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   BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92   

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BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92 (https://dejure.org/1992,1101)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1992 - 1 StR 362/92 (https://dejure.org/1992,1101)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1992 - 1 StR 362/92 (https://dejure.org/1992,1101)
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Wochenendraucher

Art. 2 Abs. 1 GG, kein "Recht auf Rausch", § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist auch im Bereich des Eigenverbrauchs nicht verfassungswidrig, Art. 3 Abs. 1 GG, keine unzulässige Ungleichbehandlung gegenüber Straffreiheit von Alkoholgenuß

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwerbs von Cannabisharz (Haschisch) zum Eigenverbrauch (kein Recht auf Rausch; Gleichstellung in Bezug auf Alkohol und Nikotin)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Verfassungsmäßigkeit des BtMG - Cannabis - Haschisch - Erwerb von Drogen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungsmäßigkeit des strafrechtlichen Verbots des unerlaubten Erwerbs von Cannabisharz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßige Strafbarkeit des Erwerbs von Haschisch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 339
  • NJW 1992, 2975
  • MDR 1992, 1073
  • NStZ 1993, 85
  • StV 1992, 513
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92
    Für schuldhaftes Sichberauschen durch alkoholische Getränke (§ 323 a StGB) hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß die rauschbedingten Gefahren für die Umwelt die Einstufung als strafwürdiges Unrecht rechtfertigen können (BGHSt 16, 124).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92
    Diese Einschätzung hat sich der Bundesgerichtshof zu eigen gemacht (vgl. BGHSt 33, 8).
  • LG Lübeck, 19.12.1991 - 2 Ns (Kl) 167/90
    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92
    Im Anschluß an den Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Landgerichts Lübeck, das die Strafbarkeit der A b g a b e von Haschisch für verfassungswidrig hält (NJW 1992, 1571), meint die Revision, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG i.V.m. Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG sei auch insoweit verfassungswidrig, als diese Regelung den E r w e r b von Haschisch unter Strafe stellt.
  • LG Frankfurt/Main, 15.10.1990 - 89 Js 42007/90
    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92
    Allerdings meint das schweizerische Bundesgericht, nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse lasse sich nicht sagen, daß Cannabis geeignet sei, die körperliche und seelische Gesundheit vieler Menschen in eine n a h e l i e g e n d e und e r n s t l i c h e Gefahr zu bringen (StV 1992, 18).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Diese Bedenken können hier schon angesichts des Umfangs des Handeltreibens mit Haschisch nicht durchgreifen (vgl. auch BGH-Urteil vom 25. August 1992 - 1 StR 362/92 -).".
  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Sicher gibt es "keine einlinige kausale Verknüpfung zwischen dem Konsum von Haschisch und dem Entstehen einer Heroinsucht" (BGHSt 38, 339, 342).

    Dem entspricht, daß in den dem Senat vorgelegten Strafsachen immer wieder "Drogenkarrieren" festgestellt worden sind, in denen vor einer Abhängigkeit von einer anderen Droge und der Sucht Haschisch genommen worden ist (vgl. auch BGHSt 38, 339, 342).

  • BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92

    Beisitzer - Urteil - Pflichtgemäßes Ermessen

    Diese Bedenken können hier schon angesichts des Umfangs des Handeltreibens mit Haschisch nicht durchgreifen (vgl. auch BGH Urteil vom 25. August 1992 - 1 StR 362/92 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Abgesehen davon, daß sich der physische und psychische Zustand von Rauschgiftabhängigen durch fortschreitenden Konsum erfahrungsgemäß immer weiter verschlechtert, hat die Öffentlichkeit die gerade durch diesen Personenkreis verursachten erheblichen sozialen Folgen der Rauschgiftabhängigkeit wie etwa Beschaffungskriminalität zu tragen (vgl. BGHSt 38, 339, 344).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.1995 - 5 Ss 85/95
    Ob das sogenannte "amotivationale Syndrom", bei dem es sich um ein durch Gleichgültgkeit gegenüber den Anforderungen des Lebens, lnitiativeverlust, Antriebsarmut und einem trügerischen Gefühl des Wohlbefindens gekennzeichnetes Zustandsbild handelt, eine Folge des Cannabiskonsums ist oder ob der Konsum Ausdruck der schon vorher bestehenden Lebenseinstellung darstellt, ist umstritten (vgl. BVerfGE 90, 145, 180 m.w.N.; BGH, 1. Strafsenat, Urteil vom 25. August 1992 in BGHSt 38, 339, 342 = StV 1992, 513 mit Anm. Schneider = NJW 1992, 2975 = MDR 1992, 1073 ; Körner, a.a.O., Rdnr. 237-239 m.w.N.).

    Eine 'Schrittmacherfunktion' auf härtere Drogen im Sinne einer stofflichen Eigenschaft der Cannabisprodukte bzw. im Sinne einer einlinigen kausalen Verknüpfung zwischen dem Konsum von Haschisch und dem Entstehen einer Heroinsucht wird zwar inzwischen allgemein verneint (BVerfGE 90, 145, 181 ; BGHSt 38, 339, 342; Körner, a.a.O., Rdnr. 243).

    Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit dem "Umsteigeeffekt die Gefahr gesehen, daß Haschischkonsum insbesondere bei jungen Menschen zu Einstellungsänderungen fuhren kann, durch die deren Anfälligkeit für den späteren Gebrauch harter Drogen um ein Vielfaches erhöht wird (BGHSt 38, 339, 342 m.w.N.).

  • BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11

    Grenzen der Sicherungverwahrung (verfassungskonforme Änderung; drohende Taten aus

    Durch Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, auch in nicht geringer Menge, wird zwar das Rechtsgut der Volksgesundheit verletzt oder gefährdet (vgl. BGHSt 38, 339, 342 f.).
  • BGH, 22.10.2002 - 5 StR 275/02

    Ausschluss der Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Drogenpsychose;

    Es erscheint zudem zweifelhaft, ob die vom Gutachter in Betracht gezogene Drogenpsychose (vgl. dazu BGHSt 33, 8, 12 f.; 38, 339, 342) auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, da der Angeklagte, der zur Tatzeit nur in sehr geringem Umfang Drogenmißbrauch betrieb, bei dem gewaltsamen Vorgehen gegen den Nebenkläger nicht unter akutem Drogeneinfluß stand und die Tat nach den bisherigen Feststellungen keinen Bezug zu Drogen aufwies.
  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel -

    Der Senat teilt nicht die Auffassung der Revision, die angewendeten Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes seien verfassungswidrig (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 1992 - 1 StR 362/92, zum Abdruck bestimmt in BGHSt 38, 339 = StV 1992, 513).
  • BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung im Übergangsfall:

    Durch Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, auch in nicht geringer Menge, wird zwar das Rechtsgut der Volksgesundheit verletzt oder gefährdet (vgl. BGHSt 38, 339, 342 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1994 - 19 A 1782/94

    Haschisch- Konsum; Kraftfahrtauglichkeit; Medizinisch- psychologische

    Bei aller Unsicherheit, die zur Zeit nach dem Stand der Wissenschaft hinsichtlich der Wirkung des Konsums von Cannabis-Produkten auf die Fahruntüchtigkeit im einzelnen noch besteht (vgl. die Darstellung bei Trunk, Fahrunsicherheit nach Haschischkonsum, NZV 1991, 258), kann aber dennoch davon ausgegangen werden, daß der Genuß von Haschisch gegebenenfalls zu Denk- und Wahrnehmungsstörungen, Antriebs- und Verhaltensstörungen, Lethargie, Angstgefühlen, Realitätsverlust und Depression, zuweilen auch Psychosen führen kann (vgl. insoweit etwa BGH, Urteil vom 25.8.1992 - 1 StR 362/92 - NJW 1992, 2975).Die Sachverständige hat in der mündlichen Verhandlung die von der Wissenschaft bei einem akuten Konsum von Cannabis beobachteten Beeinträchtigungen der intellektuellen und motorischen Fähigkeiten und der Aufnahmefähigkeit der Sinnesorgane im Hinblick insbesondere auf eine unzureichende räumliche Orientierung mit der Folge der Fehleinschätzungen von Entfernungen und Geschwindigkeiten, auf eine erhebliche Verschlechterung der Hell- und Dunkeladaptation des Auges, auf eine verminderte Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit sowie auf einen Wechsel der Stimmungslage, verbunden mit Sorglosigkeit, Verkennen von Gefahrenanlagen und übersteigertem Leistungsgefühl bei verminderter Leistungsfähigkeit (vgl. auch Salger in DAR, 433 [438] m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluß vom 16.12.1993 - 12 M 5608/93 -, NZV 1994, 295 ), als Folgen, mit denen bei einem Konsum gerechnet werden müsse, bestätigt.
  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatvollendung durch

  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 644/93

    Strafe - Gerechter Strafausgleich - Angemessenheit - Gefährlichkeit - Schuld -

  • OLG Oldenburg, 16.12.1992 - Ss 443/92

    Betäubungsmittel; Geringe Menge; Haschisch; THC-Gehalt

  • BGH, 10.11.1992 - 1 StR 660/92

    Leistung von Aufklärungshilfe - Berücksichtigung der besonderen Umstände des

  • BGH, 06.10.1992 - 1 StR 667/92

    Verfahrensaussetzung wegen Einholung der Meinung des Bundesverfassungsgericht zu

  • BayObLG, 16.03.1994 - 4St RR 19/94
  • OLG Frankfurt, 20.01.1993 - 3 Ss 307/92
  • OLG Frankfurt, 17.11.1992 - 1 Ws 186/92
  • LG Lübeck, 25.11.1996 - 713 Js 22715/96

    Strafbarkeit wegen erlaubnisloser Einfuhr von und Handeltreibens mit

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