Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 18.04.1993

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   OLG Düsseldorf, 18.05.1993 - 1 Ws 446/93   

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OLG Düsseldorf, 18.05.1993 - 1 Ws 446/93 (https://dejure.org/1993,6956)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.1993 - 1 Ws 446/93 (https://dejure.org/1993,6956)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 1993 - 1 Ws 446/93 (https://dejure.org/1993,6956)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 571
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.04.1993 - 2 Ws 99/93   

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OLG Düsseldorf, 18.04.1993 - 2 Ws 99/93 (https://dejure.org/1993,4145)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.1993 - 2 Ws 99/93 (https://dejure.org/1993,4145)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 1993 - 2 Ws 99/93 (https://dejure.org/1993,4145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einladung zur Untersuchung; Sachverständiger; Bestellung vom Gericht; Vorbereitung der Entscheidung; Unterbringung zur Beobachtung; Vorführung vor Gericht; Aktenlage

Papierfundstellen

  • StV 1993, 571
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 15.02.1989 - 3 Ws 31/89

    Körperliche Untersuchung eines Beschuldigten durch einen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.1993 - 2 Ws 99/93
    In solchen Fällen besteht grundsätzlich nur die Möglichkeit, die Vorführung des Angeklagten vor das Gericht zu veranlassen, um dem Sachverständigen vor der vorgeschriebenen Anhörung die Möglichkeit zu bieten, einen persönlichen Eindruck von der zu begutachtenden Person zu gewinnen, sofern nicht - in Ausnahmefällen - dem Sachverständigen bereits das Aktenstudium genügt (vgl. OLG Celle NStZ 1989, 242 ; Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl. § 81 Rdn. 11; Pelchen in Karlsruher Kommentar zur Strafprozeßordnung, 2. Aufl. Rdn. 8 zu § 81).
  • KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12

    Anhörung des Sachverständigen und Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung bei

    Den an diese Anhörung zu stellenden Anforderungen ist nur genügt, wenn der Sachverständige grundsätzlich nach persönlicher Untersuchung des Beschuldigten ein schriftliches Gutachten erstattet, in dem er zur Unerlässlichkeit der stationären Einweisung und deren voraussichtlicher Dauer Stellung nimmt (vgl. KG, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 5 Ws 530/02 - Senat, Beschluss vom 16. Mai 2008 - 4 Ws 43/08 - OLG Hamm StraFo 2002, 164; OLG Jena RuP 2008, 58; OLG Stuttgart StV 2004, 582; OLG Köln, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 2 Ws 29-30/09 - [juris]; siehe schon OLG Düsseldorf StV 1993, 571 mit zahlr.
  • LG Aschaffenburg, 03.06.2003 - Qs 189/02

    Anordnung einer Unterbringung zur Beobachtung in ein Bezirkskrankenhaus

    Erst danach ist nunmehr der Weg frei für die Anhörung des Sachverständigen nach § 81 StPO (vgl. Meyer-Goßner a.a.O.; OLG Düsseldorf StV 1993, 571; LG Gera StV 1995, 631/632).

    Zwar wird wenn auch beschränkt auf seltene Ausnahmefälle - teilweise die Auffassung vertreten, unter Umständen könne es genügen, wenn sich der Sachverständige seine Meinung aufgrund des Aktenstudiums bilde (vgl. OLG Düsseldorf StV 1993, 571).

  • OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 313/00

    Anordnung der Unterbringung zur Erstattung eines Gutachtens, Anforderungen an

    Sie ist insbesondere unzulässig, wenn der Sachverständige durch ambulante Untersuchungen ein genügend sicheres Bild gewinnen kann (OLG Düsseldorf, StV 1993, 571; OLG Frankfurt StV 1996, 51).
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