Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.04.1991

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91   

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BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91 (https://dejure.org/1991,1560)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1991 - 3 StR 112/91 (https://dejure.org/1991,1560)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1991 - 3 StR 112/91 (https://dejure.org/1991,1560)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte - Umfassende Würdigung - Tatrichter - Aussage gegen Aussage - Abwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 451
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91
    In einem solchen Falle, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe aber erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zu Gunsten des einen oder anderen zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; vgl.dazu auch BGH StV 1990, 99;Beschluß vom 9. April 1991 - 4 StR 132/91).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91
    In einem solchen Falle, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe aber erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zu Gunsten des einen oder anderen zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; vgl.dazu auch BGH StV 1990, 99;Beschluß vom 9. April 1991 - 4 StR 132/91).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage -

    Auszug aus BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91
    In einem solchen Falle, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe aber erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zu Gunsten des einen oder anderen zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; vgl.dazu auch BGH StV 1990, 99;Beschluß vom 9. April 1991 - 4 StR 132/91).
  • BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96

    Verurteilung wegen des Brandanschlags in Solingen rechtskräftig

    Es genügt den erhöhten Anforderungen, die an die Beweisführung zu stellen sind, wenn die Feststellungen entscheidend auf die geständigen Angaben eines tatbeteiligten Mitangeklagten gestützt sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 1 und 2; BGH StV 1997, 172), zumal wenn diese abwechselnd widerrufen und bestätigt worden sind.
  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08

    Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage;

    Sie erfüllt nicht die besonderen Anforderungen, die in der auch hier insoweit gegebenen Konstellation Aussage gegen Aussage zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 2007, 284, 285; Brause NStZ 2007, 505, 509 f.) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2000, 599; 2002, 467, 468).
  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 533/07

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Anforderungen an die

    Die Beweiserwägungen des Landgerichts lassen vielmehr besorgen, dass es nahe liegende, für die Glaubwürdigkeitsbeurteilung wesentliche Gesichtspunkte, deren Berücksichtigung unter Umständen zu einem dem Angeklagten günstigeren Ergebnis hätten führen können, außer Acht gelassen hat (vgl. BGH StV 1991, 451 m.N.).

    Vielmehr hätte das Landgericht in Betracht ziehen müssen, dass der Mitangeklagte S. seine eigene Tatbeteiligung heruntergespielt hat, um einen für ihn günstigeren Schuldspruch zu erreichen (vgl. BGH StV 1991, 451).

    Die vom Landgericht als Beihilfe gewerteten Tatbeiträge des Mitangeklagten sind rechtsfehlerfrei festgestellt, so dass ausgeschlossen werden kann, dass sich die Aufhebungserstreckung zugunsten des Mitangeklagten auswirken könnte (vgl. BGHR StPO § 357 Erstreckung 3).

  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Auch wenn das Landgericht damit die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten nicht allein von den Angaben des Mittäters G. abhängig gemacht hat, so hat es dennoch die für die Richtigkeit von dessen Angaben sprechenden Gesichtspunkte unter ausdrücklicher Berücksichtigung eines möglichen Motivs zur Falschaussage, um sich selbst zu entlasten oder eine Strafmilderung zu erlangen, umfassend geprüft, gewürdigt und dies im Urteil nachvollziehbar deutlich gemacht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1991 - 3 StR 112/91, BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; vom 15. November 1991 - 2 StR 499/91, BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; vom 9. November 1999 - 5 StR 552/99, StV 2000, 243, 244; vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, StV 24 25 2002, 467; vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, NStZ-RR 2002, 146, 147).
  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung bei maßgeblichen, belastenden Angaben eines

    Denn den insoweit knappen Ausführungen der Strafkammer lässt sich schon nicht entnehmen, ob der Zeuge im Hinblick auf vorhandene Sachbeweise überhaupt damit rechnen konnte, den Verdacht jeglicher Tatbeteiligung von sich abzulenken (vgl. BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 5).
  • BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01

    Unzureichende Beweiswürdigung

    Das Landgericht hat sich nicht damit auseinandergesetzt, daß der Zeuge sich angesichts der Festnahmesituation beim Zoll - einziger Fahrzeuginsasse mit 15 kg Marihuana im Kofferraum - durch seine Aussage nicht wesentlich mehr belastet hat, die Belastung einer anderen Person als Auftraggeber ihm aber die Möglichkeit bot, seinen Tatbeitrag mindestens hinsichtlich des Vorwurfs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als bloße Beihilfe darzustellen, was ihn vor allem entlastet (vgl. BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 5).
  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 377/00

    Tateinheit

    Es ist zur Überzeugung des Senats ausgeschlossen, daß eine neue Verhandlung für S., der noch an vier bewaffneten Überfällen beteiligt war und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt wurde, ein günstigeres Ergebnis erbringen würde (vgl. BGHR StPO § 357 Erstreckung 3; Kuckein in KK 4. Aufl. § 357 Rdn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02

    Strafrahmenwahl beim Versuch (Gesamtschau der Tatumstände; Verwendung von

    In solchen Fällen hat aber eine Anwendung des § 357 StPO zu unterbleiben (BGHR StPO § 357 Erstreckung 3).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23

    Darlegen der wesentlichen Grundzüge der Einlassungen der Angeklagten in

    In einem solchen Fall ist § 357 StPO seinem Sinn nach nicht anwendbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2019 - 1 StR 81/19, NStZ-RR 2020, 82; vom 22. Januar 2002 - 1 StR 564/01, juris Rn. 5 und vom 3. Mai 1991 - 3 StR 112/91, BGHR StPO § 357 Erstreckung 3; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 357 Rn. 17).
  • BGH, 25.07.2001 - 5 StR 183/01

    Crystal-Speed; Methamphetamin; Nicht geringe Menge; Einheitliche Grenzwerte für

    daß es in einer neuen Hauptverhandlung insoweit zur Festsetzung einer niedrigeren Einzelstrafe kommen könnte (vgl. BGHR StPO § 357 - Erstreckung 3).
  • BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01

    Täterschaftliches Handeltreiben; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei belastenden

  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22

    Entscheidende Abhängigkeit der Überzeugung von der Täterschaft einer

  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92

    Tatbeteiligte Zeugen - Belastungszeuge - Abschieben der Schuld - Geständnis -

  • BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99

    Anstiftung zum Mord; Totschlag; Beihilfe; Hilfeleisten; Beihilfevorsatz

  • BGH, 17.06.1998 - 4 StR 137/98

    Sachbeschädigung als mitbestrafte straflose Nachtat gegenüber dem

  • BGH, 08.10.2002 - 4 StR 166/02

    Beweiswürdigung (Mord; Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung: Widersprüche;

  • BGH, 22.10.2019 - 1 StR 91/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (gescheiterter

  • BGH, 29.10.1996 - 1 StR 603/96
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 699/95

    Anforderungen an die Feststellung der Glaubwürdigkeit eines tatbeteiligten Zeugen

  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 413/93

    Erfordernis des Hervorgehens aller die Entscheidung zu beeinflussen geeigneten

  • BGH, 07.06.1991 - 2 StR 175/91

    Widersprüchliche Aussagen - Zuverlässigkeit - Ungünstiger Sachverhalt -

  • OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03

    Eröffnung des Hauptverfahrens, hinreichender Tatverdacht, Aussage gegen Aussage,

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Rechtsprechung
   BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6027
BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91 (https://dejure.org/1991,6027)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1991 - 4 StR 181/91 (https://dejure.org/1991,6027)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1991 - 4 StR 181/91 (https://dejure.org/1991,6027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Ausschlusses des Angeklagten von der Verhandlung - Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Anwesenheitsrecht des Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 451
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.1989 - 2 StR 124/89

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - Beschwer des

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die neu zur Entscheidung berufene Jugendkammer mehr als bisher die Anforderungen zu beachten haben wird, die der Bundesgerichtshof an die Feststellung eines Gesamtvorsatzes bei Sexualdelikten stellt (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 15, 24; § 176 Abs. 1 Konkurrenzen 5).
  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGH NStZ 1986, 133; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 = NStZ 1987, 335 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.10.1990 - 5 StR 445/90

    Zulässige Dauer der Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung während

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91
    Das entbindet jedoch nicht von der Pflicht, den Angeklagten vor der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen wieder vorzulassen, ihn gemäß § 247 Satz 4 StPO zu unterrichten und ihm die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Zeugen zu stellen oder - falls erneut Entfernung gemäß § 247 StPO geboten ist - stellen zu lassen (BGH aaO; vgl. auch BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1990 - 5 StR 445/90).
  • BGH, 06.02.1991 - 4 StR 35/91

    Verzicht des Angeklagten auf sein Recht auf Teilnahme an der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91
    Aber auch bei Annahme einer fortgesetzten Handlung müssen die einzelnen Teilakte der Tat möglichst genau bestimmt und voneinander abgegrenzt werden (Senatsbeschluß vom 6. Februar 1991 - 4 StR 35/91).
  • BGH, 13.06.1990 - 3 StR 7/90

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes - Anforderungen an die Rüge

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die neu zur Entscheidung berufene Jugendkammer mehr als bisher die Anforderungen zu beachten haben wird, die der Bundesgerichtshof an die Feststellung eines Gesamtvorsatzes bei Sexualdelikten stellt (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 15, 24; § 176 Abs. 1 Konkurrenzen 5).
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 392/85

    Unterrichtung des Angeklagten vor Entlassung des in seiner Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGH NStZ 1986, 133; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 = NStZ 1987, 335 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.04.1993 - 1 StR 163/93

    Verstoß gegen formelles Recht durch Entlassen eines Zeugen ohne dass zuvor der

    Das entbindet jedoch nicht von der Pflicht, den Angeklagten vor der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen wieder vorzulassen, gemäß § 247 Satz 4 StPO zu unterrichten und ihm die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Zeugen zu stellen oder stellen zu lassen (BGH a.a.O. sowie BGH StV 1991, 451).
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