Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.06.1991 - 5 Ss 202/91 - 71/91 I |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1992, 77
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73
Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.1991 - 5 Ss 202/91
Aus diesem Grunde ist der Verteidiger gezwungen, an der Revisionsbegründung gestaltend mitzuwirken und für sie inhaltlich die Verantwortung zu übernehmen (…vgl. BVerfGE, aaO.; BGHSt 25, 272, 273; OLG Köln, NJW 1975, 890). - BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83
vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2 …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.1991 - 5 Ss 202/91
Zweck der Formvorschrift des § 345 Abs. 2 StPO ist nicht nur sicherzustellen, daß der Inhalt der Begründung von sachkundiger Seite stammt, sondern dem Revisionsgericht soll auch die Prüfung völlig grundloser und unverständlicher Anträge erspart bleiben (vgl. z.B. BVerfGE 64, 135, 152; BGH, NStZ 1984, 563 ; 1987, 336). - BGH, 05.03.1987 - 4 StR 26/87
Zulässigkeit einer Revision bei Zweifel an der Übernahme der Verantwortung für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.1991 - 5 Ss 202/91
Zweck der Formvorschrift des § 345 Abs. 2 StPO ist nicht nur sicherzustellen, daß der Inhalt der Begründung von sachkundiger Seite stammt, sondern dem Revisionsgericht soll auch die Prüfung völlig grundloser und unverständlicher Anträge erspart bleiben (vgl. z.B. BVerfGE 64, 135, 152; BGH, NStZ 1984, 563 ; 1987, 336). - BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.1991 - 5 Ss 202/91
Zweck der Formvorschrift des § 345 Abs. 2 StPO ist nicht nur sicherzustellen, daß der Inhalt der Begründung von sachkundiger Seite stammt, sondern dem Revisionsgericht soll auch die Prüfung völlig grundloser und unverständlicher Anträge erspart bleiben (vgl. z.B. BVerfGE 64, 135, 152; BGH, NStZ 1984, 563 ; 1987, 336). - OLG Köln, 25.02.1975 - Ss 290/74
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.1991 - 5 Ss 202/91
Aus diesem Grunde ist der Verteidiger gezwungen, an der Revisionsbegründung gestaltend mitzuwirken und für sie inhaltlich die Verantwortung zu übernehmen (…vgl. BVerfGE, aaO.; BGHSt 25, 272, 273; OLG Köln, NJW 1975, 890).
- OLG Frankfurt, 06.08.2001 - 3 Ws 735/01
Konvolut; Klageerzwingungsantrag; Unterzeichnung; Rechtsanwalt; …
1988, 22; OLG Düsseldorf, NJW 1990, 1002; OLG München, NStZ 1984, 281; OLG Köln, MDR 1973, 515; s. auch OLG Hamburg, MDR 1983, 780; zum ähnlich gelagerten Fall des § 345 II StPO vgl. BVerfGE 64, 135, 152; BGH, NStZ 1984, 563; BGH, NStZ 1987, 336; OLG Düsseldorf, wistra 1992, 39; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 345 Rdnr. 14 jew. m.w.Nachw.). - OLG Stuttgart, 13.12.2001 - 4 Ws 164/01
Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt; Unterzeichnete Schrift; Gestaltende Mitwirkung; …
Diese Anforderungen entsprechen auch der obergerichtlichen Rechtsprechung zu den Formerfordernissen einer Revisionsbegründung, die in § 345 Abs. 2 StPO nahezu wortgleich wie in § 118 Abs. 3 StVollzG geregelt sind (BGH NStZ 1984, 563; OLG Düsseldorf wistra 1992, 39 und BayObLG Rpfleger 1956, 286). - OLG Düsseldorf, 20.01.1993 - 5 Ss 394/92 Es soll dem Gericht die Prüfung grundloser und unverständlicher Anträge erspart und dazu beigetragen werden, daß nur sachgerechte und ordnungsgemäß begründete Anträge angebracht werden (vgl. BVerfGE 64, 135,152 = NJW 1983, 2762,2764; BGHSt 25, 272; BGHSt 32, 326; BGH bei Dallinger in MDR 1970, 15; BGH in NStZ 1984, 563 und in NStZ 1987, 336; Senatsbeschlüsse vom 19.7.1989 in NStE StPO § 345 Nr. 11; vom 7.2.1990 in VRS 79, 34; vom 26.6.1991 in wistra 1992, 39 = StV 1992, 77; OLG Karlsruhe in NJW 1974, 915; OLG Köln in NJW 1975, 890; OLG Stuttgart in MDR 1979, 780 und in MDR 1982, 74;… LR-Hanack, StPO , 24. Auflage, § 345 Rdn. 16;… Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Auflage, § 345 Rdn. 10;… KK-Pikart, StPO , 2. Auflage, § 345 Rdn. 10;… KMR-Paulus, StPO , § 345 Rdn. 10).
Rechtsprechung
LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89 Ls (Ns) |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
BtMG § 29 Abs. 5
Papierfundstellen
- StV 1992, 77
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LG Berlin, 12.11.1984 - 524 Qs 30/84
Unbefugter Besitz von Betäubungsmitteln im Haftraum durch das Auffinden von …
Auszug aus LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
a) Der Angeklagte beruft sich ohne Erfolg auf die Rechtsauffassung, daß der Besitz von Betäubungsmittelutensilien mit Anhaftungen von Betäubungsmitteln aus vorangegangenem Gebrauch in so geringer Menge, daß sie für sich allein zum menschlichen Konsum nicht mehr geeignet sind, nicht strafbar ist, weil unter solchen Umständen keine Gefahr der Weitergabe von Drogen besteht (vgl. BayObLG StV 1986, 145 ; KG NStZ 1985, 128 ) Ein solcher Fall liegt hier nicht vor.Der Besitz solcher Rückstände ist strafbar (vgl. LG Berlin NStZ 1985, 128 ).
- LG Zweibrücken, 23.01.1987 - 26 Js 1014/84
Auszug aus LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
b) Der Verurteilung steht entgegen der Ansicht des Angeklagten auch nicht entgegen, daß kein Besitz vorliegt, wenn der Täter Betäubungsmittel zum sofortigen Genuß erhält und es auch tatsächlich zu sich nimmt (vgl. OLG Hamm 1989, 438; BayObLG StV 1987, 206; BayObLG StV 1990, 395 ; jeweils mit weiteren Nachweisen) Diese Auffassung findet ihre Begründung darin, daß unter solchen Umständen keine Gefahr besteht, daß der Täter die zum sofortigen Verbrauch bestimmte Droge unter Änderung der Zweckbestimmung weitergeben werde. - BayObLG, 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85
Betäubungsmittel; Anhaftungen; Utensilien; Geringe Menge; Konsum; Besitz; …
Auszug aus LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
a) Der Angeklagte beruft sich ohne Erfolg auf die Rechtsauffassung, daß der Besitz von Betäubungsmittelutensilien mit Anhaftungen von Betäubungsmitteln aus vorangegangenem Gebrauch in so geringer Menge, daß sie für sich allein zum menschlichen Konsum nicht mehr geeignet sind, nicht strafbar ist, weil unter solchen Umständen keine Gefahr der Weitergabe von Drogen besteht (vgl. BayObLG StV 1986, 145 ; KG NStZ 1985, 128 ) Ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
- BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
Auszug aus LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
b) Der Verurteilung steht entgegen der Ansicht des Angeklagten auch nicht entgegen, daß kein Besitz vorliegt, wenn der Täter Betäubungsmittel zum sofortigen Genuß erhält und es auch tatsächlich zu sich nimmt (vgl. OLG Hamm 1989, 438; BayObLG StV 1987, 206; BayObLG StV 1990, 395 ; jeweils mit weiteren Nachweisen) Diese Auffassung findet ihre Begründung darin, daß unter solchen Umständen keine Gefahr besteht, daß der Täter die zum sofortigen Verbrauch bestimmte Droge unter Änderung der Zweckbestimmung weitergeben werde. - BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82
Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall
Auszug aus LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
Im Zweifel ist bei Kleinmengen von einer dem Angeklagten günstigen schlechten Konzentration auszugehen (vgl. BGH NStZ 1982, 425 ). - BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe", …
Auszug aus LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
Besitz im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ist die Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses (vgl. BGH StV 1981, 127 ). - BGH, 15.09.1985 - 4 StR 454/83
Betäubungsmittel - Absehen von Strafe - Einschlägige Vorstrafen - Minder …
Auszug aus LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes läßt jedoch Ausnahmen zu (vgl. BGH StV 1987, 250 ).