Weitere Entscheidungen unten: BGH, 20.08.1991 | OLG Zweibrücken, 20.09.1991

Rechtsprechung
   BGH, 15.08.1991 - 4 StR 383/91   

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https://dejure.org/1991,3291
BGH, 15.08.1991 - 4 StR 383/91 (https://dejure.org/1991,3291)
BGH, Entscheidung vom 15.08.1991 - 4 StR 383/91 (https://dejure.org/1991,3291)
BGH, Entscheidung vom 15. August 1991 - 4 StR 383/91 (https://dejure.org/1991,3291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestand eines Strafausspruchs - Fehler bei Feststellungen - Entscheidungsgründe - Urteil - Wirkstoffgehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 549
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Zwar kann hiernach beanstandet werden, daß eine verlesene Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei (BGHSt 29, 18, 21; BGH StV 1993, 459; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 17).
  • BGH, 03.08.2000 - 1 StR 283/00

    Totschlag; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; In dubio pro reo;

    Anderes gilt jedoch, wenn das Beweisergebnis, z. B. der Inhalt einer Urkunde, mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung feststellbar ist (BGH StV 1993, 115; StV 1991, 549; w. Nachw. b. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 44. Aufl. § 261 Rdn. 38a).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.08.1991 - 5 StR 354/91   

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https://dejure.org/1991,3540
BGH, 20.08.1991 - 5 StR 354/91 (https://dejure.org/1991,3540)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1991 - 5 StR 354/91 (https://dejure.org/1991,3540)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1991 - 5 StR 354/91 (https://dejure.org/1991,3540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Erörterung wesentlicher beweiserheblicher Umstände in den Urteilsgründen - Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 549
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Auszug aus BGH, 20.08.1991 - 5 StR 354/91
    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zu Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht (BGH Urteil vom 3. Juli 1991 - 2 StR 45/91 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, m.w.N.).
  • BGH, 22.11.1988 - 1 StR 559/88

    Bestellung von Waren, obwohl der Besteller weiss, dass er nicht genügend

    Auszug aus BGH, 20.08.1991 - 5 StR 354/91
    Wesentliche beweiserhebliche Umstände muß er aber in den Urteilsgründen erörtern (BGH StV 1989, 423).
  • BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05

    Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne

    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6, 22, 30).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92

    Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung

    Die Rüge ist nicht zulässig, weil mit den Mitteln des Revisionsrechts nicht ohne weiteres feststellbar ist (vgl. BGH StV 1991, 549; NStZ 1991, 548; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. März 1992 - 1 StR 22/92 -), ob die beanstandete Aufklärung erforderlich war und ob sie tatsächlich unterblieben ist.

    Der Tatrichter muß nur die zum Zeitpunkt der Urteilsfällung wesentlichen beweiserheblichen Umstände in den Urteilsgründen erörtern (BGH StV 1989, 423; NStZ 1991, 548; StV 1991, 549).

  • BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96

    Verjährungsbeginn bei Vergewaltigungshandlungen an Minderjährigen - Formelle

    Allenfalls dann, wenn das Revisionsgericht mit den Mitteln des Revisionsrechts das Beweisergebnis zum Zeitpunkt der Urteilsfällung ohne weiteres feststellen könnte, weil es sich durch Rückgriff auf objektive Grundlagen, insbesondere Urkunden und Abbildungen, den Beweisgehalt des Beweismittels unmittelbar selbst erschließen kann, könnte das prozessuale Geschehen vom Revisionsgericht überprüft werden (BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff 6, 22, 30).
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 607/92

    Beweiswürdigung - Urteilsgründe - Strafzumessung - Revision - Aussage -

    Der Bundesgerichtshof hat aber bereits mehrfach entschieden, daß es sich anders verhält, wenn das Beweisergebnis, etwa der Inhalt einer Äußerung oder einer Urkunde, und seine Erörterungsbedürftigkeit mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung feststellbar sind (BGH StV 1991, 549).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97

    Versuchter Totschlag an einer Ehefrau durch versuchtes Erwürgen - Verletzung von

    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (std. Rspr.; BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff 6, 22, 30; BGH, Beschl. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96 - und vom 8. April 1997 - 5 StR 6/97).
  • KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09

    Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts

    Dies setzt voraus, dass mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass eine im Urteil getroffene Feststellung nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden (vgl. BGHSt aaO.; BGH StV 1991, 549; 1993, 115; KG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - [3] 1 Ss 68/02 [48/02] - BayObLG …
  • BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verletzung der Aufklärungspflicht;

    Die Darstellungs- und Würdigungspflicht beschränkt sich vielmehr auf die wesentlichen beweiserheblichen Umstände (vgl. BGHSt 38, 14/16; BGH StV 1988, 138; 1991, 340; 1991, 549; Stuckenberg in: KMR aaO Rn. 159).
  • BGH, 08.04.1997 - 5 StR 6/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vorwurf der

    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (std. Rspr. BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff 6, 22, 30; BGH, Beschl. v. 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96 -).
  • KG, 16.12.2002 - 1 Ss 68/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Wenngleich es allein Aufgabe des Tatrichters ist, in seinem Urteil das Ergebnis der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen, und das Revisionsgericht an das dort zur Schuld- und Straffrage Festgehaltene gebunden ist [vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl., § 261 Rdn. 38 a], ist letzterem die Prüfung, ob sich das Tatgericht mit allen wesentlichen beweiserheblichen Umständen im Urteil auseinandergesetzt hat, dann nicht verwehrt, wenn sich die Erörterungsbedürftigkeit eines Beweisergebnisses ohne weiteres allein mit den Mitteln des Revisionsrechtes feststellen lässt [vgl. BGH NStZ 1997, 296; BGH StV 1991, 549], beispielsweise bei in der Hauptverhandlung nach § 273 Abs. 3 StPO protokollierten Aussagen oder nach § 249 Abs. 1 StPO verlesenen Urkunden.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.09.1991 - 1 Ws 300/91   

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https://dejure.org/1991,3353
OLG Zweibrücken, 20.09.1991 - 1 Ws 300/91 (https://dejure.org/1991,3353)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.09.1991 - 1 Ws 300/91 (https://dejure.org/1991,3353)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. September 1991 - 1 Ws 300/91 (https://dejure.org/1991,3353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung ; Formunwirksame Verfahrensrüge; Nachholung

Papierfundstellen

  • StV 1991, 549
  • StV 1991, 550
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.1991 - 1 Ws 300/91
    Nach ständiger Rechtsprechung kann Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - abgesehen von Ausnahmefällen (vgl. z.B. BGHSt 14, 330 ) - jedenfalls dann nicht gewährt werden, wenn bereits vor Ablauf der Begründungsfrist eine formwirksame Begründung angebracht war und nur einzelne Rügen nachgeholt werden sollen (BGHSt 1, 44).
  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.1991 - 1 Ws 300/91
    Nach ständiger Rechtsprechung kann Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - abgesehen von Ausnahmefällen (vgl. z.B. BGHSt 14, 330 ) - jedenfalls dann nicht gewährt werden, wenn bereits vor Ablauf der Begründungsfrist eine formwirksame Begründung angebracht war und nur einzelne Rügen nachgeholt werden sollen (BGHSt 1, 44).
  • RG, 07.04.1933 - I 303/33

    1. Zur Frage der Auslegung der Revisionsbegründung. 2. Ist es im Sinne des § 44

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.1991 - 1 Ws 300/91
    Jedenfalls liegt eine Fristversäumnis i.S. des § 44 StPO auch dann vor, wenn eine fristgebundene Erklärung zwar rechtzeitig, jedoch nicht in der vorgeschriebenen Form erfolgt ist (RGSt 67, 197 f; OLG Hamburg, NJW 1965, 312; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 4. Aufl., Rdn. 431).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16

    Wiedereinsetzung im Verfallsverfahren: Erlangter Umsatz bei ordnungswidrigem

    Anderslautende Entscheidungen einiger Oberlandesgerichte älteren Datums (OLG Hamburg, NJW 1965, 312; OLG Hamm, MDR 1978, 507, 508; OLG Zweibrücken, StV 1991, 550; ebenso Valerius, MK-StPO, 1. Aufl. 2014, § 44 Rn. 36; Weßlau/Deiters, SK-StPO, 4. Aufl. 2014, § 44 Rn. 13) sind durch diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt (vgl. auch OLG Hamm, NZV 2001, 490).
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 49/22

    Revision in Strafsachen: Wiedereinsetzungsantrag zur Erhebung der Sachrüge bei

    Denn nur durch eine den gesetzlichen Formerfordernissen entsprechende Prozesshandlung kann eine Frist eingehalten werden (BeckOK StPO/Cirener, 43. Ed., § 44 Rn. 9; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 12. Dezember 1977 - 2 Ss 1021/77, juris Rn. 5; PfOLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. September 1991 - 1 Ws 300/91, StV 1991, 550).

    Ob gleiches auch für die Geltendmachung der Verletzung von Rechtsnormen über das Verfahren gilt (vgl. PfOLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. September 1991 - 1 Ws 300/91, StV 1991, 500), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • OLG Hamm, 27.06.2001 - 2 Ss 921/00

    Ordnungsgemäße Begründung der Revision, Sachrüge, Verfahrensrüge,

    Im Hinblick auf die oben zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHR StPO § 44, Verfahrensrüge 1, Nachbesserung) hält der Senat an seiner bislang vertretenen Auffassung, einem Angeklagten könne auch dann Wiedereinsetzung gewährt werden, wenn die Revision deshalb unzulässig war, weil die Begründung den Anforderungen des § 344 StPO nicht entsprochen hatte (Beschluss vom 12. Dezember 1977 in MDR 1978, 507; vgl. auch OLG Zweibrücken StV 1991, 550), jedenfalls für einen Fall der vorliegenden Art nicht mehr fest.
  • OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Dies wird auch für Fälle anerkannt, in denen das Rechtsmittel unzulässig ist, weil die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 StPO nicht beachtet ist, da durch eine wegen Formmangels unzulässige Revision bzw. Rechtsbeschwerde die Begründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO nicht gewahrt wird (RGSt 67, 197; OLG Hamburg NJW 1965, 312; OLG Hamm MDR 1978, 507; OLG Zweibrücken Strafverteidiger 1991, 550; Lemke in Alternativkommentar zur StPO § 44 Rdnr. 10; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 44 Rdnr. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 44 Rdnr. 6).
  • OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Allgemeine Sachrüge; Begründungsfrist ;

    Dies wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung auch für Fälle anerkannt, in denen das Rechtsmittel unzulässig ist, weil die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 StPO nicht beachtet ist, denn durch eine wegen Formmangels unzulässige Revision wird die Begründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO nicht gewahrt (BGHSt 26, 335, 338; OLG Zweibrücken StV 1991, 550; KK-Maul, StPO 4. Aufl., § 44 Rdn. 9 m. w. N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 6).
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