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   KG, 22.02.1993 - 3 Ws 74/93   

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https://dejure.org/1993,3728
KG, 22.02.1993 - 3 Ws 74/93 (https://dejure.org/1993,3728)
KG, Entscheidung vom 22.02.1993 - 3 Ws 74/93 (https://dejure.org/1993,3728)
KG, Entscheidung vom 22. Februar 1993 - 3 Ws 74/93 (https://dejure.org/1993,3728)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hauptverhandlung; Haftentscheidung; Würdigung; Dringender Tatverdacht; Entscheidung; Begründung; Beschwerde; Beschwerdegericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO §§ 112, 304

Papierfundstellen

  • StV 1993, 252
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 1 Ws 203/18

    Aufhebung des Haftbefehls bei unverhältnismäßig langer Untersuchungshaft

    Das Beschwerdegericht kann dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine eigene Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Entscheidung fehlerhaft oder in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar ist (vgl. BGH StV 2004, 143; StV 1991, 525; OLG Karlsruhe a. a. O.; KG StV 2001, 689; StV 1993, 252; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Rostock a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    Denn es ist die originäre Aufgabe des Tatrichters, die Resultate der Beweisaufnahme festzustellen und die Gesamtheit der bisherigen Ermittlungs- und Verhandlungsergebnisse zu würdigen (ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. eingehend StV 1997, 313; zuletzt Beschluss vom 28.08.2000, 3 Ws 185/00; siehe auch OLG Koblenz StV 1994, 316; KG StV 1993, 252; dass. Beschluss vom 14.01.1999, 4 Ws 5/99; Weider SW 1991, 525 f; Löwe/Rosenberg-Hilger, StPO, 35. Auflage 1996, § 112 Rn. 20).

    Zur Klärung vorhandener Lücken, etwa hinsichtlich der fehlenden Würdigung der Ausführungen der vom Schöffengericht angehörten Sachverständigen zur Aussagetüchtigkeit des zum Zeitpunkt der Tat fünfjährigen Kindes und zur Glaubwürdigkeit von dessen Angaben gegenüber weiteren Zeugen, hat der Senat dabei ergänzend auf den Akteninhalt, insbesondere auf das zur Verfügung stehende ausführliche Hauptverhandlungsprotokoll zurückgegriffen (für den Fall, dass die Beweisergebnisse in der Sitzungsniederschrift nicht festgehalten sind, einschränkend: KG StV 1993, 252).

  • OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 1 Ws 184/18

    Wegen überlanger Verfahrensdauer: Haftbefehl gegen wegen Mordes Verurteilten

    Das Beschwerdegericht kann dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine eigene Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Entscheidung fehlerhaft oder in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar ist (vgl. BGH StV 2004, 143; StV 1991, 525; OLG Karlsruhe a. a. O.; KG StV 2001, 689; StV 1993, 252; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Rostock a.a.O.).
  • OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18

    Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen

    Das Beschwerdegericht kann dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine eigene Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Entscheidung fehlerhaft oder in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar ist (vgl. BGH StV 2004, 143; StV 1991, 525; OLG Karlsruhe a. a. O.; KG StV 2001, 689; StV 1993, 252; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Rostock a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 24.06.2003 - 2 Ws 164/03

    Beteiligung von Schöffen an einem richterlichen Beschluss über die Haftfortdauer;

    Die während einer Hauptverhandlung ergehenden Haftentscheidungen müssen aber erkennen lassen, dass alle erheblichen Tatsachen bis zum Entscheidungszeitpunkt berücksichtigt worden sind (vgl. KG in StV 1993, 252, 253).
  • OLG Hamm, 22.04.1998 - 3 Ws 182/98

    Begründung, Begründungsanforderungen an Haftentscheidung, Besetzung bei

    Eine ähnliche Situation lag der Entscheidung des Kammergerichts (StV 1993, 252 f.) zugrunde.
  • OLG Brandenburg, 21.01.2019 - 1 Ws 204/18

    Untersuchungshaft: Fluchtgefahr nach erstinstanzlicher Verurteilung zu einer

    Das Beschwerdegericht kann dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine eigene Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Entscheidung fehlerhaft oder in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar ist (vgl. BGH StV 2004, 143; StV 1991, 525; OLG Karlsruhe a.a.O.; KG StV 2001, 689; KG StV 1993, 252; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Rostock a.a.O.; Senatsbeschlüsse a.a.O.).
  • KG, 11.02.2005 - 5 Ws 44/05

    Untersuchungshaft: Aufhebung des Haftverschonungsbeschlusses bei Verurteilung zu

    Die Bewertung des Beweisergebnisses einschließlich der daraus resultierenden rechtlichen Würdigung, die eine bandenmäßige Tatbegehung nicht annimmt, kann der Senat, ebenso wie im Rahmen einer Haftentscheidung während laufender Hauptverhandlung, im Beschwerdeverfahren schon deshalb nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen, weil er an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen hat, die Beweisaufnahme nicht wiederholen kann und folglich auf die Bewertung durch die Strafkammer angewiesen ist, die zur Verurteilung geführt hat (vgl. KG StV 1993, 252; KG, Beschlüsse vom 6. Januar 2005 - 5 Ws 659/04 -, 18. November 2004 - 5 Ws 524/04 -).
  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18

    Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen

    Das Beschwerdegericht kann dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine eigene Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Entscheidung fehlerhaft oder in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar ist (vgl. BGH StV 2004, 143; StV 1991, 525; OLG Karlsruhe a. a. O.; KG StV 2001, 689; StV 1993, 252; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Rostock a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 1 Ws 34/23

    Sicherstellung einer beschleunigten Bearbeitung in Haftsachen; Befugnis des

    Das Beschwerdegericht kann nur dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine eigene Bewertung ersetzen, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Entscheidung fehlerhaft oder in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar ist (vgl. BGH StV 2004, 143 ; StV 1991, 525 ; OLG Karlsruhe a.a.O.; KG StV 2001, 689 ; KG StV 1993, 252 ; OLG Koblenz StV 1994, 316 ).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96

    Beurteilung des Umfangs der Fluchtgefahr ; Zweck der Untersuchungshaft

  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 1 Ws 18/20

    Überprüfung eines Haftbefehls nach noch nicht rechtskräftiger Verurteilung des

  • OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 1 Ws 22/19

    Beschwerde gegen die Haftfortdauerentscheidung des erkennenden Gerichts:

  • OLG Brandenburg, 05.06.2023 - 1 Ws 55/23
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