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BGH, 24.04.1991 - 5 StR 10/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen schweren Raubes und Diebstahls - Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Verlesung eines Protokolls über die polizeiliche Vernehmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 253
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 253
Verfahrensgang
- BGH, 23.04.1991 - 5 StR 10/91
- BGH, 24.04.1991 - 5 StR 10/91
Papierfundstellen
- StV 1991, 337
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92
Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Arztes, der vorher als Gutachter in …
Bei dieser Sachlage gebot die Aufklärungspflicht, das Protokoll über ihre polizeiliche Vernehmung in ihrer Gegenwart zur Unterstützung ihres Gedächtnisses gemäß § 253 Abs. 1 StPO zu verlesen und somit deren Inhalt in die Hauptverhandlung im Wege des Urkundenbeweises einzuführen (BGH, Urteil vom 24. April 1991 - 5 StR 10/91). - BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91
Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die ein …
Das Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die eine Beweisperson bei mehreren Gelegenheiten gemacht hat, ist vom Bundesgerichtshof schon wiederholt betont worden, so in Fällen unterschiedlicher Bekundungen desselben Zeugen (…BGH StV 1989, 423 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 6; BGH, Urt. v. 24. April 1991 - 5 StR 10/91; vgl. auch BGH StV 1981, 165; 1987, 91), aber auch für den Fall, daß zwischen dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen und seinen gutachtlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung ein erklärungsbedürftiger Widerspruch hervortritt (BGH StV 1990, 339 = NStZ 1990, 243 [BGH 18.01.1990 - 4 StR 616/89]). - BayObLG, 19.08.2002 - 1St RR 83/02
Beweiswürdigung: Vorhalt abweichender früherer Aussagen des Zeugen - …
Der Verstoß gegen die Aufklärungspflicht ist in einem solchen Fall bereits dann erwiesen, wenn die schriftlichen Urteilsgründe sich lediglich mit der Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung auseinandersetzen und die abweichenden Angaben in seiner früheren Vernehmung übergangen werden (vgl. BGH StV 1991, 337 ;… LR/Gollwitzer aaO § 253 Rn. 28;… SK/Schlüchter StPO [Stand Mai 1995] § 253 Rn. 18).