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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1991 - 5 StR 444/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2726
BGH, 16.10.1991 - 5 StR 444/91 (https://dejure.org/1991,2726)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1991 - 5 StR 444/91 (https://dejure.org/1991,2726)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 5 StR 444/91 (https://dejure.org/1991,2726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Strafschärfung aufgrund früherer begangener Taten geringer oder mittlerer Schwere - Berücksichtigung der Vorstrafe als Strafschärfungsgrund bei Vorliegen eines großen zeitlichen Zwischenraums zwischen Vortat und neuer Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 225
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91

    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

    Auszug aus BGH, 16.10.1991 - 5 StR 444/91
    Der Senat braucht nicht auf die Frage einzugehen, ob die Strafschärfung wegen früher in der DDR verhängter Vorstrafen den Grundsätzen gerecht wird, die der Senat in seinem Urteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zum Abdruck in BGHSt bestimmt) entwickelt hat.
  • BGH, 10.11.1987 - 4 StR 571/87

    Strafzumessung - Beamtenrechtliche Folgen - Straftat - Dienststelle

    Auszug aus BGH, 16.10.1991 - 5 StR 444/91
    Bei einem so großen zeitlichen Abstand rechtfertigen frühere Taten geringer oder mittlerer Schwere allenfalls dann eine Strafschärfung, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa solche, die besorgen lassen, daß der Angeklagte zu eingeübter strafbarer Betätigung zurückgekehrt ist (vgl. BGH wistra 1988, 64; G. Schäfer Praxis der Strafzumessung, 1990, Rdn. 280; Dreher/Tröndle, 45. Aufl. § 46 Rdn. 24 a).
  • BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07

    Strafzumessung (Aufklärungshilfe; begrenzte Berücksichtigung ausländischer

    Angesichts dieser Umstände hätte zumindest die strafschärfende Bewertung der weit zurückliegenden Vorstrafen besonderer Begründung bedurft (vgl. BGH wistra 1988, 64; StV 1992, 225; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 38a).
  • OLG Celle, 09.03.2017 - 2 Ss 23/17

    Darstellung früherer Aussageinhalte bei Abstellen auf Konstanz dieser Aussagen

    Vorverurteilungen wegen Straftaten, die fünfzehn und zehn Jahre zurückliegen und von geringer oder mittlerer Schwere sind, rechtfertigen allenfalls dann eine Strafschärfung, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa solche, die besorgen lassen, dass der Angeklagte zu eingeübter strafbarer Betätigung zurückgekehrt ist (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 5 StR 444/91 -, juris).
  • BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97

    Konkurrenz von Steuerhinterziehungen durch Finanzbeamte mittels fiktiver

    Falls sich dies in der erneuten Hauptverhandlung bestätigt, ist dieser Zusammenhang bei der Bildung der Gesamtstrafe mildernd zu berücksichtigen (BGH StV 1992, 225/226; NStZ 1988, 126 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.01.1996 - Ss 644/95
    Bei einem sehr großen zeitlichen Abstand zwischen Vorstrafen und neuer Tat rechtfertigen frühere Taten geringerer oder mittlerer Schwere nämlich allenfalls dann eine Strafschärfung, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa solche, die besorgen lassen, daß der Angeklagte zu eingeübter strafbarer Betätigung zurückgekehrt ist (vgl. BGH StV 1992, 225 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91   

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https://dejure.org/1991,3210
BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91 (https://dejure.org/1991,3210)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1991 - 5 StR 337/91 (https://dejure.org/1991,3210)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1991 - 5 StR 337/91 (https://dejure.org/1991,3210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines den Straferschwerungsgrund relativierenden Umstand bei den Strafzumessungserwägungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 225
  • StV 1992, 226
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 439/91

    Ausschluss einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit bei einer

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
    Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen.
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
    Dieser Gesichtspunkt findet seinen Niederschlag auch in folgendem: Bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB muß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger ausfallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH bei Theune NStZ 1986, 158; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4; BGHR StGB § 54 Bemessung 1; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
  • BGH, 06.11.1991 - 5 StR 324/91

    Voraussetzungen für eine strafschärfende Berücksichtigung von Verhängung und

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
    Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen.
  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 431/91

    Schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
    Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen.
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
    Dieser Gesichtspunkt findet seinen Niederschlag auch in folgendem: Bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB muß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger ausfallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH bei Theune NStZ 1986, 158; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4; BGHR StGB § 54 Bemessung 1; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87

    Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
    Dieser Gesichtspunkt findet seinen Niederschlag auch in folgendem: Bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB muß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger ausfallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH bei Theune NStZ 1986, 158; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4; BGHR StGB § 54 Bemessung 1; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91

    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
    Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen.
  • LG Lüneburg, 23.09.2008 - 26 Qs 192/08

    Zurückführung einer erkannten Strafe unter Auflösung bereits gebildeter

    Dass dieser Aspekt dazu führen kann, dass die im Rahmen des § 54 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 StGB vorzunehmende Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger ausfällt, ist allgemein anerkannt (vgl. BGH NJW 1995, 1038 [BGH 20.12.1994 - 1 StR 688/94] ; NStZ 1988, 126 und StV 1992, 226 [BGH 21.05.1991 - 4 StR 27/91] sowie Fischer, 55. Aufl. 2008, § 54 StGB Rdn. 7 a).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ss 157/95
    Bei der Bildung einer Gesamtstrafe wird zu berücksichtigen sein, daß möglicherweise der enge zeitliche und situative Zusammenhang bei Begehung der einzelnen Straftaten sich zugunsten des Täters auswirken kann (vgl. BGH NStZ l988, 126; NStZ 1991, 527 ; StV 1992, 226 ; NStZ 1995, 77 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1991 - 5 StR 445/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3147
BGH, 16.10.1991 - 5 StR 445/91 (https://dejure.org/1991,3147)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1991 - 5 StR 445/91 (https://dejure.org/1991,3147)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 5 StR 445/91 (https://dejure.org/1991,3147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Fahrlässigkeit - Unbefugte Abgabe von Betäubungsmitteln - Drogen - Drogenhandel

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 10, § 29 Abs. 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 86
  • StV 1992, 225
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89

    Tatrichter - Anklage - Eröffnungsbeschluß - Betäubungsmittel - Verjährung

    Auszug aus BGH, 16.10.1991 - 5 StR 445/91
    Für die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafvollzugsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist das Landgericht zuständig, weil Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen ohne weitere Feststellungen und ohne besondere Anhörung der Beteiligten nicht zu bestimmen sind (vgl. BGH StrEG § 8 - Zuständigkeit 1; BGH NJW 1990, 2073).
  • BGH, 16.12.1999 - 4 StR 496/99

    Beweiswürdigung; Unerlaubtes Handeltreiben; Mittäterschaft; Gewähren einer

    Dem Angeklagten war im Hinblick auf seine Pflichten als Gastwirt (vgl. Körner aaO § 29 Rdn. 1027) auch zumutbar (vgl. BGH NStZ 1992, 86), den Drogenhandel in seiner Gaststätte zu verhindern.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2937
BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91 (https://dejure.org/1991,2937)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1991 - 1 StR 622/91 (https://dejure.org/1991,2937)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1991 - 1 StR 622/91 (https://dejure.org/1991,2937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfängliches Schweigen - Zeugnisverweigerungsrecht - Nachteil des Angeklagten - Alibi - Untersuchungshaft - Beweiswürdigung - Zeugenbeweis - Zeugenaussage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StPO § 261
    Keine Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen zu Lasten des Angeklagten

Papierfundstellen

  • StV 1992, 225 LS
  • StV 1992, 97
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86

    Revision auf Grund der Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).

    Daß das Schweigen dem Gericht unverständlich erscheint, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urt. vom 23. November 1976 - 5 StR 567/76; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).

  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
  • BGH, 22.10.1980 - 2 StR 612/80

    Keine nachteilige Wertung gegenüber dem Angeklagten aufgrund berechtigten

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
  • BGH, 23.11.1976 - 5 StR 567/76

    Revision wegen Stützung auf eine Zeugenaussage für die Urteilsfindung bei

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
    Daß das Schweigen dem Gericht unverständlich erscheint, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urt. vom 23. November 1976 - 5 StR 567/76; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79

    Verwertung einer Zeugnisverweigerung zum Nachteil des Angeklagten - Aussage eines

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
  • BGH, 13.08.1992 - 1 StR 478/92

    Beweiswürdigung von erst im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung gemachten,

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
    Ebenso BGH, StV 1993, 61.
  • BGH, 16.07.1991 - 1 StR 377/91

    Wirkung einer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
    Hier darf insbesondere aus dem Schweigen des Zeugen in der Hauptverhandlung nicht zur Untermauerung der Glaubhaftigkeit seiner früheren Aussage auf fehlenden Belastungseifer geschlossem werden (BGH, StV 1991, 450).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9596
BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91 (https://dejure.org/1991,9596)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1991 - 1 StR 662/91 (https://dejure.org/1991,9596)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1991 - 1 StR 662/91 (https://dejure.org/1991,9596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eine Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe gesondert bestehen zu lassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 225
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91
    Die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn bei Bestehenlassen der Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 323/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91
    Die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn bei Bestehenlassen der Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91
    Die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn bei Bestehenlassen der Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 103/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91
    Die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn bei Bestehenlassen der Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4 m.w.Nachw.).
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