Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 09.01.1991

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   OLG Düsseldorf, 26.06.1991 - 5 Ss 202/91 - 71/91 I   

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OLG Düsseldorf, 26.06.1991 - 5 Ss 202/91 - 71/91 I (https://dejure.org/1991,3982)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.1991 - 5 Ss 202/91 - 71/91 I (https://dejure.org/1991,3982)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - 5 Ss 202/91 - 71/91 I (https://dejure.org/1991,3982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 77
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.1991 - 5 Ss 202/91
    Aus diesem Grunde ist der Verteidiger gezwungen, an der Revisionsbegründung gestaltend mitzuwirken und für sie inhaltlich die Verantwortung zu übernehmen (vgl. BVerfGE, aaO.; BGHSt 25, 272, 273; OLG Köln, NJW 1975, 890).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.1991 - 5 Ss 202/91
    Zweck der Formvorschrift des § 345 Abs. 2 StPO ist nicht nur sicherzustellen, daß der Inhalt der Begründung von sachkundiger Seite stammt, sondern dem Revisionsgericht soll auch die Prüfung völlig grundloser und unverständlicher Anträge erspart bleiben (vgl. z.B. BVerfGE 64, 135, 152; BGH, NStZ 1984, 563 ; 1987, 336).
  • BGH, 05.03.1987 - 4 StR 26/87

    Zulässigkeit einer Revision bei Zweifel an der Übernahme der Verantwortung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.1991 - 5 Ss 202/91
    Zweck der Formvorschrift des § 345 Abs. 2 StPO ist nicht nur sicherzustellen, daß der Inhalt der Begründung von sachkundiger Seite stammt, sondern dem Revisionsgericht soll auch die Prüfung völlig grundloser und unverständlicher Anträge erspart bleiben (vgl. z.B. BVerfGE 64, 135, 152; BGH, NStZ 1984, 563 ; 1987, 336).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.1991 - 5 Ss 202/91
    Zweck der Formvorschrift des § 345 Abs. 2 StPO ist nicht nur sicherzustellen, daß der Inhalt der Begründung von sachkundiger Seite stammt, sondern dem Revisionsgericht soll auch die Prüfung völlig grundloser und unverständlicher Anträge erspart bleiben (vgl. z.B. BVerfGE 64, 135, 152; BGH, NStZ 1984, 563 ; 1987, 336).
  • OLG Köln, 25.02.1975 - Ss 290/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.1991 - 5 Ss 202/91
    Aus diesem Grunde ist der Verteidiger gezwungen, an der Revisionsbegründung gestaltend mitzuwirken und für sie inhaltlich die Verantwortung zu übernehmen (vgl. BVerfGE, aaO.; BGHSt 25, 272, 273; OLG Köln, NJW 1975, 890).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89 Ls (Ns)   

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https://dejure.org/1991,7101
LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89 Ls (Ns) (https://dejure.org/1991,7101)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89 Ls (Ns) (https://dejure.org/1991,7101)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. Januar 1991 - 6 Op Js 485/89 Ls (Ns) (https://dejure.org/1991,7101)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • StV 1992, 77
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Berlin, 12.11.1984 - 524 Qs 30/84

    Unbefugter Besitz von Betäubungsmitteln im Haftraum durch das Auffinden von

    Auszug aus LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
    a) Der Angeklagte beruft sich ohne Erfolg auf die Rechtsauffassung, daß der Besitz von Betäubungsmittelutensilien mit Anhaftungen von Betäubungsmitteln aus vorangegangenem Gebrauch in so geringer Menge, daß sie für sich allein zum menschlichen Konsum nicht mehr geeignet sind, nicht strafbar ist, weil unter solchen Umständen keine Gefahr der Weitergabe von Drogen besteht (vgl. BayObLG StV 1986, 145 ; KG NStZ 1985, 128 ) Ein solcher Fall liegt hier nicht vor.

    Der Besitz solcher Rückstände ist strafbar (vgl. LG Berlin NStZ 1985, 128 ).

  • LG Zweibrücken, 23.01.1987 - 26 Js 1014/84
    Auszug aus LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
    b) Der Verurteilung steht entgegen der Ansicht des Angeklagten auch nicht entgegen, daß kein Besitz vorliegt, wenn der Täter Betäubungsmittel zum sofortigen Genuß erhält und es auch tatsächlich zu sich nimmt (vgl. OLG Hamm 1989, 438; BayObLG StV 1987, 206; BayObLG StV 1990, 395 ; jeweils mit weiteren Nachweisen) Diese Auffassung findet ihre Begründung darin, daß unter solchen Umständen keine Gefahr besteht, daß der Täter die zum sofortigen Verbrauch bestimmte Droge unter Änderung der Zweckbestimmung weitergeben werde.
  • BayObLG, 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85

    Betäubungsmittel; Anhaftungen; Utensilien; Geringe Menge; Konsum; Besitz;

    Auszug aus LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
    a) Der Angeklagte beruft sich ohne Erfolg auf die Rechtsauffassung, daß der Besitz von Betäubungsmittelutensilien mit Anhaftungen von Betäubungsmitteln aus vorangegangenem Gebrauch in so geringer Menge, daß sie für sich allein zum menschlichen Konsum nicht mehr geeignet sind, nicht strafbar ist, weil unter solchen Umständen keine Gefahr der Weitergabe von Drogen besteht (vgl. BayObLG StV 1986, 145 ; KG NStZ 1985, 128 ) Ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
    Auszug aus LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
    b) Der Verurteilung steht entgegen der Ansicht des Angeklagten auch nicht entgegen, daß kein Besitz vorliegt, wenn der Täter Betäubungsmittel zum sofortigen Genuß erhält und es auch tatsächlich zu sich nimmt (vgl. OLG Hamm 1989, 438; BayObLG StV 1987, 206; BayObLG StV 1990, 395 ; jeweils mit weiteren Nachweisen) Diese Auffassung findet ihre Begründung darin, daß unter solchen Umständen keine Gefahr besteht, daß der Täter die zum sofortigen Verbrauch bestimmte Droge unter Änderung der Zweckbestimmung weitergeben werde.
  • BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82

    Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall

    Auszug aus LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
    Im Zweifel ist bei Kleinmengen von einer dem Angeklagten günstigen schlechten Konzentration auszugehen (vgl. BGH NStZ 1982, 425 ).
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe",

    Auszug aus LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
    Besitz im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ist die Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses (vgl. BGH StV 1981, 127 ).
  • BGH, 15.09.1985 - 4 StR 454/83

    Betäubungsmittel - Absehen von Strafe - Einschlägige Vorstrafen - Minder

    Auszug aus LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes läßt jedoch Ausnahmen zu (vgl. BGH StV 1987, 250 ).
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