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OLG Celle, 12.12.1991 - Ws 303/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 140
Papierfundstellen
- StV 1992, 151
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10
Anspruch eines Angeklagten auf Unterstützung durch einen Pflichtverteidiger bei …
Bei dieser Ermessensentscheidung ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere, auf der Inhaftierung beruhende Behinderung der Verteidigungsmöglichkeiten es weiter notwendig macht, dass der Angeklagte trotz Aufhebung der Inhaftierung durch einen Pflichtverteidiger unterstützt wird, was in der Regel der Fall sein wird (vgl. OLG Bremen StraFo 2002, 231; OLG Düsseldorf StV 1995, 117; OLG Celle StV 1992, 151;… LR-Lüderssen/Jahn aaO § 140 Rn. 136;… KK-Laufhütte, StPO 6. Aufl. § 140 Rdnr. 15). - OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10
Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung bei einer objektiven Änderung der …
Im Rahmen des insoweit eingeräumten Ermessens ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere mit dem Umstand der Inhaftierung verbundene Behinderung des Angeklagten in seinen originären Verteidigungsrechten und -möglichkeiten entfallen ist oder diese Einschränkung des Angeklagten trotz Aufhebung der Haft fortbesteht und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordert (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Celle StV 1992, 151, OLG Frankfurt StV 1990, 487;… StV 1983, 497, Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 36). - OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95
Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bremen, 09.08.2000 - Ws 102/00
Berufung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Magdeburg, 11.05.2022 - 25 Qs 33/22
Pflichtverteidigung: Aufhebung der Bestellung nach Haftentlassung
Im Rahmen des insoweit eingeräumten Ermessens ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere mit dem Umstand der Inhaftierung verbundene Behinderung des Angeklagten in seinen originären Verteidigungsrechten und -möglichkeiten entfallen ist oder diese Einschränkung des Angeklagten trotz Aufhebung der Haft fortbesteht und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordert (…vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Celle StV 1992, 151, OLG Frankfurt StV 1983, 497, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 143 Rn. 6).