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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93   

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https://dejure.org/1993,1328
BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93 (https://dejure.org/1993,1328)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1993 - 1 StR 49/93 (https://dejure.org/1993,1328)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - 1 StR 49/93 (https://dejure.org/1993,1328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Habgier - Vermögen des Täters - Vermögensvermehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211
    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1664
  • MDR 1993, 561
  • NStZ 1993, 385
  • StV 1993, 469
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80

    Tötung eines Menschen zwecks Erlangung von Heroin - Definition der Habgier -

    Auszug aus BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93
    a) Habgier bedeutet ein Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen, das in seiner Hemmungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt und das in der Regel durch eine ungehemmte triebhafte Eigensucht bestimmt ist (BGHSt 29, 317 m.w.Nachw.).

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Täter sich durch den Tod des Opfers die Möglichkeit schaffen will, einen dem Opfer gehörenden Vermögensgegenstand wegzunehmen (vgl. BGHSt 29, 317, 318), wenn er durch den Tod des Opfers dessen Erbe wird (Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 8), wenn er Begünstigter einer für den Fall des Todes des Opfers abgeschlossenen Lebensversicherung ist (vgl. BGHSt 32, 38, 40, 43), oder auch, wenn der Täter das Opfer tötet, um dafür eine Belohnung zu erhalten (Jähnke a.a.O.).

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93
    Der bisher hierzu gegebene Hinweis, daß das Verhalten des Angeklagten nach der Tat auf die genannte Absicht "hindeutet", kann eine entsprechende Überzeugung nicht belegen (vgl. BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO, 10. Aufl. § 261 Rdn. 9 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (vgl. BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Niedrige Beweggründe 11 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (vgl. BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Niedrige Beweggründe 11 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.10.1957 - 1 StR 435/57

    Vorliegen des Mordmerkmals Habgier bei Handeln in Absicht des Freiwerdens von

    Auszug aus BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93
    Auch die Absicht, sich durch die Tötung von einer drückenden Schuld oder einer Unterhaltsverpflichtung zu befreien, begründet nach der Rechtsprechung das Mordmerkmal der Habgier (vgl. OGHSt 1, 81; BGHSt 10, 399).
  • BGH, 05.07.1983 - 1 StR 168/83

    Sirius - § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare Täterschaft, Selbsttötung, überlegenes

    Auszug aus BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93
    Dies ist etwa der Fall, wenn der Täter sich durch den Tod des Opfers die Möglichkeit schaffen will, einen dem Opfer gehörenden Vermögensgegenstand wegzunehmen (vgl. BGHSt 29, 317, 318), wenn er durch den Tod des Opfers dessen Erbe wird (Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 8), wenn er Begünstigter einer für den Fall des Todes des Opfers abgeschlossenen Lebensversicherung ist (vgl. BGHSt 32, 38, 40, 43), oder auch, wenn der Täter das Opfer tötet, um dafür eine Belohnung zu erhalten (Jähnke a.a.O.).
  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 60/14

    Mordmerkmal der Heimtücke (kein Erfordernis eines direkten Vermögenszuwachses

    Gegenteiliges ist auch der Entscheidung des 1. Strafsenats vom 18. Februar 1993 (1 StR 49/93, NStZ 1993, 385, 386) nicht zu entnehmen.
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Hätte der Angeklagte H. getötet, um das Darlehen nicht zurückzahlen zu müssen, läge aus Habgier begangener Mord vor (vgl. BGH NJW 1993, 1664, 1665 m. w. N.), wäre es (auch) um die Wertgegenstände von H. gegangen, in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge (vgl. BGHSt 39, 100).
  • BGH, 19.05.2020 - 4 StR 140/20

    Mann überfährt wildfremden Radfahrer, um ins Gefängnis zu kommen: Lebenslänglich

    Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Vermögen des Täters - objektiv oder zumindest nach seiner Vorstellung - durch den Tod des Opfers unmittelbar vermehrt oder dass durch die Tat jedenfalls eine sonst nicht vorhandene Aussicht auf eine Vermögensvermehrung entsteht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 1 StR 49/93, BGHR § 211 Abs. 2 Habgier 4).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Die Hinweise des Schwurgerichtes auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 18. Februar 1993 (NStZ 1993, 385 f. - 1. Strafsenat) und 16. Februar 1993 (StV 1993, 360 f. - 1. Strafsenat) sind nicht zutreffend.
  • BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht auch bei Befürchtung außerstrafrechtlicher

    Auf der Grundlage dieser Feststellungen hat die Jugendkammer nicht nur bei beiden Angeklagten das Mordmerkmal der Heimtücke - beim Angeklagten B. wegen der anderweitigen Schulden auch das Mordmerkmal der Habgier (vgl. hierzu BGHR StGB § 211 Abs. 2 Habgier 4 m.w.Nachw.) - zutreffend bejaht, sondern auch das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht.
  • BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorwurfs des Auftragsmordes

    Wer einen anderen gegen Belohnung tötet, handelt regelmäßig habgierig i. S. d. § 211 StGB (BGH NJW 1993, 1664, 1665; Schneider in Münch-Komm § 211 Rdn. 62 m. w. N. in Fußn. 170).
  • BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99

    Verschiedene Mordmerkmale (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere

    Sein hemmungsloses und übersteigertes Gewinnstreben bezog sich sowohl auf die Inbesitznahme des Fahrzeugs und damit auf eine unmittelbare Vermögensvermehrung (vgl. BGHR StGB § 211 II Habgier 4) als auch auf die Besitzerhaltung der Tatbeute und damit auch insoweit auf eine Verbesserung seiner Vermögenslage.
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Das Ziel der Bereicherung muss nicht erreicht werden, sondern es genügt bereits die hierauf gerichtete Absicht des Täters (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.1993, Az. 1 StR 49/93).
  • LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20

    21-Jähriger wirft mit Betonplatten auf Autos, um Daimler zu erpressen - wegen

    Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Vermögen des Täters - objektiv oder zumindest nach seiner Vorstellung - durch den Tod des Opfers unmittelbar vermehrt oder dass durch die Tat jedenfalls eine sonst nicht vorhandene Aussicht auf eine unmittelbare Vermögensmehrung entsteht (vgl. BGH NJW 1993, 1664-1665, m.w.N., BGHSt 64, 80-89).
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 395/93

    Anwerben - Disposition - Vertrag - Vereinbarung - Tätigkeit - Verpflichtung -

    Die Mitteilung der Strafkammer, daß der Angeklagte "wohl" aus den genannten Gründen seine Tätigkeit einstellte, kann jedoch nicht belegen, daß es sich hierbei um die entsprechende zweifelsfreie Überzeugung der Strafkammer handelt (vgl. BGH NJW 1993, 1664, 1665; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 9 jeweils m.w.Nachw.).
  • LG Berlin, 12.02.2010 - 1 Kap Js 2129/08

    Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke durch Ausnutzen der Arg- und

  • BGH, 18.11.2004 - 1 StR 457/04

    Mord (Habgier: Verknüpfung von Tod und Bereicherung)

  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 571/95

    Mittäterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung - Anforderungen an einen

  • BGH, 09.02.1994 - 5 StR 668/93

    Verwerfung einer Revision - Feststellung des Mordmerkmals der Habgier

  • BGH, 14.08.2012 - 3 StR 252/12

    Mord (Habgier); Tenorierung bei Versuch der Beteiligung

  • LG Bielefeld, 19.07.2019 - 1 Ks 13/18
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95

    Anrechnung von in Frankreich verbüßter Auslieferungshaft

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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92   

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https://dejure.org/1992,1593
BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92 (https://dejure.org/1992,1593)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1992 - 2 StR 277/92 (https://dejure.org/1992,1593)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92 (https://dejure.org/1992,1593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wertung von zulässigem Verteidigungsverhalten bei Prognoseentscheidung - Prognoseentscheidung im Rahmen der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3
    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei Prognoseentscheidung

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3247
  • MDR 1992, 1165
  • NStZ 1993, 37
  • StV 1993, 469
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Einem Angeklagten darf aber nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).

    Etwas anderes kann für ein Verteidigungsverhalten gelten, welches, über das zum Bestreiten Notwendige hinausgehend, besondere Skrupellosigkeit gegenüber anderen erkennen läßt und den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte werde sich auch zukünftig im Umgang mit Mitmenschen entsprechend rechtsfeindlich verhalten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH NStZ 1987, 406).

  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 213/87

    Aufhebung der Anordnung, die Strafe nicht zur Bewährung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung eines Berufsverbots gemäß § 70 StGB darf nicht zu Lasten eines Angeklagten gewertet werden, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2; BGH NStZ 1987, 406; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).

    Etwas anderes kann für ein Verteidigungsverhalten gelten, welches, über das zum Bestreiten Notwendige hinausgehend, besondere Skrupellosigkeit gegenüber anderen erkennen läßt und den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte werde sich auch zukünftig im Umgang mit Mitmenschen entsprechend rechtsfeindlich verhalten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH NStZ 1987, 406).

  • BGH, 03.10.1986 - 2 StR 256/86

    Untreue in 12 Fällen und fortgesetzte Untreue, begangen durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung eines Berufsverbots gemäß § 70 StGB darf nicht zu Lasten eines Angeklagten gewertet werden, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2; BGH NStZ 1987, 406; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).
  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 340/85

    Zulässigkeit der Beurteilung von Leugnen und "Unbelehrbarkeit" als

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Etwas anderes kann für ein Verteidigungsverhalten gelten, welches, über das zum Bestreiten Notwendige hinausgehend, besondere Skrupellosigkeit gegenüber anderen erkennen läßt und den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte werde sich auch zukünftig im Umgang mit Mitmenschen entsprechend rechtsfeindlich verhalten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH NStZ 1987, 406).
  • BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88

    Umfang der Würdigung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung bei

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung eines Berufsverbots gemäß § 70 StGB darf nicht zu Lasten eines Angeklagten gewertet werden, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2; BGH NStZ 1987, 406; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).
  • BGH, 18.08.1992 - 1 StR 435/92

    Bewilligung der Strafaussetzung zur Bewährung bei günstiger Sozialprognose -

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen einem Angeklagten derartiges Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung (BGHR a.a.O. m.w.N.) oder bei der Entscheidung über die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung (BGHR § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; § 56 Abs. 3 Verteidigung 12; BGH, Urt. v. 18. August 1992 - 1 StR 435/92) angelastet wird.
  • BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Das in zulässiger Weise (BGHSt 7, 101; BGH NJW 1968, 997, 998; BGH GA 1974, 175, 177) auf die angeordnete Maßregel beschränkte Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg, so daß auf die formellen Rügen nicht eingegangen zu werden braucht.
  • BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen strafschärfender Gründe

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Das in zulässiger Weise (BGHSt 7, 101; BGH NJW 1968, 997, 998; BGH GA 1974, 175, 177) auf die angeordnete Maßregel beschränkte Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg, so daß auf die formellen Rügen nicht eingegangen zu werden braucht.
  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch

    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Tatgericht die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des - hier jedenfalls nicht voll geständigen - Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4).
  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 200/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Grenzen

    b) Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Tatgericht die auch im Hinblick auf die Maßregelentscheidung zu beachtenden Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4).

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, aaO; Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, aaO; Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, aaO).

  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Wie eine Gesamtschau der Urteilsgründe mit hinlänglicher Klarheit ergibt, hat sie dabei nicht auch auf das Prozeßverhalten des Angeklagten abgestellt, was rechtsfehlerhaft wäre (vgl. BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365).
  • BGH, 10.10.2008 - 4 StR 141/08

    Versuchte Vergewaltigung; Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter

    Ein zulässiges Verteidigungsverhalten darf bei der Prognoseentscheidung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden (vgl. BGH NStZ 1993, 37; Fischer StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 38 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Tatgericht die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4).
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

    b) Die Ausführungen zur Gefährlichkeit lassen besorgen, dass die Strafkammer, dem Sachverständigen folgend, den unehrlichen Umgang des Angeklagten mit seiner pädophilen Störung aus seinem Bestreiten der Taten geschlossen, damit aber die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4).
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erforderliche Bildung der

    Diese Ausführungen lassen besorgen, daß das Tatgericht die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des - hier jedenfalls nicht voll geständigen - Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGHR StGB § 66 Abs. 1 - Gefährlichkeit 4; Tröndle/ Fischer, StGB 50. Aufl. § 46 Rdn. 50).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

    Aus ihm darf deshalb im Rahmen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB kein Schluss zu Lasten des Angeklagten gezogen werden (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4; Tröndle/Fischer aaO § 66 Rdn. 27).
  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02

    Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht;

    Wie bei der Strafzumessung darf allerdings zulässiges Verteidigungsverhalten auch im Zusammenhang mit Sicherungsverwahrung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. nur BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365 m.w.N.), selbst wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 19 m. w.N.; zum Vollstreckungsverfahren vgl. demgegenüber OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346 f. m.w.N.).
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder

  • BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung u. a. wegen Körperverletzung mit

  • BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98

    Freie Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht des Gerichts; Unterbringung in der

  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99

    Prognose bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 07.12.2021 - 3 StR 411/21

    Leugnen der Tat als grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten

  • BGH, 30.01.2020 - 4 StR 630/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Falschbelastung eines Dritten)

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