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   LG Darmstadt, 12.08.1993 - 3 Qs 360/93   

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https://dejure.org/1993,7439
LG Darmstadt, 12.08.1993 - 3 Qs 360/93 (https://dejure.org/1993,7439)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 12.08.1993 - 3 Qs 360/93 (https://dejure.org/1993,7439)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 12. August 1993 - 3 Qs 360/93 (https://dejure.org/1993,7439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung wegen Herstellung synthetischer Betäubungsmittel und Ablehnung der Eröffnung der Hauptverhandlung durch das Gericht hinsichtlich dieses Vedachts; Auslegung des Rechtsbegriffes "Gefahr im Verzug" hinsichtlich der Verwertung von unzulässig erworbenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1993, 573
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus LG Darmstadt, 12.08.1993 - 3 Qs 360/93
    Sie ist unstreitig allein dann gegeben, wenn der Durchsuchungszweck durch die zeitliche Verzögerung, welche die Anrufung des Richters mit sich bringen würde, gefährdet wäre (vgl. Karlsruher Kommentar, 2. Aufl., § 105 StPO RdNr. 1; § 98 StPO, RdNr. 13; BGH in JZ 1962, Seite 609 u.ö.; Bundesverfassungsgericht in NJW 1979, Seite 1539, 1540).

    Das gewaltsame Eindringen staatlicher Organe in eine Wohnung und deren Durchsuchung bedeutet regelmäßig einen schweren Eingriff in die persönliche Lebenssphäre des Betroffenen (siehe hierzu und zum folgenden Bundesverfassungsgericht in NJW 1979, Seite 1539).

  • KG, 29.05.1985 - 5 Ws 94/85
    Auszug aus LG Darmstadt, 12.08.1993 - 3 Qs 360/93
    Die bewußte Ausschaltung des zuständigen Ermittlungsrichters ist auch nach BGHSt 31, Seite 305 f. ein so schwerwiegender Verfahrensverstoß, daß dem dadurch gewonnenen Ergebnis die Verwertung versagt werden muß (siehe dazu auch Kammergericht im Strafverteidiger 1985, Seite 404 f.).

    Darüber, ob ein Gesetzesverstoß der verfahrensgegenständlichen Art auch bei Aufklärung einer der Schwerstkriminalität zuzuordnenden Tat (wie Mord, Totschlag u.ä.) ein Beweisverwertungsverbot zu begründen vermag, oder ob hier das Strafverfolgungsinteresse Vorrang genießt (siehe dazu Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 98 StPO, RdNr. 37 am Ende, 82; siehe ferner Kammergericht in Strafverteidiger 1985, Seite 404 f.), ist hier nicht zu befinden, zumal die beschlagnahmten Gegenstände im objektiven Verfahren eingezogen werden können (siehe Kammerbeschluß vom 04.07.1991, Bl. 99 f. d.A.) und damit von ihnen keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht.

  • BGH, 06.04.1983 - 2 StR 547/82

    Verurteilung wegen Beteiligung an Ordnungswidrigkeiten - Durchführung von

    Auszug aus LG Darmstadt, 12.08.1993 - 3 Qs 360/93
    Das ist im Interesse eines rechtsstaatlichen Verfahrens jedoch hinzunehmen, denn die Strafprozeßordnung zwingt nicht zur Wahrheitserforschung um jeden Preis (BGHSt 31, Seite 309).
  • OLG Stuttgart, 11.12.1968 - 1 Ss 666/68
    Auszug aus LG Darmstadt, 12.08.1993 - 3 Qs 360/93
    Der - bewußte - Verstoß gegen eine klare grundgesetzliche Zuständigkeitsregelung kann nicht ohne Auswirkung auf die Verwertbarkeit der so erlangten Beweismittel sein (siehe Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 98 StPO, RdNr. 37 m.w.N.); die für die Gegenauffassung vielfach herangezogenen Entscheidungen BGH in JZ 1962, Seite 609 und OLG Stuttgart in NJW 1969, Seite 760 stehen dem nicht entgegen, weil beide darauf hinweisen, daß bei willkürlichen in hohem Maße fehlerhaftem Verhalten der Strafverfolgungsorgane anderes gelten könne.
  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Auszug aus LG Darmstadt, 12.08.1993 - 3 Qs 360/93
    5 St 96/88">NJW 1989, Seite 1744 f. = NStZ 1989, Seite 375 f. (Fall Weimar) berufen.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus LG Darmstadt, 12.08.1993 - 3 Qs 360/93
    Die Durchsuchung der Wohnung war verfassungswidrig, was ein Verwertungsverbot bezüglich der bei der Durchsuchung aufgefundenen Gegenstände und gemachten Beobachtungen zur Folge hat (vgl. Bundesverfassungsgericht in NJW 1977, Seite 1489 f., Seite 1493 linke Spalte):.
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Für Fälle fehlerhafter Wohnungsdurchsuchungen ist dies in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt, falls der Richtervorbehalt bewusst umgangen worden ist (vgl. BVerfGE 113, 29, 61; BVerfG - Kammer - NJW 2006, 2684, 2686; BVerfG - Kammer - Beschluss vom 12. August 2005 - 2 BvR 1404/04; LG Osnabrück StV 1991, 152, 153; AG Offenbach StV 1993, 406, 407 f.; LG Darmstadt StV 1993, 573 f.; AG Kiel StV 2002, 536, 538; OLG Koblenz NStZ 2002, 660; AG Tiergarten in Berlin StV 2003, 663, 664; StraFo 2007, 73, 74; LG Heilbronn StV 2005, 380, 381; vgl. noch weitergehend AG Braunschweig StV 2001, 393 und LG Saarbrücken StV 2003, 434, 436).
  • AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00

    Strafprozeßrecht: Anforderungen an die Annahme von Gefahr im Verzug, Beweis- und

    Zwar ist nach den geschilderten Ereignissen davon auszugehen, dass der Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss erlassen hätte; dieser hypothetische Verfahrensverlauf hat jedoch unter Berücksichtigung des Gewichts des Verstoßes und der Eindeutigkeit der Gesetzeslage, um die Umgehung der richterlichen Zuständigkeit zu verhindern, außer Betracht zu bleiben (BGHSt 31, 304 [306]; AG Offenbach StV 1993, 406 ; LG Darmstadt StV 1993, 573 ).
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