Weitere Entscheidungen unten: BGH, 25.01.1991 | OLG Stuttgart, 25.01.1991

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1991 - 5 StR 164/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2635
BGH, 25.04.1991 - 5 StR 164/91 (https://dejure.org/1991,2635)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1991 - 5 StR 164/91 (https://dejure.org/1991,2635)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1991 - 5 StR 164/91 (https://dejure.org/1991,2635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verlesung von Geständnissen des Beschuldigten vor Polizeibeamten mit der richterlichen Vernehmungsniederschrift - Polizeiliche Vernahmung - Gesinnung des Angeklagten - Vorhalt der Aussage - Richterliche Vernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 500
  • StV 1991, 340
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53

    Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 5 StR 164/91
    In Anbetracht des Umfangs der Vernehmungsniederschriften, insbesondere der über die polizeiliche Vernehmung vom 28. Dezember 1988, schließt der Senat aus, daß das Landgericht seine Überzeugung über ihren Inhalt aus den aufgrund dieser Vorhalte abgegebenen Erklärungen des Angeklagten und der Zeugen gewonnen hat (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159; BGH StV 1987, 421; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Hauptverhandlung 12).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 5 StR 164/91
    In Anbetracht des Umfangs der Vernehmungsniederschriften, insbesondere der über die polizeiliche Vernehmung vom 28. Dezember 1988, schließt der Senat aus, daß das Landgericht seine Überzeugung über ihren Inhalt aus den aufgrund dieser Vorhalte abgegebenen Erklärungen des Angeklagten und der Zeugen gewonnen hat (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159; BGH StV 1987, 421; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Hauptverhandlung 12).
  • BGH, 11.08.1987 - 5 StR 162/87

    Hinweis zum Schluss auf die Verwendung eines längeren Schriftstücks bei der

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 5 StR 164/91
    In Anbetracht des Umfangs der Vernehmungsniederschriften, insbesondere der über die polizeiliche Vernehmung vom 28. Dezember 1988, schließt der Senat aus, daß das Landgericht seine Überzeugung über ihren Inhalt aus den aufgrund dieser Vorhalte abgegebenen Erklärungen des Angeklagten und der Zeugen gewonnen hat (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159; BGH StV 1987, 421; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Hauptverhandlung 12).
  • BGH, 22.11.1988 - 5 StR 454/88

    Verlesung von Niederschriften über die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 5 StR 164/91
    Geständnisse des Beschuldigten vor Polizeibeamten können dann mit der richterlichen Vernehmungsniederschrift verlesen werden, wenn der Beschuldigte bei der richterlichen Vernehmung zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat, daß er seine Angaben vor der Polizei als Bestandteil seiner Erklärungen vor dem Richter betrachtet wissen will, wenn darüber hinaus das Protokoll über die richterliche Vernehmung den wesentlichen Inhalt der Aussage vor der Polizei mitteilt und wenn sich die Bezugnahmen in eindeutiger Weise auf vorgelesene (und nicht nur vorgehaltene) Teile der nichtrichterlichen Vernehmung beziehen (vgl. BGHR StPO § 254 Abs. 1 Vernehmung, richterliche 1 und 2).
  • BGH, 04.11.1986 - 5 StR 381/86

    Anforderungen an eine richterliche Vernehmung eines Beschuldigten und an den

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 5 StR 164/91
    Geständnisse des Beschuldigten vor Polizeibeamten können dann mit der richterlichen Vernehmungsniederschrift verlesen werden, wenn der Beschuldigte bei der richterlichen Vernehmung zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat, daß er seine Angaben vor der Polizei als Bestandteil seiner Erklärungen vor dem Richter betrachtet wissen will, wenn darüber hinaus das Protokoll über die richterliche Vernehmung den wesentlichen Inhalt der Aussage vor der Polizei mitteilt und wenn sich die Bezugnahmen in eindeutiger Weise auf vorgelesene (und nicht nur vorgehaltene) Teile der nichtrichterlichen Vernehmung beziehen (vgl. BGHR StPO § 254 Abs. 1 Vernehmung, richterliche 1 und 2).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Ihre Verlesbarkeit wurde hier nicht dadurch begründet, daß die Beschuldigten nach Vorhalt der polizeilichen Vernehmungsprotokolle dem Vernehmungsrichter erklärt hatten, ihre bei der Polizei gemachten Angaben seien richtig (vgl. dazu BGHSt 6, 279, 281; 7, 73, 74; BGHR StPO § 254 Abs. 1 Vernehmung, richterliche 1, 2; BGH NJW 1952, 1072; BGH StV 1991, 340).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12

    Erfolgreiche Inbegriffsrüge (mangelnde Einführung einer Aussage in die

    Der Umfang der Vernehmungsniederschrift und die Zielrichtung der Vorhalte schließen aus, dass sich das Landgericht auf diesem Wege die Überzeugung verschafft haben kann, die seine umfassenden Feststellungen zu dem Inhalt der ermittlungsrichterlichen Vernehmung und dessen Übereinstimmung mit früheren Aussagen tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1991 - 5 StR 164/91, MDR 1991, 704 bei Holtz; Beschluss vom 11. August 1987 - 5 StR 162/87, StV 1987, 421).
  • BGH, 30.08.2011 - 2 StR 652/10

    Inbegriffsrüge (Inbegriff der Hauptverhandlung: Protokollierung der Verlesung von

    Insbesondere wenn es sich um längere oder sehr komplexe Ausführungen handelt, besteht die Gefahr, dass die Auskunftsperson den Sinn der schriftlichen Erklärung auf den bloßen inhaltlichen Vorhalt hin nicht richtig oder nur unvollständig erfasst oder sich an den genauen Wortlaut eines Schriftstücks nicht zuverlässig erinnern kann (BGHSt 11, 159, 160; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 39; BGH NStZ 1991, 500; Meyer-Goßner aaO § 249 Rn. 28).
  • OLG Köln, 28.03.1996 - Ss 438/95

    Anforderungen an einen Beweisermittlungsantrag im Strafverfahren; Ablehnung von

    Die Verlesung eines richterlichen Geständnisses - auch des Mitangeklagten (vgl. BGHSt 22, 372) - wird nur dann durch § 254 StPO gedeckt, wenn das Protokoll über die richterliche Vernehmung den wesentlichen Inhalt dessen, was der Beschuldigte zur Sache ausgesagt hat, mitteilt und, falls auf die Niederschrift polizeilicher Vernehmungen Bezug genommen wird, ferner zweifelsfrei ergibt, daß ihm der Inhalt des polizeilichen Protokolls vorgelesen worden ist und er daraufhin erklärt hat, er wolle die früheren Angaben als Bestandteil seiner Erklärung vor dem Richter betrachtet wissen; dagegen ist es unzulässig, den Beschuldigten die polizeilichen Vernehmungsprotokolle durchlesen zu lassen (vgl. BGH StV 1987, 49; 1989, 90; 1991, 340).
  • BGH, 10.02.1998 - 4 StR 617/97

    Verwerfung der Revision wegen fehlender Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

    Das erscheint zwar wegen des Umfangs der wörtlich wiedergegebenen Niederschriften zweifelhaft (vgl. BGH StV 1991, 340), ist ohne - im Revisionsverfahren nicht zulässige - Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme jedoch nicht aufklärbar.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1991 - 2 StR 409/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3944
BGH, 25.01.1991 - 2 StR 409/90 (https://dejure.org/1991,3944)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1991 - 2 StR 409/90 (https://dejure.org/1991,3944)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1991 - 2 StR 409/90 (https://dejure.org/1991,3944)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Erörterung beweiserheblicher Umstände in den Urteilsgründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 548
  • StV 1991, 340
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.1988 - 1 StR 559/88

    Bestellung von Waren, obwohl der Besteller weiss, dass er nicht genügend

    Auszug aus BGH, 25.01.1991 - 2 StR 409/90
    Der Tatrichter muß nur die wesentlichen beweiserheblichen Umstände in den Urteilsgründen erörtern (vgl. BGH, Strafverteidiger 1989, 423; Hürxthal in KK, 2. Aufl. § 261 Rdn. 50 und § 267 Rdn. 18 mit Nachweisen).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den Fällen, in denen die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Verstoß gegen § 261 StPO bei Nichterörterung in der Hauptverhandlung erhobener Beweise angenommen hat (Beschl. v. 18. August 1987 - 1 StR 366/87 = Strafverteidiger 1988, 138 mit Anm. Schlothauer - in der Hauptverhandlung verlesene polizeiliche Vernehmung eines Zeugen; Beschl. v. 22. November 1988 - 1 StR 559/88 = Strafverteidiger 1989, 423 - in der Hauptverhandlung in Augenschein genommene Urkunden; Beschl. v. 8. August 1990 - 3 StR 153/90 = BGHR StPO § 261 Inbegriff 22 - in der Hauptverhandlung verlesene polizeiliche Vernehmung eines Zeugen; vgl. auch Herdegen, Grundfragen der Beweiswürdigung, Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, Bd. 3 S. 106, 115; Fezer in Festschrift für Hanack, 1991, 89).

  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 25.01.1991 - 2 StR 409/90
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den Fällen, in denen die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Verstoß gegen § 261 StPO bei Nichterörterung in der Hauptverhandlung erhobener Beweise angenommen hat (Beschl. v. 18. August 1987 - 1 StR 366/87 = Strafverteidiger 1988, 138 mit Anm. Schlothauer - in der Hauptverhandlung verlesene polizeiliche Vernehmung eines Zeugen; Beschl. v. 22. November 1988 - 1 StR 559/88 = Strafverteidiger 1989, 423 - in der Hauptverhandlung in Augenschein genommene Urkunden; Beschl. v. 8. August 1990 - 3 StR 153/90 = BGHR StPO § 261 Inbegriff 22 - in der Hauptverhandlung verlesene polizeiliche Vernehmung eines Zeugen; vgl. auch Herdegen, Grundfragen der Beweiswürdigung, Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, Bd. 3 S. 106, 115; Fezer in Festschrift für Hanack, 1991, 89).
  • BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90

    Erforderlichkeit der Heranziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit konkreter

    Auszug aus BGH, 25.01.1991 - 2 StR 409/90
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den Fällen, in denen die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Verstoß gegen § 261 StPO bei Nichterörterung in der Hauptverhandlung erhobener Beweise angenommen hat (Beschl. v. 18. August 1987 - 1 StR 366/87 = Strafverteidiger 1988, 138 mit Anm. Schlothauer - in der Hauptverhandlung verlesene polizeiliche Vernehmung eines Zeugen; Beschl. v. 22. November 1988 - 1 StR 559/88 = Strafverteidiger 1989, 423 - in der Hauptverhandlung in Augenschein genommene Urkunden; Beschl. v. 8. August 1990 - 3 StR 153/90 = BGHR StPO § 261 Inbegriff 22 - in der Hauptverhandlung verlesene polizeiliche Vernehmung eines Zeugen; vgl. auch Herdegen, Grundfragen der Beweiswürdigung, Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, Bd. 3 S. 106, 115; Fezer in Festschrift für Hanack, 1991, 89).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Das Urteil muss daher erkennen lassen, dass es solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschlüsse vom 22. November 1988 - 1 StR 559/88 Rn. 9, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 15 (Gründe) und vom 25. Januar 1991 - 2 StR 409/90 Rn. 2, NStZ 1991, 548).
  • BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05

    Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne

    Er muss nur die wesentlichen beweiserheblichen Umstände erörtern (BGH StV 1991, 340).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92

    Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung

    Die Rüge ist nicht zulässig, weil mit den Mitteln des Revisionsrechts nicht ohne weiteres feststellbar ist (vgl. BGH StV 1991, 549; NStZ 1991, 548; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. März 1992 - 1 StR 22/92 -), ob die beanstandete Aufklärung erforderlich war und ob sie tatsächlich unterblieben ist.

    Der Tatrichter muß nur die zum Zeitpunkt der Urteilsfällung wesentlichen beweiserheblichen Umstände in den Urteilsgründen erörtern (BGH StV 1989, 423; NStZ 1991, 548; StV 1991, 549).

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08

    Vorsätzliche Brandstiftung: Objektive und subjektive Voraussetzungen der beiden

    Das Revisionsgericht ist bei der sachlichrechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils deshalb nicht nur an die Feststellungen des Tatgerichts zur Schuldfrage gebunden, sondern muss auch dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände (vgl. BGH NStZ 1991, 548 m.w.N.) hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen die Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt, noch Lücken und Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält oder falsche Maßstäbe an die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 212; 1986, 373; 1992, 506; BGHSt 10, 208; 21, 149; 26, 56; 29, 18; Meyer-Goßner, a.a.O., § 337 Rn 27 und § 261 Rn 38).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22

    Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e.

    Vor dem Hintergrund, dass der Tatrichter selbst nach einfachrechtlicher Betrachtungsweise nur die zum Zeitpunkt der Urteilsfällung wesentlichen beweiserheblichen Umstände in den Urteilsgründen erörtern muss (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 StR 82/08 - juris Rn. 6; Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02 - juris Rn. 26; Beschluss vom 25. Januar 1991 - 2 StR 409/90 - juris Rn. 2), ist - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl der im Übrigen vernommenen Zeugen - vom Beschwerdeführer nicht hinreichend dargelegt, dass sich durch die unterlassene Wiedergabe und Würdigung einer einzelnen Zeugenaussage in den Urteilsgründen aufdrängt, dass deswegen die angegriffenen Entscheidungen auf sachfremden Erwägungen beruhen und bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken offensichtlich unhaltbar sind.
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2016 - Ss (Bs) 12/16

    Mitteilung der Messmethode beim ProViDa-Messverfahren kann entbehrlich sein

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist insoweit bei der sachlich-rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils an die Feststellungen des Tatrichters zur Schuldfrage gebunden und muss auch dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände (BGH NStZ 91, 548 m.w.N., NStZ-RR 2006, 82, 83) hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen die Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt noch Lücken oder Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält oder falsche Maßstäbe an die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden, namentlich nahe liegende abweichende Möglichkeiten der Beweiswürdigung erkennbar außer Betracht gelassen werden (vgl. nur - m.w.N. - BGH a.a.O., NStZ-RR 2002, 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 261 Rn. 38 f.; Senatsbeschlüsse vom 24. Februar 2003 - Ss 9/03 -, 18. Februar 2002 - Ss 71-72/01 und 5. November 1999 - Ss 64/99 -).
  • OLG Koblenz, 12.07.2001 - 1 Ss 155/01

    Beweiswürdigung, Hitlergruß, Nichterörterung erhobener Beweise,

    Die Nichterörterung in der Hauptverhandlung erhobener Beweise muss mit einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügenden Verfahrensrüge geltend gemacht werden (BGH StV 91, 340).
  • BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verletzung der Aufklärungspflicht;

    Die Darstellungs- und Würdigungspflicht beschränkt sich vielmehr auf die wesentlichen beweiserheblichen Umstände (vgl. BGHSt 38, 14/16; BGH StV 1988, 138; 1991, 340; 1991, 549; Stuckenberg in: KMR aaO Rn. 159).
  • BGH, 08.04.1997 - 5 StR 6/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vorwurf der

    Er muß nur die wesentlichen beweiserheblichen Umstände erörtern (BGH StV 1991, 340).
  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 356/94

    Würdigung beweiserheblicher Umstände - Anforderungen an eine nachvollziehbare

    Der Tatrichter muß nur die wesentlichen beweiserheblichen Umstände in den Urteilsgründen erörtern (BGH StV 1991, 340).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.01.1991 - 3 Ss 6/91   

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https://dejure.org/1991,18911
OLG Stuttgart, 25.01.1991 - 3 Ss 6/91 (https://dejure.org/1991,18911)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.01.1991 - 3 Ss 6/91 (https://dejure.org/1991,18911)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Januar 1991 - 3 Ss 6/91 (https://dejure.org/1991,18911)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 340
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