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   BGH, 06.09.1991 - 2 StR 248/91   

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https://dejure.org/1991,4140
BGH, 06.09.1991 - 2 StR 248/91 (https://dejure.org/1991,4140)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1991 - 2 StR 248/91 (https://dejure.org/1991,4140)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1991 - 2 StR 248/91 (https://dejure.org/1991,4140)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiswürdigung - Wechselnde Aussage - Belastungszeuge - Aussagekonstanz - Belastungseifer

Papierfundstellen

  • StV 1992, 2
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 1 Rb 34 Ss 122/22

    Geldwäschegesetz: Pflicht des Notars zur Überprüfung der Identität des

    Widersprüche oder Erörterungsmängel können daher nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie sich aufgrund von Inkonsistenzen aus dem Urteil selbst ergeben (BGH StV 1992, 2).
  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Dort handelte es sich um eine Aussage, die in der Hauptverhandlung wörtlich protokolliert worden war (StV 1991, 548), und um den besonderen Fall, daß das Tatgericht selbst die frühere Aussage herangezogen und sich auf Aussagekonstanz gestützt hatte, obwohl sich die Aussagen widersprochen haben sollen (StV 1992, 2).
  • OLG Koblenz, 17.05.2001 - 1 Ss 105/01

    Beweiswürdigung, Inhaltsangabe, Abschwächen der Aussage, persönlicher Eindruck,

    Aus der Abschwächung einer vorherigen Aussage kann nicht ohne weiteres auf eine fehlende Belastungstendenz geschlossen werden (BGH StV 1992, 2).

    Zudem kann aus der Abschwächung der vorherigen Aussage nicht, wie es die Kammer im Ergebnis getan hat, ohne weiteres auf eine fehlende Belastungstendenz geschlossen werden (BGH StV 1992, 2).

  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96

    Kindlicher Zeuge - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Würdigung der

    Denn ein solcher Umstand muß keineswegs auf das Fehlen einer Belastungstendenz hindeuten, sondern kann seine Erklärung auch in dem Bemühen finden, eine nicht zutreffende Darstellung wenigstens teilweise aufrechtzuerhalten (vgl. BGH StV 1992, 2 f. und 149; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 699/95).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 699/95

    Anforderungen an die Feststellung der Glaubwürdigkeit eines tatbeteiligten Zeugen

    Dabei mußte die Strafkammer in Betracht ziehen, daß auch die Abschwächung früherer, den Angeklagten weitergehend belastender Angaben keineswegs auf das Fehlen einer Belastungstendenz hindeuten muß, sondern eine Erklärung auch in dem Bemühen finden kann, eine nicht zutreffende Darstellung wenigstens teilweise aufrechtzuerhalten (BGH StV 1992, 2 und 149; vgl. auch BGH StV 1988, 8).
  • BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20

    Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt

    Das wurde etwa angenommen, wenn eine Überzeugung auf die "konstanten" Angaben eines Zeugen gestützt wurde, obwohl eine der betroffenen Aussagen laut polizeilichem Vernehmungsprotokoll inhaltlich von den anderen abwich (BGH, Beschluss vom 06.09.1991, Az. 2 StR 248/91; StV 1992, 2, Rn. 5 bei juris; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.1999, Az. 3 Ss 109/99, StV 2000, 658, Rn. 9, 13 bei juris), oder wenn ein solches Protokoll gerade nicht den Inhalt aufwies, den es laut den Urteilsfeststellungen haben sollte (BGH, Beschluss vom 19.01.2000, Az. 3 StR 531/99, BGHSt 45, 367, Rn. 5 bei juris).
  • OLG Köln, 15.02.2000 - Ss 537/99

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei belastenden Zeugenaussagen in

    Schwächt ein Zeuge in der Hauptverhandlung seine ursprünglich den Angeklagten belastende Aussage ab, muss das Gericht, wenn es die Verurteilung des Angeklagten auf die Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung stützt, die nicht fernliegende Möglichkeit in Betracht ziehen, dass der Zeuge eine nicht zutreffende Darstellung wenigstens teilweise aufrecht erhalten wollte (vgl. BGH StV 1992, 2 und 149; vgl. auch BGH NJW 1998, 3788, 3790 und NJW 1999, 802).
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