Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 22.04.1992

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.02.1992 - 2 Ws 61/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5541
OLG Köln, 13.02.1992 - 2 Ws 61/92 (https://dejure.org/1992,5541)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.02.1992 - 2 Ws 61/92 (https://dejure.org/1992,5541)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 1992 - 2 Ws 61/92 (https://dejure.org/1992,5541)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchführung; Strafverfahren; Haftsachen; Beschleunigt; Haftbefehl; Strafhaft; Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO §§ 112, 121

Papierfundstellen

  • StV 1992, 384 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 07.09.2004 - 2 Ws 410/04

    Wiederholungsgefahr; Einbeziehung rechtskräftiger Verurteilung

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 120 StPO), der auch bei einem nicht vollzogenen Haftbefehl zu beachten ist (vgl. Senat 13.02.92 StV 92, 384; 29.01.04 - 2 Ws 40/04), ist vorliegend noch gewahrt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.04.1992 - 2 Ws 111/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7979
OLG Düsseldorf, 22.04.1992 - 2 Ws 111/92 (https://dejure.org/1992,7979)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.04.1992 - 2 Ws 111/92 (https://dejure.org/1992,7979)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. April 1992 - 2 Ws 111/92 (https://dejure.org/1992,7979)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 384
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 BL 254/98

    Sechs-Monats-Prüfung, verzögerter Eingang eines Sachverständigengutachtens,

    Auch ist die Schwere der den Verfahrensgegenstand bildenden Taten im Rahmen der genannten Vorschrift nach deren eindeutiger Fassung ohne Belang (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. u.a. auch aus neuerer Zeit Thüringische OLG NStZ 1997, 364 f.; StV 1998, 560; OLG Düsseldorf StV 1992, 384; NJW 1996, 2588 = StraFo 1996, 158 siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 121 StPO Rn. 20 mit weiteren Nachweisen), so dass es vorliegend nicht darauf ankommt, dass dem Angeschuldigten die Tötung eines Menschen vorgeworfen wird.
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