStZ 1986, 370, 371).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.1990 - 2 StR 311/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3149
BGH, 11.01.1990 - 2 StR 311/90 (https://dejure.org/1990,3149)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1990 - 2 StR 311/90 (https://dejure.org/1990,3149)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1990 - 2 StR 311/90 (https://dejure.org/1990,3149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme - Verlesung - Urkundenverlesung - Verwertung - Gegenstand der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anwendung

    Auszug aus BGH, 11.01.1990 - 2 StR 311/90
    Denn Tatsachen, die sowohl für Prozeßentscheidungen als auch für die Schuld- und Rechtsfolgenfrage von Bedeutung sind, müssen im Strengbeweis festgestellt werden (BGH StV 1982, 101; Kleinknecht/Meyer 39. Aufl. StPO § 244 Rdn. 8; Herdegen in KK 2. Aufl. StPO § 244 Rdn. 8; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. StPO § 244 Rdn. 6; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 131 f).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21

    Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig

    Auch die vom Landgericht vorgenommene Verlesung der Stellungnahmen der Brüder B. nach § 251 Abs. 3 StPO führte nicht dazu, dass sich die beantragte Beweiserhebung im Urkundsbeweis erübrigt hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 2 StR 311/90, StV 1991, 148, 149; Meyer-Goßner/Schmitt-Schmitt, 65. Aufl., § 251 Rn. 37; LR-Cirener/Sander, 27. Aufl., § 251 Rn. 73).
  • BGH, 14.05.2014 - 3 StR 398/13

    Fehlen einer hinreichend konkreten Bezeichnung der Einziehungsgegenstände

    Die Rüge des Angeklagten Kr., dass mehrere im Rahmen der Überwachung der Telekommunikation erhobene SMS-Mitteilungen nicht im Streng-, sondern lediglich im Freibeweisverfahren in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind, im Urteil aber gleichwohl Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 2 StR 311/90, StV 1991, 148, 149), ist nicht zulässig erhoben.
  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 538/91

    Verlesung von bei der Beweiswürdigung verwerteten Strafanträgen im Rahmen der

    Zutreffend ist allerdings ihr Ausgangspunkt, daß Tatsachen, die sowohl für eine Verfahrensvoraussetzung als auch für die Schuldfrage von Bedeutung sind, im Strengbeweis festgestellt werden müssen, für den die Vorschrift des § 261 StPO gilt (BGH StV 1982, 101; 1991, 148, 149).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1990 - 1 StR 627/90   

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https://dejure.org/1990,7985
BGH, 18.12.1990 - 1 StR 627/90 (https://dejure.org/1990,7985)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1990 - 1 StR 627/90 (https://dejure.org/1990,7985)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1990 - 1 StR 627/90 (https://dejure.org/1990,7985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung einer richterlichen Vernehmung als "andere Vernehmung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 148
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