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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90   

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BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90 (https://dejure.org/1990,1576)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1990 - 1 StR 487/90 (https://dejure.org/1990,1576)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1990 - 1 StR 487/90 (https://dejure.org/1990,1576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Angaben des Angeklagten - Gewißheit - Beteiligung Dritter - Mittäterschaft - Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 67
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.04.1988 - 3 StR 96/88

    Strafmilderung nach § 31 Nr. 1 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) auf Grund eines

    Auszug aus BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90
    Der Umstand, daß der Angeklagte versuchte, seinen eigenen Tatbeitrag herunterzuspielen, steht einer Strafmilderung nach § 31 BtMG nicht entgegen (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 - Aufdeckung 5).
  • BGH, 21.06.1988 - 1 StR 153/88

    Aussage des Angeklagten - Mittäter - Aufdeckung von Tatbeiträgen - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90
    Dieser Hergang unterfällt § 31 Nr. 1 BtMG (Senatsurteil BGHR BtMG § 31 Nr. 1 - Aufdeckung 8).
  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 324/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe (sicherere

    Dies genügt für die Anwendung des § 31 BtMG (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19; Senat aaO).
  • BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Diese lassen vielmehr besorgen, das Landgericht habe nicht bedacht, daß auch die Bestätigung von vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten schaffen und damit die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessern kann (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25).
  • BGH, 23.10.2008 - 3 StR 413/08

    Aufklärungserfolg (Grundlage für den Nachweis von Taten Dritter);

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass auch der Täter, der Angaben zu Hintermännern macht, die sich mit Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden decken, dadurch eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und der Möglichkeit ihrer strafrechtlichen Verfolgung schaffen kann; das genügt für die Anwendung des § 31 BtMG (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19).
  • BGH, 31.08.2010 - 3 StR 297/10

    Aufklärungshilfe (obligatorische Prüfung der Strafmilderung; sicherere Grundlage

    Dies steht einem durch den Angeklagten auch insoweit herbeigeführten Aufklärungserfolg jedoch nicht entgegen, denn er hat mit seinen Angaben zu K. zumindest eine sicherere Grundlage dafür geschaffen, diesem die Tatbeteiligung nachzuweisen (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19 und 25; BGH NStZ-RR 1996, 181, Senat NStZ-RR 2009, 58 f.).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 19 und 25), etwa indem erst durch seine Aussage den Ermittlungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt wird, daß ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 29).
  • BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; Kurier)

    Deshalb liegt es nahe, dass er dazu beigetragen hat, die Taten über seinen Tatbeitrag hinaus aufzuklären, zumal es für die Annahme eines Aufklärungserfolges ausreichend ist, wenn eine sicherere Grundlage für den Nachweis von Betäubungsmitteltaten anderer Tatbeteiligter geschaffen und auf diese Weise die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wird (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19; Weber aaO § 31 Rdn. 82 f.).
  • BGH, 03.08.2004 - 1 StR 102/04

    Strafrahmenmilderung nach § 31 BtMG (Aufklärungserfolg; wesentlicher Beitrag zur

    Der Angeklagte hat demzufolge - auch nach Auffassung der Strafkammer - einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung des Tatbeitrags seines Mitttäters geleistet, was ebenfalls die Anwendung von § 31 BtMG rechtfertigen kann (BGH StV 1994, 23; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8 und 19).
  • BGH, 03.02.2005 - 5 StR 476/04

    Unterlassene Erörterung eines Aufklärungserfolges nach § 31 Nr. 1 BtMG bei einem

    Die Geständnisse der Angeklagten hätten dann eine sicherere Grundlage für den Nachweis der Tat des E schaffen können, was für eine Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG genügen würde (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19 und 27).
  • BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00

    Strafmilderung nach § 31 Nr. 1 BtMG (Aufklärungserfolg)

    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern oder Abnehmern macht, die bereits vorhandenes Wissen der Strafverfolgungsbehörden bestätigen, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Strafverfolgung (vgl. BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25; Senatsurteil vom 9. August 2000 - 3 StR 133/00).
  • BGH, 02.12.1999 - 4 StR 547/99

    Hilfsbeweisantrag; Kronzeugenregelung

    Diese Vorschrift verlangt weder ein umfassendes Geständnis noch eine Offenlegung des gesamten Wissens des Täters (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 5, 19; Weber aaO. Rdn. 26, 27 m.w.N.).
  • BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01

    Vorliegen eines Aufklärungserfolges

  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 657/96

    Voraussetzungen für Begründung verminderter Schuldfähigkeit durch

  • BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94

    Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung -

  • BGH, 06.07.1994 - 2 StR 295/94

    Strafmilderung - Betäubungsmittel - Angaben des Beschuldigten

  • BGH, 04.06.1993 - 2 StR 187/93

    Anwendung der Strafmilderungsmöglichkeit des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • BGH, 20.06.1995 - 1 StR 230/95

    Rauschgifthandel - Strafmilderung - Aufklärungshilfe des Täters

  • BGH, 30.01.1992 - 1 StR 751/91

    Aufklärungsbeitrag - Lieferant - Handeltreiben mit Betäubungsmittel -

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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1990 - 4 StR 420/90   

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https://dejure.org/1990,3854
BGH, 08.10.1990 - 4 StR 420/90 (https://dejure.org/1990,3854)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1990 - 4 StR 420/90 (https://dejure.org/1990,3854)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1990 - 4 StR 420/90 (https://dejure.org/1990,3854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 67
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84

    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 08.10.1990 - 4 StR 420/90
    Denn § 31 Nr. 1 BtMG verlangt weder, daß der Täter ein umfassendes Geständnis ablegt, noch setzt er eine Offenbarung des gesamten Wissens voraus (BGHSt 33, 80, 82).
  • BGH, 31.10.1984 - 2 StR 467/84

    Milderung des Strafrahmens nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) bei

    Auszug aus BGH, 08.10.1990 - 4 StR 420/90
    Auch der Wechsel in dem Aussageverhalten des Angeklagten zur Beteiligung des Said Q. an seinen Haschischeinkäufen bei R. (UA 17) steht der Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG nicht entgegen (BGH MDR 1985, 244 = StV 1985, 14; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11).
  • BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung; Erfolgsaussicht eines gegen einen Dritten

    Auszug aus BGH, 08.10.1990 - 4 StR 420/90
    Auch der Wechsel in dem Aussageverhalten des Angeklagten zur Beteiligung des Said Q. an seinen Haschischeinkäufen bei R. (UA 17) steht der Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG nicht entgegen (BGH MDR 1985, 244 = StV 1985, 14; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 102/10

    Strafmilderung infolge einer Aufklärungshilfe (sichere Grundlage für den

    Denn § 31 Nr. 1 BtMG setzt keine bestimmte Aufklärungsmotivation voraus, sondern stellt nach seinem Sinn und Zweck allein auf das Vorliegen eines objektiven Aufklärungserfolges ab (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 5; BGH StV 1991, 67; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 149).
  • BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94

    Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung -

    b) Schließlich gibt die Begründung der Strafkammer, eine Strafrahmenverschiebung nach § 31 BtMG komme nicht in Betracht, da "der Angeklagte viele wichtige Abnehmer verschwiegen hat" (UA 16) noch zu einem weiteren rechtlichen Bedenken Anlaß: § 31 Nr. 1 BtMG verlangt weder ein umfassendes Geständnis noch setzt die Vorschrift eine Offenbarung des gesamten Wissens des Täters voraus (st. Rspr., BGHSt 33, 80, 82; BGH NStZ 1989, 326; StV 1991, 67, 68).
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