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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1992 - 4 StR 607/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3915
BGH, 09.01.1992 - 4 StR 607/91 (https://dejure.org/1992,3915)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1992 - 4 StR 607/91 (https://dejure.org/1992,3915)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1992 - 4 StR 607/91 (https://dejure.org/1992,3915)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Verletzungsvorsatzes - Erzwingen eines Fluchtweges durch riskante Fahrmanöver

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 420
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 607/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß ein Kraftfahrer, der mit seinem Fahrzeug auf einen ihm den Weg versperrenden Menschen zufährt, um ihn zum Beiseitespringen und zur Freigabe des Fluchtwegs zu zwingen, nach § 315 b Abs. 1 StGB zu bestrafen ist (BGHSt 22, 6, 7; 22, 67, 72; 23, 4; 26, 176, 178; 28, 87, 88; BGH VRS 39, 187, 188).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 607/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß ein Kraftfahrer, der mit seinem Fahrzeug auf einen ihm den Weg versperrenden Menschen zufährt, um ihn zum Beiseitespringen und zur Freigabe des Fluchtwegs zu zwingen, nach § 315 b Abs. 1 StGB zu bestrafen ist (BGHSt 22, 6, 7; 22, 67, 72; 23, 4; 26, 176, 178; 28, 87, 88; BGH VRS 39, 187, 188).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 607/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß ein Kraftfahrer, der mit seinem Fahrzeug auf einen ihm den Weg versperrenden Menschen zufährt, um ihn zum Beiseitespringen und zur Freigabe des Fluchtwegs zu zwingen, nach § 315 b Abs. 1 StGB zu bestrafen ist (BGHSt 22, 6, 7; 22, 67, 72; 23, 4; 26, 176, 178; 28, 87, 88; BGH VRS 39, 187, 188).
  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 607/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß ein Kraftfahrer, der mit seinem Fahrzeug auf einen ihm den Weg versperrenden Menschen zufährt, um ihn zum Beiseitespringen und zur Freigabe des Fluchtwegs zu zwingen, nach § 315 b Abs. 1 StGB zu bestrafen ist (BGHSt 22, 6, 7; 22, 67, 72; 23, 4; 26, 176, 178; 28, 87, 88; BGH VRS 39, 187, 188).
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 607/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß ein Kraftfahrer, der mit seinem Fahrzeug auf einen ihm den Weg versperrenden Menschen zufährt, um ihn zum Beiseitespringen und zur Freigabe des Fluchtwegs zu zwingen, nach § 315 b Abs. 1 StGB zu bestrafen ist (BGHSt 22, 6, 7; 22, 67, 72; 23, 4; 26, 176, 178; 28, 87, 88; BGH VRS 39, 187, 188).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 607/91
    Diese kann aber nur dann eine rechtsfehlerfreie Grundlage für die Verurteilung bilden, wenn sich der Tatrichter mit allen wesentlichen Umständen auseinandergesetzt hat (BGHSt 29, 18, 19).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Sollte der neue Tatrichter wiederum zu der Feststellung gelangen, das der Nebenkläger K. aus ungeklärten Gründen auf die Motorhaube des Fahrzeugs des Angeklagten gesprungen und das Vorgehen des Angeklagten erst dadurch für ihn generell lebensgefährdend geworden ist, müsste der Angeklagte auch ein solches Geschehen für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1992 - 4 StR 607/91, BGHR StGB § 315b Abs. 3 Absicht 1).
  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Aufnahme von Lichtbildern); Verletzung der

    Die Beschwerdeführerin weist allerdings zu Recht darauf hin, daß sich der vorliegende Fall wesentlich von jenen Sachverhalten unterscheidet, in denen der Täter zwar mit einem Kraftfahrzeug auf eine Person zufährt, aber - wie namentlich in den Fällen der Polizeiflucht - darauf vertraut, der andere werde unter dem Eindruck des sich nähernden Fahrzeugs noch rechtzeitig die Fahrspur freigeben (vgl. BGH StV 1992, 420; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 28 und 43).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1992 - 4 StR 98/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3350
BGH, 26.03.1992 - 4 StR 98/92 (https://dejure.org/1992,3350)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1992 - 4 StR 98/92 (https://dejure.org/1992,3350)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1992 - 4 StR 98/92 (https://dejure.org/1992,3350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beim Einkauf größerer Mengen für den Eigenbedarf mehrerer Drogenkonsumenten

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 26.03.1992 - 4 StR 98/92
    Der Tatbestand des Handeltreibens setzt voraus, daß der Täter aus eigennützigen (eigensüchtigen) Gründen den Umsatz von Betäubungsmitteln ermöglicht oder fördert (st. Rspr., vgl. BGHSt 31, 145, 147, 148 m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1984 - 4 StR 172/84

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus "eigensüchtigem Motiv" heraus -

    Auszug aus BGH, 26.03.1992 - 4 StR 98/92
    Nur wenn der Täter in der Absicht handelt, das Betäubungsmittel ganz oder teilweise mit Gewinn oder gegen einen sonstigen Vorteil weiterzuveräußern, erfüllt er den Tatbestand (BGH, Beschluß vom 10. April 1984 - 4 StR 172/84 = StV 1984, 248).
  • BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubter Einfuhr von

    Der Tatbestand des Handeltreibens setzt voraus, daß der Täter aus eigennützigen (eigensüchtigen) Gründen den Absatz von Betäubungsmitteln ermöglicht oder fördert (st. Rspr., vgl. BGHSt 31, 145, 147 f. m.w.N.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12

    Zu den Anforderungen an ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei der

    Daher liegt kein Handeltreiben vor, wenn der Täter zur Erzielung eines günstigeren Einkaufspreises auch für andere Abnehmer einkauft und diesen die Betäubungsmittel dann zum Einkaufspreis überlässt (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1985 - 2 StR 521/85, NJW 1986, 794; vom 10. April 1984 - 4 StR 172/84, StV 1984, 248; vom 26. März 1992 - 4 StR 98/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33).
  • BGH, 06.11.2012 - 2 StR 410/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (für die Eigennützigkeit erforderliche

    Wer Rauschgift einkauft, um es ohne Gewinn zum gleichen Preis weiterzugeben, handelt nicht eigennützig (vgl. BGH StV 1992, 420).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit; Gewinnstreben);

    Eigennützig handelt, wer vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder - bei entsprechender Sachlage - immateriell besser gestellt wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 2, 26, 33, 34).
  • BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02

    Täterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben (Beihilfe; Mittäterschaft; Kurier;

    Eigennützig handelt der Straftäter, dessen Tun vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder der sich irgend einen anderen persönlichen Vorteil von seiner Tat verspricht (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 11, 15, 33).
  • BGH, 12.10.1999 - 4 StR 391/99

    Vollständiger Sachvortrag bei der Verfahrensbeschwerde; Abwesenheit in der

    Denn ein eigennütziges, auf Betäubungsmittelumsatz gerichtetes Handeln ist nicht im bloßen gemeinsamen Einkauf größerer Mengen für den Eigenbedarf mehrerer Drogenkonsumenten zu sehen, auch wenn dadurch ein günstigerer Einkaufspreis erzielt wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07

    Begriff des Bereitstellens von Geldmitteln

    Auf der Grundlage der vom Tatrichter getroffenen tatsächlichen Feststellungen kommt - wie die Strafkammer zutreffend ausgeführt hat - weder eine Bestrafung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33; BGH StV 1985, 235; StV 1992, 65; Rahlfs in MünchKomm StGB § 29 BtMG Rdnr. 324), noch wegen versuchten Erwerbs von Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 40, 208) in Betracht.
  • BGH, 02.10.1992 - 2 StR 466/92

    Anforderungen an ein eigennütziges Handeln im Sinne des § 29 Abs. 1 BtMG

    Den Tatbestand des Handeltreibens erfüllt nur, wer bei seiner auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten Tätigkeit eigennützig handelt (BGHSt 31, 145, 147 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 2, 26, 33; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 71).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1992 - 5 StR 60/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2837
BGH, 17.03.1992 - 5 StR 60/92 (https://dejure.org/1992,2837)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1992 - 5 StR 60/92 (https://dejure.org/1992,2837)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1992 - 5 StR 60/92 (https://dejure.org/1992,2837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mittäter - Mittäterschaft - Geständnis - Tataufklärung - Aussage des Angeklagten - Betäubungsmittel - Begünstigung - Drogen

  • rechtsportal.de

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 77 (Ls.)
  • NStZ 1992, 389
  • StV 1992, 420
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 60/92
    Eine zeitlich nachfolgende Aussage, die die bereits bekannten Erkenntnisse wiederholt und darüber hinaus lediglich unwesentliche Randdetails des Tatgeschehens schildert, kann nur dann noch einen wesentlichen Aufklärungsbeitrag darstellen, wenn erst durch diese Aussage den Strafverfolgungsorganen die erforderliche Überzeugung vermittelt wird, daß die bisherigen Erkenntnisse zutreffen (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18).
  • BGH, 20.06.1990 - 3 StR 74/90

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Wesentlicher Aufklärungserfolg - Angaben

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 60/92
    Werden allerdings von mehreren Mittätern, gegen die gemeinsam verhandelt wird, zur gleichen Zeit - möglicherweise aufgrund einer gemeinsamen Absprache (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 17) - umfassende Geständnisse angekündigt, die im Ergebnis die gleichen wesentlichen tataufklärenden Angaben zum Inhalt haben, kann dem Angeklagten, dessen Aussage zeitlich nachfolgt, die Vergünstigung des § 31 Nr. 1 BtMG jedenfalls nicht mit der Begründung versagt werden, der zunächst aussagende Mittäter habe dem Gericht dieselben Erkenntnisse vermittelt und damit bereits den Aufklärungserfolg bewirkt.
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Die geständige Einlassung des Angeklagten C. erfolgte nach der Einlassung des Angeklagten S. In der Regel sind die Vorteile des § 46b StGB zunächst demjenigen Mittäter zu gewähren, der als erster einen über seinen Tatbeitrag hinausgehenden Aufklärungsbeitrag leistet, weil dadurch die Möglichkeit der Strafverfolgung im Hinblick auf begangene Taten nachhaltig verbessert und die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden auch für die übrigen Mittäter zu einer naheliegenden Strategie wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 141/11, StV 2012, 80, 81; Beschluss vom 17. März 1992 - 5 StR 60/92, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 23).
  • BGH, 30.08.2011 - 2 StR 141/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug; Erörterungsmangel zur Kronzeugenregelung

    Denn die Vergünstigung des § 46b StGB kommt in der Regel zunächst demjenigen Mittäter zugute, der als erster einen über seinen Tatbeitrag hinausgehenden Aufklärungsbeitrag leistet und damit die Möglichkeit der Strafverfolgung im Hinblick auf begangene Taten nachhaltig verbessert (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 23; Körner BtMG 6. Auflage § 31 Rdn. 43).
  • BGH, 08.08.2001 - 5 StR 317/01

    Aufklärungserfolg; Kronzeugenregelung; Strafmilderung; Strafzumessung

    Damit wurde übersehen, daß bei wesentlichen tataufklärenden Angaben mehrerer Angeklagter die Vergünstigung des § 31 Nr. 1 BtMG jedenfalls nicht mit der Begründung versagt werden kann, der zunächst aussagende Mittäter habe dem Gericht dieselben Erkenntnisse vermittelt und damit den Aufklärungserfolg bewirkt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 23; vgl. auch BGHR aaO 18).
  • BGH, 19.04.2000 - 2 StR 410/99

    Anwendung des Strafmilderungsgrundes in § 31 BtMG

    Daß die Offenbarung erst in der Hauptverhandlung erfolgt ist, steht der Anwendung des § 31 BtMG nicht entgegen (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 21 und 23; Franke/Wienroeder BtMG 1996; § 31 Rdn. 7).
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