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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92, 5 St RR 140/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2941
BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92, 5 St RR 140/92 (https://dejure.org/1992,2941)
BayObLG, Entscheidung vom 17.12.1992 - 5St RR 140/92, 5 St RR 140/92 (https://dejure.org/1992,2941)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - 5St RR 140/92, 5 St RR 140/92 (https://dejure.org/1992,2941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialprognose; Tablettensucht; Straftaten; Bezug; Sucht; Bewährungszeit; Therapie

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 805
  • StV 1993, 365
  • BayObLGSt 1992, 159
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92
    Auch die bei der Beurteilung des Vorliegens besonderer Umstände i.S. von § 56 Abs. 2 StGB notwendige Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände (BGH NStZ 1982, 114 und NStZ 1982, 285 [286]; BGH StV 1983, 18) läßt ausreichend erkennen, daß die Strafaussetzung trotz erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderläuft (BGHSt 29, 370 [371]).
  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85

    Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92
    Das Landgericht hat die im Hinblick auf die Höhe der Strafe erforderliche Gewichtigkeit der besonderen Umstände (BGH wistra 1985, 147 [148]; BGHR StGB § 56 Abs. 2 - Aussetzung, fehlerhafte 1 und 2) nachvollziehbar dargelegt.
  • BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92
    Es reicht hierzu nicht aus, allein auf generalpräventive Gesichtspunkte abzuheben (BGH NStZ 1985, 459 ; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 3, 4, 5, 8).
  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

    Es sind die Umstände darzulegen, aus denen das Gericht trotz der mit dem Täter bisher gemachten schlechten Erfahrungen die positive Erwartung herleitet (vgl. Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 56 Rdn. 18), in der Rechtsprechung überwiegend trotz der Verwechslungsgefahr mit dem in § 56 Abs. 2 StGB genannten gesetzlichen Merkmal "besondere Umstände" genannt (vgl. BGH NStZ 1983, 454; VRS 17, 183; BayObLG NJW 1993, 805, 806; OLG Düsseldorf NStE § 56 StGB Nr. 7; OLG Koblenz VRS 74, 270; KG VRS 38, 330; Urteil vom 29. September 2006 - (3) 1 Ss 408/05 (113/05); Senat, Urteile vom 12. Mai 2004 - (5) 1 Ss 25/04 (16/04) - und 27. Juni 2001 - (5) 1 Ss 13/99 (10/99) - Tröndle/Fischer, § 56 StGB Rdn. 6).
  • KG, 27.06.2001 - 1 Ss 13/99
    Bei einschlägigen Vorstrafen bedarf es einer besonders eingehenden Begründung, wenn das Gericht eine günstige Prognose bejahen will (vgl. BGH NJW 1991, 3289; BayObLG NJW 1993, 805, 806; OLG Koblenz VRS 74, 270; KG VRS 38, 330, 331; Tröndle/Fischer § 56 Rdn. 6b; .Gribbohm in LK, § 56 StGB Rdn. 18 - jew. mit weit. Nachw.).
  • BayObLG, 26.05.2000 - 1St RR 67/00

    Zur strafklageverbrauchenden Wirkung von Verwaltungsentscheidungen

    Wenn dieser aber trotz der negativen strafrechtlichen Vergangenheit des Angeklagten und eines Bewährungsversagens die Durchführung einer erneuten Probation für gerechtfertigt hält, bedarf es im Urteil einer besonders eingehenden, revisionsrechtlich nachprüfbaren Begründung, weshalb dem Angeklagten, abweichend von der in Fällen dieser Art üblicherweise negativen Prognose, ein erneuter Vertrauensvorschuß eingeräumt werden soll (BGH VRS 17, 183; BayObLG NJW 1993, 805 f.; BayObLG vom 21.2.1997 - 1St RR 12/97 und vom 17.1.1997 - 1St RR 207/96).
  • KG, 26.11.1997 - 1 Ss 188/96

    Sozialprognose im Rahmen der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Richtig ist, daß die Bereitschaft eines Straftäters, sich einer Behandlung zu unterziehen, um die Ursachen seiner Straffälligkeit zu beheben, für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB wichtig sein kann, weil sie einen Wandel in der Einstellung des Täters zu seiner bisherigen Lebenshaltung aufzeigt (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 19 und 20; BayObLG NJW 1993, 805 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.02.1993 - Ss 23/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4808
OLG Köln, 26.02.1993 - Ss 23/93 (https://dejure.org/1993,4808)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.1993 - Ss 23/93 (https://dejure.org/1993,4808)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 1993 - Ss 23/93 (https://dejure.org/1993,4808)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tagessatz; Bemessung; Existenzminimum; Nettoeinkommen; Tagesnettoeinkommen; Monatsnettozahl

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 40 Abs. 2

Papierfundstellen

  • StV 1993, 365
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Köln, 07.10.2010 - 156 Ns 49/10

    Tagessatzhöhe bei einem Hartz-4-Empfänger im Zusammenhang mit einem

    Dabei handelt es sich um einen ermessensähnlich ausgestalteten Strafzumessungsakt, der sich einer schematischen Behandlung entzieht (OLG Köln- 111-1 RVs 146/10; sowie ständige Rechtsprechung des 1. Senats des OLG Köln, vgl. SenE v. 24.08.1976 - Ss 380/75 = NJW 1977, 307 mit ausführlicher Begründung; SenE v. 26.02.1993 - Ss 23/93 - StV 1993, 365 ; 272; SenE v. 30.10.2007 - 82 Ss 123/07 - SenE v. 03.04.2009 - 82 Ss 12/09 - SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 - bei [...]; ferner OLG Hamm NJW 1980, 1534; OLG Hamburg NStZ 2001, 655 = VRS 101, 106 ; Fischer, StGB , 57. Auflage, § 40 Rn. 11, 11 a, 24 mit Nachweisen; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB , 28. Auflage, § 40 Rdnr. 8).
  • KG, 02.11.2012 - 121 Ss 146/12

    Tagessatzhöhe bei hohen Geldstrafen gegen einkommensschwache Personen

    11 Zum anderen kann es bei besonders einkommensschwachen Personen, die am Rande des Existenzminimums leben, geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels des monatlichen Nettoeinkommens festzusetzen, weil diese Personen bei strikter Einhaltung des Nettoeinkommensprinzips härter als normal Verdienende getroffen werden (vgl. OLG Köln aaO und StV 1993, 365; OLG Stuttgart aaO und NJW 1994, 745; OLG Frankfurt am Main StV 2007, 470; 2009, 137; OLG Hamburg NStZ 2001, 655; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272 und StV 2009, 131; OLG Dresden NJW 2009, 2966 und Beschluss vom 7. August 2000 - 1 Ss 323/00 - [juris]; OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 6; Fischer, StGB 59. Aufl., § 40 Rn. 11a, 24; Häger in LK, StGB 12. Aufl., § 40 Rn. 37; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 40 Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 11.09.2006 - 1 Ss 450/06

    Anforderungen an die Berechnung des Tagessatzes i.R.e. strafrechtlichen

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.04.1993 - 3 Ss 209/93   

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https://dejure.org/1993,6671
OLG Hamm, 13.04.1993 - 3 Ss 209/93 (https://dejure.org/1993,6671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.04.1993 - 3 Ss 209/93 (https://dejure.org/1993,6671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. April 1993 - 3 Ss 209/93 (https://dejure.org/1993,6671)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 365 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 376/04

    Strafzumessung; geringerer Schuldumfang; Berufungsgericht; Erörterung in den

    Geht das Berufungsgericht bei der Verurteilung des Angeklagten von einem geringeren Schuldumfang als das Amtsgericht aus, so hat es, wenn es dieselbe Strafe wie das Amtsgericht verhängt, die Gründe dafür darzulegen (zu vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 13.04.1993 - 3 Ss 209/93 -).
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