Weitere Entscheidungen unten: BGH, 19.11.1992 | BGH, 23.06.1992

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92   

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BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92 (https://dejure.org/1992,3067)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1992 - 1 StR 280/92 (https://dejure.org/1992,3067)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 1 StR 280/92 (https://dejure.org/1992,3067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Vertretungsfiktion des § 56 Handelsgesetzbuch (HGB) auf das Tatbestandsmerkmal der Täuschung über den Aussteller einer Urkunde im Sinne der Urkundenfälschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 307
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61

    Kommanditist ohne Handlungsvollmacht - § 267 StGB, Firma als Aussteller,

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92
    In der Unterzeichnung mit dem richtigen Namen kann eine Täuschung über den Aussteller einer Urkunde liegen, wenn der Täter durch einen Zusatz vorgibt, ein vertretungsberechtigtes Organ einer Handelsfirma habe unterschrieben (BGHSt 7, 149, 152; 9, 44; 17, 11).

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß die vom Unterzeichnenden in Anspruch genommene Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten unwirksam ist (BGHSt 17, 11, 12).

  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92
    In der Unterzeichnung mit dem richtigen Namen kann eine Täuschung über den Aussteller einer Urkunde liegen, wenn der Täter durch einen Zusatz vorgibt, ein vertretungsberechtigtes Organ einer Handelsfirma habe unterschrieben (BGHSt 7, 149, 152; 9, 44; 17, 11).
  • BGH, 13.12.1955 - 5 StR 221/54
    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92
    In der Unterzeichnung mit dem richtigen Namen kann eine Täuschung über den Aussteller einer Urkunde liegen, wenn der Täter durch einen Zusatz vorgibt, ein vertretungsberechtigtes Organ einer Handelsfirma habe unterschrieben (BGHSt 7, 149, 152; 9, 44; 17, 11).
  • BGH, 05.03.1968 - 1 StR 17/68

    Strafbarkeit wegen Unterschlagung, wegen fortgesetzten Betrugs im Rückfall in

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92
    In solchen Fällen verfügt der getäuschte Schuldner unmittelbar über das Vermögen des geschädigten Gläubigers (Cramer in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 67; vgl. auch BGH NJW 1968, 1147 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1992 - 4 StR 490/92   

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https://dejure.org/1992,3945
BGH, 19.11.1992 - 4 StR 490/92 (https://dejure.org/1992,3945)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1992 - 4 StR 490/92 (https://dejure.org/1992,3945)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1992 - 4 StR 490/92 (https://dejure.org/1992,3945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tötungsvorsatz - Hemmschwelle - Affekt - Täter - Beziehung - Tatopfer

  • rechtsportal.de

    StGB § 212
    Schlußfolgerung von lebensgefährlichem Handeln auf bedingten Tötungsvorsatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 307
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 18/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 490/92
    "Zwar ist der Schluß von der Lebensgefährlichkeit des Handelns auf bedingten Tötungsvorsatz grundsätzlich möglich; da vor dem Tötungsvorsatz jedoch eine viel höhere Hemmschwelle steht als vor dem Gefährdungs- oder Verletzungsvorsatz, bedarf dieser Schluß besonders sorgfältiger Prüfung (BGH, NStZ 1988, 361).
  • BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 490/92
    Der Senat vermag dem Urteil des LG nicht ohne weiteres zu entnehmen, daß die Schwurgerichtskammer hinreichend die Möglichkeit in Betracht gezogen hat, daß der Angekl., der selbst an das Kerngeschehen keine Erinnerung hat, die Gefahr der Tötung nicht erkannt oder jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 1 ff.).
  • BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87

    Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 490/92
    Insbesondere bei einer spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlung kann jedenfalls aus dem Wissen um einen möglichen Erfolgseintritt nicht allein ohne Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters, seiner Beziehung zum Tatopfer ... und der weiteren Umstände der Tat geschlossen werden, daß auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - Wollenselement des Vorsatzes gegeben ist (BGH, NStZ 1988, 175).
  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

    Allein aus der Länge des verwendeten Messers vermochte die Kammer nicht auf einen bedingten Tötungsvorsatz zu schließen (vgl. BGH 4 StR 490/92, in dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt stach der Angeklagte ein 20 cm langes Messer zweimal in Bauch- und Brustbereich des Opfers).
  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

    Einen zu berücksichtigenden Umstand kann es allerdings darstellen, wenn sich die Tat als spontane, unüberlegte und in affektiver Erregung ausgeführte Einzelhandlung darstellt (vgl. BGH NStZ 2003, 603 ff.; StV 1993, 307 ff.; StV 1992, 115 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1992 - 1 StR 180/92   

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https://dejure.org/1992,13064
BGH, 23.06.1992 - 1 StR 180/92 (https://dejure.org/1992,13064)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1992 - 1 StR 180/92 (https://dejure.org/1992,13064)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 1 StR 180/92 (https://dejure.org/1992,13064)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urkundenfälschung - Urkunde - Täuschung - Stellvertretungsmacht - Vertretungsvollmacht - Rechtsschein - Rechtsscheinsvollmacht - Vertretungsbefugnis

Papierfundstellen

  • StV 1993, 307
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