Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 14.01.1993

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.1993 - 2 Ss 207/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5159
OLG Hamm, 07.06.1993 - 2 Ss 207/93 (https://dejure.org/1993,5159)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.1993 - 2 Ss 207/93 (https://dejure.org/1993,5159)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 1993 - 2 Ss 207/93 (https://dejure.org/1993,5159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befragung von Zeugen; Fragerecht; Mehrere Verfahrensbeteiligte; Reihenfolge bei der Einräumung des Fragerechts; Verhandlungsleitung durch den Richter; Unterbrechung des Fragerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1993, 462
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.01.1993 - 1 Ws 727/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3646
OLG Hamm, 14.01.1993 - 1 Ws 727/92 (https://dejure.org/1993,3646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.01.1993 - 1 Ws 727/92 (https://dejure.org/1993,3646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 1993 - 1 Ws 727/92 (https://dejure.org/1993,3646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstellungsbeschluss; Sperrwirkung für neue Anklage; Verbrechen; Klageerzwingungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 460
  • StV 1993, 462 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 16.11.1999 - 3 Ws 638/99

    Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 Abs. 2 StPO, Nebenkläger,

    Die erneute Strafverfolgung wegen der Tat, die Gegenstand richterlicher Einstellung gemäß § 153 Abs. 2. StPO war, ist nach ersichtlich einhelliger Meinung u.a. dann zulässig, wenn die Tat nicht wie angenommen ein Vergehen, sondern tatsächlich ein Verbrechen darstellt (KK-Schoreit, StPO, 4. Aufl., § 153 Rdnr. 63, 64; KMR-Müller, StPO, § 153 Rdnr. 37; Löwe-Rosenberg-Rieß, StPO, 24. Aufl., § 153 Rdnr. 87; Pfeiffer/Fischer, StPO, § 153 Rdnr. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 153 Rdnr. 38; OLG Hamm, GA 1993, 231).

    In diesem Fall wäre die Staatsanwaltschaft von Amts wegen gehalten, die Ermittlungen wieder aufzunehmen, den Angehörigen des Verletzten stünde anderenfalls das Klageerzwingungsverfahren gemäß § 172 StPO offen (OLG Hamm, GA 1993, 231; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 153 Rdnr. 38).

  • OLG Hamm, 31.10.1996 - 2 Ws 364/96

    Öffentliche Klageerhebung aufgrund sexueller Nötigung; Vorläufige Einstellung des

    Im Falle einer Einstellung gemäß § 153 a StPO ist das Klageerzwingungsverfahren jedoch zulässig, wenn die Staatsanwaltschaft, wie hier, beim Zusammentreffen eines Verbrechens- und eines Vergehensverdachtes den hinreichenden Tatverdacht des Verbrechenstatbestandes verneint und das Ermittlungsverfahren wegen des Vergehens gemäß § 153 a StPO einstellt (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 172 Rdnr. 4; KK-Wache/Schmid, StPO, 3. Aufl., § 172 Rdnr. 42; OLG Karlsruhe, Die Justiz, 1990, 28; OLG Hamm, MDR 1993, 460).
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