Rechtsprechung
BGH, 23.07.1991 - 5 StR 268/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wertung einer HIV-Infektion in der Strafzumessung - Bedeutung der besonderen Strafempfindlichkeit für die Wahl des Strafrahmens sowie die Strafzumessung - Auswirkungen einer HIV-Infektion für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 46
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 527
- StV 1991, 513
- StV 1991, 514
- StV 1991, 52
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87
Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat
Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 5 StR 268/91
Bei derart erhöhter Strafempfindlichkeit kann ein Ausgleich der Schuld durch eine geringere als die sonst schuldangemessene Strafe erreicht werden (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13;… BGH Urteil vom 13. November 1990 - 5 StR 457/90 - vgl. auch BGHR a.a.O. 3, 19, 20). - BGH, 16.03.1988 - 3 StR 62/88
Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit einer ausgebrochenen …
Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 5 StR 268/91
Bei derart erhöhter Strafempfindlichkeit kann ein Ausgleich der Schuld durch eine geringere als die sonst schuldangemessene Strafe erreicht werden (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13;… BGH Urteil vom 13. November 1990 - 5 StR 457/90 - vgl. auch BGHR a.a.O. 3, 19, 20). - BGH, 13.11.1990 - 5 StR 457/90
Strafzumessung - HIV-Infizierung - Aids
Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 5 StR 268/91
Bei derart erhöhter Strafempfindlichkeit kann ein Ausgleich der Schuld durch eine geringere als die sonst schuldangemessene Strafe erreicht werden (…BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13; BGH Urteil vom 13. November 1990 - 5 StR 457/90 - vgl. auch BGHR a.a.O. 3, 19, 20).
- BGH, 27.04.2006 - 4 StR 572/05
Verurteilung der "Opa-Bande" rechtskräftig
Das Landgericht hat alle für die Strafzumessung bestimmenden Umstände gesehen und in dem Sinne, dass die Strafen gerechter Schuldausgleich sein müssen (vgl. BGHSt 24, 132, 134; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 25, 27, 29), rechtsfehlerfrei gewichtet. - BGH, 15.07.1998 - 2 StR 192/98
Berücksichtigung einer Schwangerschaft bei Bemessung des Strafmaßes als erhöhte …
Es ist hier nicht ersichtlich, daß die Schwangerschaft der Angeklagten mit irgendwelchen Komplikationen verbunden ist, die zu besonders erhöhter Strafempfindlichkeit führen können, wie es die Rechtsprechung z.B. für schwere Erkrankungen oder hohes Alter anerkannt hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3, 7, 13, 19, 20, 25, 31 ). - BGH, 06.10.2004 - 5 StR 345/04
Strafzumessung (unzureichende Berücksichtigung der erhöhten Strafempfindlichkeit …
Derartigen außergewöhnlichen Belastungen ist regelmäßig durch eine Milderung der an sich verwirkten Strafe Rechnung zu tragen (vgl. BGHR StGB § 46 Schuldausgleich 3, 7, 13, 19, 25). - BGH, 28.10.1994 - 3 StR 467/94
Strafzumessung - Strafmilderung - Krankheit des Angeklagten - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist als wesentlicher Umstand im Hinblick auf die Strafempfindlichkeit zu berücksichtigen, daß eine Freiheitsstrafe in Fällen schwerer Erkrankung den Verurteilten besonders hart trifft und ein Ausgleich der Schuld möglicherweise auch noch durch eine geringere Strafe erreicht werden kann (BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 3, 7, 13, 19, 20, 25). - BGH, 23.02.1995 - 4 StR 767/94
Strafzumessung - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Strafmilderung - …
Der nunmehr entscheidende Tatrichter wird die beim Angeklagten festgestellte Aids-Erkrankung mit dem ihr zukommenden strafmildernden Gewicht und dabei auch zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte mit dem Widerruf von Bewährungsstrafen rechnen muß (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3, 7, 13, 25).
Rechtsprechung
BGH, 11.06.1991 - 5 StR 222/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sozialprognose - Ausschluß weiterer Straftaten - Rechtstreues Verhalten - Hinreichende Wahrscheinlichkeit - Gesamtabwägung - Therapieanordnung - Führungsaufsicht - Aussetzung der Vollstreckung - Unterbringung
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1991, 514
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.12.1987 - 2 StR 635/87
Keine Schuldspruchänderung nach Eintritt der (Teil-) Rechtskraft; Mißachtung des …
Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 5 StR 222/91
Es genügt, daß die Begehung weiterer Straftaten nicht wahrscheinlich ist (BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 7, 14; BGH NSTZ 1986, 27). - BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90
Strafrahmenwahl - Anforderungen - Milderung - Strafuntergrenze
Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 5 StR 222/91
Es genügt, daß die Begehung weiterer Straftaten nicht wahrscheinlich ist (BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 7, 14; BGH NSTZ 1986, 27). - BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85
Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen …
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- BGH, 28.05.2008 - 2 StR 140/08
Strafaussetzung und Maßregelaussetzung zur Bewährung (Beurteilungsspielraum des …
Es hat die Aussetzungsentscheidungen auf der Grundlage vertretbarer Erwägungen getroffen, die dem sich aus § 67b Abs. 1 Satz 2 StGB ergebenden inneren Zusammenhang zwischen der Straf- und Maßregelaussetzung gerecht werden (vgl. BGHR StGB § 67b Abs. 1 Gesamtwürdigung 1). - OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10
Begriff der Tat im prozessualen Sinne
Die Erwartung des Tatrichters von dem zukünftigen Legalverhalten des Verurteilten auch ohne den Vollzug der verhängten Freiheitsstrafe muss auf einer durch Tatsachen begründeten Wahrscheinlichkeit zukünftiger Straffreiheit beruhen (BGHSt 7, 6; BGH NStZ 1988, 452; BGH StV 1991, 514). - BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12
Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Anforderungen an die Begründung: …
Zwar durften in diesem Zusammenhang "enge Bewährungsauflagen und Weisungen" (UA S. 25) als für die Prognose grundsätzlich relevante sog. flankierende Maßnahmen berücksichtigt werden (vgl. BGH StV 1987, 63; 1992, 230; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 19, 20 und 21;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 5. Aufl. Rn. 216).
- KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06
Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung …
Zwar kann die Bereitschaft eines Straftäters, sich einer Behandlung zu unterziehen, um die Ursachen seiner Straffälligkeit zu beheben, für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB wichtig sein, weil sich daraus ein Wandel der Einstellung des Täters zu seiner bisherigen Lebenshaltung ergeben kann (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 19 und 20; BGH StV 1992, 13). - OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98 Es bedarf zwar keiner Gewähr für eine straffreie Führung des Angeklagten und auch keiner sicheren Erwartung einer solchen, aber einer durch Tatsachen begründeten Wahrscheinlichkeit (BGHSt 7, 6; BGH VRS 25, 426 ; BGH NStZ 1988, 452 ;… BGHR StGB § 56 Abs. 1 , Sozialprognose 13; BGH StV 1991, 514).
- OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 Der Richter muß jedoch von der durch Tatsachen begründeten Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit überzeugt sein (BGHSt 7, 6; BGH VRS 25, 426 ; BGH NStZ 1988, 452 ;… BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 13; BGH StV 1991, 514).
- OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00/00 Der Richter muß jedoch von der durch Tatsachen begründeten Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit überzeugt sein (BGHSt 7, 6; BGH VRS 25, 426; BGH NStZ 1988, 452;… BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 13; BGH StV 1991, 514).
- KG, 26.11.1997 - 1 Ss 188/96
Sozialprognose im Rahmen der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung bei …
Richtig ist, daß die Bereitschaft eines Straftäters, sich einer Behandlung zu unterziehen, um die Ursachen seiner Straffälligkeit zu beheben, für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB wichtig sein kann, weil sie einen Wandel in der Einstellung des Täters zu seiner bisherigen Lebenshaltung aufzeigt (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 19 und 20; BayObLG NJW 1993, 805 ). - LG Kiel, 02.04.2002 - II KLs 48/01
Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen …
Diese Voraussetzungen sind regelmäßig dann gegeben, wenn es unter Berücksichtigung der Hilfs- und Kontrollmöglichkeiten der Führungsaufsicht und der Schwere der in Rede stehenden Straftaten verantwortet werden kann zu erproben, ob der Beschuldigte auch ohne die Vollstreckung der Maßregel keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird (BGH StV 1991, 514). - OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 00
Sozialprognose; Tatrichter; Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Bewährung; …
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Rechtsprechung
BGH, 29.05.1991 - 3 StR 152/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Versuch einer Vergewaltigung bei Gegenwehr durch ein Opfer - Berücksichtigung des Glaubens an den Willen zum Geschlechtsverkehr des Opfers durch einen Täter - Handgreiflichkeiten des Opfers als Indizien für die Unwilligkeit zur Vollziehung von Geschlechtsverkehr - Folgen ...
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1991, 514
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.07.1988 - 1 StR 379/88
Freiheitsberaubung in Tateinheit begangen mit Vergewaltigung und Entführung gegen …
Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StR 152/91
Im übrigen ist zu bemerken, daß eine Bestrafung wegen Freiheitsberaubung nicht in Betracht kommt, wenn diese lediglich das Mittel zur Begehung eines Sexualdelikts ist und nicht über das hinausgeht, was zu dessen Tatbestandsverwirklichung gehört (BGHR StGB § 239 I Konkurrenzen 2 und 4;… Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 239 Rdn. 13). - BGH, 08.08.1989 - 1 StR 381/89
Strafrechtliche Beurteilung einer Freiheitsberaubung als Mittel und Zweck zur …
Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StR 152/91
Im übrigen ist zu bemerken, daß eine Bestrafung wegen Freiheitsberaubung nicht in Betracht kommt, wenn diese lediglich das Mittel zur Begehung eines Sexualdelikts ist und nicht über das hinausgeht, was zu dessen Tatbestandsverwirklichung gehört (BGHR StGB § 239 I Konkurrenzen 2 und 4;… Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 239 Rdn. 13).
- BGH, 09.03.1993 - 5 StR 1/93
Voraussetzungen für die Annahme einer sexuellen Nötigung und Körperverletzung
Sie stellte sich für die Nebenklägerin nicht nur als seelischer, sondern auch als körperlicher Zwang dar, dem Ansinnen des Angeklagten nachzukommen und ihm zu Willen zu sein (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 10; Gewalt 2, 3, 4, 8).