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   OLG Frankfurt, 29.10.1991 - 2 Ss 344/91   

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OLG Frankfurt, 29.10.1991 - 2 Ss 344/91 (https://dejure.org/1991,14852)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.10.1991 - 2 Ss 344/91 (https://dejure.org/1991,14852)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Oktober 1991 - 2 Ss 344/91 (https://dejure.org/1991,14852)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 220
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18

    Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung

    Nach fachrechtlicher Rechtsprechung ist in der Regel aber bei unterschiedlicher Beurteilung der Sach- oder Rechtslage durch die Instanzen und die Staatsanwaltschaft von einer schwierigen Sach- oder Rechtslage auszugehen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 11. Oktober 1989 - RReg 1 St 276/89 - juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Oktober 1991 - 2 Ss 344/91 - juris; Schmitt in: MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 140 Rn. 26a), so dass die Ablehnung eines Antrages auf Bestellung eines Pflichtverteidigers nur ausnahmsweise gerechtfertigt ist.
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2001 - 1 Ss 259/00

    Notwendige Verteidigung

    Für Fälle dieser Art sind wegen der unterschiedlichen Bewertung der Rechtsfolgenerwartung durch das Gericht und die Staatsanwaltschaft die zu entscheidenden Fragen als schwierig einzustufen (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 140 Rdn. 26; BayObLG, NStZ 1990, 142 ; OLG Frankfurt, StV 1992, 220, OLG Bremen, NJW 1957, 151; Moltekin, NZV 1989, 93 ff., 95; ders., AnwBl 1998, 175, 176).

    Eine Einschränkung dergestalt, von einer notwendigen Verteidigung nur in den Fällen auszugehen, in den ein freisprechendes Erkenntnis 1. Instanz durch die Staatsanwaltschaft in der Berufung zu Fall gebracht werden soll (so die von OLG Bremen, aaO.; OLG Frankfurt, StV 1990, 12 und OLG Düsseldorf, wistra 1990, 323 entschiedenen Fälle) oder eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, sei es mit, sei es ohne Bewährung angestrebt wird (derartige Fallgestaltungen lagen den Entscheidungen OLG Düsseldorf, StV 1988, 290 ; OLG Frankfurt, StV 1992, 220, 221 m. Anm. Temming zugrunde) ist nicht angezeigt.

  • OLG Karlsruhe, 24.05.2005 - 2 Ws 121/05

    Notwendige Verteidigung: Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verteidigers

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat diese Regelung dahin konkretisiert, dass dem Angeklagten in der Regel ein Verteidiger beizuordnen ist, wenn die Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil Berufung eingelegt hat und eine Verurteilung aufgrund abweichender Beweiswürdigung oder sonst unterschiedlicher Beurteilung der Sach- oder Rechtslage erstrebt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, 336; OLG Bremen, NJW 1957, 151; OLG Hamm, NZV 1989, 244; OLG Frankfurt, StV 1990, 12; StV 1992, 220; OLG Düsseldorf, wistra 1990, 323; StV 2000, 409; OLG Köln, NStZ-RR 2003, 330, 331; siehe auch BVerfG, NJW 2003, 882; OLG Hamburg, StV 1993, 66; zustimmend Müller, in: KMR, § 140, Rn. 22; Laufhütte, in: KK zur StPO, 5. Aufl., § 140, Rn. 23; Lüderssen, in: LR StPO, § 140, Rn. 86).
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