Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 22.07.1991

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.10.1990 - 1 Ws 505/90   

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https://dejure.org/1990,6589
OLG Zweibrücken, 11.10.1990 - 1 Ws 505/90 (https://dejure.org/1990,6589)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.10.1990 - 1 Ws 505/90 (https://dejure.org/1990,6589)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Oktober 1990 - 1 Ws 505/90 (https://dejure.org/1990,6589)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 469
  • StV 1992, 101
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 14.10.2008 - 3 Ws 357/08

    Haftbefehl Ausbleiben Hauptverhandlung Warnhinweis Einstellung

    Es genügt nicht, wenn die erneute Ladung nur auf die Hinweise in einer früheren Ladung Bezug nimmt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.10.1990 - 1 Ws 505/90 -, veröffentlicht in www.juris.de unter Hinweis auf die Fundstellen MDR 1991, 469 und StV 1992, 101; Meyer-Goßner, a.a.O., § 230 Rdnr. 18; Eschelbach, a.a.O., § 230 Rdnr. 33; Gollwitzer, a.a.O., § 230 Rdnr. 20; Tolksdorf in KK, StPO, 5. Aufl., § 230 Rdnr. 10).
  • OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 566/99

    Erneute Belehrung des Gerichts über die Folgen des Nichterscheinens in der

    Auch in diesen Fällen ist anerkannt, daß der bloße Hinweis auf die Belehrung in einer früheren Ladung nicht genügt (vgl. zu § 329 StPO: BayObLG VRS 49, 197; OLG Koblenz NJW 1981, 2074; OLG Zweibrücken, Strafverteidiger 1992, 101, 102; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 323 Rn. 12; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 323 Rn. 3; zu § 232 StPO vgl. Senatsentscheidung vom 04.11.1994 - Ss 476/94 = Strafverteidiger 1996, 12; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 232 Rn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O., § 232 Rn. 7).
  • OLG Celle, 16.01.2009 - 2 Ws 12/09

    Verhältnismäßigkeit des Sicherungshaftbefehls bei Verbüßung von Strafhaft in

    Auch Haftbefehle nach § 230 Abs. 2 StPO sind "Verhaftungen" im Sinne der Vorschrift (Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 310 Rdn. 5), und zwar unabhängig davon, ob der Haftbefehl vollzogen worden ist oder wie hier lediglich Überhaft notiert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. April 2004, 2 Ws 88/04; OLG Zweibrücken StV 1992, 101).
  • OLG Köln, 04.11.1994 - Ss 476/94

    Umladung; Angeklagter; Eigenmächtiges Fehlen; Aufklärung über Folgen;

    Für den vergleichbaren Fall des § 323 Abs. 1 Satz 2 StPO, wonach in einer ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungshauptverhandlung ebenfalls auf die Folgen des Ausbleibens als Voraussetzung einer Verwerfung des Rechtsmittels nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO hingewiesen werden muß, ist in der Rechtssprechung anerkannt, daß die Bezugnahme auf die in einer früheren Ladung enthaltene Belehrung nicht genügt (vgl. BayObLG JZ 1975, 332; OLG Koblenz NJW 1981, 2074; OLG Zweibrücken StV 1992, 101, 102; LR-Gollwitzer, StPO, 24. Auflage § 323 Rn. 12; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Auflage § 323 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.07.1991 - 3 Ss 89/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5755
OLG Celle, 22.07.1991 - 3 Ss 89/91 (https://dejure.org/1991,5755)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.07.1991 - 3 Ss 89/91 (https://dejure.org/1991,5755)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juli 1991 - 3 Ss 89/91 (https://dejure.org/1991,5755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 101
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96

    Hauptverhandlung - Unterbrechung - Scheinfortsetzung

    So ist etwa allein die Entpflichtung eines nicht erschienenen Pflichtverteidigers und die Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (BGH StV 1982, 4, 5 mit Anm. Peters), die Erörterung, ob und wann die sachliche Verhandlung fortgeführt werden kann (RGSt 62, 263, 264; BGH, Urteil vom 4. Mai 1976 - 1 StR 824/75 m.w.N.), das bloße Bestimmen eines neuen Termins (RGSt 62, 263, 264; BGH NJW 1952, 1149) oder die Verhandlung über das Nichterscheinen eines Zeugen mit weiterer Unterbrechung der Hauptverhandlung (OLG Celle StV 1992, 101 - anders bei 1 1/2-stundiger Erörterung mit Verzicht auf die Vernehmung des nicht erschienenen Zeugen: BGH, Urteil vom 15. Mai 1956 - 5 StR 105/56) nicht als Verhandeln zur Sache anzusehen.
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