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   BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92   

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BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92 (https://dejure.org/1993,1705)
BVerfG, Entscheidung vom 04.02.1993 - 2 BvR 389/92 (https://dejure.org/1993,1705)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 (https://dejure.org/1993,1705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung - Vorheriger Stand - Abforderungen - Glaubhaftmachung - Frist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 316
  • StV 1993, 451
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92
    Bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften dürfen, soweit hiervon der "erste Zugang" zu Gericht abhängt, die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um nach einer Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (st. Rspr.; BVerfGE 40, 88 [91]; 41, 323 [326 f.]; 54, 80 [84]; 67, 208 [212 f.]).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92
    Bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften dürfen, soweit hiervon der "erste Zugang" zu Gericht abhängt, die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um nach einer Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (st. Rspr.; BVerfGE 40, 88 [91]; 41, 323 [326 f.]; 54, 80 [84]; 67, 208 [212 f.]).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92
    Bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften dürfen, soweit hiervon der "erste Zugang" zu Gericht abhängt, die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um nach einer Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (st. Rspr.; BVerfGE 40, 88 [91]; 41, 323 [326 f.]; 54, 80 [84]; 67, 208 [212 f.]).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92
    Denn das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; BVerfGE 62, 216 [221] m.w.N., zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich auch OLG Celle, Niedersächsische Rechtspflege, 1986, 280 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149 f.).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92
    Daher kann in Ermangelung anderer zur Verfügung stehender Glaubhaftmachungsmittel ausnahmsweise auch die eigene schlichte Erklärung des Antragstellers zur Glaubhaftmachung zugelassen werden (Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1988 - 2 BvR 1716/88 - Löwe/Rosenberg/Wendisch, StPO , 24. Aufl., § 45 , Rdn. 21; offengelassen in BVerfGE 41, 332 [339 f.]).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92
    Denn das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; BVerfGE 62, 216 [221] m.w.N., zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich auch OLG Celle, Niedersächsische Rechtspflege, 1986, 280 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149 f.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92
    Denn das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; BVerfGE 62, 216 [221] m.w.N., zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich auch OLG Celle, Niedersächsische Rechtspflege, 1986, 280 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149 f.).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Auszug aus BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92
    Denn das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; BVerfGE 62, 216 [221] m.w.N., zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich auch OLG Celle, Niedersächsische Rechtspflege, 1986, 280 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149 f.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92
    Bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften dürfen, soweit hiervon der "erste Zugang" zu Gericht abhängt, die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um nach einer Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (st. Rspr.; BVerfGE 40, 88 [91]; 41, 323 [326 f.]; 54, 80 [84]; 67, 208 [212 f.]).
  • BVerfG, 22.03.2017 - 2 BvR 2459/16

    Verfassungsrechtliche Zweifel an einer Fesselungsanordnung im Vollzug der

    a) Soweit das Oberlandesgericht die schlichte Erklärung des Beschwerdeführers zur Glaubhaftmachung als nicht ausreichend erachtet hat, hat es verkannt, dass das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach festgestellt hat, dass es in bestimmten Fallkonstellationen geboten sein kann, eine nicht durch weitere Mittel der Glaubhaftmachung unterstützte Erklärung als geeignet anzusehen, um eine richterliche Überzeugung zu begründen (vgl. BVerfGE 26, 315 ; 38, 35 ; 40, 88 ; 41, 332 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, juris, Rn. 18 m.w.N.; vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2002 - 2 BvR 1707/01 -, juris, Rn. 12).

    Eine schlichte Erklärung kann insbesondere dann zuzulassen sein, wenn andere Mittel der Glaubhaftmachung in der jeweiligen Fallgestaltung nicht zur Verfügung stehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, juris, Rn. 18 m.w.N.; vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2002 - 2 BvR 1707/01 -, juris, Rn. 12).

    Die Benennung von JVA-Bediensteten als Zeugen für das Datum des Zugangs scheidet jedenfalls in der Regel aus, da nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht damit zu rechnen ist, dass sich diese nach einem längeren Zeitraum an das genaue Übergabedatum eines bestimmten Schriftstücks erinnern können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 -, juris, Rn. 10; vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, juris, Rn. 10).

  • LG Kassel, 12.04.2021 - 3 StVK 3/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unvollständigkeit internen

    Wurde das interne Dokumentationsbuch der Justizvollzugsanstalt, durch welches gerade die Tatsache und der Zeitpunkt ausgehender Anwalts- und Gerichtspost des Gefangenen dokumentiert werden soll, an dem betreffenden Tage durch die Justizvollzugsanstalt offensichtlich nur unvollständig geführt und besitzt der Gefangene daher keine anderen Möglichkeiten der Glaubhaftmachung - insbesondere, weil etwa ein frankierter Briefumschlag nicht vorhanden ist, da die Gefangenenpost auf dem Dienstweg befördert wird -, genügt die schlichte Erklärung des Gefangenen für die Glaubhaftmachung dessen fehlenden Verschuldens (vgl. BVerfG NJW-RR 1994, 316).

    Insbesondere, wenn bei behördlicher Beförderung von Schriftstücken Vorkehrungen geschaffen werden, durch die die Tatsache und der Zeitpunkt der Aufgabe des Schriftstücks zur Beförderung dokumentiert werden soll, diese Vorkehrungen aber versagen und dem Betroffenen daher keine anderen Möglichkeiten der Glaubhaftmachung zu Gebote stehen, reicht die schlichte Eigenerklärung des Betroffenen für die Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens aus (vgl. BVerfG NJW-RR 1994, 316).

    Es ist dem Antragsteller daher aus Gründen, die in der Sphäre der Antragsgegnerin liegen, nicht möglich, den Zeitpunkt, zu dem er seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zur Beförderung aufgegeben hat, glaubhaft zu machen (vgl. BVerfG NJW-RR 1994, 316).

  • BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06

    Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen

    Soweit es um den Strafvollzug geht, muss das Beweisrecht der spezifischen Situation des Strafgefangenen und den besonderen Beweisproblemen, die sich daraus ergeben können, Rechnung tragen (vgl. zur Glaubhaftmachung im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, StV 1993, S. 451, sowie aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Celle, Niedersächsische Rechtspflege 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.; zu behördlichen Dokumentationslasten siehe auch BGH, Beschluss vom 11. November 1998 - XII ZB 119/98 -, FamRZ 1999, S. 579).
  • VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung verfassungsrechtlicher Rechtsschutzgarantien

    Der Grundsatz, dass bei der Anwendung und Auslegung der §§ 44 ff. StPO die Anforderungen an das nicht überspannt werden dürfen, was der Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um die Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl zu erhalten, gilt auch für die Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe (vgl. für das Bundesrecht: BVerfG, NJW-RR 1994, 316).
  • BGH, 06.11.1998 - 3 StR 511/97

    Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gegen Zahnärztin rechtskräftig

    Ob hier ausnahmsweise die schlichte Erklärung der Angeklagten selbst zur Glaubhaftmachung zugelassen werden kann, weil andere Beweismöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen (vgl. BVerfG StV 1993, 451), erscheint deswegen fraglich, weil für den Zugang von Schriftstücken bei Gericht an sich die für die Leerung der Nachtbriefkästen und die Kontrolle des Posteingangs zuständigen Gerichtswachtmeister als Mittel zur Glaubhaftmachung zur Verfügung stehen.
  • OLG Bremen, 17.08.2011 - 4 UF 109/11

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Beschwerdeverfahren in einer

    Eine solche Ausnahme ist aber nur anzunehmen, wenn dem Beteiligten andere Mittel der Glaubhaftmachung nicht zur Verfügung stehen (BGH, Beschluss vom 04.02.1993, NJW-RR 1994, 316).
  • OLG Rostock, 08.06.2009 - I Ws 118/09

    Strafverfahren: Beginn der Frist zur Anbringung eines Wiedereinsetzungsantrages;

    Die eigene Erklärung des Antragstellers ist keine Glaubhaftmachung i.S.v. § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO (BGH NStZ 85, 493), auch nicht, wenn der behauptete Wiedereinsetzungsgrund - was hier, wie noch auszuführen sein wird, nicht der Fall ist - besonders naheliegt oder der Lebenserfahrung entspricht (BVerfG StV 93, 451; KG NJW 74, 657).
  • VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
    2 BvR 389/92, NJW-RR 1994, 316).
  • KG, 28.08.2014 - 4 Ws 70/14

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Sinn und Zweck des Instituts der

    Es liegt auch kein Ausnahmefall vor, die Erklärung des Angeklagten zur Glaubhaftmachung zuzulassen, da für ihn von der Wiedereinsetzung gegen das Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht der "erste Zugang" zum Gericht abhängt und er nicht dargelegt hat, dass ihm die Glaubhaftmachung mit anderen Mitteln unmöglich wäre (vgl. BVerfG NJW-RR 1994, 316; Meyer-Goßner/Schmitt aaO).
  • KG, 27.06.2019 - 5 Ws 61/19

    Indizwirkung der Ersatzzustellung für das Wohnen unter der Zustellungsanschrift

    Die von ihm abgegebene Versicherung an Eides statt ist grundsätzlich kein zulässiges Mittel der Glaubhaftmachung im Sinne von § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO (ständ. Rspr., z. B. KG, Beschluss vom 11. November 2004 - 4 Ws 129/04 - Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - 5 Ws 190/18 - Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 45 Rdnr. 8; jeweils m. w. Nachw.) und lediglich als schlichte Erklärung zu werten, die nur ausreichen kann, wenn der Antragsteller außer Stande ist, sonstige Beweismittel beizubringen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, juris Rdnr. 9; KG, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.), wobei er die Unmöglichkeit anderweitiger Glaubhaftmachung darlegen muss (KG, a. a. O., m. w. Nachw.).
  • KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist durch Strafgefangenen und

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