Rechtsprechung
OLG Köln, 06.04.1993 - 2 Ws 170/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftgrund; Fluchtgefahr; Freiheitsstrafe; Vorstrafen; Bindungen; Arbeit; Strafverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 112 Abs. 2 S. 2
Papierfundstellen
- StV 1993, 371
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Stuttgart, 29.06.2015 - 4 Ws 232/15
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr: Strafbarkeit eine …
Nur bei einer besonders hohen Straferwartung kann sich die Prüfung darauf beschränken, ob Umstände vorhanden sind, die die hieraus herzuleitende Fluchtgefahr ausräumen können, wobei eine schematische Annahme einer Fluchtgefahr ab einer bestimmten Strafhöhe nicht zulässig ist (…Herrmann, aaO Rn. 63; OLG Düsseldorf, StV 1982, 585; OLG Frankfurt, NJW 1965, 1342; OLG Hamm, NStZ 2008, 649; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 333; OLG Köln, StV 1993, 371). - OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00
Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung
Damit ist aber auf jeden Fall die Grenze überschritten, ab der nach der Rechtsprechung des Senats eine "hohe" Straferwartung anzunehmen ist (…vgl. dazu OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch noch OLG Köln StV 1993, 371; 1995, 419; LG Zweibrücken StV 1997, 534). - OLG Hamm, 12.01.2004 - 2 Ws 326/03
Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr; bestimmte …
Diese wird nach Überzeugung des Senats sicherlich drei Jahre übersteigen, so dass damit auf jeden Fall die Grenze überschritten ist, ab der nach der Rechtsprechung des Senats eine "hohe" Straferwartung anzunehmen ist (vgl. dazu die o.a. Rechtsprechung des Senats; siehe auch noch OLG Köln StV 1993, 371; 1995, 419; LG Zweibrücken StV 1997, 534). - OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02
Haftbefehl, Außervollzugsetzung, neue Umstände, Fluchtgefahr, Kaution, …
Der Beschuldigte hat im Verurteilungsfall wegen des ihm zur Last gelegten Raubüberfalls mit einer empfindlichen Jugend- bzw. Freiheitsstrafe zu rechnen, die nach Überzeugung des Senats angesichts der Tatumstände auf jeden Fall an die Grenze heranreichen wird, ab der nach der Rechtsprechung des Senats eine "hohe" Straferwartung anzunehmen ist (…vgl. dazu OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch noch OLG Köln StV 1993, 371; 1995, 419; LG Zweibrücken StV 1997, 534). - OLG Hamm, 30.06.2003 - 2 Ws 144/03
Fluchtgefahr, hohe Freiheitsstrafe; Außervollzugsetzung; Straferwertung
Gegen den Angeklagten ist wegen des ihm zur Last gelegten Raubüberfalls eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe festgesetzt worden, die an die Grenze heranreicht, bei der nach der Rechtsprechung des Senats eine "hohe" Straferwartung anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Hamm 1999, 37, 215, 2003, 170; siehe auch noch OLG Köln StV 1993, 371; 1995, 419; LG Zweibrücken StV 1997, 534).