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   OLG Köln, 16.07.1991 - HEs 84/91 (127)   

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OLG Köln, 16.07.1991 - HEs 84/91 (127) (https://dejure.org/1991,2275)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.1991 - HEs 84/91 (127) (https://dejure.org/1991,2275)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 1991 - HEs 84/91 (127) (https://dejure.org/1991,2275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 472
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Köln, 21.07.1995 - 1 Ws 23/95

    Verbüßungsdauer; Anreiz zur Flucht ; Allgemeine Erfahrung; Arbeitslosigkeit;

    Diese ist nur gegeben, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Angeklagte werde sich dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde am Verfahren teilnehmen (vgl. OLG Köln StV 1991, 472 ; KK-Boujong, StPO , 3. Aufl., § 112 Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt

    Fluchtgefahr im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO besteht nach allgemeiner Meinung dann, wenn bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, die sich aus bestimmten Tatsachen ergeben müssen, eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich ihm zur Verfügung halten (OLG Köln StV 1996, 390 und 1991, 472; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rn. 22; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., Rn. 812, 813, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 2 Ws 358/02

    Haftbefehl im Zusammenhang mit einem dringenden Tatverdacht über eine

    Fluchtgefahr liegt vor, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich dem weiteren Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde am Verfahren teilnehmen (vgl. Senat, Strafverteidiger 1991, 472; 1994, 582; 1996, 382 und 1997, 642; Kleinknecht / Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 112 Rnr. 17; Boujong in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Auflage, § 112 Rnr. 15).
  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08

    Fluchtgefahr; hohe Strafe; Außervollzugsetzung

    Fluchtgefahr im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO besteht nach allgemeiner Meinung dann, wenn bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, die sich aus bestimmten Tatsachen ergeben müssen, eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich ihm zur Verfügung halten (vgl. u.a. OLG Köln StV 1996, 390 und 1991, 472; Meyer-Goßner, StPO, 50, Aufl., 2007, § 112 Rn. 22; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., Rn. 812, 813,; Herrmann, Untersuchungshaft, Rn. 683 ff., 729 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 10.06.1994 - 2 Ws 230/94

    Ausländer; Fluchtgefahr; Längerer Aufenthalt in Deutschland; Absetzen in das

    Bei Würdigung der für und wider Fluchtgefahr sprechenden Umstände ist keine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme gegeben, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde am Verfahren teilnehmen (vgl. hierzu Senat StV 91, 472; Kleinknecht/Mey-er/Goßner, StPO, 41. Aufl., § 112 Rn. 17; Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, § 112 Rn. 15).
  • OLG Köln, 15.08.2000 - 2 Ws 419/00

    Haftgründe der Flucht- und Verdunkelungsgefahr

    Vielmehr gebietet § 112 Abs. 2 StPO eine Würdigung der Umstände des Einzelfalles, die aufgrund "bestimmter Tatsachen" erfolgen muss und aus der sich eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme ergeben muss, der Angeklagte werde sich dem (weiteren) Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde am Verfahren teilnehmen (vgl. Senat StV 91, 472; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 112 Rdnr. 17 m.w.N. auch aus der Rechtsprechung des Senats; Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 112 Rdnr. 15).
  • OLG Köln, 20.01.2006 - 1 Ws 3/06
    Fluchtgefahr nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO kann nur angenommen werden, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen in Würdigung aller Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich ihm zur Verfügung halten (OLG Köln - 2. Strafsenat - StV 1991, 472; StV 1994, 582; StV 1997, 642; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 112 Rdn. 17; Boujong a.a.O. § 112 Rdn. 15).
  • OLG Hamm, 27.01.2003 - 2 Ws 19/03

    Haftbefehl, Fluchtgefahr, hoge Straferwartung, sonstige Umstände

    Dieser ist gegeben, wenn eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Angeklagte werde sich dem Verfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich ihm zur Verfügung halten (vgl. OLG Köln StV 1996, 390 und 1991, 472).
  • OLG Köln, 19.12.2002 - 2 Ws 603/02

    Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr

    Fluchtgefahr besteht, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde am Verfahren teilnehmen (vgl. Senat StV 91, 472; 94, 582; StV 97, 642; K.knecht/Meyer-Goßner, a.a.O. , § 112 Rn. 17; KK-Boujong § 112 Rn. 15).
  • OLG Köln, 20.06.1997 - 2 Ws 347/97
    Der Haftgrund der Fluchtgefahr ist gegeben, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung aller in Betracht kommende Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde am Verfahren teilnehmen (vgl. Senat StV 91, 472; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 112 Rn. 17; Boujong in KarlKomm StPO, 3. Aufl., § 112 Rn. 15).
  • OLG Hamm, 04.07.2003 - 2 Ws 149/03

    Fluchtgefahr, Höhe der Freiheitsstrafe, Reststrafe

  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ws 15/03

    weitere Beschwerde, weitere Haftbeschwerde, Haftbefehl außer Vollzug gesetzt

  • OLG Köln, 22.08.2000 - 2 Ws 401/00

    Fehlende Fluchtgefahr bei einer Reststrafenerwartung von einem Jahr und einem

  • OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Abwägung aller Umstände

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