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   OLG Celle, 12.12.1991 - Ws 303/91   

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OLG Celle, 12.12.1991 - Ws 303/91 (https://dejure.org/1991,5052)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.12.1991 - Ws 303/91 (https://dejure.org/1991,5052)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - Ws 303/91 (https://dejure.org/1991,5052)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 151
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10

    Anspruch eines Angeklagten auf Unterstützung durch einen Pflichtverteidiger bei

    Bei dieser Ermessensentscheidung ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere, auf der Inhaftierung beruhende Behinderung der Verteidigungsmöglichkeiten es weiter notwendig macht, dass der Angeklagte trotz Aufhebung der Inhaftierung durch einen Pflichtverteidiger unterstützt wird, was in der Regel der Fall sein wird (vgl. OLG Bremen StraFo 2002, 231; OLG Düsseldorf StV 1995, 117; OLG Celle StV 1992, 151; LR-Lüderssen/Jahn aaO § 140 Rn. 136; KK-Laufhütte, StPO 6. Aufl. § 140 Rdnr. 15).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10

    Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung bei einer objektiven Änderung der

    Im Rahmen des insoweit eingeräumten Ermessens ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere mit dem Umstand der Inhaftierung verbundene Behinderung des Angeklagten in seinen originären Verteidigungsrechten und -möglichkeiten entfallen ist oder diese Einschränkung des Angeklagten trotz Aufhebung der Haft fortbesteht und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordert (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Celle StV 1992, 151, OLG Frankfurt StV 1990, 487; StV 1983, 497, Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 36).
  • OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95

    Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger;

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  • OLG Bremen, 09.08.2000 - Ws 102/00

    Berufung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten wegen

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  • LG Magdeburg, 11.05.2022 - 25 Qs 33/22

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Bestellung nach Haftentlassung

    Im Rahmen des insoweit eingeräumten Ermessens ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere mit dem Umstand der Inhaftierung verbundene Behinderung des Angeklagten in seinen originären Verteidigungsrechten und -möglichkeiten entfallen ist oder diese Einschränkung des Angeklagten trotz Aufhebung der Haft fortbesteht und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordert (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Celle StV 1992, 151, OLG Frankfurt StV 1983, 497, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 143 Rn. 6).
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