Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.08.1990

Rechtsprechung
   BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90   

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BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90 (https://dejure.org/1990,308)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1990 - 3 StR 184/90 (https://dejure.org/1990,308)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90 (https://dejure.org/1990,308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Beschwer des Angeklagten - Unerlaubtes Handeltreiben - Unerlaubtes Veräußern - Gewinnstreben - Lagerhaltung - Beweisantrag - Beweistatsache - Beweisthema

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache; Lagerhaltung in gewinnbringender Verwertungsabsicht als Handeltreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • strate.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Freie Beweiswürdigung und gebundene Beweiserhebung (RA Gerhard Strate)

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 162
  • NJW 1991, 435
  • MDR 1991, 72
  • NStZ 1990, 602
  • NStZ 1991, 449 (Ls.)
  • StV 1991, 2
  • JR 1991, 470
  • JR 1991, 472
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Schließlich wäre zu beachten gewesen, daß schon die Lagerhaltung in gewinnbringender Verwertungsabsicht, jedenfalls wenn, wie hier, umsatzfördernde Handlungen vorgenommen werden, als Handeltreiben zu würdigen ist (BGHSt 30, 359 (361); 30, 277 (278)).
  • BGH, 25.10.1989 - 3 StR 313/89

    Anforderungen an den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Nicht beschwert ist der Angeklagte durch die unterbliebene Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit mindestens 100 g Haschisch, die er etwa Ende Juni 1988 dem Zeugen H. aus einer tatsächlich vorhandenen Menge ernsthaft anbot (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 19).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Schließlich wäre zu beachten gewesen, daß schon die Lagerhaltung in gewinnbringender Verwertungsabsicht, jedenfalls wenn, wie hier, umsatzfördernde Handlungen vorgenommen werden, als Handeltreiben zu würdigen ist (BGHSt 30, 359 (361); 30, 277 (278)).
  • BGH, 16.02.1990 - 3 StR 390/89

    Voraussetzung der Einstufung einer Tat als versuchte schwere räuberische

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Zutreffend geht das Landgericht von der nicht geringen Menge von 2 kg Haschisch mit einem Wirkstoffgehalt von 3 % THC (vgl. BGHR BtMG § 29 III 4 Menge 6) aus, die er etwa Ende Juni 1988 unerlaubt in Besitz hatte.
  • BGH, 05.04.1990 - 1 StR 68/90

    Aussetzung der Hauptverhandlung wegen fehlender Bekanntgabe des Wohnortes eines

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Wenn aber ein Angeklagter aus - für die Würdigung einer Zeugenaussage oft nicht vorrangigen (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1990 - 1 StR 68/90 - S. 7, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) - Hilfstatsachen zu früherem Verhalten eines Zeugen die Unglaubwürdigkeit dieses Zeugen folgern will, dann ist es ihm zuzumuten, diese Hilfstatsachen genau und substantiiert darzulegen (ebenso schon BGHSt 27, 95 (97) [BGH 22.12.1976 - 3 StR 393/76]), damit das Gericht die Bedeutung dieser Hilfstatsachen, auf die es ankommen soll, prüfen und gegebenenfalls auch als wahr unterstellte Tatsachen in seine Beweiswürdigung einbeziehen kann, ohne zeitaufwendige Beweiserhebungen durchzuführen.
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 210/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnungsgesuche gegen

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Diese - von der Beweisperson wahrgenommenen - Umstände und Handlungen müssen unter Beweis gestellt und im Beweisantrag erkennbar gemacht werden (BGHR StPO § 244 VI Beweisantrag 4: "ganz oder teilweise zu Unrecht belastet"; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 205 f: "Verhaltensauffälligkeiten"; ähnlich BGHR a.a.O. 13).
  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Zwar ist in BGHSt 1, 137 (138) der Begriff "Anstiftung" als "Rechtstatsache" und zur Begründung eines Beweisantrages als ausreichend bezeichnet worden.
  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Die von der Revision angeführten Entscheidungen BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 und 15 betreffen die anders gelagerten Fälle wörtlich in die Hauptverhandlung durch Verlesung eingeführter Vernehmungsniederschriften oder einer durch Inaugenscheinnahme eingeführten Urkunde.
  • BGH, 22.11.1988 - 1 StR 559/88

    Bestellung von Waren, obwohl der Besteller weiss, dass er nicht genügend

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Die von der Revision angeführten Entscheidungen BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 und 15 betreffen die anders gelagerten Fälle wörtlich in die Hauptverhandlung durch Verlesung eingeführter Vernehmungsniederschriften oder einer durch Inaugenscheinnahme eingeführten Urkunde.
  • BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Bei der von der Revision weiterhin erwähnten Entscheidung des 1. Strafsenats (a.a.O. 21) kann es bei Zugrundelegung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach Lage der Dinge nur so gewesen sein, daß sich aus dem angefochtenen Urteil selbst die Tatsache des Vorhalts und der Inhalt des vorgehaltenen Teils der Niederschrift ergeben haben, wie auch durch die Bezugnahme auf BGHSt 21, 285, 286 bestätigt wird.
  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 619/67
  • BGH, 22.12.1976 - 3 StR 393/76

    Unterschiedlichkeit der Warnwirkung einer Verbüßung von Freiheitsstrafe und

  • RG, 28.01.1905 - 3446/04

    Ist in dem Antrage auf Vernehmung von Zeugen darüber, daß ein Kind verdorben und

  • RG, 31.01.1895 - 4689/94

    Ist der in der Hauptverhandlung gestellte Beweisantrag des Angeklagten, über die

  • RG, 14.01.1907 - I 967/06

    Kann das Gericht den Antrag auf Vernehmung von Zeugen über gewisse

  • RG, 12.11.1923 - III 844/23

    Wann können Beweisanträge abgelehnt werden, weil sie auf Werturteile

  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung;

    Die bloße Bezeichnung einer Akte und die Angabe, dass sich aus dieser Akte die Unwahrheit einzelner Angaben der Zeugin A. N. und das Vorliegen einer "tiefgreifenden psychischen Störung" bei dieser Zeugin ergeben hätte, reicht dafür nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90, NStZ 1990, 602).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Zur Bedeutung des Merkmals der Konnexität für einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen (Fortführung von BGHSt 37, 162; 39, 251).

    Die Wertung des Oberlandesgerichts, insoweit handele es sich nicht um einen ordnungsgemäßen Beweisantrag, da keine dem Beweis durch Vernehmung des Zeugen zugängliche, hinreichend konkrete Tatsachen unter Beweis gestellt werden (vgl. BGHSt 37, 162, 163 f.; 39, 251, 253), ist nicht zu beanstanden.

    Ein Beweisantrag i.S.d. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO setzt als erstes Erfordernis eine konkrete und bestimmte Behauptung einer Tatsache voraus (vgl. BGHSt 37, 162, 164 f.).

    Denn in dem Antrag fehlt jeder Hinweis auf eine Wahrnehmungsgrundlage des Zeugen für dieses Werturteil (vgl. BGHSt 37, 162, 164).

    Die bloße Wiedergabe der von einem Zeugen erwarteten Wertungen oder Schlußfolgerungen kann die Behauptung der Tatsachen, an die sich die Bewertung möglicherweise knüpfen läßt, nicht ersetzen (vgl. BGHSt 37, 162, 164; 39, 251, 254; BGHR StPO § 244 VI Beweisantrag 4, 13, 31).

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Die Notwendigkeit einer solchen Trennung von Beweistatsache und Beweisziel wird besonders deutlich angesichts dessen, daß die Beweisbehauptung einer exakten und sinnvollen Anwendung der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zugänglich sein muß (BGHSt 37, 162, 165; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 45).

    Bei Werturteilen hat die Rechtsprechung in vergleichbarer Weise darauf abgestellt, daß die Angabe von bloßen Wertungen wie denen, daß jemand "unglaubwürdig" (RGSt 27, 95, 97), "verhaltensgestört", "süchtig" oder "angeheitert" sei, die Behauptung derjenigen Tatsachen nicht ersetzen kann, an die die betreffende Wertung sich möglicherweise knüpfen läßt (BGHSt 37, 162).´.

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Rechtsprechung
   BGH, 07.08.1990 - 1 StR 263/90   

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https://dejure.org/1990,2291
BGH, 07.08.1990 - 1 StR 263/90 (https://dejure.org/1990,2291)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1990 - 1 StR 263/90 (https://dejure.org/1990,2291)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1990 - 1 StR 263/90 (https://dejure.org/1990,2291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der wiederholten Vernehmung als Verletzung der gerichtlich obliegenden Aufklärungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1991, 2
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86

    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der

    Auszug aus BGH, 07.08.1990 - 1 StR 263/90
    Die Behauptung, der Zeuge werde nun eine andere Person als Abnehmer bezeichnen, trug vielmehr alle Züge einer durch keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gestützten Hoffnung oder Möglichkeit (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2).
  • BGH, 26.06.1987 - 2 StR 255/87

    Rüge wegen mangelnder Sachaufklärung bei unterlassener Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 07.08.1990 - 1 StR 263/90
    Dem Antrag, einen bereits vernommenen Zeugen zum selben Beweisthema nochmals zu vernehmen, braucht das Gericht - vorbehaltlich seiner Aufklärungspflicht - nicht zu entsprechen, weil ein derartiges Verlangen lediglich auf eine Wiederholung abzielt (BGH NStZ 1983, 375, 376; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1987 - 2 StR 255/87 bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988, 18; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 244 Rdn. 26).
  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Fortgesetzte Urkundenfälschung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 07.08.1990 - 1 StR 263/90
    Dem Antrag, einen bereits vernommenen Zeugen zum selben Beweisthema nochmals zu vernehmen, braucht das Gericht - vorbehaltlich seiner Aufklärungspflicht - nicht zu entsprechen, weil ein derartiges Verlangen lediglich auf eine Wiederholung abzielt (BGH NStZ 1983, 375, 376; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1987 - 2 StR 255/87 bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988, 18; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 244 Rdn. 26).
  • BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes:

    Es kann offenbleiben, ob sich das Landgericht zu Recht auf die von ihm genannten Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO aF gestützt hat oder ob der Antrag schon deshalb nur im Rahmen der Aufklärungspflicht zu behandeln und abzulehnen war, weil es sich um einen Antrag auf wiederholte Beweiserhebung handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 4 StR 533/19; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 3 StR 211/01; BGH, Urteil vom 7. August 1990 - 1 StR 263/90, BGHR § 244 Abs. 6 Beweisantrag 16; BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 67/95, BGHR § 244 Abs. 6 Beweisantrag 32).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

    Die ohne Rücksicht auf das Fragerecht des Angeklagten erfolgte vorzeitige Entlassung des Zeugen hindert das Gericht, den Angeklagten auf den Weg des Beweis- oder Beweisermittlungsantrags zu verweisen, wenn dieser eine erneute Vorladung des Zeugen zu dessen ergänzender Befragung durchzusetzen wünscht, wie es nach ordnungsgemäßer Entlassung des Zeugen dem Verfahrensrecht entspräche (vgl. Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 70; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 16; § 244 Abs. 2 Aussageentstehung 1; BGH NJW 1986, 267; vgl. hingegen BGHR StPO § 248 Entlassung 1).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des

    Solches entspräche nur nach ordnungsgemäßer Entlassung des Zeugen erst nach Unterrichtung des Angeklagten dem Verfahrensrecht (vgl. Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 70; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 16; § 244 Abs. 2 Aussageentstehung 1; BGH NJW 1986, 267; vgl. auch BGHR StPO § 248 Entlassung 1).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Die Revision teilt entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht mit, daß und wozu diese Zeugen bereits ausgesagt hatten, so daß das Revisionsgericht nicht prüfen kann, ob das Beweisverlangen der Staatsanwaltschaft überhaupt einen Beweisantrag darstellt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 16, 32; BGH, Urt. vom 13. Dezember 2001 - 5 StR 322701).
  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

    Ein Antrag auf wiederholte Beweiserhebung, dem das Gericht nur im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachkommen muss (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 3 StR 211/01; BGH, Urteil vom 7. August 1990 - 1 StR 263/90, BGHR § 244 Abs. 6 Beweisantrag 16; BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 67/95, BGHR § 244 Abs. 6 Beweisantrag 32), liegt indes nur vor, wenn Beweisthema und Beweismittel der früheren und der begehrten Beweiserhebung jeweils identisch sind.
  • BGH, 18.07.2001 - 3 StR 211/01

    Aufklärungspflicht (keine Bindung an die Ablehnungsgründe des § 244 StPO);

    Der Hilfsbeweisantrag war eine Beweisanregung und kein echter Beweisantrag, da er im Ergebnis lediglich auf die Wiederholung einer Beweiserhebung abzielte (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 16 und 32; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 244 Rdn. 6 m.w.Nachw.).

    Das Gericht braucht einer solchen Beweisanregung nur im Rahmen der Aufklärungspflicht nachzukommen, ohne an die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO gebunden zu sein (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 16 und 32).

  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97

    Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof darauf abgehoben, daß dadurch das Fragerecht des Angeklagten gesichert werde: Er habe so die Möglichkeit, Fragen an den Zeugen zu stellen oder stellen zu lassen, ehe dieser entlassen werde (BGH NStZ 1983, 181; 1997, 402; NJW 1986, 267; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 15); der Angeklagte sei insbesondere nicht darauf angewiesen, zum Zwecke der Befragung einen besonderen Anforderungen genügenden Beweisantrag zu stellen (BGH NJW 1986, 267; vgl. BGHR StPO § 244 VI Beweisantrag 16; BGH NStZ 1983, 375, 376; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 244 Rdn. 26 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95

    Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema -

    Das Gericht braucht einem solchen Beweisverlangen nur im Rahmen seiner Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) nachzukommen, ohne an die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO gebunden zu sein (st. Rspr., BGH bei Dallinger MDR 1952, 18; 1958, 741; BGH NJW 1960, 2156 f; BGH bei Holtz MDR 1978, 626; 1981, 267; BGH NStZ 1983, 375 f; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988, 18; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 16; ebenso Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag 5. Aufl. S. 95; Herdegen in KK 3. Aufl. § 244 Rdn. 15; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 133).
  • BGH, 13.12.2001 - 5 StR 322/01

    Unzulässige Verfahrensrüge; Beweisantrag

    Die Verfahrensrüge ist nicht in zulässiger Weise erhoben, denn die Revision teilt entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht mit, daß und wozu der Zeuge, dessen Vernehmung die Staatsanwaltschaft mit ihrem Antrag erstrebte, in der Hauptverhandlung bereits zur Sache ausgesagt hatte, so daß das Revisionsgericht nicht prüfen kann, ob das Beweisverlangen der Staatsanwaltschaft überhaupt einen Beweisantrag darstellt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 16, 32).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09

    Antrag auf Einvernahme eines Tatopfers nach ersetzender Vorführung einer

    Die Beweisbehauptung zielte deshalb nicht lediglich auf eine (teilweise) Wiederholung der Vernehmung ab (vgl. BGH, StV 1991, 2 ).
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 329/93

    Nachholung einer fehlerhaft unterbliebenen Beweiserhebung - Ablehung eines

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