Weitere Entscheidung unten: OLG München, 24.04.1991

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.07.1992 - 2 - 2 StE 4/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4262
OLG Stuttgart, 06.07.1992 - 2 - 2 StE 4/91 (https://dejure.org/1992,4262)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.07.1992 - 2 - 2 StE 4/91 (https://dejure.org/1992,4262)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juli 1992 - 2 - 2 StE 4/91 (https://dejure.org/1992,4262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO §§ 95, 97, 122

Papierfundstellen

  • StV 1993, 143
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 20.04.2000 - 2 Ws 25/00

    Gebühren des anwaltlichen Zeugenbeistandes

    Einschlägig ist vielmehr nach Auffassung des Senats weiterhin § 95 Halbsatz 2 BRAGO in analoger Anwendung (vgl. Senatsbeschluss vom 17.01.1995 in 2 Ws 377/93, ebenso OLG Hamm in 1 Ws 288/96 vom 23.01.1997 und OLG Stuttgart StV 1993, S. 143).
  • LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung eines Zeugenbeistands

    Dementsprechend wurde auch schon zum alten Recht die Auffassung vertreten, über § 95, 2. Halbsatz BRAGO fänden die Gebührenvorschriften der §§ 83 ff. BRAGO Anwendung (OLG Stuttgart StV 1993, 143 ; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 383 f.).
  • OLG Köln, 30.11.2001 - 2 ARs 274/01

    Vergütungsanspruch eines Rechtsanwaltes der einem Zeugen als Beistand beigeordnet

    Nach abweichender, auf die Rechtsprechung des OLG Stuttgart (vgl. StV 93, 143) zurück gehender Ansicht (OLG Hamm a.a.O. sowie StraFO 01, 107 f.; OLG Bamberg StraFO 01, 108; LG Würzburg StV 01, 127) werden die Gebührenansprüche des Zeugenbeistandes aus einer analogen Anwendung des § 95 HS 2 i.V.m. §§ 83 ff. BRAGO begründet, denn die dort aufgeführten Tätigkeiten kämen der Beistandsleistung im Sinne von § 68 b StPO inhaltlich am nächsten.
  • OLG Celle, 01.03.2001 - 2 Ws 22/01

    Beschwerde; Vergütung eines Zeugenbeistands; Gebühr ; Mündliche Verhandlung ;

    Das OLG Stuttgart (StV 1993, 143) wendet die §§ 122 Abs. 1, 97 Abs. 1 Satz 1, 95 2. Halbs. BRAGO an und billigt das Doppelte der Mindestgebühr nach den §§ 83 f. BRAGO zu.
  • OLG Hamm, 14.06.2000 - 4 Ws 193/00

    Vergütungsanspruch des beigeordneten Zeugenbeistandes

    Ich bin weiterhin der Ansicht, dass die Stellung des Zeugen am ehesten der eines durch die Straftat Verletzten entspricht, so dass für die Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistandes meines Erachtens § 95 zweiter Halbsatz BRAGO anzuwenden ist (vgl. Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 17.01.1995 - 2 Ws 377/93 - S. 9 unten; Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 23.01.1997 - 1 Ws 288/96 - den Beschwerdeführer betreffend; OLG Stuttgart, StV 1993, 143).
  • LG Potsdam, 01.04.2003 - 21 Qs 181/02

    Gebührenanspruch des beigeordneten Zeugenbeistands

    Hierfür wird angeführt, die in § 95 BRAGO normierte Tätigkeit des Beistandes eines Verletzten stehe einer Beistandsleistung für einen Zeugen nach § 68 b StPO inhaltlich am nächsten (vgl. OLG Stuttgart, Strafverteidiger 1993, 143 ; LG Würzburg, Strafverteidiger 2001, 127 ).
  • LG Dresden, 27.10.2009 - 5 Qs 39/08
    Dementsprechend wurde auch schon zum alten Recht die Auffassung vertreten, über § 95, 2. Halbsatz BRAGO fänden die Gebührenvorschriften der §§ 83ff. BRAGO Anwendung (OLG Stuttgart StV 1993, 143; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 383f.).
  • KG, 06.10.1999 - 3 Ws 452/99

    Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands

    Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Landgerichts hat die Festsetzung der Gebühren für die einzelnen Sitzungstage nach §§ 97 Abs. 1 Satz 1, 91 Nr. 1 BRAGO vorgenommen und demgemäß pro Sitzungstag 120,-- DM in Ansatz gebracht, während der (stellvertretende) Vorsitzende der Strafkammer dem OLG Stuttgart (StV 1993, 143 ) folgend § 97 Abs. 1 BRAGO in Verbindung mit § 95 Halbsatz 2 BRAGO analog angewandt hat (siehe auch Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 14. Aufl., § 102 Rdn. 1) und demgemäß zu höheren Gebührensätzen gelangt ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 24.04.1991 - 2 Ws 399/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4713
OLG München, 24.04.1991 - 2 Ws 399/91 (https://dejure.org/1991,4713)
OLG München, Entscheidung vom 24.04.1991 - 2 Ws 399/91 (https://dejure.org/1991,4713)
OLG München, Entscheidung vom 24. April 1991 - 2 Ws 399/91 (https://dejure.org/1991,4713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,4713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichtverteidiger; Anspruch auf Gebühr; Zeitpunkt der Tätigkeit; Anklageerhebung; Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO §§ 84, 97

Papierfundstellen

  • StV 1993, 143
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht