Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.12.1990 - 2 Ws 601/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,7717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1991, 663
- StV 1991, 169
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 06.10.1998 - HEs 129/98 Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u.a. BGH NStZ 91, 546; SenE MDR 91, 662, 663 und ständige Rechtsprechung des Senats; OLG Düsseldorf MDR 91, 663; zuletzt etwa erneut OLG Düsseldorf NJW 96, 2587, 2588) und von dem Bundesverfassungsgericht gerade in neuerer Zeit nochmals nachhaltig betont wurde (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 397; NStZ 91, 397, 398 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 46, 194, 195), ist jede Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.
- OLG Bremen, 19.08.1992 - BL 173/92
Aufhebung von Haftbefehlen; Sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 23.03.1993 - HEs 35/93
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei Nichtfestlegung der …
Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u.a. aus neuerer Zeit BGH NStZ 91, 546; OLG Düsseldorf MDR 91, 663; Senatsentscheidungen MDR 91, 662, 663; MDR 92, 1070) und insbesondere vom Bundesverfassungsgericht gerade neuerdings immer wieder nachhaltig betont wird (BVerfG StV 91, 307 = NStZ 91, 397; NStZ 91, 397, 398; JMBl NRW 90, 236; zuletzt wieder BVerfG NJW 92, 1749 und 1750; vgl. auch BVerfGE 56, 194, 195), ist jede Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann. - OLG Köln, 18.08.1998 - HEs 171/98
Haftbefehl; Verhältnismäßigkeit; gerichtsorganisatorische Maßnahmen
Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. u. a. BGH NSDZ 91, 546; OLG Düsseldorf MDR 91, 663, zuletzt etwa wieder OLG Düsseldorf NJW 96, 2587, 2588; ständige Rechtsprechung auch des Senats) und von dem Bundesverfassungsgericht gerade in neuerer Zeit nochmals nachhaltig betont wurde (BVerfG NSDZ 91, 397, 398 m. w. N.; vgl. auch BVerfGE 46, 194, 195), ist jede Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft nur dann zulässig, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Klärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders als durch vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen gesichert werden kann.
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 22.10.1990 - Ws 476/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,5432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1991, 169
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
Untersuchungshaft auf Grund eines Betrugsverdachts; Rechtfertigung der Fortdauer …
Vielmehr haben die Gerichte alle organisatorischen Maßnahmen auszuschöpfen, um sicherzustellen, daß die bei ihnen schwebenden Haftsachen innerhalb einer angemessenen Frist erledigt werden können (…vgl. BVerfG a.a.O.; BGH NStZ 1991, 546 ; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1982, 531; 1990, 503; 1991, 308; KG Strafverteidiger 1985, 116; OLG Schleswig Strafverteidiger 1985, 115; OLG Bamberg Strafverteidiger 1991, 169 ). - OLG Bremen, 19.08.1992 - BL 173/92
Aufhebung von Haftbefehlen; Sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar