Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.07.1991

Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1991 - 2 StR 118/91   

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https://dejure.org/1991,2881
BGH, 30.04.1991 - 2 StR 118/91 (https://dejure.org/1991,2881)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1991 - 2 StR 118/91 (https://dejure.org/1991,2881)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1991 - 2 StR 118/91 (https://dejure.org/1991,2881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Unterbringung - Wechselbeziehung - Nichtanordnung der Unterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 Abs. 1, § 67 Abs. 2; StPO § 358 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 460
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.09.1990 - 2 StR 241/90

    Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung und anderer Delikte

    Auszug aus BGH, 30.04.1991 - 2 StR 118/91
    Bei der Bewertung der Handlungsintensität werden die Grundsätze der Entscheidungen BGHR StGB § 21 - Strafzumessung 1, 2, 4, 5, 7, 10, 11, 14 und 15 zu beachten sein.
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 30.04.1991 - 2 StR 118/91
    Bei der Bewertung der Handlungsintensität werden die Grundsätze der Entscheidungen BGHR StGB § 21 - Strafzumessung 1, 2, 4, 5, 7, 10, 11, 14 und 15 zu beachten sein.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 30.04.1991 - 2 StR 118/91
    Die Tatsache, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5 = BGHR StGB § 64 - Ablehnung 2; BGH bei Holtz, MDR 1990, 886).
  • BGH, 07.08.1991 - 2 StR 326/91

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Unterbringung eines in einer

    Die Tatsache, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5 f.; BGH, Beschl. v. 30. April 1991 - 2 StR 118/91; Beschl. v. 12. Juni 1991 - 2 StR 186/91).
  • BGH, 29.06.1993 - 1 StR 352/93

    Anforderungen an das unmittelbare Ansetzen zu einem Raubüberfall -

    Dann kann sich die Unterbringung im Einzelfall wie ein zusätzliches Strafübel auswirken (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7, 10 m.w.Nachw.) und deshalb Rückwirkungen auf die Bemessung der Höhe der Strafe haben (BGH, Beschlüsse vom 30. April 1991 - 2 StR 118/91 und 28. April 1992 - 1 StR 181/92; vgl. auch BGH b. Theune StV 1985, 162, 163; Hanack in LK 11. Aufl. vor §§ 61 ff. Rdn. 16 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 181/92

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Anforderungen an die Unterbringung in

    Es ist jedoch möglich, daß die Strafe, etwa bei Anordnung ihres - auch nur teilweisen - Vorwegvollzuges gemäß § 67 Abs. 2, niedriger ausgefallen wäre, wenn zugleich die Unterbringung angeordnet worden wäre (vgl. BGH, Beschluß vom 30. April 1991 - 2 StR 118/91 S. 4); insbesondere bei einer längeren Strafe hat das Gericht zu prüfen, ob das Rehabilitationsziel durch den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe erreicht werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1991 - 1 StR 310/91; Beschluß vom 2. Juli 1991 - 1 StR 340/91).
  • BGH, 16.10.1991 - 2 StR 446/91

    Nichtbeachtung der Frage der Unterbringung eines Angeklagten in einer

    Als rechtsfehlerhaft ist indessen zu bewerten, daß sich das Landgericht mit der Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nicht auseinandergesetzt hat, obwohl eine solche Unterbringung nach den Feststellungen des Landgerichts in Betracht kommen konnte (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3, BGH, Beschl. v. 30. April 1991 - 2 StR 118/91; v. 10. Mai 1991 - 2 StR 362/90; v. 18. Juni 1991 - 5 StR 223/91).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1991 - 2 StR 227/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2728
BGH, 05.07.1991 - 2 StR 227/91 (https://dejure.org/1991,2728)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1991 - 2 StR 227/91 (https://dejure.org/1991,2728)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1991 - 2 StR 227/91 (https://dejure.org/1991,2728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und wegen Besitzes von Betäubungsmitteln - Zulässigkeit der Annahme des Vorliegens einer weiteren, selbständigen Tat beim Besitz von Betäubungsmittel und Handeltreiben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1991, 460
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Es entsprach bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl I 1302, in Kraft getreten am 22. September 1992) gefestigter Rechtsprechung, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes sog. Lockspitzel an den Regelungen der Strafprozeßordnung zu messen (vgl. BGHSt 32, 345, 346; BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 6; BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH NStZ 1981, 70; 1982, 126; 1982, 156, 157; 1984, 78, 79; BGH StV 1991, 460; 1992, 462; BGH NStZ 1992, 275; Herzog NStZ 1985, 153, 155 f.).
  • BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95

    Strafzumessung - Strafänderung - Strafmilderung - Lockspitzel - Verdeckt

    Daß der "Agent provocateur" sich bei der Tatprovokation des Mittels einer strafbaren Handlung bedient, darf aber bei der Strafzumessung nicht unberücksichtigt bleiben (BGH StV 1991, 460).
  • BGH, 10.03.1994 - 1 StR 62/94

    Strafzumessung - Menge - Betäubungsmittel - V-Leute - Polizei

    Die Bedeutung dieses Umstands wird jedoch dann relativiert, wenn Vertrauensleute der Polizei darauf hingewirkt haben, daß der Täter mit einer möglichst großen Menge Handel treibt (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 1, 15, 16 m.w.Nachw.).
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