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   OLG Düsseldorf, 12.12.1990 - 2 Ws 601/90   

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https://dejure.org/1990,7717
OLG Düsseldorf, 12.12.1990 - 2 Ws 601/90 (https://dejure.org/1990,7717)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.1990 - 2 Ws 601/90 (https://dejure.org/1990,7717)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 2 Ws 601/90 (https://dejure.org/1990,7717)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 663
  • StV 1991, 169
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 06.10.1998 - HEs 129/98
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u.a. BGH NStZ 91, 546; SenE MDR 91, 662, 663 und ständige Rechtsprechung des Senats; OLG Düsseldorf MDR 91, 663; zuletzt etwa erneut OLG Düsseldorf NJW 96, 2587, 2588) und von dem Bundesverfassungsgericht gerade in neuerer Zeit nochmals nachhaltig betont wurde (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 397; NStZ 91, 397, 398 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 46, 194, 195), ist jede Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.
  • OLG Bremen, 19.08.1992 - BL 173/92

    Aufhebung von Haftbefehlen; Sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft

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  • OLG Köln, 23.03.1993 - HEs 35/93

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei Nichtfestlegung der

    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u.a. aus neuerer Zeit BGH NStZ 91, 546; OLG Düsseldorf MDR 91, 663; Senatsentscheidungen MDR 91, 662, 663; MDR 92, 1070) und insbesondere vom Bundesverfassungsgericht gerade neuerdings immer wieder nachhaltig betont wird (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 397; NStZ 91, 397, 398; JMBl NRW 90, 236; zuletzt wieder BVerfG NJW 92, 1749 und 1750; vgl. auch BVerfGE 56, 194, 195), ist jede Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.
  • OLG Köln, 18.08.1998 - HEs 171/98

    Haftbefehl; Verhältnismäßigkeit; gerichtsorganisatorische Maßnahmen

    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u. a. BGH NSDZ 91, 546; OLG Düsseldorf MDR 91, 663, zuletzt etwa wieder OLG Düsseldorf NJW 96, 2587, 2588; ständige Rechtsprechung auch des Senats) und von dem Bundesverfassungsgericht gerade in neuerer Zeit nochmals nachhaltig betont wurde (BVerfG NSDZ 91, 397, 398 m. w. N.; vgl. auch BVerfGE 46, 194, 195), ist jede Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 22.10.1990 - Ws 476/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5432
OLG Bamberg, 22.10.1990 - Ws 476/90 (https://dejure.org/1990,5432)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.10.1990 - Ws 476/90 (https://dejure.org/1990,5432)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Oktober 1990 - Ws 476/90 (https://dejure.org/1990,5432)
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  • StV 1991, 169
 
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Wird zitiert von ... (2)

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