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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.03.1993 - Ss 119/93   

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https://dejure.org/1993,2978
OLG Köln, 31.03.1993 - Ss 119/93 (https://dejure.org/1993,2978)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.1993 - Ss 119/93 (https://dejure.org/1993,2978)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 1993 - Ss 119/93 (https://dejure.org/1993,2978)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schwere der Tat; Mitwirkung; Verteidiger; Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung; Widerruf; Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 140 Abs. 2, § 338 Nr. 5

Papierfundstellen

  • StV 1993, 402
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Naumburg, 27.11.1996 - 2 Ss 307/96

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers in der Regel bei einer Straferwartung von

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  • OLG Köln, 30.05.1997 - Ss 219/97

    Strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in

    Dabei darf nicht isoliert auf den Strafausspruch im konkreten Verfahren abgestellt werden; zu berücksichtigen sind vielmehr auch sonstige schwerwiegende mittelbare Nachteile, wie etwa der drohende Bewährungswiderruf in anderen Verfahren (vgl. SenE StV 1993, 402; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rd. Nr. 25).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2000 - 3 Ss 102/00

    Notwendige Verteidigung

    Auch ist zu berücksichtigen, ob dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung weitere Nachteile, wie etwa der Widerruf von Strafaussetzungen (OLG Köln, StV 1993, 402 ; StV 1998, 645 ; KG, StV 1994, 287 ; OLG Frankfurt, StV 1995, 628 ff.) oder die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (OLG Karlsruhe, Die Justiz 1993, 201 f.), drohen.
  • OLG Köln, 03.12.1996 - Ss 595/96

    Berücksichtigung schwerwiegender Nachteile durch den Widerruf ausgesetzter

    Derartig schwerwiegende Nachteile durch Widerruf ausgesetzter (Rest) Strafen sind bei der Beurteilung der Schwere der Tat zu berücksichtigen und gebieten die Beiordnung eines Pflichtverteidigers (vgl. BayObLG a.a.O.; Senat StV 1993, 402; KK Laufhütte a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.08.2001 - 4 Ws 158/01

    Beiordnung eines Pflichtverteidiger, Schwere der Tat

    Die Schwere der Tat ist vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung zu beurteilen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. § 140 Rdnr. 23 m.w.N.), wobei auch sonstige schwerwiegende Nachteile, die der Angeklagte infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat, wozu auch ein drohender Bewährungswiderruf zählt, zu berücksichtigen sind (vgl. KG StV 83, 186; OLG Düsseldorf StraFo 99, 24; BayObLG NJW 95, 2738; OLG Köln StV 93, 402).
  • OLG Köln, 03.09.1999 - Ss 409/99
    Denn es darf nicht isoliert auf den Strafausspruch im konkreten Verfahren abgestellt werden; zu berücksichtigen sind vielmehr auch sonstige schwerwiegende mittelbare Nachteile, etwa der drohende Bewährungsruf in einem anderen Verfahren (vgl. Senatsentscheidung vom 31.03.1993 - Ss 119/93 = StV 1993, 402; vom 02.12.1997 - Ss 693/93; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., § 140 Rdnr 25 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - 2 RVs 27/11

    Beurteilung einer Tat als "schwer" i.S.d. Vorschriften über die

    Droht dem Angeklagten mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, so wird darin bereits ein Anlass zur Bestellung eines Pflichtverteidigers gesehen (vgl. BayObLG .StV 1995, 573 ; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 373 ; OLG Köln StV 1993, 402 ; Meyer-Goßner, StPO , 53. Aufl. 2010, § 140 Rdnr. 23 m.w.N.).
  • KG, 17.04.1998 - 1 Ss 82/98
    Daher kann auch bei einer Verurteilung zu weniger als einem Jahr Freiheitsentzug die Beiordnung eines Verteidigers geboten sein, wenn als Folge einer Verurteilung der Widerruf einer Bewährung in anderer Sache droht, insbesondere wenn der Widerruf davon abhängt, ob bei Verurteilung zu einer neuerlichen Strafe diese zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht, und die Summe der im neuen Strafverfahren zu erwartenden Freiheitsstrafe und der von einem möglichen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung betroffenen Strafe ein Jahr erreicht oder darüber liegt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2. Juni 1997 und 13. Dezember 1996 - 4 Ws 115/97 und 4 Ws 213/96 - m.w.N.; OLG Köln StV 1993, 402).
  • OLG Hamm, 23.03.1999 - 5 Ss 223/99

    Notwendige Verteidigung, Pflichtverteidiger, Aufhebung, Schwere der Tat, Folgen

    So wird überwiegend als Anlaß gesehen, einen Verteidiger beizuordnen, wenn dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (vgl. hierzu OLG Köln StV 1993, 402; OLG Frankfurt StV 1995, 628; OLG Düsseldorf VRS 89, 367 f; OLG Hamm wistra 1997, 318 ff. und Beschluß vom 26.03.1997 - 2 Ss 308/97 - BayObLG in VRS 90, 211 (Anm: falsches Zitat)).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.04.1992 - Ss 63/92 Z   

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OLG Köln, 03.04.1992 - Ss 63/92 Z (https://dejure.org/1992,5044)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.04.1992 - Ss 63/92 Z (https://dejure.org/1992,5044)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. April 1992 - Ss 63/92 Z (https://dejure.org/1992,5044)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 402
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 20.07.1999 - Ss 283/99

    Aufhebung eines angefochtenen Urteils und dessen Zurückverweisung wegen Zweifeln

    Daher ist § 145 Abs. 2 Satz 1 StPO eng auszulegen (OLG Düsseldorf, StV 1990, 536; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 145a Rdnr. 12) mit der Folge, daß die Vollmacht des Verteidigers zur Entgegennahme von Ladungen nur dann wirksam ist, wenn sie eindeutig, d.h. für jeden auf Anhieb zweifelsfrei als solche zu erkennen ist (Senat StV 1993, 402).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.01.1993 - VAs 29/92   

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https://dejure.org/1993,6962
OLG Hamburg, 20.01.1993 - VAs 29/92 (https://dejure.org/1993,6962)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.1993 - VAs 29/92 (https://dejure.org/1993,6962)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 1993 - VAs 29/92 (https://dejure.org/1993,6962)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sperrerklärung; Observationsakte; Nichtherausgabe von Akten; Gerichtliche Nachprüfungen; Gerichtliche Pflicht zur Sachaufklärung; Hauptverhandlung wegen Mordes; Strafverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 96

Papierfundstellen

  • StV 1993, 402
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