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   EKMR, 09.10.1991 - 15871/89   

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EKMR, 09.10.1991 - 15871/89 (https://dejure.org/1991,18427)
EKMR, Entscheidung vom 09.10.1991 - 15871/89 (https://dejure.org/1991,18427)
EKMR, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 15871/89 (https://dejure.org/1991,18427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 282
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • EGMR, 20.02.2020 - 68556/13

    KREBS v. GERMANY

    50.In Fällen, die einen Strafaussetzungswiderruf betrafen, war die Unschuldsvermutung nicht verletzt, wenn das Gericht keine eigenen Feststellungen zur Schuld des Beschwerdeführers traf, sondern seiner Entscheidung entweder nur dessen Geständnis zugrunde legte (siehe G. S. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 15871/89, Kommissionsentscheidung vom 9. Oktober 1991, unveröffentlicht; sowie im Gegensatz dazu E.K., a.a.O., Rdnr. 59, wo der Beschwerdeführer sein ursprüngliches Geständnis zurücknahm) oder - in einem Fall betreffend einer Entscheidung über die Aussetzung eines Strafrests zur vorzeitigen Haftentlassung - die Feststellungen ein direktes Zitat aus dem Sachverständigengutachten waren (siehe M., a.a.O., Rdnr. 52).
  • BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08

    Zur Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs (§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB) wegen

    Wird die Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat widerrufen, die noch nicht rechtskräftig abgeurteilt worden ist, liegt darin nach Auffassung der Europäischen Kommission für Menschenrechte jedenfalls dann kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung, wenn sich der Widerruf auf das bei der polizeilichen Vernehmung und der Vernehmung durch den zuständigen Richter abgegebene Schuldeingeständnis des Angeklagten stützt und im Zeitpunkt der Entscheidung das Geständnis nicht widerrufen war (EKMR, Entscheidung vom 9. Oktober 1991 - 15871/89 -, StV 1992, S. 282).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
    So hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Entscheidung vom 9. Oktober 1991 in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 12 ff.) anerkannt, dass der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat des Betroffenen auch ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig ist und nicht gegen die Unschuldsvermutung verstößt, wenn sich der Widerruf auf ein bei der polizeilichen Vernehmung und der Vernehmung durch den zuständigen Richter abgegebenes Schuldeingeständnis stützt und zum Zeitpunkt der Entscheidung das Geständnis nicht widerrufen worden ist (vgl. EGMR, Urteil vom 9. Oktober 1991 - 15871/89 -, StV 1992, 282).
  • OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17

    Zu den Voraussetzungen eines Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit

    Von diesem Erfordernis einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der erneuten Taten sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber dann ab, wenn der Widerruf der Strafaussetzung auf ein Geständnis des Verurteilten gestützt wird, das zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht widerrufen war (vgl. EGMR, Urteil vom 03.10.2002, a.a.O., Tz. 65; siehe auch EKMR, Entscheidung vom 09.10.1991 - 15871/89, juris Ls., StV 1992, 282).
  • OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20

    Widerruf der Strafaussetzung, neue Straftat, polizeiliches Geständnis

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 03. Oktober 2002 ausdrücklich hervorgehoben, dass der entschiedene Einzelfall - in dem es um die umfassende Würdigung des Beweiswertes einer belastenden Zeugenaussage ging - keine Entsprechung zu einigen vorangegangenen Fällen (u.a. zu der Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - Nr. 15871/89 -) aufweise, in denen die Kommission festgestellt habe, dass der Widerruf der Strafaussetzung auf das Schuldeingeständnis des Betroffenen zurückzuführen gewesen sei (vgl. EGMR, a.a.O., juris, Anm. 65).

    In der in Bezug genommenen Entscheidung vom 09. Oktober 1991 hatte der EGMR ausgeführt, dass der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat des Betroffenen jedenfalls auch ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig ist und nicht gegen die Unschuldsvermutung verstößt, wenn sich der Widerruf auf das bei der polizeilichen Vernehmung und der Vernehmung durch den zuständigen Richter abgegebene Schuldeingeständnis stützt und zum Zeitpunkt der Entscheidung das Geständnis nicht widerrufen worden ist (vgl. EGMR, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - Nr. 15871/89 -, juris = StV 1992, 282-283; BVerfG Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris, Rn. 12).

  • OLG Koblenz, 23.10.2003 - 1 Ws 734/03

    Strafaussetzung zur Bewährung, Widerruf, neue Straftaten, neue Taten, nicht

    Soweit die Senatsentscheidung vom 9. Januar 1991 (NStZ 91, 253) dahin verstanden werden könnte, dies habe ausnahmslos zu gelten (so das - ablehnende - Zitat bei Meyer-Goßner, StPO, 46. A., § 453 c Rdnr. 4), also auch in Fällen, in denen sogar ein Geständnis des Verurteilten vorliegt, ist darauf hinzuweisen, dass der Senat am 9. Januar 1991 über einen (Geständnis-)Fall nicht zu befinden hatte und im übrigen auch nach jener Entscheidung in einer Vielzahl von Fällen stets die Auffassung vertreten hat, dass die Unschuldsvermutung das Gericht jedenfalls dann nicht am Widerruf hindere, wenn Täterschaft und Schuld auf Grund eines glaubhaften Geständnisses, also in einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise, feststehen (vgl. nur Senat, 1 Ws 86/97 vom 18.02.1997, 1 Ws 137/97 v. 10.03.1997und 1 Ws 374/97 v. 18.06.1997; in diesem Sinne auch EGMR aaO. Abschn. 65 unter Berufung auf seine unveröffentlichten Entscheidungen Nr. 12380/86 v. 05.10.1988, Nr. 12669/87 v. 11.10.1988 und Nr. 15871/89 v. 09.10.1991).
  • LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
    Auch wenn die neue Straftat noch nicht rechtskräftig abgeurteilt worden ist, ist ein Widerruf bereits grundsätzlich dann zulässig, wenn die neue Straftat zur Überzeugung des Gerichts feststeht (BVerfG NStZ 88, 21; NStZ 91, 30; Europäische Kommission für Menschenrechte, Strafverteidiger 92, 282).
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   LG Berlin, 30.12.1991 - 1 Kap Js 935/91   

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LG Berlin, Entscheidung vom 30. Dezember 1991 - 1 Kap Js 935/91 (https://dejure.org/1991,17517)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 282
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