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   OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91 - 248   

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OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91 - 248 (https://dejure.org/1991,2467)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.10.1991 - Ss 384/91 - 248 (https://dejure.org/1991,2467)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 1991 - Ss 384/91 - 248 (https://dejure.org/1991,2467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsfähigkeit; Unterhaltspflicht; Nichteheliches Kind; Erwerbsmöglichkeit; Kriegsdienstverweigerer; Anerkennung; Gewissensgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    KVDG § 10 Abs. 2; StGB §§ 170b, 16 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 337
  • NStZ 1992, 338
  • StV 1992, 325
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Auch die nachträgliche Anerkennung eines Soldaten als Kriegsdienstverweigerer hindert nicht seine Bestrafung wegen einer Gehorsamverweigerung, die er nach Antragstellung begangen hat (BVerfG NJW 1972, 93; BGHSt 22, 146, 154; Schölz-Lingens, Wehrstrafgesetz, 3. Aufl., § 20 Rdnr. 13).

    Für den Zeitraum zwischen Antrag und rechtskräftiger Entscheidung über den Antrag ist das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG bei einer Kollision mit Grundrechten Dritter oder anderen mit Verfassungsfragen ausgestatteten Rechtswerten zu begrenzen (BVerfGE 28, 243, 274, 288 und 32, 40, 45 = NJW 1972, 93).

  • BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67

    Kriegsdienst: Während der Gewissensprüfung an die Waffe

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Die Behauptung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst wird vom Grundgesetz nicht ohne weiteres respektiert; die Rechtmäßigkeit der Weigerung muß in dem vorgesehenen Verfahren festgestellt werden (BGHSt 22, 146, 149).

    Auch die nachträgliche Anerkennung eines Soldaten als Kriegsdienstverweigerer hindert nicht seine Bestrafung wegen einer Gehorsamverweigerung, die er nach Antragstellung begangen hat (BVerfG NJW 1972, 93; BGHSt 22, 146, 154; Schölz-Lingens, Wehrstrafgesetz, 3. Aufl., § 20 Rdnr. 13).

  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 28/86

    Berufung auf Leistungsunfähigkeit wegen Aufnahme einer weiteren Ausbildung

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Er muß seine Arbeitskraft so gut wie möglich einsetzen und sich Einkünfte zurechnen lassen, die er bei gutem Willen durch zumutbare Erwerbstätigkeit erreichen könnte (BGH FamRZ 1987, 930, 932).

    Eine Arbeitsplatzaufgabe ohne Antritt einer anderen Stelle vergleichbaren Einkommens ist unterhaltsrechtlich als nicht geschehen zu behandeln, wenn der Unterhaltspflichtige durch sie sein Einkommen in nicht zu verantwortender Weise vermindert hat und ihm ein verantwortlungsloses, zumindest leichtfertiges Verhalten zur Last zu legen ist (BGH FamRZ 1985, 158, 160; 1987, 372, 374; 1987, 930, 933; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 4. Aufl., Rdnr. 574).

  • OLG Köln, 23.04.1980 - 3 Ss 162/80

    Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht; Vorliegen der

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Soweit es um die Unterhaltspflicht des Vaters eines nichtehelichen Kindes geht, ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal in § 170 b StGB (OLG Köln, 3. Strafsenat, NJW 1981, 63).

    3 St 20/87">NJW 1988, 2750; OLG Köln, 3. Strafsenat, NJW 1981, 63; SenE vom 17.02.1987 - Ss 703/86 -).

  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZR 94/85

    Anspruch auf Erhöhung der vom leiblichen Vater gewährten Unterhaltsrente -

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Eine Arbeitsplatzaufgabe ohne Antritt einer anderen Stelle vergleichbaren Einkommens ist unterhaltsrechtlich als nicht geschehen zu behandeln, wenn der Unterhaltspflichtige durch sie sein Einkommen in nicht zu verantwortender Weise vermindert hat und ihm ein verantwortlungsloses, zumindest leichtfertiges Verhalten zur Last zu legen ist (BGH FamRZ 1985, 158, 160; 1987, 372, 374; 1987, 930, 933; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 4. Aufl., Rdnr. 574).

    Wer - wie der Angeklagte - einen sicheren Arbeitsplatz mit einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vom 2.888,-- DM aufgibt und stattdessen eine Stelle antritt, in der er nur ca. 1.500,-- DM bis 1.700,-- DM netto verdient, handelt zumindest leichtfertig, wenn er für den Unterhalt von drei ehelichen und zwei nichtehelichen Kindern aufkommen muß und keine Rücklagen gebildet hat, die ihm ermöglichen, jedenfalls für eine Übergangszeit seine Unterhaltsverpflichtungen in zumutbarer Weise zu erfüllen (vgl. BGH FamRZ 1987, 372, 374).

  • OLG Celle, 13.10.1987 - 3 Ws 399/87

    Ausgestaltung der Verpflichtung eines bei der Bekämpfung des Terrorismus

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Er hat einen das Einkommen mindernden Berufswechsel zu vermeiden (BayObLG NJW 1988, 2751; Dreher/Tröndle, StGB, 45. Aufl., § 170 b Rdnr. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Für den Zeitraum zwischen Antrag und rechtskräftiger Entscheidung über den Antrag ist das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG bei einer Kollision mit Grundrechten Dritter oder anderen mit Verfassungsfragen ausgestatteten Rechtswerten zu begrenzen (BVerfGE 28, 243, 274, 288 und 32, 40, 45 = NJW 1972, 93).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
    Eine Arbeitsplatzaufgabe ohne Antritt einer anderen Stelle vergleichbaren Einkommens ist unterhaltsrechtlich als nicht geschehen zu behandeln, wenn der Unterhaltspflichtige durch sie sein Einkommen in nicht zu verantwortender Weise vermindert hat und ihm ein verantwortlungsloses, zumindest leichtfertiges Verhalten zur Last zu legen ist (BGH FamRZ 1985, 158, 160; 1987, 372, 374; 1987, 930, 933; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 4. Aufl., Rdnr. 574).
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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 23.12.1991 - 6 Js 39010/90 Ns (IV 179/91)   

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https://dejure.org/1991,15711
LG Osnabrück, 23.12.1991 - 6 Js 39010/90 Ns (IV 179/91) (https://dejure.org/1991,15711)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 23.12.1991 - 6 Js 39010/90 Ns (IV 179/91) (https://dejure.org/1991,15711)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 23. Dezember 1991 - 6 Js 39010/90 Ns (IV 179/91) (https://dejure.org/1991,15711)
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Papierfundstellen

  • StV 1992, 325
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