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Rechtsprechung
   BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90   

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BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90 (https://dejure.org/1990,824)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1990 - 4 StR 253/90 (https://dejure.org/1990,824)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1990 - 4 StR 253/90 (https://dejure.org/1990,824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden - Bloße Bestätigung - Überzeugen der Behörde - Mehrere Mitbeschuldigte - Strafmilderung - Rangfolge der Aussagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 66
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.06.1988 - 1 StR 153/88

    Aussage des Angeklagten - Mittäter - Aufdeckung von Tatbeiträgen - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90
    § 31. Nr. 1 BtMG verlangt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht, daß der Täter ein umfassendes Geständnis ablegt und sein gesamtes Wissen offenbart, um sich die Strafmilderung nach dieser Vorschrift zu verdienen (BGHSt 33, 80, 82; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8 und Milderung 3).

    Denn auch derjenige Täter verbessert die Möglichkeiten der Verfolgung begangener Straftaten - und erzielt damit einen Aufklärungserfolg im Sinne von § 31 Nr. 1 BtMG (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Milderung 2, Aufdeckung 14) -, der erst durch seine Aussage den Strafverfolgungsorganen die erforderliche Überzeugung vermittelt, daß die bisherigen Erkenntnisse auch zutreffen (vgl. BGH StV 1989, 394).

  • BGH, 02.03.1989 - 2 StR 733/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung; Bezeichnung eines Telefonanschlusses als

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90
    Denn auch derjenige Täter verbessert die Möglichkeiten der Verfolgung begangener Straftaten - und erzielt damit einen Aufklärungserfolg im Sinne von § 31 Nr. 1 BtMG (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Milderung 2, Aufdeckung 14) -, der erst durch seine Aussage den Strafverfolgungsorganen die erforderliche Überzeugung vermittelt, daß die bisherigen Erkenntnisse auch zutreffen (vgl. BGH StV 1989, 394).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90
    Der Senat kann schon im Hinblick auf die Häufung der Einzelfälle ausschließen, daß das Landgericht nicht wenigstens wegen einer der Einzelfälle bei einer Aburteilung als selbständige Taten auf eine Strafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe (vgl. BGHSt 34, 321 [BGH 02.04.1987 - 4 StR 27/87]) erkannt hätte.
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90
    Mit der Behauptung, die Feststellungen zu den Wertangaben der bei dem Raub entwendeten Gegenstände seien auf außerhalb der Hauptverhandlung gewonnene Erkenntnisse gestützt, kann die Revision nicht durchdringen, denn eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme, wie sie vom Beschwerdeführer erstrebt wird, ist grundsätzlich ausgeschlossen (BGHSt 17, 351 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; 21, 149).
  • BGH, 20.03.1990 - 4 StR 94/90

    Begründung eines Fortsetzungszusammenhangs bei mehrfacher Begehung von Untreue -

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90
    Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit und Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten auch konkrete Vorstellungen über die Art der Begehung umfassen (ständ. Rechtsprechung, BGHR StGB/fH Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 -, und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90 - Senatsurteil vom 10. Mai 1990 - 4 StR 680/89).
  • BGH, 28.02.1990 - 3 StR 378/89

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90
    Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit und Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten auch konkrete Vorstellungen über die Art der Begehung umfassen (ständ. Rechtsprechung, BGHR StGB/fH Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 -, und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90 - Senatsurteil vom 10. Mai 1990 - 4 StR 680/89).
  • BGH, 10.05.1990 - 4 StR 680/89

    Mißachtung der Betrugsverwirklichnug durch die Strafkammer bei auch fremdnützigem

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90
    Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit und Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten auch konkrete Vorstellungen über die Art der Begehung umfassen (ständ. Rechtsprechung, BGHR StGB/fH Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 -, und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90 - Senatsurteil vom 10. Mai 1990 - 4 StR 680/89).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90
    Mit der Behauptung, die Feststellungen zu den Wertangaben der bei dem Raub entwendeten Gegenstände seien auf außerhalb der Hauptverhandlung gewonnene Erkenntnisse gestützt, kann die Revision nicht durchdringen, denn eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme, wie sie vom Beschwerdeführer erstrebt wird, ist grundsätzlich ausgeschlossen (BGHSt 17, 351 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; 21, 149).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90
    Ziel und Zweck der Regelung in § 31 Nr. 1 BtMG ist es, die Möglichkeiten der Verfolgung begangener Straftaten zu verbessern (BGHSt 31, 163, 167).
  • BGH, 06.04.1988 - 3 StR 96/88

    Strafmilderung nach § 31 Nr. 1 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) auf Grund eines

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90
    Sie lassen es genügen, setzen andererseits aber auch voraus, daß der Täter durch Offenbarung seines Wissens zur Aufdeckung der Tat insgesamt wesentlich beiträgt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 5).
  • BGH, 14.01.1986 - 5 StR 550/85
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84

    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90

    Für Gesamtvorsatz bei strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln genügt ein

  • BGH, 06.02.1990 - 4 StR 13/90

    Beschwer durch rechtsfehlerhafte Annahme einer fortgesetzten Handlung wegen

  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 324/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe (sicherere

    Dies genügt für die Anwendung des § 31 BtMG (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19; Senat aaO).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 102/10

    Strafmilderung infolge einer Aufklärungshilfe (sichere Grundlage für den

    Vielmehr reicht es für die Annahme eines Aufklärungserfolges aus, wenn die Angaben eines Angeklagten - wie hier - eine sichere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten der belasteten Person schaffen (BGH StV 2000, 623; 1991, 66, 67).
  • LG Wuppertal, 30.01.2013 - 23 KLs 58/12
    Aus dieser Aussage des Zeugen I2 ergibt sich nach Überzeugung der Kammer, dass der Angeklagte N über die Bestätigung der bisherigen Ermittlungsergebnisse der Polizei durch seine Aussage die erforderliche Überzeugung vermittelt hat, dass die bisherigen Erkenntnisse auch zutreffen (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.1990 - Az. 4 StR 253/90 mwN), so dass er dazu beigetragen hat, dass die Tat aufgedeckt werden konnte.

    Aus der Aussage des Zeugen I2, wonach zwar bereits vor der Vernehmung des Angeklagten H2 klar gewesen sei, dass die im Haus bzw. der Garage vorgefundenen Betäubungsmittel dem Angeklagten J zuzuordnen gewesen seien, die Einlassung des Angeklagten H2 gleichwohl wichtig gewesen sei, ergibt sich nach Überzeugung der Kammer, dass der Angeklagte H2 über die Bestätigung der bisherigen Ermittlungsergebnisse der Polizei durch seine Aussage die erforderliche Überzeugung vermittelt hat, dass die bisherigen Erkenntnisse auch zutreffen (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.1990 - Az. 4 StR 253/90 mwN), so dass er dazu beigetragen hat, dass die Tat aufgedeckt werden konnte.

  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02

    Aufklärungserfolg in einem anderen Vertragsstaat des Schengener

    Für die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG reichte es aus, daß bei den Strafverfolgungsbehörden aufgrund der durchgeführten Observations- und Telefonüberwachungsmaßnahmen über Y. und L. bereits vorhandenes Wissen auf eine sicherere Grundlage gestellt und dadurch die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wurde (BGH StV 2002, 254; StV 2000, 623; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 und 27).
  • BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Diese lassen vielmehr besorgen, das Landgericht habe nicht bedacht, daß auch die Bestätigung von vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten schaffen und damit die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessern kann (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25).
  • BGH, 23.10.2008 - 3 StR 413/08

    Aufklärungserfolg (Grundlage für den Nachweis von Taten Dritter);

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass auch der Täter, der Angaben zu Hintermännern macht, die sich mit Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden decken, dadurch eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und der Möglichkeit ihrer strafrechtlichen Verfolgung schaffen kann; das genügt für die Anwendung des § 31 BtMG (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19).
  • BGH, 31.08.2010 - 3 StR 297/10

    Aufklärungshilfe (obligatorische Prüfung der Strafmilderung; sicherere Grundlage

    Dies steht einem durch den Angeklagten auch insoweit herbeigeführten Aufklärungserfolg jedoch nicht entgegen, denn er hat mit seinen Angaben zu K. zumindest eine sicherere Grundlage dafür geschaffen, diesem die Tatbeteiligung nachzuweisen (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19 und 25; BGH NStZ-RR 1996, 181, Senat NStZ-RR 2009, 58 f.).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 19 und 25), etwa indem erst durch seine Aussage den Ermittlungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt wird, daß ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 29).
  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 557/00

    Bestimmen zum Handeltreiben gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG (Mitursächlichkeit /

    Ein solcher kann nämlich auch dann zu bejahen sein, wenn der Täter Angaben macht, die zwar mit Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden übereinstimmen, darüber hinaus aber eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Straftaten schaffen (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 m.N.).
  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91

    Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat -

    Zwischen der Einfuhr von Kokain und den Verhandlungen über den Verkauf von Heroin bestehen im Ablauf des tatsächlichen Geschehens derart grundlegende Unterschiede, daß die Annahme eines beide Tatkomplexe zusammenfassenden Gesamtvorsatzes - auch in Gestalt einer Erweiterung des bisherigen Tatentschlusses - nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1990 - 4 StR 253/90 - und vom 19. Dezember 1984 - 2 StR 448/84; Körner aaO. § 29 Rdn. 139 a.E.).
  • BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; Kurier)

  • BGH, 03.02.2005 - 5 StR 476/04

    Unterlassene Erörterung eines Aufklärungserfolges nach § 31 Nr. 1 BtMG bei einem

  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90

    Strafprozessrecht: Urteilsabsetzungsfrist

  • BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00

    Strafmilderung nach § 31 Nr. 1 BtMG (Aufklärungserfolg)

  • BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01

    Vorliegen eines Aufklärungserfolges

  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 657/96

    Voraussetzungen für Begründung verminderter Schuldfähigkeit durch

  • BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94

    Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung -

  • BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93

    Betäubungsmittel - Aufklärungserfolg

  • LG Köln, 23.02.2018 - 117 KLs 19/17
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 540/97

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung -

  • BGH, 06.07.1994 - 2 StR 295/94

    Strafmilderung - Betäubungsmittel - Angaben des Beschuldigten

  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 60/92

    Mittäter - Mittäterschaft - Geständnis - Tataufklärung - Aussage des Angeklagten

  • BGH, 27.02.1998 - 2 StR 612/97

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 360/91

    Handeltreiben - Heroin - Milderung der Strafe - Besonders schwerer Fall -

  • BGH, 30.01.1992 - 1 StR 751/91

    Aufklärungsbeitrag - Lieferant - Handeltreiben mit Betäubungsmittel -

  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 504/90

    Aufklärungsrüge - Aufdrängung eines Beweismittels - Pflicht des Tatrichters -

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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1990 - 1 StR 544/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2153
BGH, 30.10.1990 - 1 StR 544/90 (https://dejure.org/1990,2153)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1990 - 1 StR 544/90 (https://dejure.org/1990,2153)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - 1 StR 544/90 (https://dejure.org/1990,2153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wertung des Verschweigens und der Einbehaltung einer erlangten Provisionszahlung als Untreue - Unterscheidung zwischen einer Vertragsverletzung und einem Treuebruch - Verpflichtungen in einem Treueverhältnis, die für sich keine eigenen Treuepflichten auslösen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1069
  • StV 1991, 65
  • StV 1991, 66
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.1985 - 2 StR 383/85

    Verwirklichung des Untreuetatbestandes durch einen Rechtsanwalt bei Zurückhaltung

    Auszug aus BGH, 30.10.1990 - 1 StR 544/90
    Die Staatsanwaltschaft verkennt, daß eine vertragliche Beziehung, die sich insgesamt als Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB darstellt, Verpflichtungen enthalten kann, deren Einhaltung nicht vom Untreuetatbestand geschützt ist (BGH NStZ 1986, 361).
  • BGH, 24.02.1982 - IVa ZR 306/80

    Treuepflicht eines Verkaufsbevollmächtigten gegenüber seinem Auftraggeber -

    Auszug aus BGH, 30.10.1990 - 1 StR 544/90
    Zwar mag der Angeklagte nach Beendigung des Auftragsverhältnisses aus § 667 BGB zur Herausgabe der erlangten Provision verpflichtet gewesen sein, auch wenn sie nur ihm selbst als Abschlußprovision zugedacht war (vgl. etwa BGH NJW 1982, 1752 [BGH 24.02.1982 - IVa ZR 306/80]).
  • BGH, 02.08.1990 - 1 StR 358/90

    Aussetzung der Strafe zur Bewährung aufgrund positiver Veränderung und

    Auszug aus BGH, 30.10.1990 - 1 StR 544/90
    Einer ausdrücklichen Erörterung der Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung (§ 56 Abs. 3 StGB) die Vollstreckung der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe gebietet, bedurfte es hier nicht, nachdem der Tatrichter die umfassende Würdigung der Tat und der Täterpersönlichkeit, auf die es auch im Bereich des § 56 Abs. 3 StGB ankommt, (vgl. BGH, Urt. vom 2. August 1990 - 1 StR 358/90 - m.w.Nachw.), zur Frage der günstigen Prognose (§ 56 Abs. 1 StGB) vorgenommen hat.
  • LAG Hamm, 15.02.2022 - 6 Sa 903/21

    Hohe Abfindung wirksam vereinbart - Stadt Iserlohn unterliegt mit

    Allgemeine schuldrechtliche Verpflichtungen, insbesondere solche aus Austauschverhältnissen wie einem Arbeitsverhältnis, reichen nicht aus (BGH 30.10.1990 - 1 StR 544/90, NJW 1991, 1069; BGH 22.01.1988 - 2 StR 133/87, NJW 1988, 2483; Fischer, StGB, § 266, Rn. 36a).
  • BGH, 05.03.2013 - 3 StR 438/12

    Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht eines Rechtsanwalts bei fehlender

    Maßgebend für die Abgrenzung sind insoweit Inhalt und Umfang der Treueabrede, wie sie sich aus den Vertragsvereinbarungen bei sachgerechter Auslegung ergibt (BGH, Urteile vom 30. Oktober 1985 - 2 StR 383/85, NStZ 1986, 361, 362; vom 30. Oktober 1990 - 1 StR 544/90, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 17; Beschluss vom 11. August 1993 - 2 StR 309/93, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 22).
  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 9/18 B

    Vertragsärztliche Honorarberichtigung nach einem Berufsverbot

    Die Kompetenz der Strafgerichte zur Anordnung eines Berufsverbots besteht nach allgemeiner Meinung grundsätzlich unabhängig von berufs- oder ehrengerichtlichen Eingriffsmöglichkeiten (zu diesem Grundsatz der Unabhängigkeit vgl BGH Urteil vom 30.10.1990 - 1 StR 544/90 - NJW 1991, 1069; BGH Urteil vom 5.8.1975 - 1 StR 356/75 - NJW 1975, 2249; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 7.12.1999 - 2 Ss 259/99 - NStZ-RR 2001, 16; zum Berufsverbot nach § 70 StGB vgl Hanack in Laufhütte ua, Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl 2008, § 70 RdNr 86; Fischer, StGB, 65. Aufl 2018, § 70 RdNr 17).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 622/94

    Nachteilszufügung - Untreue - Vergleich der Vermögenslage - Provision - Treubruch

    Insofern unterscheidet sich die hier vorliegende Fallkonstellation auch nicht von derjenigen in der Senatsentscheidungvom 30. Oktober 1990 (1 StR 544/90 = wistra 1991, 137).
  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 10/18 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 KA 9/18 B v. 24.10.2018

    Die Kompetenz der Strafgerichte zur Anordnung eines Berufsverbots besteht nach allgemeiner Meinung grundsätzlich unabhängig von berufs- oder ehrengerichtlichen Eingriffsmöglichkeiten (zu diesem Grundsatz der Unabhängigkeit vgl BGH Urteil vom 30.10.1990 - 1 StR 544/90 - NJW 1991, 1069 ; BGH Urteil vom 5.8.1975 - 1 StR 356/75 - NJW 1975, 2249 ; OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 7.12.1999 - 2 Ss 259/99 - NStZ-RR 2001, 16 ; zum Berufsverbot nach § 70 StGB vgl Hanack in Laufhütte ua, Leipziger Kommentar zum StGB , 12. Aufl 2008, § 70 RdNr 86; Fischer, StGB , 65. Aufl 2018, § 70 RdNr 17).
  • BGH, 04.04.2001 - 1 StR 582/00

    Untreue (Nichtherausgabe erlangter personengebundener Vorteile);

    Die Herausgabepflicht nach § 667 BGB ist unter den, hier gegebenen Umständen keine spezifische Treuepflicht; sie unterscheidet sich nicht von den sonstigen Herausgabe- und Rückerstattungsansprüchen anderer Schuldverhältnisse, die regelmäßig keine Treueabrede enthalten und sich als sog. schlichte Schuldnerpflichten erweisen (BGH wistra 1991, 137, 138).
  • OLG Celle, 21.12.2005 - 9 U 100/05

    Schadensersatz wegen unberechtigt aus einem Gesellschaftsvermögen entnommener

    Die Bildung schwarzer Kassen für Schmiergeldzahlungen durch Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften wird auch im Strafrecht als pflichtwidrige Tathandlung angesehen (Tröndle/ Fischer, StGB, 52. Aufl. 2004, § 266 Rdnr. 46), ohne dass es auf diesen Gesichtspunkt ankommt, weil sich Umfang und Grenzen der Pflichten des Täters nach dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis richten (Tröndle/Fischer, StGB, § 266 Rdnr. 40; s. ferner BGH NJW 1991, 1069; BGH wistra 1991, 265, 266), hier also nach GmbH-Recht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2009 - 13 A 596/09

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die zweite Instanz und

  • BGH, 23.04.1991 - 1 StR 734/90

    Untreue des Treuhänders durch Nichtvorlage von für den geltend gemachten

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 31/23
  • BGH, 21.10.1997 - 1 StR 605/97

    Pflicht zur Abführung der vereinnahmten Provisionen - Verletzung der Treuepflicht

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