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   BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92   

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BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92 (https://dejure.org/1993,1259)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1993 - 5 StR 546/92 (https://dejure.org/1993,1259)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1993 - 5 StR 546/92 (https://dejure.org/1993,1259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO
    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung an DDR-KoKo

  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung - Nettozahlungsvereinbarung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Kommerzielle Koordinierung - Kapitalertragsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung und Feststellungslast bei verdeckter Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AO § 370
    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung - Keine Nettozahlungsvereinbarung bei einvernehmlicher Hinterziehung der Kapitalertragssteuer

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 146
  • NJW 1993, 1604
  • MDR 1993, 569
  • NStZ 1993, 287
  • StV 1993, 308
  • BB 1993, 1930
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 38/92

    Einvernehmliche Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92
    Wirken Schuldner und Gläubiger einvernehmlich zur Hinterziehung der Kapitalertragsteuer zusammen, so kann darin keine Nettozahlungsvereinbarung erblickt werden (im Anschluss an BGH, 13. Mai 1992, 5 StR 38/92, BGHSt 38, 285).

    Insoweit sind die Rechtslage und das Verfahren vergleichbar mit der Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftender im Lohnsteuerabzugsverfahren in Fällen der Schwarzlohnvereinbarung (vgl. BGHSt 38, 285 und BFHE 166, 558, 562 = wistra 1992, 196).

    Die in BGHSt 38, 285 dargelegten Grundsätze gelten gleichermaßen bei der Kapitalertragsteuer (vgl. BFH BStBl II 1971, 53).

  • BFH, 25.09.1970 - VI R 122/67

    Kapitalgesellschaft - Verdeckte Gewinnausschüttung - Nachentrichtung von

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92
    Dies gilt auch, wenn es sich bei dem ausgeschütteten Kapitalbetrag um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt (BFH BStBl II 1971, 53, 54; Herrmann/Heuer/Raupach § 43 EStG Anm. 7; Söffing DStZ 1967, 317).

    Die in BGHSt 38, 285 dargelegten Grundsätze gelten gleichermaßen bei der Kapitalertragsteuer (vgl. BFH BStBl II 1971, 53).

  • BFH, 22.02.1989 - I R 9/85

    1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG 1984) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (st. Rechtsprechung des BFH, vgl. nur BFH BStBl II 1989, 631, 632; 1991, 484; 1992, 690; 1992, 975, 976).

    c) Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn Leistungen einer Kapitalgesellschaft an eine im Verhältnis zum beherrschenden Gesellschafter nahestehende Person erbracht werden, soweit die Leistung an den Dritten wirtschaftlich betrachtet dem Gesellschafter zugute kommt oder ihm im Ergebnis zufließt (BFH BStBl II 1989, 631).

  • BFH, 21.02.1992 - VI R 41/88

    Keine Nettolohnvereinbarung bei einvernehmlicher Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92
    Insoweit sind die Rechtslage und das Verfahren vergleichbar mit der Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftender im Lohnsteuerabzugsverfahren in Fällen der Schwarzlohnvereinbarung (vgl. BGHSt 38, 285 und BFHE 166, 558, 562 = wistra 1992, 196).
  • BFH, 21.10.1981 - I R 230/78

    Zum Zeitpunkt des Zuflusses der Gewinnausschüttung einer GmbH

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92
    Für die Haftbarmachung der Kapitalgesellschaft müssen in einem solchen Fall beachtliche Gründe angeführt werden (BFH, BStBl II 1982, 139, 141; 374, 378).
  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92
    Wegen des Prinzips des gerechten Strafens, das auch die gleichmäßige Behandlung aller Tatbeteiligten mitumfaßt (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23), wird der Tatrichter jedoch bei der Strafzumessung zu erwägen haben, daß es bisher - aus Gründen, die der Senat nicht kennt - ersichtlich nicht gelungen ist, das Geschehen in der Führungsebene des Bereichs Kommerzielle Koordinierung einer strafrechtlichen Klärung zuzuführen und Funktionsträger, die einen größeren Einfluß und Überblick sowie weitergehende wirtschaftliche Interessen hatten als der Angeklagte, strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (vgl. Senatsurteil vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; NJW 1993, 141, 149).
  • BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91

    Ermittlungspflicht des Richters - Strafhöhe - Abwägung der Tatumstände -

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92
    Wegen des Prinzips des gerechten Strafens, das auch die gleichmäßige Behandlung aller Tatbeteiligten mitumfaßt (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23), wird der Tatrichter jedoch bei der Strafzumessung zu erwägen haben, daß es bisher - aus Gründen, die der Senat nicht kennt - ersichtlich nicht gelungen ist, das Geschehen in der Führungsebene des Bereichs Kommerzielle Koordinierung einer strafrechtlichen Klärung zuzuführen und Funktionsträger, die einen größeren Einfluß und Überblick sowie weitergehende wirtschaftliche Interessen hatten als der Angeklagte, strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (vgl. Senatsurteil vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; NJW 1993, 141, 149).
  • BFH, 24.01.1990 - I R 157/86

    Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92
    b) Einen strengeren Maßstab legt die Rechtsprechung regelmäßig bei der Prüfung der betrieblichen Veranlassung beim beherrschenden Gesellschafter an; hier ist vorrangig darauf abzustellen, ob die Leistung der Gesellschaft an den Gesellschafter auf einer klaren, von vornherein abgeschlossenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruht (BFH BStBl II 1990, 645; 1992, 690; 1993, 139; 1993, 141).
  • BFH, 29.04.1987 - I R 192/82

    Werklieferungsvertrag - Bilanz - Forderungen - Realisierung des Gewinns -

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92
    Wenn die Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an den Dritten eine Gegenleistung für dessen Leistungen darstellen, die der Gesellschaft gegenüber erbracht worden sind, und die Beteiligten eine vorherige eindeutige Regelung getroffen haben (BFH BStBl II 1987, 797; 1988, 786; 1989, 631), sind die Zuwendungen betrieblich veranlaßt und damit abzugsfähig, soweit sie der Höhe nach angemessen sind (BFH BStBl II 1970, 466, 467).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 152/90

    Zur Frage der Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes von

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92
    Auf dieser Grundlage erklärt sich, daß in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in Einzelfällen auf die bezeichneten Vergleichsmaßstäbe verzichtet wird, weil bereits aufgrund anderer Beweisanzeichen die Überzeugung von der betrieblichen oder gesellschaftlichen Veranlassung gewonnen werden konnte, ohne daß die Höhe der Zuwendung am Maßstab des Drittvergleichs noch überprüft wird (vgl. z.B. BFH BStBl II 1992, 690).
  • BFH, 21.01.1970 - I R 125/67

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für Leistungen, die der

  • BFH, 19.05.1982 - I R 102/79

    Tochtergesellschaft - Übertragung der Exportabteilung -

  • BFH, 29.07.1992 - I R 18/91

    Mündlich abgeschlossene entgeltliche Vereinbarung bei Dauerschuldverhältnissen

  • BFH, 23.05.1984 - I R 294/81

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter -

  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 8/78

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Verzicht auf einen Anspruch

  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11

    Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz;

    Der Umstand, dass ein Mittäter vielleicht nicht gefasst oder (noch) nicht bestraft ist, kann sich nicht dahin auswirken, einen Angeklagten straffrei zu stellen, da es Gleichheit im Unrecht nicht gibt (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1993 - 5 StR 546/92, BGHSt 39, 146, 158).

    Soweit in BGHSt 39, 146, 159 dem neuen Tatrichter aufgegeben wurde, vergleichende Überlegungen zu Gunsten der Angeklagten anzustellen, war dies - wie auch die vorausgehende Betonung des Grundsatzes, dass es keine Gleichheit im Unrecht gibt, zeigt - ersichtlich den außergewöhnlichen Besonderheiten des Einzelfalles geschuldet, was auch im ersten Mauerschützenurteil der Fall war (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92, BGHSt 39, 1, 36 = NJW 1993, 141, 149).

  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot;

    Für die Abgrenzung, ob die Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis und nicht betrieblich veranlasst ist, wird bei Zuwendungen an einen beherrschenden Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person darauf abgestellt, dass die Leistung nicht auf einer klaren, von vornherein abgeschlossenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruht (vgl. BFHE 119, 453 ; 156, 155 ; 203, 77 ; BGHSt 36, 21 ; 39, 146 ).
  • BGH, 24.05.2007 - 5 StR 72/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3

    Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, so liegt regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (vgl. BGHSt 39, 146, 151; 36, 21, 24).
  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, sind Funktionsträger, die über einen größeren Überblick und über eine differenziertere Ausbildung verfügten, bisher nicht zur Verantwortung gezogen worden (vgl. das Senatsurteil vom 3. November 1992, Abschn. C III 4 sowie das Senatsurteil vom 3. März 1992 - 5 StR 546/92, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen -).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12

    Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen

    Die Revision stützt ihre gegenteilige Auffassung auf Rechtsprechung zur Strafzumessung gegen "Mauerschützen" (BGH, Urteil vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92) oder in vergleichbaren Fällen (BGH, Urteil vom 3. März 1993 - 5 StR 546/92), wonach auch eine Rolle spielte, dass damals hierarchisch übergeordnete Verantwortliche noch nicht abgeurteilt waren.
  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 28/17

    Amtshaftung des Universitätsklinikums des Saarlandes: Entschädigungsanspruch

    Ein Rechtssatz dieses Inhaltes, der auf Schaffung von Gleichheit im Unrecht abzielte, existiert nicht (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1993 - 5 StR 546/92, BGHSt 39, 146).
  • FG Düsseldorf, 14.11.2000 - 6 K 3175/99

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Provisionszahlungen durch sog. KoKo-Unternehmen

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 216/95

    Deutscher Bundestag; Untersuchungsausschuss; Auskunftsverweigerungsrecht

    War der Kläger - was aufgrund seiner Position in der Partei nicht fernlag - an Absprachen zur Finanzierung der DKP aus Mitteln beteiligt, die aus von "Parteifirmen" in der Bundesrepublik Deutschland begangenen Steuerhinterziehungen stammten, vgl. auch BGH, Urteil vom 3. März 1993 - 5 StR 546/92 -, BGHSt 39, 146 = NStZ 1993, S. 287.
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 239/95

    Gerechtigkeit - Strafzumessung - Betrug - Gewerbe - Bande - Gleichmäßigkeit der

    Zu bedenken ist jedoch, daß die Gleichmäßigkeit des Strafens als Gebot der Gerechtigkeit in die Strafzumessungserwägungen einbezogen werden darf (vgl. BGHSt 28, 318, 324 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 39, 146, 158, 159; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 239/95

    Ladung zur Vernehmung als Zeuge ; Voraussetzungen eines

    War der Kläger - was aufgrund seiner Position in der Partei nicht fernlag - an Absprachen zur Finanzierung der DKP aus Mitteln beteiligt, die aus von "Parteifirmen" in der Bundesrepublik Deutschland begangenen Steuerhinterziehungen stammten, vgl. auch BGH, Urteil vom 3. März 1993 - 5 StR 546/92 -, BGHSt 39, 146 = NStZ 1993, S. 287.
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Rechtsprechung
   BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91   

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https://dejure.org/1991,1255
BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91 (https://dejure.org/1991,1255)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1991 - 3 StR 254/91 (https://dejure.org/1991,1255)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1991 - 3 StR 254/91 (https://dejure.org/1991,1255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung - Eigennützigkeit - Güterumsatz - Teilakte - Einheitliche Tat

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Nr. 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 18
  • NStZ 1992, 323
  • StV 1993, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91
    Alle im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte werden zu einer einzigen Tat des unerlaubten Handeltreibens verbunden (BGHSt 30, 28).

    Eine einheitliche Tat ist immer dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28 (31)).

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91
    Jede dabei entfaltete eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit fällt darunter (BGHSt 25, 290 (291); 28, 308 (309); 29, 239 (240)).
  • BGH, 23.09.1987 - 2 StR 473/87

    Änderung eines Schuldspruches - Aufhebung eines Strafausspruches - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91
    Im Hinblick auf die an diesem Unrechtsgehalt orientierten Strafzumessungserwägungen des Landgerichts kann der Senat die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren als Einzelstrafe bestehen lassen und ausschließen, daß das Landgericht bei zutreffender Beurteilung der Konkurrenzfrage eine andere Strafe verhängt hätte (vgl. BGHR StPO § 358 II Nachteil 2).
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91
    Jede dabei entfaltete eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit fällt darunter (BGHSt 25, 290 (291); 28, 308 (309); 29, 239 (240)).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Die Annahme einer Bewertungseinheit wäre allenfalls gerechtfertigt, wenn der Angeklagte beide Mengen gleichzeitig zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Diese setzt den Erwerb einer Gesamtmenge voraus, der von vornherein auf den Zweck der gewinnbringenden, gegebenenfalls in einer größeren Zahl von Einzelakten erfolgenden Weiterveräußerung gerichtet ist (BGH NStZ 1995, 37, 38; BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 27).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27; BGH StV 1994, 658).
  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Unter Handeltreiben sind alle eigennützigen, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten Bemühungen zu verstehen (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308; 30, 277, 278, 359, 360; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 7, 15, 18, 27, 30).
  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92

    Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß der Begriff des Handeltreibens die gesamte Tätigkeit vom Erwerb des Betäubungsmittels bis zu dessen entgeltlicher Besitzübertragung auf einen anderen umfaßt (BGH, Beschluß vom 16. August 1991 - 3 StR 254/91, bei Holtz - MDR 1992, 18; Beschluß vom 6. März 1992 - 2 StR 69/92).

    Daß nach den gescheiterten Verkaufsverhandlungen über 2 kg Heroin der Absatz dieser Menge auf einem neuen Entschluß beruhte, führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung (BGH, Beschluß vom 16. August 1991 aaO).

  • BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

    a) Die Annahme einer einheitlichen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit setzt allerdings voraus, dass sämtliche in der Wohnung sichergestellten Amphetamine Gegenstand ein und desselben Güterumsatzes waren, etwa indem der Angeklagte sie gleichzeitig zum Zwecke gewinnbringender Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHSt 43, 252, 261; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1 sowie die Nachweise bei Körner BtMG 6. Aufl. § 29 Rn. 847).
  • BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96

    Feststellung der Tateinheit hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Dies gilt auch dann, wenn der Täter beim Erwerb noch keine konkrete Vorstellung über die möglichen Abnehmer hat und die Verkäufe auf verschiedenen Entschlüssen beruhen (vgl. BGHSt 30, 28 [31]; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27).

    Deshalb kann die verhängte Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehen bleiben (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27).

  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 586/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Denn die Annahme einer einheitlichen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit setzt voraus, dass sämtliche Betäubungsmittel Gegenstand ein und desselben Güterumsatzes waren, etwa indem der Angeklagte sie gleichzeitig zum Zwecke gewinnbringender Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHSt 30, 28, 31; 43, 252, 261; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1 sowie die Nachweise bei Körner BtMG 6. Aufl. § 29 Rn. 847).
  • OLG Hamm, 26.09.2003 - 3 Ss 554/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben

    Der Verkauf der im Munde bereitgehaltenen Bobbles Kokain stellt sich somit als einheitlicher Güterumsatz dar, von dem die einzelnen Verkaufsakte lediglich aufeinander folgende Teilakte darstellen, die zu einer einzigen Tat des unerlaubten Handeltreibens verbunden sind (BGHSt 30, 28 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27).

    Am festgestellten Unrechtsgehalt ändert sich dadurch nichts (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27).

  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Das gilt auch für alle - auf verschiedenen Entschlüssen beruhende - Verkaufsakte, die sich auf dasselbe Betäubungsmittel beziehen (BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 27), so daß es sich um eine Straftat handelt, wenn der Täter eine Gesamtmenge erworben hat, die zum gewinnbringenden Verkauf in einer größeren Zahl von Einzelakten bestimmt ist.
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Fall des

  • BGH, 18.05.1994 - 2 StR 169/94

    Fortgesetzte Handlung - Verwertung von Handlungsteilen - Strafverfolgung

  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 622/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatrichter - Nicht aussetzungsfähige Strafe

  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 401/92
  • BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 262/96

    Betäubungsmittelvorrat - Bereithalten zum Verkauf - Einzelveräußerungen -

  • BGH, 23.11.1994 - 4 StR 631/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Verkauf - Einheitliche Tat

  • BGH, 01.09.1992 - 3 StR 401/92

    Verfahrenseinstellung wegen Strafklageverbrauchs - Beurteilung sämtlicher

  • BGH, 31.05.1995 - 2 StR 125/95

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Bandenmäßiges Handeltreiben mit

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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1747
BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93 (https://dejure.org/1993,1747)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1993 - 5 StR 20/93 (https://dejure.org/1993,1747)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 5 StR 20/93 (https://dejure.org/1993,1747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1086
  • MDR 1993, 571
  • NStZ 1993, 242
  • StV 1993, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen

    Indes besteht nach dem bisherigen Verfahrensgang Anlaß zu folgendem Hinweis: Die in ihrer Struktur eigenartige Strafzumessungsvorschrift des § 31 Nr. 1 BtMG setzt einen tatsächlich eingetretenen Aufklärungserfolg voraus (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 24 m.w.N.).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Demgegenüber ist es nicht von Bedeutung, ob die zuständigen Strafverfolgungsbehörden gegen die vom Angeklagten benannten Tatbeteiligten tatsächlich vorgehen (vgl. BGH StV 1986, 435; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10 und 24).
  • OLG Oldenburg, 11.07.1994 - Ss 215/94

    Auslandszeuge, Anschrift, ausländische, Anschrift, ungenaue, Zeuge, ladbarer,

    Das geht zu Lasten des Angeklagten (BGH NStZ 1990, 375 ; 1993, 242, 378; Körner, BtMG , 3. Aufl., § 31 , Rdn. 50).

    Außerdem hat die Strafkammer dies bei der Strafzumessung im Rahmen des § 46 StGB zu seinen Gunsten berücksichtigt (vgl. BGH NStZ 1993, 242 ; Körner a.a.O., Rdn. 29, 33, 34).

  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Er braucht auch nicht abzuwarten, bis andere Stellen entsprechende Ermittlungen durchgeführt haben (BGH NStZ 1993, 242).
  • BGH, 18.02.2004 - 5 StR 23/04

    Ablehnung des Beweisantrags auf eine Zeugenvernehmung (tatsächliche

    Die uneingeschränkte Geltung der Grundsätze des Beweisantragsrechts in dem vorliegend besonders gelagerten Fall (vgl. auch BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 9) läßt die Anerkennung des Grundsatzes unberührt, daß ein Angeklagter nicht mit neuen noch unbewiesenen Angaben erst in der Hauptverhandlung den noch nicht eingetretenen Aufklärungserfolg mit Hilfe des Beweisantragsrechts erreichen kann (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 24).
  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94

    Aufklärungserfolg - Erkenntnisse - Mittäter - Tatbeitrag

    Dabei ist der Tatrichter weder gehalten, selbst den Angaben des Angeklagten nachzugehen, um einen Aufklärungserfolg herbeizuführen, noch braucht er abzuwarten, bis andere Stellen entsprechende Ermittlungen durchgeführt haben (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 24).
  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 592/17

    Täter-Opfer-Ausgleich bei mehreren Geschädigten; Aufklärungshilfe (keine

    Das Landgericht war auch nicht gehalten, im Rahmen des § 46b StGB die Frage der Beteiligung dieser Person im Einzelnen aufzuklären (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1993 - 5 StR 20/93, NStZ 1993, 242; Weber, aaO, § 31 Rn. 150; MüKoStGB/Maier, aaO, § 46b Rn. 94, je mwN).
  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 460/95

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Er braucht auch nicht abzuwarten, bis andere Stellen entsprechende Ermittlungen durchgeführt haben (Beschl. v. 3. Februar 1993 - 5 StR 20/93 = NStZ 1993, 242; Urt. des Senats v. 31. August 1983 - 2 StR 300/83 = NStZ 1984, 28).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.04.1991 - 5 StR 112/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4570
BGH, 09.04.1991 - 5 StR 112/91 (https://dejure.org/1991,4570)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1991 - 5 StR 112/91 (https://dejure.org/1991,4570)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1991 - 5 StR 112/91 (https://dejure.org/1991,4570)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben - Abgabe von Betäubungsmitteln - Umfassender Begriff des Handeltreibens - Regelbeispiel

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Nr. 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 322
  • StV 1993, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 09.04.1991 - 5 StR 112/91
    Treibt der Täter mit dem Betäubungsmittel Handel und gibt er es zu diesem Zweck ab, dann geht die Abgabe in dem umfassenderen Begriff des Handeltreibens auf (vgl. BGHSt 25, 290 (292); BGH StV 1989, 202).
  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 643/84

    Anforderungen an das Feststellen des Vorliegens einer "nicht geringen Menge"

    Auszug aus BGH, 09.04.1991 - 5 StR 112/91
    Das schließt die Annahme von zwei Regelbeispielen im Sinne von § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG aus (BGH, Beschluß vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 643/84 -).
  • BGH, 02.08.1988 - 5 StR 221/88

    Konkurrenzen zwischen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

    Auszug aus BGH, 09.04.1991 - 5 StR 112/91
    Treibt der Täter mit dem Betäubungsmittel Handel und gibt er es zu diesem Zweck ab, dann geht die Abgabe in dem umfassenderen Begriff des Handeltreibens auf (vgl. BGHSt 25, 290 (292); BGH StV 1989, 202).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1992 - 2 StR 297/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4364
BGH, 22.07.1992 - 2 StR 297/92 (https://dejure.org/1992,4364)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1992 - 2 StR 297/92 (https://dejure.org/1992,4364)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1992 - 2 StR 297/92 (https://dejure.org/1992,4364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Versuch der unerlaubten Einfuhr - Hoheitsgrenze - Zoll - Drogen

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 2 StR 297/92
    Der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug beginnt deshalb regelmäßig erst kurz vor Erreichung der Hoheitsgrenze oder der vor ihr eingerichteten Zollstelle (vgl. BGHSt 36, 249 (250)).
  • BGH, 30.06.2016 - 1 StR 241/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Versuchsbeginn: Erreichen der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 1989 - 3 StR 268/89, BGHSt 36, 249, 250; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507 f. und vom 22. Juli 1992 - 2 StR 297/92, wistra 1993, 26) beginnt der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug regelmäßig erst kurz vor Erreichen der Hoheitsgrenze oder der vor ihr eingerichteten Zoll- oder Kontrollstelle; denn zur Ausführung einer Straftat setzt der Täter erst dann unmittelbar im Sinne des § 22 StGB an, wenn er Handlungen vornimmt, die nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang "unmittelbar zur Tatbestandserfüllung' führen sollen oder die "im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang' mit ihr stehen, wenn er also subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht.
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96

    Fahrt nach Amsterdam - Erwerb von Betäubungsmitteln - Bloße Vorbereitungshandlung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1992 - 2 StR 297/92; BGHSt 36, 249 ff.) beginnt der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug regelmäßig erst kurz vor Erreichen der Hoheitsgrenze oder der von ihr eingerichteten Zollstelle.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1992 - 2 StR 218/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5481
BGH, 27.05.1992 - 2 StR 218/92 (https://dejure.org/1992,5481)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1992 - 2 StR 218/92 (https://dejure.org/1992,5481)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - 2 StR 218/92 (https://dejure.org/1992,5481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 160/94

    Urkundenfälschung in Form der Identitätstäuschung durch Angabe weiterer Vornamen,

    Eine insoweit bewußt unrichtige Angabe erschwert zwar den Rechtsverkehr, ist aber grundsätzlich keine "Identitätstäuschung" im Sinne von § 267 StGB, da nicht vorgegeben wird, der Aussteller sei eine andere Person als diejenige, die nach dem Wortlaut der Urkunde als solche erscheint (vgl. BGH StV 1993, 308).
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