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   BVerfG, 07.02.1992 - 2 BvR 1910/91   

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BVerfG, 07.02.1992 - 2 BvR 1910/91 (https://dejure.org/1992,1805)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.1992 - 2 BvR 1910/91 (https://dejure.org/1992,1805)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 1992 - 2 BvR 1910/91 (https://dejure.org/1992,1805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2, Art. 104; StPO § 121 § 122
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freiheitsentzug - Personalmangel - Verfahren - Verzögerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1992, 121
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus BVerfG, 07.02.1992 - 2 BvR 1910/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung betont, daß der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 20, 45 [49 ff.]; 36, 264 [270]; 53, 152 [158 ff.]).

    Das bedeutet, daß der Eingriff in die Freiheit nur hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen (vgl. BVerfGE 19, 342 [347 ff.]; 20, 45 [49]).

    Die Vorschrift des § 121 Abs. 1 StPO läßt nur in begrenztem Umfang eine Fortdauer der Untersuchungshaft zu und ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 20, 45 [50]; 36, 264 [271]).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 07.02.1992 - 2 BvR 1910/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung betont, daß der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 20, 45 [49 ff.]; 36, 264 [270]; 53, 152 [158 ff.]).

    Das bedeutet, daß der Eingriff in die Freiheit nur hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen (vgl. BVerfGE 19, 342 [347 ff.]; 20, 45 [49]).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 07.02.1992 - 2 BvR 1910/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung betont, daß der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 20, 45 [49 ff.]; 36, 264 [270]; 53, 152 [158 ff.]).

    Die Vorschrift des § 121 Abs. 1 StPO läßt nur in begrenztem Umfang eine Fortdauer der Untersuchungshaft zu und ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 20, 45 [50]; 36, 264 [271]).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus BVerfG, 07.02.1992 - 2 BvR 1910/91
    In diesem Freiheitsgrundrecht ist das in Haftsachen geltende verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot angesiedelt (vgl. BVerfGE 46, 194 [195]).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus BVerfG, 07.02.1992 - 2 BvR 1910/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung betont, daß der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 20, 45 [49 ff.]; 36, 264 [270]; 53, 152 [158 ff.]).
  • KG, 15.03.2019 - 4 Ws 24/19

    Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Haftbefehlsaufhebung wegen

    Das in Haftsachen zu beachtende, aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 2 MRK folgende Beschleunigungsgebot (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122; KG StV 2003, 627 mwN), das im Jugendstrafverfahren - insbesondere gegen Jugendliche (§ 72 Abs. 5 JGG) - eine noch einmal gesteigerte Ausprägung findet (vgl. Senat StraFo 2013, 502 = StV 2015, 42 mwN), ist nicht hinreichend beachtet.
  • KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15

    Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung: Nachprüfung der

    Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK folgende Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfG StV 1992, 121) ist beachtet.
  • BVerfG, 04.08.1994 - 2 BvR 1291/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung -

    Nichts anderes gilt für den Fall, daß das Verfahren eine Verzögerung durch die unzureichende Personalausstattung der Ermittlungsbehörden erfährt (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, StV 1992, 121 f.; Boujong in: Karlsruher Kommentar - StPO , 3. Aufl. 1993, § 121 Rdnr. 19 m.w.N.).
  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    Dieses aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK folgende Gebot (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122; KG StV 2003, 627 mwN) verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Entscheidung über den Anklagevorwurf mit der gebotenen Schnelligkeit herbeizuführen (vgl. BVerfG NStZ 2004, 49, 50; NJW 1994, 2081, 2082; Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 - [juris]; OLG Düsseldorf StV 2001, 695, 696; Senat StraFo 2013, 507; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 120 Rn. 3 mwN).
  • OLG Bremen, 19.08.1992 - BL 173/92

    Aufhebung von Haftbefehlen; Sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft

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  • KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15

    Besetzung bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung

    a) Dieses aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK folgende Gebot (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122; KG StV 2003, 627 mwN) verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Entscheidung über den Anklagevorwurf mit der gebotenen Schnelligkeit herbeizuführen (vgl. BVerfG NStZ 2004, 49, 50; NJW 1994, 2081, 2082; Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 - [juris]; OLG Düsseldorf StV 2001, 695, 696; Senat StraFo 2013, 507; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 120 Rn. 3 mwN).
  • KG, 15.08.2013 - 4 Ws 108/13

    Verhältnismäßigkeit der Dauer der Untersuchungshaft

    b) Denn die Fortdauer der Untersuchungshaft unter Aufrechterhaltung des Haftbefehls ist nicht gerechtfertigt, weil das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 2 MRK folgende Beschleunigungsgebot (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122; KG StV 2003, 627 m.w.N.) durch das bisherige Verfahren in einem Maße verletzt ist, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der der Untersuchungshaft auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 20, 45, 49), nicht mehr gewahrt ist.
  • KG, 08.05.2014 - 4 Ws 32/14

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens bei Überhaft

    Dieses aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK folgende Gebot (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122; KG StV 2003, 627 m.w.N.) verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Entscheidung über den Anklagevorwurf mit der gebotenen Schnelligkeit herbeizuführen (vgl. BVerfG NStZ 2004, 49, 50; NJW 1994, 2081, 2082; Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 - [juris]; OLG Düsseldorf StV 2001, 695, 696; Senat StraFo 2013, 507; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 120 Rn. 3 m.w.N.).
  • KG, 28.10.2013 - 4 Ws 132/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Aufhebung eines Haftbefehls bei Verstoß gegen

    Denn die Fortdauer der Untersuchungshaft unter Aufrechterhaltung des Haftbefehls ist nicht gerechtfertigt, weil das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 2 MRK folgende Beschleunigungsgebot (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122; KG StV 2003, 627 m.w.Nachw.) durch das bisherige Verfahren in einem Maße verletzt ist, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der der Untersuchungshaft auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 20, 45, 49), nicht mehr gewahrt ist.
  • OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93

    Untersuchungshaft auf Grund eines Betrugsverdachts; Rechtfertigung der Fortdauer

    Wie des Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgeführt hat, ist die Überlastung eines Spruchkörpers in Anbetracht des Grundrechtes der persönlichen Freiheit grundsätzlich kein "wichtiger Grund" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO , der die Fortdauer der Untersuchungshaft für einen längeren Zeitraum rechtfertigen könnte, als er zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Hauptverhandlung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 36, 264 ; BVerfG NJW 1991, 689 und 2821; Strafverteidiger 1992, 121 ).
  • OLG Bremen, 05.03.1992 - BL 248/91

    Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls gegen den Angeschuldigten i.R.d. diesem zur Last

  • KG, 16.04.2014 - 2 Ws 152/14

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen

  • KG, 13.01.2009 - 1 AR 1855/08

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • KG, 20.10.2006 - 5 Ws 569/06

    Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaftnotierung

  • KG, 13.01.2009 - 4 Ws 128/08

    Haftbefehl: Aufhebung wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot bei Überhaft

  • KG, 12.08.2004 - 5 Ws 399/04

    Strafverfahren: Beachtung des Beschleunigungsgebots bei Notierung von Überhaft

  • KG, 23.09.2009 - 4 Ws 102/09

    Aufhebung des Haftbefehls: Unverhältnismäßige Verfahrensverzögerungen

  • OLG Nürnberg, 21.04.1997 - Ws 1394/95

    Haftprüfung bei langwierigem Verfahren

  • KG, 18.08.2003 - 3 Ws 370/03

    Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei außer Vollzug gesetztem Haftbefehl

  • KG, 18.08.2003 - 1 AR 1180/03

    Beschwerde gegen einen Haftbefehl wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots;

  • KG, 30.12.1999 - 5 Ws 768/99

    Strafprozeßrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über

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