Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.03.1992

Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1992 - 2 StR 370/92   

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https://dejure.org/1992,2419
BGH, 21.10.1992 - 2 StR 370/92 (https://dejure.org/1992,2419)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1992 - 2 StR 370/92 (https://dejure.org/1992,2419)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1992 - 2 StR 370/92 (https://dejure.org/1992,2419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 95
  • StV 1993, 116
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1988 - 5 StR 65/88

    Zurückverweisung einer Revision wegen unterbliebener Anhörung eines

    Auszug aus BGH, 21.10.1992 - 2 StR 370/92
    Ein allgemeiner Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage des Inhalts, daß Kuriere für den Transport von 3 kg Kokain nicht mehr als 3.000, - US-Dollar erhalten und daß diese Übung in den in Betracht kommenden südamerikanischen Ländern allgemein bekannt ist, besteht nicht (vgl. zur Frage des Erfahrungswissens BGHR StGB § 302 Nr. 2 Inbrandsetzen 2; BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2, 3, 4; BGH StV 92, 146) und wird vom Landgericht wohl auch nicht angenommen.
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 476/88

    Wissenschaftlich gesicherte Darlegung über den Entzündungsvorgang von Heizöl

    Auszug aus BGH, 21.10.1992 - 2 StR 370/92
    Ein allgemeiner Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage des Inhalts, daß Kuriere für den Transport von 3 kg Kokain nicht mehr als 3.000, - US-Dollar erhalten und daß diese Übung in den in Betracht kommenden südamerikanischen Ländern allgemein bekannt ist, besteht nicht (vgl. zur Frage des Erfahrungswissens BGHR StGB § 302 Nr. 2 Inbrandsetzen 2; BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2, 3, 4; BGH StV 92, 146) und wird vom Landgericht wohl auch nicht angenommen.
  • BGH, 04.03.1988 - 3 StR 518/87

    Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage hinsichtlich der Höhe des

    Auszug aus BGH, 21.10.1992 - 2 StR 370/92
    Ein allgemeiner Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage des Inhalts, daß Kuriere für den Transport von 3 kg Kokain nicht mehr als 3.000, - US-Dollar erhalten und daß diese Übung in den in Betracht kommenden südamerikanischen Ländern allgemein bekannt ist, besteht nicht (vgl. zur Frage des Erfahrungswissens BGHR StGB § 302 Nr. 2 Inbrandsetzen 2; BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2, 3, 4; BGH StV 92, 146) und wird vom Landgericht wohl auch nicht angenommen.
  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Dem Erpresser kommt es allein auf das Geld an, die Schädigung oder gar Tötung von Personen durch vergiftete Lebensmittel will er vermeiden, weshalb folgerichtig keine Fälle in Deutschland bekannt sind, bei denen jemand durch ein von einem Erpresser vergiftetes Produkt zu Schaden kam." Damit wird - trotz Vorliegens eines Erpresserbriefes - einer kriminologischen Erfahrung Allgemeinverbindlichkeit zugemessen, die ihr nicht zukommen kann (vgl. zur fehlerhaften Annahme der Allgemeinverbindlichkeit von Umständen aus der Lebenserfahrung BGH StV 1993, 116, 117).
  • BGH, 06.09.1995 - 2 StR 310/95

    Strafschärfende Berücksichtigung - Tatsächliche Rauschgiftmenge - Vorstellung des

    Es kann auch ohne weitere Feststellungen nicht angenommen werden, daß der vereinbarte Kurierlohn von 5.000 US-Dollar für den Transport von einem Kilogramm Kokain verdächtig hoch gewesen wäre (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 12).
  • BGH, 24.02.1995 - 2 StR 668/94

    Rauschgifteinfuhr - Dolus eventualis - Vorhersehbarkeit

    Es besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz des Inhalts, daß für den Transport von bis zu 3 kg Goldstaub ein erheblich unter 1.500 US $ liegender Kurierlohn gezahlt wird, der in Paraguay allgemein bekannt ist (zum Erfahrungswissen über die Höhe des Kurierlohns vgl. BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 12).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00

    Erwerb von Betäubungsmitteln ; Haschisch ; Paketübergabe; Beweiswürdigung;

    Weiterhin besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage des Inhalts, dass sich in einem von einem Rauschgifthändler unter konspirativen Umständen an einen Dritten übergebenen Paket Drogen befinden (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen, ei denen das Vorliegen eines Erfahrungssatzes abgelehnt wurde: BGH StV 2000, 20: Die Bewohner einer Wohnung kennen Rauschgiftverstecke; BGH StV 2000, 69: Mit einem Kilogramm Heroin wird in einschlägigen Kreisen nur bewaffnet Handel getrieben; BGH NStZ 1993, 95: Höhe des Kurierlohnes lässt Schluss auf Rauschgiftmenge zu; OLG Düsseldorf JMBI NW 1996, 57: Verstecktes Pulver in Unterhose lässt bei Grenzübertritt aus Holland auch ohne Untersuchung Schlüsse auf die Eigenschaft als Rauschgift zu; im weiteren vgl. BGH StV 1992, 148 f.; StV 1993, 116 f; LR-Gollwitzer, a.a.O., § 261 Rn. 45 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91   

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https://dejure.org/1992,3711
BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91 (https://dejure.org/1992,3711)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1992 - 2 StR 627/91 (https://dejure.org/1992,3711)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1992 - 2 StR 627/91 (https://dejure.org/1992,3711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 116
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89

    Ingrid Strobl

    Auszug aus BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91
    Die vom Landgericht insoweit gezogenen Schlußfolgerungen entbehren so sehr einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die erforderliche Überzeugung begründen können (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 4, 6, 7; BtMG § 29 Beweiswürdigung 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 2; BGH, Urt. v. 4. September 1991 - 2 StR 327/91).
  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 636/89

    Tatbeitrag zu einer gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung durch das

    Auszug aus BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91
    Die vom Landgericht insoweit gezogenen Schlußfolgerungen entbehren so sehr einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die erforderliche Überzeugung begründen können (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 4, 6, 7; BtMG § 29 Beweiswürdigung 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 2; BGH, Urt. v. 4. September 1991 - 2 StR 327/91).
  • BGH, 16.10.1991 - 2 StR 442/91

    Beweiswürdigung - Telefonüberwachung - Telefongespräch - Beweismittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91
    Auf einen Erfahrungssatz des Inhalts, daß Eltern ein 6-jähriges Kind unter den hier festgestellten Umständen zu Weihnachten nicht bei Angehörigen (etwa den Großeltern) zurücklassen, kann sich das Landgericht nicht stützen (vgl. auch BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1991 - 2 StR 442/91).
  • BGH, 29.03.1988 - 5 StR 65/88

    Zurückverweisung einer Revision wegen unterbliebener Anhörung eines

    Auszug aus BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91
    Die Beweiswürdigung hält rechtlicher Überprüfung nicht stand: Sie stützt sich in rechtsfehlerhafter Weise auf Erfahrungssätze des täglichen Lebens, die es tatsächlich nicht gibt (vgl. auch BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 3; Vermutung 3).
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 206/88

    Verurteilung zur Beihilfe zur Hehlerei aufgrund mittelbarer Schlüsse auf ein

    Auszug aus BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91
    Die vom Landgericht insoweit gezogenen Schlußfolgerungen entbehren so sehr einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die erforderliche Überzeugung begründen können (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 4, 6, 7; BtMG § 29 Beweiswürdigung 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 2; BGH, Urt. v. 4. September 1991 - 2 StR 327/91).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 122/88

    Beruhen eines Strafausspruchs auf bloßen Vermutungen des Gerichts - Aufhebung

    Auszug aus BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91
    Die vom Landgericht insoweit gezogenen Schlußfolgerungen entbehren so sehr einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die erforderliche Überzeugung begründen können (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 4, 6, 7; BtMG § 29 Beweiswürdigung 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 2; BGH, Urt. v. 4. September 1991 - 2 StR 327/91).
  • BGH, 04.09.1991 - 2 StR 327/91

    Voraussetzungen des Versuchs eines Diebstahls - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91
    Die vom Landgericht insoweit gezogenen Schlußfolgerungen entbehren so sehr einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die erforderliche Überzeugung begründen können (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 4, 6, 7; BtMG § 29 Beweiswürdigung 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 2; BGH, Urt. v. 4. September 1991 - 2 StR 327/91).
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