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   OLG Düsseldorf, 13.11.1991 - VI 11/91   

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https://dejure.org/1991,4618
OLG Düsseldorf, 13.11.1991 - VI 11/91 (https://dejure.org/1991,4618)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.1991 - VI 11/91 (https://dejure.org/1991,4618)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 1991 - VI 11/91 (https://dejure.org/1991,4618)
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Papierfundstellen

  • StV 1992, 9
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 28.03.1989 - 2 Ws 168/89

    Pflichtverteidigerauswahl; Pflichtverteidigerbestellung; Auswärtiger Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.1991 - VI 11/91
    Daher ist das Auswahlermessen des Vorsitzenden bei der Bestellung des Pflichtverteidigers jedenfalls dann auf den das Vertrauen des Beschuldigten genießenden Rechtsanwalt beschränkt, wenn Gegenstand des Verfahrens »besonders schwerwiegende Schuldvorwürfe« sind - auch wenn dieser nicht bei einem Gericht des Bezirks zugelassen ist (vgl. OLG Düsseldorf, aaO.; StV 1985, 450; 1986, 143; OLG Koblenz, NStZ 1989, 386).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1985 - 1 Ws 1010/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.1991 - VI 11/91
    Daher ist das Auswahlermessen des Vorsitzenden bei der Bestellung des Pflichtverteidigers jedenfalls dann auf den das Vertrauen des Beschuldigten genießenden Rechtsanwalt beschränkt, wenn Gegenstand des Verfahrens »besonders schwerwiegende Schuldvorwürfe« sind - auch wenn dieser nicht bei einem Gericht des Bezirks zugelassen ist (vgl. OLG Düsseldorf, aaO.; StV 1985, 450; 1986, 143; OLG Koblenz, NStZ 1989, 386).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.1987 - 1 Ws 1042/86

    Auswahlermessen; Pflichtverteidigerbestellung; Auswärtiger Verteidiger; Anwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.1991 - VI 11/91
    Der Vorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO , wonach der Pflichtverteidiger möglichst aus der Zahl der bei einem Gericht des Gerichtsbezirks zugelassenen Rechtsanwälte auszuwählen ist, liegt der Gedanke zugrunde, daß die Gerichtsnähe des Verteidigers in aller Regel sowohl einer sachdienlichen Verteidigung als auch dem Verfahrensablauf dient (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1987, 240).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1985 - 3 Ws 185/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.1991 - VI 11/91
    Daher ist das Auswahlermessen des Vorsitzenden bei der Bestellung des Pflichtverteidigers jedenfalls dann auf den das Vertrauen des Beschuldigten genießenden Rechtsanwalt beschränkt, wenn Gegenstand des Verfahrens »besonders schwerwiegende Schuldvorwürfe« sind - auch wenn dieser nicht bei einem Gericht des Bezirks zugelassen ist (vgl. OLG Düsseldorf, aaO.; StV 1985, 450; 1986, 143; OLG Koblenz, NStZ 1989, 386).
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