Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.11.1990

Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1991 - 4 StR 16/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2133
BGH, 14.03.1991 - 4 StR 16/91 (https://dejure.org/1991,2133)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1991 - 4 StR 16/91 (https://dejure.org/1991,2133)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1991 - 4 StR 16/91 (https://dejure.org/1991,2133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Glaubwürdigkeitsprüfung - Epileptiker - Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB §§ 177, 179; StPO § 244 Abs. 2
    Abgrenzung von Mißbrauch Widerstandsunfähiger und Vergewaltigung - Erforderlichkeit sachverständiger Aussagebegutachtung bei Epilepsie und Alkoholeinfluß

Papierfundstellen

  • StV 1991, 245
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.1982 - 4 StR 592/82

    Körperliche Widerstandsunfähigkeit im Sinne des § 179 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - 4 StR 16/91
    Diese Alternative ist nur dann gegeben, wenn das Opfer zu jeglicher Abwehrhandlung unfähig ist (BGH NJW 1983, 636).

    Das erfüllt jedoch den Tatbestand des § 177 StGB und nicht denjenigen des § 179 StGB (vgl. auch BGH NStZ 1981, 23; NJW 1983, 636; Lackner a.a.O. Anm. 4 b).

  • OLG Hamm, 30.10.1969 - 2 Ss 594/69
    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - 4 StR 16/91
    Diese können unmittelbar Einfluß auf die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Epileptikers haben (vgl. dazu eingehend OLG Hamm NJW 1970, 907 (908) [OLG Hamm 30.10.1969 - 2 Ss 594/69]).
  • BGH, 16.07.1980 - 3 StR 232/80

    Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit zu außerehelichen sexuellen Handlungen oder

    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - 4 StR 16/91
    Das erfüllt jedoch den Tatbestand des § 177 StGB und nicht denjenigen des § 179 StGB (vgl. auch BGH NStZ 1981, 23; NJW 1983, 636; Lackner a.a.O. Anm. 4 b).
  • BGH, 05.09.1996 - 1 StR 416/96

    Zeugenvernehmung - Psychiatrisches Gutachten - Aussagefähigkeit

    Doch wird die besondere Sachkunde eines Psychiaters benötigt, wenn ein Zeuge an einer geistigen Erkrankung leidet, die sich auf seine Aussagetüchtigkeit auswirken kann, denn die Beurteilung krankhafter Zustände setzt medizinische Kenntnisse voraus, die der Psychologe nicht besitzt (BGHSt 23, 8, 12, 13 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10; BGH StV 1993, 522; 1995, 398).

    Es ist nicht auszuschließen, daß organische Schäden der Zeugin deren Aussagetüchtigkeit nachhaltig stören (vgl. für den Fall einer Epilepsie: BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10 m.w.Nachw.).

  • BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer kindlichen Zeugin (prinzipiell vorhandenen

    Generelle Beeinträchtigungen der Aussagefähigkeit können sich allerdings bei einer manifesten Erkrankung ergeben (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10).
  • BGH, 09.04.2002 - 5 StR 110/02

    Mord zur Befriedigung des Sexualtriebs; Heimtücke; Überraschungseffekt;

    Trotz der für sich nicht bedenklichen gesicherten Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB erscheint nicht ganz zweifelsfrei, ob das Schwurgericht mit Hilfe des gehörten Sachverständigen sämtliche in Betracht zu ziehenden schwierigen Probleme im Zusammenhang mit der Epilepsieerkrankung des Angeklagten - mit der denkbaren Folge einer noch stärkeren psychischen Beeinträchtigung bei Tatbegehung - hinreichend bedacht hat (vgl. dazu nur BGH StV 1992, 503; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10 m. w. N.; Bleuler, Lehrbuch der Psychiatrie 15. Aufl. S. 379, 404; Rasch, Forensische Psychiatrie 2. Aufl. S. 209 f.).
  • BGH, 29.07.2003 - 4 StR 253/03

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und teilweiser Unwahrheit der

    Die Hinzuziehung eines geeigneten Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10, 18 und Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 3, 4, 5) in der neuen Hauptverhandlung erscheint deshalb angeraten.
  • BGH, 08.12.2009 - 5 StR 449/09

    Gebotene Aufklärung der Schuldfähigkeit (Anzeichen zerebralen Abbaus;

    Denn es kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die zu § 21 StGB - naheliegend unter Zuziehung eines Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10) - neu zu treffenden Feststellungen hier sogar zu einer anderen Beurteilung der Voraussetzungen des § 20 StGB führen könnten.
  • BGH, 24.03.1992 - 5 StR 64/92

    Entfallen des subjektiven Tatbestandes vor Hoffnung des Täters bei Entführung des

    Schließlich ist das Landgericht auch zu keinen Feststellungen gelangt, welche die Annahme rechtfertigen würden, die Nebenklägerin sei infolge des genossenen Alkohols widerstandsunfähig im Sinne des § 179 Abs. 1 StGB gewesen (vgl. dazu BGHR StGB § 179 Abs. 1 Widerstandsunfähigkeit 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1214
BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90 (https://dejure.org/1990,1214)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1990 - 2 StR 536/90 (https://dejure.org/1990,1214)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1990 - 2 StR 536/90 (https://dejure.org/1990,1214)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 245
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85

    Prüfungsumfang der Prozessvoraussetzungen - An die Bezeichnung des

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90
    Eine Verurteilung war nur zulässig, wenn das strafbare Verhalten des Angeklagten so konkret bezeichnet wurde, daß erkennbar war, welche bestimmten Taten von der Verurteilung erfaßt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Januar 1986 - 1 StR 646/85 = NStZ 1986, 275).

    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, desto fraglicher wird es, ob der Richter von der Tat im Sinne des S 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (vgl. BGHSt 10, 137, 139; BGH, Urt. vom 5. Mai 1982 - 2 StR 61/82; Beschl. vom 22. Februar 1985 - 2 StR 50/85 und vom 28. Januar 1986 - 1 StR 646/85).

  • BGH, 05.05.1982 - 2 StR 61/82

    Beihilfe zum Betrug durch Verkauf von Flüssigzucker an Winzer - Strafmildernde

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90
    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, desto fraglicher wird es, ob der Richter von der Tat im Sinne des S 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (vgl. BGHSt 10, 137, 139; BGH, Urt. vom 5. Mai 1982 - 2 StR 61/82; Beschl. vom 22. Februar 1985 - 2 StR 50/85 und vom 28. Januar 1986 - 1 StR 646/85).
  • BGH, 22.02.1985 - 2 StR 50/85

    Verurteilung wegen einer nicht hinreichend bestimmten Tat

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90
    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, desto fraglicher wird es, ob der Richter von der Tat im Sinne des S 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (vgl. BGHSt 10, 137, 139; BGH, Urt. vom 5. Mai 1982 - 2 StR 61/82; Beschl. vom 22. Februar 1985 - 2 StR 50/85 und vom 28. Januar 1986 - 1 StR 646/85).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90
    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, desto fraglicher wird es, ob der Richter von der Tat im Sinne des S 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (vgl. BGHSt 10, 137, 139; BGH, Urt. vom 5. Mai 1982 - 2 StR 61/82; Beschl. vom 22. Februar 1985 - 2 StR 50/85 und vom 28. Januar 1986 - 1 StR 646/85).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Nur so läßt sich der Gefahr begegnen, "daß der Richter sich bei der Würdigung des Umfangs der Schuld und der Schwere der Tat von dem Boden der festen richterlichen Überzeugung entfernt und von einer in ihren Grenzen unklaren Gesamtvorstellung beeinflussen läßt ..." (BGHSt 1, 219, 222; vgl. auch BGHSt 10, 137, 139; BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 1; BGH StGB § 176 Mindestfeststellungen 1 und 2, BGH StV 1991, 245, 246).

    Dadurch wurde die Notwendigkeit, bei einer fortgesetzten Tat eine Mindestzahl individualisierter Tatbestandsverwirklichungen festzustellen (vgl. BGH StV 1991, 245, 246; 1993, 508, 509; BGH, Beschlüsse vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93 und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93; Jähnke GA 1989, 376, 390), nicht in Frage gestellt, sondern lediglich ein entsprechender Mangel bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen unter dem Gesichtspunkt mangelnder Beschwer für hinnehmbar erklärt.

  • BGH, 27.09.2023 - 5 StR 120/23

    Ausübung der Schreibertätigkeit als bandenmäßiges Handeltreiben mit

    Sollen innerhalb der so konkretisierten Tatserie weitere Einsätze als "Schreiber" abgeurteilt werden, so müssen auch hierzu nicht die konkreten Tage der Tätigkeit und die Namen der betreuten Fahrer bezeichnet werden, um die Unterscheidbarkeit von anderen, gleichartigen Taten zu gewährleisten und den Umfang der Rechtskraft festzulegen (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschlüsse vom 28. November 1990 - 2 StR 536/90, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1; vom 18. Mai 1993 - 3 StR 188/93, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 4).
  • BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92

    Beisitzer - Urteil - Pflichtgemäßes Ermessen

    Die Feststellungen zur Sache sind - insbesondere nach den Maßstäben von BGH NStZ 1986, 275 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1; BGH StV 1992, 6 f. - hinreichend konkret, um den Schuldspruch zu tragen.
  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20

    Mindestanforderungen an die Urteilsgründe bei der Verurteilung wegen

    Allerdings ist sie im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass eine Verurteilung nur zulässig ist, wenn das Verhalten des Angeklagten im Urteil so konkret bezeichnet wird, dass erkennbar ist, welche bestimmte Tat von der Verurteilung erfasst wird (BGH, Beschluss vom 28. November 1990 - 2 StR 536/90, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1).
  • BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93

    Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur

    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf ermittelt wurden, desto fraglicher wird es, ob der Richter von der Tat überhaupt im Sinne von § 261 StPO überzeugt sein kann (BGHSt 10, 137, 139; BGH, Urt. v. 5. Mai 1982 - 2 StR 61/82; Beschl. v. 22. Februar 1985 - 2 StR 50/87; v. 21. Januar 1986 - 1 StR 646/85; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1; StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 1; BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1992 - 3 StR 455/92; v. 16. Dezember 1992 - 3 StR 561/92).
  • BGH, 18.05.1993 - 3 StR 188/93

    Feststellungen - Geringe Menge - Haschisch - Angeklagter - Mindestanforderungen -

    Demgemäß ist eine Verurteilung nur zulässig, wenn das Verhalten des Angeklagten im Urteil so konkret bezeichnet wird, daß erkennbar ist, welche bestimmte Tat von der Verurteilung erfaßt wird (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1).

    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, desto fraglicher wird es, ob der Richter von der Tat i.S.d. § 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (BGH StV 1991, 245).

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

    Entgegen der Meinung der Revision ist in jedem der Fälle, die ihm zur Last liegen, noch ausreichend erkennbar, welche Tat von der Verurteilung erfaßt wird (vgl. dazu BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1, 3, 4; BGH StV 1994, 361).
  • BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92

    Anforderungen an die Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen in den

    Werden einem Angeklagten mehrere Tatbegehungen oder eine Mehrzahl von Tatbegehungsweisen angelastet, so müssen Zeit, Ort und ungefähre Begehungsweise konkret mitgeteilt werden, um einen Angeklagten in die Lage zu versetzen, sich dagegen im einzelnen verteidigen zu können (vgl. BGH StV 1991, 245 f.).

    Im übrigen weist der Senat auf folgendes hin: Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu prüfen haben, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 273; 16, 124, 128 f.; 37, 45, 47 f.; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92); zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewandten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH NStZ 1982, 128 und NStZ 1986, 275; BGH StV 1991, 245 st.Rspr.).

  • OLG Köln, 22.12.1998 - HEs 233/98
    Eine Verurteilung nach dieser Bestimmung ist nur zulässig, wenn die Art und die Menge der Betäubungsmittel und das strafbare Verhalten des Beschuldigten so konkret bezeichnet werden können, daß erkennbar wird, welche Taten von der Verurteilung umfaßt werden (Körner, Betäubungsmittelgesetz - Arzneimittelgesetz, 4. Aufl., § 29 Rdnr. 160 unter Hinweis auf BGH vom 28.11.1990 - 2 StR 536/90 und BGH vom 30.3.1990 - 2 StR 70/90).
  • BGH, 05.02.2009 - 4 StR 640/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen; nötige

    Darüber hinaus wird, je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldspruch bekannt sind, desto fraglicher, ob der Richter von der Tat im Sinne des § 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1 und 2).
  • BGH, 10.06.1994 - 3 StR 361/92

    Urteilsbegründung - Gleichartige Straftaten - Eindeutigkeit des Urteils

  • BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92

    Zusammenfassende Wertung - Einzelakt - Fortsetzung - Fortgesetzte Tat

  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 250/94

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Aufklärungsrüge - Aktenbeiziehung - Beweismittel -

  • BGH, 06.04.1994 - 2 StR 76/94

    Tatgeschehen - Rechtsstaatlichkeit - Verurteilung - Schriftsatz - Einlassung -

  • BGH, 16.03.2011 - 2 StR 521/10

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung (vorherige falsche Anschuldigungen

  • BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94

    Gleichartigkeit - Gleichartige Serienstraftaten - Unbestimmtheit der

  • BGH, 19.05.1993 - 4 StR 237/93

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Tatvorgangs

  • BGH, 20.09.1991 - 2 StR 17/91

    In dubio pro reo - Zeugenaussage - Übereinstimmung

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