Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.09.1991 - 1 Ws 789/91   

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OLG Düsseldorf, 06.09.1991 - 1 Ws 789/91 (https://dejure.org/1991,2583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.09.1991 - 1 Ws 789/91 (https://dejure.org/1991,2583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. September 1991 - 1 Ws 789/91 (https://dejure.org/1991,2583)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1712 (Ls.)
  • MDR 1992, 499
  • NStZ 1992, 99
  • StV 1992, 153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Jena, 09.05.2003 - 1 Ws 172/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Nach ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum kann das Wiedereinsetzungsverlangen nicht auf die gleichen Tatsachen gestützt werden, die das Berufungsgericht bereits in seinem die Berufung verwerfenden Urteil gewürdigt hatte (OLG Hamburg MDR 1991, 469, 470; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 99, 100; KK-Ruß, StPO , 4. Aufl., § 329 Rn. 23; Meyer-Goßner, StPO , 46. Aufl., § 329 Rn. 42 alle m. w. N.).

    Kommt das Gericht seiner Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO ) nicht ausreichend nach, weil tatsächliche Anhaltspunkte zu einer weiteren Beweiserhebung hätten drängen müssen, steht dem Angeklagten die Revision mit der Aufklärungsrüge offen (siehe nur OLG Hamburg MDR 1991, 469, 470; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 99, 100).

    Neue Beweismittel für bereits gewürdigte Tatsachen sind zur Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs nicht geeignet (OLG Düsseldorf, MDR 1986, 428 ; NStZ 1992, 99, 100; OLG Hamburg MDR 1991, 469; Meyer-Goßner, aaO., Rn. 42).

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 127/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

    Denn die rechtliche Überprüfung der dem Verwerfungsurteil zugrunde liegenden Würdigung der Entschuldigungsgründe erfolgt ausschließlich auf die Revision und nicht im Wiedereinsetzungsverfahren (vgl. OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - NStZ 1992, 99 [100]; OLG München NStZ 1988, 377 [378]).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2023 - 1 ORs 5/23

    Glaubhaftmachung des Entschuldigungsgrundes wegen Nichtteilnahme an

    Auch auf neue Beweismittel für die vom Berufungsgericht schon gewürdigten Tatsachen kann der Wiedereinsetzungsantrag nicht gestützt werden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28. September 2017, 4 Ws 120/17, zit. n. juris; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 99f.; OLG Hamburg MDR 1991, 469; zum Ganzen: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. § 329 Rdnr. 42 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2000 - 3 Ws 1049/00

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung: Irrtümlich

    Steht der Beauftragte zum Auftraggeber in einem engen und dauerhaften Verhältnis, das ein gegenseitig erprobtes Vertrauen begründet Wie das der Ehe und fehlen Anhaltspunkte, aus denen sich ausnahmsweise eine Unzuverlässigkeit des Ehegatten bei der Wahrnehmung wichtiger Angelegenheiten ergeben, so ist der Auswahlsorgfalt in aller Regel genügt und reduziert sich auch die Überwachungssorqfalt (vgl. OLG Zweibrückern a.a.O.; BGH, NStZ 1996, 50; s. auch OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 99).
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2023 - 1 Ws 51/23

    Anforderungen an einen zulässigen Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7 StPO

    Auf Tatsachen, die das Gericht bereits - wenn auch rechtsfehlerhaft - in dem Urteil als zur Entschuldigung nicht geeignet gewürdigt hat, kann ein Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7 StPO ebenso wenig gestützt werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 23. März 2022 - 4 Ws 88/22 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 06. Juli 2020 - 3 Ws 160/20 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rdnr. 42; Löwe-Rosenberg/Gössel, 26. Aufl., § 329 Rdnr. 118; vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. November 2011 - 1 Ws 251/11 - zu § 329 Abs. 3 StPO a.F) wie auf neue Beweismittel für die vom Berufungsgericht schon gewürdigten Tatsachen (Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.; § 329 Rdnr. 42; Löwe-Rosenberg/Gössel a.a.O., § 329 Rdnr. 119; vgl. auch OLG Hamburg MDR 1991, 469 zu § 329 Abs. 3 StPO a.F.; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 99).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 210/99
    Das Rechtsmittel ist unbegründet, da ein Gesuch um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung nicht auf die Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht - wenn auch rechtsfehlerhaft - in seinem die Berufung verwerfenden Urteil bereits als nicht genügende Entschuldigung gewürdigt hat (vgl. Senatsbeschlüsse VRS 190, 184, 185; NStZ 1992, 99 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, StV 1987, 242; OLG Hamburg MDR 1991, 469; OLG München NStZ 1988, 377 ; Gollwitzer in LR, StPO , 24. Aufl., § 329 Rn. 118; Ruß in KK, StPO , 3. Aufl., § 329 Rn. 23, Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 329 Rn. 42).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.1995 - 1 Ws 595/95
    Diese Würdigung der Entschuldigungsgründe kann grundsätzlich nur mit der Revision angefochten werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. März 1995 - 1 Ws 179/95 - und vom 6. September 1991 in NStZ 1992, 99 = VRS 82, 129 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat in StV 1987, 242; OLG Hamburg in MDR 1991, 469; OLG Köln in VRS 75, 113; OLG München in NStZ 1988, 377 ; OLG Koblenz in VRS 64, 211; KG in GA 1974, 116; OLG Saarbrücken in NJW 1969, 1864; Gollwitzer in LR, StPO , 24. Aufl., § 329 Rdnr. 118; Ruß in KK, StPO , 3. Aufl., § 329 Rdnr. 23; Paulus in KMR, StPO , 8. Aufl., § 329 Rdnr. 58; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 329 Rdnr. 42).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 128/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

    Denn die rechtliche Überprüfung der dem Verwerfungsurteil zugrunde liegenden Würdigung der Entschuldigungsgründe erfolgt ausschließlich auf die Revision und nicht im Wiedereinsetzungsverfahren (vgl. OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - NStZ 1992, 99 [100]; OLG München NStZ 1988, 377 [378]).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 129/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

    Denn die rechtliche Überprüfung der dem Verwerfungsurteil zugrunde liegenden Würdigung der Entschuldigungsgründe erfolgt ausschließlich auf die Revision und nicht im Wiedereinsetzungsverfahren (vgl. OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - NStZ 1992, 99 [100]; OLG München NStZ 1988, 377 [378]).
  • OLG Koblenz, 15.06.2001 - 1 Ss 153/01

    Beweismittel, neue Krankheit, Revision, Verwerfungsurteil, Wiedereinsetzung

    Neue Beweismittel für bereits gewürdigte Tatsachen reichen jedoch zur Begründung der Wiedereinsetzung nicht aus (LR-Gollwitzer, StPO, § 329 Rdnr. 119; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 99, 100 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 15.06.2001 - 1 Ws 507/01

    Beweismittel, neue Krankheit, Revision, Verwerfungsurteil, Wiedereinsetzung

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.01.1991 - 1 Ss 31/90   

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https://dejure.org/1991,6787
OLG Frankfurt, 25.01.1991 - 1 Ss 31/90 (https://dejure.org/1991,6787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.01.1991 - 1 Ss 31/90 (https://dejure.org/1991,6787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Januar 1991 - 1 Ss 31/90 (https://dejure.org/1991,6787)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2036
  • MDR 1991, 888
  • StV 1992, 153
  • JR 1992, 84
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.08.1991 - 1 Ss 218/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4214
OLG Zweibrücken, 15.08.1991 - 1 Ss 218/90 (https://dejure.org/1991,4214)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.08.1991 - 1 Ss 218/90 (https://dejure.org/1991,4214)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. August 1991 - 1 Ss 218/90 (https://dejure.org/1991,4214)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verlesung; Erstinstanzlicher Aussagen; Prozeßentscheidender Zeugen; Aufklärungspflicht; Verfahrensbeteiligte

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 2, § 325

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 147
  • StV 1992, 153
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Widersprechen die Aussage des Zeugen und die Angaben des Angeklagten einander und ist von prozessentscheidender Bedeutung, wem von beiden zu glauben ist, darf sich das Berufungsgericht nicht damit begnügen, die erstinstanzliche Zeugenaussage zu verlesen und kurzerhand für glaubhaft und überzeugend zu erklären (vgl. OLG Zweibrücken StV 1992, 153; BayObLG, RReg 5 St 170/91 vom 30. Dezember 1991 ; Gössel in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. [2003], 325 Rdnr. 3; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. [2007], § 325 Rdnr. 12 mwN).
  • KG, 23.03.2021 - 121 Ss 18/21

    Verlesung von Zeugenaussagen nach § 325 StPO ohne Zustimmung der

    Soweit die Aussagen der Zeugen allerdings von prozessentscheidender Bedeutung sind oder Zweifel an ihrer richtigen Protokollierung bestehen (Quentin a.a.O. Rdnr. 7), die Aussagen der Zeugen Widersprüche aufdecken oder insbesondere im Widerspruch zur Einlassung des Angeklagten stehen und die Glaubwürdigkeit des Aussagenden zu beurteilen ist, muss grundsätzlich eine persönliche Anhörung erfolgen (vgl. OLG Frankfurt a.M. StV 1987, 524, OLG Koblenz StV 1982, 65, 66; OLG Zweibrücken NStZ 1992, 147; Eschelbach in: BeckOK StPO, 38. Edition, § 325 Rdnr. 9).
  • KG, 23.03.2021 - 5 Ss 9/21

    Verlesung von Zeugenaussagen nach § 325 StPO ohne Zustimmung der

    Soweit die Aussagen der Zeugen allerdings von prozessentscheidender Bedeutung sind oder Zweifel an ihrer richtigen Protokollierung bestehen (Quentin a.a.O. Rdnr. 7), die Aussagen der Zeugen Widersprüche aufdecken oder insbesondere im Widerspruch zur Einlassung des Angeklagten stehen und die Glaubwürdigkeit des Aussagenden zu beurteilen ist, muss grundsätzlich eine persönliche Anhörung erfolgen (vgl. OLG Frankfurt a.M. StV 1987, 524, OLG Koblenz StV 1982, 65, 66; OLG Zweibrücken NStZ 1992, 147; Eschelbach in: BeckOK StPO, 38. Edition, § 325 Rdnr. 9).
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