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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91   

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BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91 (https://dejure.org/1991,3331)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1991 - 2 StR 68/91 (https://dejure.org/1991,3331)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 2 StR 68/91 (https://dejure.org/1991,3331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die ein Sachverständiger in seinem vorläufigen Gutachten und in der Hauptverhandlung macht - Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung - Verlauf des Schusskanals im Kopfe des Getöteten - Umfang der gerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3290
  • MDR 1992, 69
  • NStZ 1991, 448
  • StV 1991, 500
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89

    Gegensätzliche Beurteilung des Vorliegens einer endogenen Psychose schizophrenen

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91
    Das Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die eine Beweisperson bei mehreren Gelegenheiten gemacht hat, ist vom Bundesgerichtshof schon wiederholt betont worden, so in Fällen unterschiedlicher Bekundungen desselben Zeugen (BGH StV 1989, 423 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 6; BGH, Urt. v. 24. April 1991 - 5 StR 10/91; vgl. auch BGH StV 1981, 165; 1987, 91), aber auch für den Fall, daß zwischen dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen und seinen gutachtlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung ein erklärungsbedürftiger Widerspruch hervortritt (BGH StV 1990, 339 = NStZ 1990, 243 [BGH 18.01.1990 - 4 StR 616/89]).
  • BGH, 24.04.1991 - 5 StR 10/91

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes und Diebstahls - Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91
    Das Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die eine Beweisperson bei mehreren Gelegenheiten gemacht hat, ist vom Bundesgerichtshof schon wiederholt betont worden, so in Fällen unterschiedlicher Bekundungen desselben Zeugen (BGH StV 1989, 423 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 6; BGH, Urt. v. 24. April 1991 - 5 StR 10/91; vgl. auch BGH StV 1981, 165; 1987, 91), aber auch für den Fall, daß zwischen dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen und seinen gutachtlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung ein erklärungsbedürftiger Widerspruch hervortritt (BGH StV 1990, 339 = NStZ 1990, 243 [BGH 18.01.1990 - 4 StR 616/89]).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91
    Das Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die eine Beweisperson bei mehreren Gelegenheiten gemacht hat, ist vom Bundesgerichtshof schon wiederholt betont worden, so in Fällen unterschiedlicher Bekundungen desselben Zeugen (BGH StV 1989, 423 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 6; BGH, Urt. v. 24. April 1991 - 5 StR 10/91; vgl. auch BGH StV 1981, 165; 1987, 91), aber auch für den Fall, daß zwischen dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen und seinen gutachtlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung ein erklärungsbedürftiger Widerspruch hervortritt (BGH StV 1990, 339 = NStZ 1990, 243 [BGH 18.01.1990 - 4 StR 616/89]).
  • BGH, 14.03.1989 - 1 StR 19/89

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht durch das Gericht - Vorhalten einer

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91
    Das Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die eine Beweisperson bei mehreren Gelegenheiten gemacht hat, ist vom Bundesgerichtshof schon wiederholt betont worden, so in Fällen unterschiedlicher Bekundungen desselben Zeugen (BGH StV 1989, 423 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 6; BGH, Urt. v. 24. April 1991 - 5 StR 10/91; vgl. auch BGH StV 1981, 165; 1987, 91), aber auch für den Fall, daß zwischen dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen und seinen gutachtlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung ein erklärungsbedürftiger Widerspruch hervortritt (BGH StV 1990, 339 = NStZ 1990, 243 [BGH 18.01.1990 - 4 StR 616/89]).
  • BGH, 27.11.1986 - 4 StR 654/86

    Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Wechselnde Zeugenaussagen

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91
    Das Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die eine Beweisperson bei mehreren Gelegenheiten gemacht hat, ist vom Bundesgerichtshof schon wiederholt betont worden, so in Fällen unterschiedlicher Bekundungen desselben Zeugen (BGH StV 1989, 423 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 6; BGH, Urt. v. 24. April 1991 - 5 StR 10/91; vgl. auch BGH StV 1981, 165; 1987, 91), aber auch für den Fall, daß zwischen dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen und seinen gutachtlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung ein erklärungsbedürftiger Widerspruch hervortritt (BGH StV 1990, 339 = NStZ 1990, 243 [BGH 18.01.1990 - 4 StR 616/89]).
  • BGH, 05.02.1981 - 1 StR 603/80

    Wiederholtes Wiedererkennen von Zeugen - Unzulässiges Absehen vom Anhören eines

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91
    Das Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die eine Beweisperson bei mehreren Gelegenheiten gemacht hat, ist vom Bundesgerichtshof schon wiederholt betont worden, so in Fällen unterschiedlicher Bekundungen desselben Zeugen (BGH StV 1989, 423 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 6; BGH, Urt. v. 24. April 1991 - 5 StR 10/91; vgl. auch BGH StV 1981, 165; 1987, 91), aber auch für den Fall, daß zwischen dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen und seinen gutachtlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung ein erklärungsbedürftiger Widerspruch hervortritt (BGH StV 1990, 339 = NStZ 1990, 243 [BGH 18.01.1990 - 4 StR 616/89]).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Hieran fehlte es; nach der Wiedergabe des Gutachtens in den Urteilsgründen setzten sich die von dem Sachverständigen Dr. W. angesprochenen Fehler vielmehr im mündlichen Gutachten fort und führten darüber hinaus zu neuen Widersprüchen (vgl. BGHSt 23, 176, 185; BGH NStZ 1990, 244; 1991, 448; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 244 Rdn. 76 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92

    Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung

    Der Senat läßt offen, ob und wieweit einer neueren Rechtsprechung gefolgt werden kann, die schon aus dem Schweigen der Urteilsgründe dazu schließt, ein Vorhalt zur Aufklärung eines Widerspruchs sei nicht erfolgt (vgl. BGH NStZ 1991, 448), oder ob an den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 17, 351, 352 f [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]estzuhalten ist, nach denen eine solche Rüge unzulässig ist, es sei denn, das Urteil habe selbst ausdrücklich erkennen lassen, daß ein derartiger Vorhalt unterblieben ist.

    Die Entscheidung BGH NStZ 1991, 448 betraf einen Sonderfall, in dem die entscheidende Feststellung zum Tatablauf auf dem Gutachten des in der Hauptverhandlung gehörten Sachverständigen beruhte.

  • BGH, 13.09.2006 - 2 StR 268/06

    Alternativrüge (Aufklärungspflicht; Erörterungsmangel; hilfsweise erhobene

    Die Entscheidung des Senats vom 29. Mai 1991 (NStZ 1991, 448) betraf zum einen eine etwas andere Fallkonstellation, zum anderen ist sie durch die Änderung der Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Alternativrüge überholt.
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2004 - 1 Ss 91/03

    Strafverfahren: Beweisantrag auf Einholung eines weiteren

    Mit dieser völlig gegensätzlichen Beurteilung des Sachverständigen hätte sich die Strafkammer bei Ablehnung des Beweisantrages aber auseinandersetzen müssen, indem sie etwa diese Divergenz mit dem angehörten Sachverständigen aufzuklären suchte (BGH NStZ 1990, 244; 91, 448; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage 2003, § 244 Rn. 76).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2078
BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91 (https://dejure.org/1991,2078)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1991 - 1 StR 19/91 (https://dejure.org/1991,2078)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1991 - 1 StR 19/91 (https://dejure.org/1991,2078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Zeitpunkt der Vollendung - Grenze - Rauschgift - Einfuhrgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der vollendeten Btm-Einfuhr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 500
  • StV 1992, 376
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91
    Nach jetzt einhelliger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Vollendung der Einfuhr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (unter Beachtung von § 2 Abs. 2 BtMG) "zu dem Zeitpunkt ein, in dem das Rauschgift die Grenze zu diesem Gebiet (sc. dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) passiert" (BGHSt 31, 252, 254; ebenso BGHSt 34, 180; BGH NStZ 1983, 369; BGH MDR 1986, 420).
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91
    Nach jetzt einhelliger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Vollendung der Einfuhr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (unter Beachtung von § 2 Abs. 2 BtMG) "zu dem Zeitpunkt ein, in dem das Rauschgift die Grenze zu diesem Gebiet (sc. dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) passiert" (BGHSt 31, 252, 254; ebenso BGHSt 34, 180; BGH NStZ 1983, 369; BGH MDR 1986, 420).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91
    Der Mitangeklagte O. handelte entsprechend dem gemeinsamen Tatplan; ein bloßes Lossagen des Angeklagten Z. von dem eigenen Tatbeitrag vermochte diesen ebenso wenig aufzuheben wie die Festnahme des Angeklagten O. nach der Tatvollendung, denn bis zur Vollendung durch O. wirkte der Tatbeitrag des Angeklagten Z. unverändert fort (vgl. auch BGH, Urt. vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90).
  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81

    Mißbilligter Erfolg - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen -

    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91
    Die Rechtsprechung, auf welche die Stellungnahme des Generalbundesanwalts verweist, betrifft durchweg Fälle, in welchen Rauschgiftgeschäfte von V-Männern der Polizei bereits mit der Absicht begonnen wurden, die jeweilige Rauschgiftmenge nicht in den Handel gelangen zu lassen (vgl. BGH, StV 1981, S. 549 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85

    Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck

    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91
    Nach jetzt einhelliger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Vollendung der Einfuhr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (unter Beachtung von § 2 Abs. 2 BtMG) "zu dem Zeitpunkt ein, in dem das Rauschgift die Grenze zu diesem Gebiet (sc. dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) passiert" (BGHSt 31, 252, 254; ebenso BGHSt 34, 180; BGH NStZ 1983, 369; BGH MDR 1986, 420).
  • BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83

    Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung - Verbringen eines

    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91
    Nach jetzt einhelliger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Vollendung der Einfuhr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (unter Beachtung von § 2 Abs. 2 BtMG) "zu dem Zeitpunkt ein, in dem das Rauschgift die Grenze zu diesem Gebiet (sc. dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) passiert" (BGHSt 31, 252, 254; ebenso BGHSt 34, 180; BGH NStZ 1983, 369; BGH MDR 1986, 420).
  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10

    Vollendung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg (objektive

    Ob dies der Fall ist, hängt wesentlich von seinem eigenen Erfolgsinteresse, vom Umfang seiner Tatbeteiligung, von seiner Tatherrschaft oder von seinem Willen zur Tatherrschaft ab (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; BGH, Urteil vom 21. März 1991 - 1 StR 19/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 20 mwN).
  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze -

    Denn die Anzeigepflicht ("Gestellungspflicht") nach § 372 AO spielt für den Begriff der unerlaubten Einfuhr "keine Rolle mehr" (BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 20 und 5; BGHSt 34, 180 (181)), und die zwischenstaatlichen Grenzabfertigungsabkommen erweitern in aller Regel lediglich das deutsche Zollgebiet, nicht den Geltungsbereich deutscher Strafgesetze (Rebholz, Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Konstanz 1991, S. 66).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3963
BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91 (https://dejure.org/1991,3963)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1991 - 1 StR 99/91 (https://dejure.org/1991,3963)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1991 - 1 StR 99/91 (https://dejure.org/1991,3963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Täterschaft - Teilnahme - Rauschgifthandel - Telefonüberwachung - Einbringung in Hauptverhandlung - Verlesung der Niederschrift - Abspielen der Tonbänder - Urkundenbeweis - Inaugenscheinnahme - Beihilfe - Besonders schwerer Fall - Schwere der Haupttat

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Nr. 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 325
  • StV 1991, 500
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75

    Zufallsfunde bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91
    Voraussetzung dafür ist allerdings - wozu die Revision nichts vorgetragen hat - die ordnungsgemäße Anordnung der Telefonüberwachung (zur Verwertbarkeit gegen den Angeklagten vgl. auch BGHSt 26, 298 (302); BGH NJW 1979, 1370 (1371); Laufhütte in KK 2. Aufl. § 100 a Rdn. 23).
  • BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90

    Betäubungsmittel - Schuldumfang - Fortgesetzte Handlung - Mitteilung -

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91
    Für die neue Verhandlung wird auf folgendes hingewiesen: Für die Bewertung der Tat eines Gehilfen, insbesondere für die Festlegung des insoweit zugrunde zu legenden Strafrahmens - hier § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG -, kommt es nicht in erster Linie auf die Haupttat an; entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGHSt 29, 239 (244); BGH NStZ 1990, 595).
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91
    Hier kann dahinstehen, ob der Beweisantrag mit fehlerfreier Begründung hätte abgelehnt werden können (vgl. hierzu BGHSt 37, 162 = NStZ 1990, 602).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91
    Für die neue Verhandlung wird auf folgendes hingewiesen: Für die Bewertung der Tat eines Gehilfen, insbesondere für die Festlegung des insoweit zugrunde zu legenden Strafrahmens - hier § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG -, kommt es nicht in erster Linie auf die Haupttat an; entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGHSt 29, 239 (244); BGH NStZ 1990, 595).
  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91
    Voraussetzung dafür ist allerdings - wozu die Revision nichts vorgetragen hat - die ordnungsgemäße Anordnung der Telefonüberwachung (zur Verwertbarkeit gegen den Angeklagten vgl. auch BGHSt 26, 298 (302); BGH NJW 1979, 1370 (1371); Laufhütte in KK 2. Aufl. § 100 a Rdn. 23).
  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91
    b) Im Hinblick auf die erhobene Aufklärungsrüge weist der Senat auf folgendes hin: Sollte der neue Tatrichter Zweifel haben, ab wann und in welcher Weise der Angeklagte in den Rauschgifthandel verwickelt war, so drängt es sich nach dem von der Revision mitgeteilten Gesprächsinhalt auf, das bereits mit Anklageerhebung als Beweismittel angebotene Ergebnis der Telefonüberwachung in die Hauptverhandlung einzuführen; sei es durch Augenscheinseinnahme der Tonbänder durch Abspielen oder durch Verlesung ihrer Niederschrift im Wege des Urkundenbeweises (BGHSt 27, 135 (136) [BGH 03.03.1977 - 2 StR 390/76]).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Denn die fehlerhafte Ablehnung kann grundsätzlich Auswirkungen auf die weitere Verfahrensführung in dem Sinne gehabt haben, dass die Beteiligten gehindert worden sind, die geänderte Prozesslage in ihrem weiteren Verhalten zu berücksichtigen, insbesondere weitere Anträge zu stellen (BGH, Urteil vom 19. März 1991 - 1 StR 99/91, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2, Ungeeignetheit 10).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14

    Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen,

    Der ablehnende Beschluss bedarf einer Begründung, die ohne jede Verkürzung oder sinnverfehlende Interpretation der Beweisthematik alle tatsächlichen Umstände dartun muss, aus denen das Gericht auf die völlige Wertlosigkeit des angebotenen Beweismittels schließt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1991 - 1 StR 99/91, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 10; Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 179/08, NStZ 2008, 707; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 243).
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