Rechtsprechung
| EGMR, 25.06.1992 - 17/1991/269/340 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1992, 3088
- StV 1992, 499
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99
Tatprovokation durch Vertrauensperson
Die Aufgabe des Gerichtshofs bestehe darin festzustellen, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Darstellung der Beweismittel fair gewesen sei (Nr. 34 der Urteilsgründe - auch EGMR StV 1992, 499, 500 Nr. 43 - Lüdi gegen Schweiz).Dem entspricht auch das Urteil des EGMR vom 25. Juni 1992 in der Sache Lüdi gegen die Schweiz (StV 1992, 499), bei dem der EGMR ausreichen ließ, daß die Angaben der VP "bei der Feststellung der Tatsachen, die zu der Verurteilung führten, eine Rolle spielten" - das Geständnis habe der dortige Angeklagte jedenfalls erst nach Vorhalt der von der VP vorgenommenen Telefonüberwachung abgelegt.
Der EGMR hat mehrfach betont, daß sich die konkrete Ausgestaltung der Grundprinzipien der MRK nach nationalem Recht richtet (EGMR StV 1990, 481, 482; StV 1992, 499, 500 Nr. 43; ÖJZ 1996, 715, 716; StV 1997, 617, 619 Nr. 50; StV 1999, 127, 128 Nr. 34 = NStZ 1999, 47, 48).
Feststellungen dürfen auf ein solches Beweismittel regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn der Beweisgehalt dieses Beweismittels durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden ist (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88; BGH StV 1994, 637 und 638, jeweils m.w.Nachw.; G. Schäfer StV 1995, 147, 152, vgl. zur Verletzung des Art. 6 MRK im Zusammenhang mit "anonymen Zeugen" EGMR StV 1990, 481; 1991, 193; 1992, 499; 1997, 617).
- BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96
Hörfalle
Nach ständiger Rechtsprechung dürfen vielmehr Privatpersonen zur Strafverfolgung eingesetzt werden ( BGHSt 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG NStZ 1987, 276; 1991, 445; 1995, 95, 96; EGMR NJW 1992, 3088). - BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
Beweisgewinnung durch GPS
§ 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StPO stellt jedoch ein den Eingriff legitimierendes Gesetz im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK dar (vgl. BGHSt 44, 13, 16 f. für § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO), weil diese Vorschrift die Voraussetzungen für eine verdeckte Überwachung durch technische Mittel klar regelt und die "GPS"-Observierung in einer demokratischen Gesellschaft zur Verhinderung von strafbaren Handlungen und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unbedingt notwendig war (vgl. EuGHMR JZ 2000, 993; NJW 1993, 718, 719; NJW 1992, 3088 und NJW 1979, 1755, 1756 ff.).
- BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des EGMR (vgl. z.B. EGMR NJW 1992, 3088, 3089) bestimmt sich die Zulässigkeit von Beweismitteln in erster Linie nach innerstaatlichem Recht, dessen Auslegung den nationalen Gerichten vorbehalten bleibt. - BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92
Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung …
cc) Ergibt die Abwägung, daß ein Zeuge wegen der Gefahr für Leib oder Leben nicht vernommen werden kann, so ist bei Würdigung der Beweise der Umstand zu beachten, daß für die Beweisaufnahme nur noch Beweissurrogate zur Verfügung stehen, bei denen das Fragerecht der Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK; dazu Urteile des EGMR vom 20. November 1989 - Fall Kostowski -, und vom 25. Juni 1992 - Fall Lüdi -, auszugsweise abgedruckt in StV 1990, 481 und 1992, 499) Einbußen erleidet (vgl. BGHSt 17, 382, 385, 386; 33, 178, 181). - BGH, 05.02.1993 - 2 StR 525/92
MRK Art. 6 Abs. 3 lit d; StPO § 239
a) Die polizeilichen Vertrauenspersonen waren Zeugen im Sinne von Art. 6 Abs. 3 lit.d EMRK, auch wenn sie ihre Angabe nicht in der Hauptverhandlung machten (EGMR, StV 1992, 499f.; vgl. auch EGMR, StV 1990, 481ff.; 1991, 193).
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