Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.09.1992

Rechtsprechung
   BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93   

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BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93 (https://dejure.org/1993,304)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93 (https://dejure.org/1993,304)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 (https://dejure.org/1993,304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Persönlicher Lebensbereich - Gefangener - Besucher - Akustische Überwachung - Prüfung des Richters - Haftzweck - Anstaltsordnung - Besuchsbeschränkungen - Mißbrauch des Freiheitsrechts - Ehegatten - Kinder - Familienmitglieder - Dauer der Untersuchungshaft - Zumutbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 52
  • NStZ 1995, 24
  • StV 1993, 592
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93
    Wie alle grundrechtseinschränkenden Bestimmungen ist auch diese Vorschrift an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfGE 42, 95 [100]).

    Daraus folgt zunächst, daß die zuständigen Behörden die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen müssen, um in angemessenem Umfange Besuche von Ehegatten und Kindern von Untersuchungsgefangenen zu ermöglichen (BVerfGE 42, 95 [101 f.]).

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93
    Gesetzliche Grundlage der Besuchsüberwachung im Vollzug der Untersuchungshaft ist § 119 Abs. 3 StPO (vgl. für die Briefkontrolle BVerfGE 57, 170 [177]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93
    Der Umstand alleine, daß ein möglicher Mißbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO nicht aus, um dem Gefangenen Beschränkungen aufzuerlegen (vgl. BVerfGE 35, 5 [10]).
  • BVerfG, 15.11.2022 - 2 BvR 1139/22

    Überwachung von Telefonaten während der Untersuchungshaft (schwerwiegender

    a) Die Maßstäbe zur Beurteilung haftgrundbezogener Beschränkungen in der Untersuchungshaft sind in zahleichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellt worden (vgl. zur Besuchsüberwachung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2014 - 2 BvR 1513/14 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, juris; zur Verweigerung von Telefonaten mit dem Verteidiger vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 - zur Beschränkung des Besuchsverkehrs BVerfGE 34, 384 ; zur Postkontrolle BVerfGK 19, 140 m.w.N.).

    So hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die akustische Besuchsüberwachung einen erheblichen Eingriff in den persönlichen, durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Lebensbereich sowohl des Gefangenen als auch des Besuchers darstellt (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juli 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris, Rn. 8).

    Stellt die einschränkende Maßnahme auch einen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG dar, bedarf es einer besonders ernstlichen und eingehenden, auch die Dauer der Untersuchungshaft einbeziehenden und am Kriterium der Zumutbarkeit orientierten Prüfung, ob eine Besuchsbeschränkung unverzichtbar vom Zweck der Untersuchungshaft oder der Ordnung im Vollzug gefordert wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, juris, Rn. 15).

  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug

    Dieser verfassungsrechtliche Schutzauftrag gilt auch für den Strafvollzug (vgl. BVerfGE 42, 95 ; 89, 315 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, juris, Rn. 15, und vom 19. April 2006 - 2 BvR 818/05 -, juris, Rn. 13) und erstreckt sich auf das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170 ).
  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver

    Dieser verfassungsrechtliche Schutzauftrag gilt auch für den Haftvollzug (vgl. BVerfGE 42, 95 ; 89, 315 ; BVerfGK 8, 36 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, NStZ 1994, S. 52) und bezieht sich auch auf das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170 ; 80, 81 ).
  • KG, 10.06.2009 - 2 Ws 510/08

    Strafvollzug: Anordnung des Besuch von Familienangehörigen an einem

    a) Als wertentscheidende Grundsatznorm wirkt Art. 6 Abs. 1 GG auf die Gestaltung des Haftvollzuges ein (vgl. BVerfG NStZ 1994, 52 = StV 1993, 592).

    Die Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes sind wie alle grundrechtsbeschränkenden Bestimmungen an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen und entsprechend restriktiv auszulegen (vgl. BVerfGE 42, 95, 100; NStZ 1994, 52).

    Das bedeutet, daß die Anordnung der Beschränkung bei Besuchen von Familienangehörigen einer besonders ernstlichen und eingehenden Prüfung der Verhältnismäßigkeit (§ 81 Abs. 2 StVollzG) hinsichtlich der Angemessenheit, der Notwendigkeit und der Zumutbarkeit der Maßnahme bedarf (vgl. BVerfG NStZ 1994, 52; Senat NStZ 1995, 103, 104).

  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 1 Ws 227/04

    Untersuchungshaft, Besuchsüberwachung; akustische Überwachung; Aufhebung

    Bei der Anordnung der akustischen Besuchsüberwachung handelt es sich, wie auch die in § 27 Abs. 1 StVollzG vorgenommene Differenzierung zwischen der akustischen Überwachung und anderen Formen der Besuchsüberwachung zeigt, um einen erheblichen Eingriff in den persönlichen, durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Lebensbereich sowohl des Gefangenen als auch des Besuchers (BVerfG NStZ 1994, 52).

    § 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Gesetzesbestimmung dar, bei deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen ist, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht (rechtskräftig) verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Freiheitsbeschränkungen unterworfen werden darf (BVerfGE 42, 95, 100; NStZ 1994, 52).

    Der für Haftentscheidungen zuständige Richter hat daher stets zu prüfen, ob im Einzelfall überhaupt konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein nicht akustisch überwachter Besuch eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt mit sich brächte; der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO dagegen nicht aus, um dem Untersuchungsgefangenen Beschränkungen aufzuerlegen (BVerfG NStZ 1994, 52; 1996, 613 = NStZ-RR 1997, 7; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 2. Juni 2004 - 1 Ws 254/04 - Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - 2 Ws 319/03 - 10. September 2002 - 3 Ws 466/02 -, 26. April 2001 - 5 Ws 174/01 - 24. Februar 1998 - 3 Ws 579/97 - StV 1997, 258 = MDR 1997, 283; OLG Düsseldorf JMBl. NRW 2003, 71 = NStZ-RR 2003, 126; KG Berlin, Beschlüsse vom 18. Juni 1999 - 5 Ws 377/99 -; 23. Dezember 1997 - 4 Ws 253/97 - und vom 8. Dezember 1993 - 5 Ws 216/93 -).

    Bei Ehegatten und Familienangehörigen bedarf es im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG einer besonders ernstlichen und eingehenden, auch die Dauer der erlittenen Untersuchungshaft einbeziehenden und am Kriterium der Zumutbarkeit orientierten Prüfung, ob eine Besuchsbeschränkung, wie sie die akustische Besuchsüberwachung darstellt, unverzichtbar vom Zweck der Untersuchungshaft oder der Ordnung in der Vollzugsanstalt gefordert wird (vgl. BVerfG NStZ 1994, 52).

  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
    Die Anordnung der akustischen Besuchsüberwachung stellt, wie auch die in § 27 Abs. 1 StVollzG vorgenommene Differenzierung zwischen der akustischen Überwachung und anderen Formen der Besuchsüberwachung zeigt, einen ganz erheblichen Eingriff in den persönlichen, durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Lebensbereich sowohl des Gefangenen als auch des Besuchers dar (BVerfG, StV 1993, 592 ).

    § 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Bestimmung dar, deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, NJW 1976, 1311 ; StV 1993, 592 ; OLG Köln StV 1995, 259 ).

    Der Richter hat daher stets zu prüfen, ob im Einzelfall überhaupt konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß ein nicht akustisch überwachter Besuch eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt mit sich brächte (BVerfG, StV 1993, 592 ).

    Der Umstand allein, daß ein möglicher Mißbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht dagegen bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO nicht aus, um dem Gefangenen Beschränkungen aufzuerlegen (BVerfG, StV 1993, 592 ; BVerfGE 35, 5, 10).

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

    Dieser verfassungsrechtliche Schutzauftrag gilt auch für den Haftvollzug (vgl. BVerfGE 42, 95 ; 89, 315 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, juris, und vom 19. April 2006 - 2 BvR 818/05 -, juris) und erstreckt sich dabei auch auf das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170 ).
  • OLG Hamm, 10.09.2002 - 3 Ws 466/02

    Akustische Besuchsübewachung

    Die Anordnung der akustischen Besuchsüberwachung stellt, wie auch die in § 27 Abs. 1 StVollzG vorgenommene Differenzierung zwischen der akustischen Überwachung und anderen Formen der Besuchsüberwachung zeigt, einen ganz erheblichen Eingriff in den persönlichen, durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Lebensbereich sowohl des Gefangenen als auch des Besuchers dar (BVerfG, StV 1993, 592).

    § 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Bestimmung dar, deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, NJW 1976, 1311; StV 1993, 592; OLG Köln StV 1995, 259; Senat, Beschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 - Beschluss vom 24.02.1998 - 3 Ws 579/97 - OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluss vom 26.04.2001 - 5 Ws 174/01 -).

    Der Richter hat daher stets zu prüfen, ob im Einzelfall überhaupt konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein nicht akustisch überwachter Besuch eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt mit sich brächte (BVerfG, StV 1993, 592; Senat, a.a.O.; OLG Hamm, 5. Strafsenat, a.a.O.).

    Der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht dagegen bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO nicht aus, um dem Gefangenen Beschränkungen aufzuerlegen (BVerfG, StV 1993, 592; Senat, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06

    Recht auf Besuchsempfang im Maßregelvollzug (routinemäßiges Abhängigmachen von

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist wiederholt die besondere Bedeutung hervorgehoben worden, die dem in Art. 6 Abs. 1 GG verbürgten Schutz von Ehe und Familie bei der Entscheidung über Besuche von Ehegatten und Familienangehörigen in der Untersuchungshaft zukommt (vgl. BVerfGE 42, 95 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 1993 - 2 BvR 1469/93 -, NJW 1993, S. 3059; vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, StV 1993, S. 592 ; vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, NStZ 1994, S. 604 , und vom 23. Oktober 2006 - 2 BvR 1797/06 -, StraFo 2006, S. 490 ).

    Derartige Eingriffsermächtigungen sind vielmehr in der Regel gerade zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen dahingehend auszulegen, dass zu ihrer Anwendung konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Anstaltssicherheit oder -ordnung bereits vorliegen müssen (vgl. zu Besuchsbeschränkungen im Strafvollzug BVerfGE 89, 315 ; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 27 Rn. 2 m.w.N.; in der Untersuchungshaft BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93, NStZ 1994, S. 52; im Maßregelvollzug LG Arnsberg R&P 1990, S. 49 ; für die Untersuchungshaft allg. BVerfGE 57, 170 , m.w.N.; für den Strafvollzug zur Erforderlichkeit näherer personenbezogener Anhaltspunkte für eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr bei hierauf gestützter Ablösung aus dem offenen Vollzug oder Versagung von Vollzugslockerungen BVerfGK 2, 318 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 , und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 - NStZ 1998, S. 430 ).

  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

    Als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistet es einen individuellen Schutzraum, der dem Einzelnen eine private Lebensgestaltung frei von staatlicher Beeinflussung garantiert (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2003 - VerfGH 39/99 - Rn. 10 ff. ; Driehaus, a. a. O., Art. 6 Rn. 9 f.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, StV 1993, 592 f. und NStZ 1996, 613 f.).

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BVerfG, StV 1993, 592 f., NStZ 1996, 613 f., NJW 1997, 185 und StV 2009, 253 ; KG, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 AR 960/00 - 4 Ws 23 und 24/01 -, juris Rn. 2 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Ws 46/10 -, juris Rn. 42 ff.; König, NStZ 2010, 185 ; Michalke, NJW 2010, 17 ).

  • BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines

  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98

    Erfordernis einer fömlichen Ladung des Beistandes zur Hauptverhandlung;

  • OLG Hamburg, 12.07.2022 - 1 Ws 27/22

    Untersuchungshaft: Rechtmäßigkeit einer coronabedingten 23-stündiger Einsperrung

  • OLG Koblenz, 25.05.2010 - 2 Ws 200/10
  • BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen betreffend die Gewährung

  • OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16

    Recht auf Besuch des Ehegatten in den einstweiligen Unterbringung trotz möglicher

  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19

    Beschränkungen in der Untersuchungshaft; Besuchsüberwachung; Überwachung des

  • OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12

    Anforderungen an Beschränkungen in der Untersuchungshaft

  • KG, 29.03.2010 - 4 Ws 14/10

    Vollzug der Untersuchungshaft in Berlin: Voraussetzungen und Umfang von

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
  • OLG Hamm, 31.10.2006 - 1 Ws 734/06

    Akustische Besuchsübewachung; Aufrechterhaltung der Ordnung in der

  • OLG Naumburg, 02.12.2009 - 1 Ws 756/09

    Akustische Besuchsüberwachung in einer Vollzugsanstalt aufgrund einer konkreten

  • KG, 26.09.2005 - 4 Ws 133/05

    Untersuchungshaft: Gesprächsüberwachung von Untersuchungsgefangenen und deren

  • OLG Hamm, 19.09.1996 - 3 Ws 485/96
  • OLG Hamburg, 20.06.2022 - 1 Ws 16/22

    Coronapandemie und JVA: Dreiundzwanzigstündige Einsperrung im Haftraum für zwei

  • OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
  • KG, 18.04.1994 - 5 Ws 91/94
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2019 - 2 Ws 365/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Ermessensausübung bei der Gestattung von

  • KG, 13.09.2012 - 4 Ws 97/12

    Beschränkungsanordnung nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine reale Gefährdung

  • OLG Hamm, 26.04.2001 - 5 Ws 174/01

    Überwachungsmaßnahmen, akustische und optische Besuchsüberwachung

  • BayObLG, 25.01.2021 - 203 StObWs 514/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Strafvollstreckungskammer, Freiheitsstrafe,

  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

  • BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Anordnung und Überprüfung von Maßnahmen

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2000 - 3 Ws 238/00

    Vollzugsanstalt ; Telefongespräche; Untersuchungsgefangener; Untersuchungshaft ;

  • OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 179/04

    Besuchsüberwachung statt Besuchsverbot bei Verdunkelungsgefahr durch

  • OLG Hamm, 15.12.2003 - 2 Ws 319/03

    Besuchsüberwachung; akustische, Anstaltspfarrer; Bedienstete der

  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 46/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2002 - 2 Ws 280/02

    Akustische Überwachung des Besuchs eines Untersuchungsgefangenen; Konkrete

  • OLG Hamburg, 21.07.2006 - 2 Ws 157/06
  • OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01

    Untersuchungshaft; Arbeitsentgelt; Eckvergütung; Bemessungsgrundlage;

  • KG, 14.12.2018 - 5 Ws 202/18

    Strafvollzug: Besuchsverbot für Lebensgefährtin wegen Gefährdung der Sicherheit

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 3 Ws 16/14

    Zulässigkeit der akustischen Besuchsüberwachung eines Untersuchungsgefangenen

  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 4 Ws 75/03

    Untersuchungshaft, Nichtbeförderung eines Briefes, unerlaubte Werbung eines

  • OLG Karlsruhe, 23.06.2006 - 3 Ws 223/06

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen der akustischen Besuchsüberwachung

  • OLG Hamm, 02.06.2004 - 1 Ws 154/04

    akustische Überwachung; Aufhebung; erstinstanzliches Urteil; Gefahr für die

  • OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 184/04

    Besuchsüberwachung statt Besuchverbot bei Verdunkelungsgefahr durch

  • OLG Hamm, 06.12.2022 - 2 Ws 215/22
  • OLG Bremen, 04.09.1995 - Ws 134/95

    Anspruch eines in Jugendhaft befindlichen Jugendlichen auf Besuch seiner

  • KG, 14.06.2007 - 4 Ws 76/07

    Untersuchungshaft: Anspruch eines Untersuchungsgefangenen auf Kontakte zur

  • BayObLG, 04.11.2020 - 204 StObWs 420/20

    Kein Rechtsanspruch des Sicherungsverwahrten auf unüberwachten Tagesbesuch Gründe

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2002 - 2 Ws 281/02

    Akustische Überwachung des Besuchs eines Untersuchungsgefangenen; Konkrete

  • OLG Hamm, 10.11.1997 - 2 Ws 439/97
  • KG, 10.03.1999 - 4 Ws 49/99

    Strafprozeßrecht: Akustische Besuchsüberwachung während der Untersuchungshaft bei

  • OLG Köln, 06.04.2001 - 2 Ws 146/01

    Akkustische Besuchsüberwachung; Untersuchungshaft

  • OLG Rostock, 03.07.2002 - I Ws 284/02
  • KG, 23.12.1998 - 1 AR 997/98
  • KG, 15.02.1999 - 4 Ws 281/98

    Laptop und Handy in der Untersuchungshaft

  • OLG Hamm, 04.02.1998 - 2 Ws 508/97

    Untersuchungshaft, Beschränkungen, Akustische Überwachung, Telefonerlaubnis,

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.09.1992 - 1 Ws 888/92   

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https://dejure.org/1992,4128
OLG Düsseldorf, 28.09.1992 - 1 Ws 888/92 (https://dejure.org/1992,4128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.09.1992 - 1 Ws 888/92 (https://dejure.org/1992,4128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. September 1992 - 1 Ws 888/92 (https://dejure.org/1992,4128)
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  • StV 1993, 592
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.1989 - 1 Ws 512/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.1992 - 1 Ws 888/92
    (Auf den Senatsbeschluß vom 31.5.1989 - 1 Ws 512/89 - wird ergänzend hingewiesen sowie auf KK-Boujong, StPO , 2. Aufl., § 117 Rdnr.8, KMR-Müller, StPO , § 117 Rdnr.9, LR-Wendisch, StPO , 24 -Aufl., § 117 Rdnr.17 und Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl., § 117 Rdnr.14).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1988 - 1 Ws 666/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.1992 - 1 Ws 888/92
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß es einem vernünftigen Verfahrensablauf widerspräche, wenn ein Beschuldigter beliebig auf frühere Haftentscheidungen zurückgreifen könnte, deren Begründung - ohne Ergebnis - möglicherweise bereits überholt ist (vgl. Beschluß des Senats vom 22.7.1988 - 1 Ws 666/88).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auch wird in der Rechtsprechung angenommen, dass bei mehreren aufeinander folgenden, denselben Gegenstand betreffenden Haftentscheidungen grundsätzlich nur jeweils die letzte Haftentscheidung angefochten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1969, S. 779 ; StV 1993, S. 592; MDR 1995, S. 950; Hanseat. OLG Hamburg, MDR 1984, S. 72; StV 1994, S. 323 ; Schlesw.-Holst.
  • OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07

    Haftbeschwerde; Gegenstand der Prüfung; Anpassung des Haftbefehls, Fluchtgefahr

    Zwar wendet sich der Verteidiger in seinem Schriftsatz vom 30. Oktober 2007 ausdrücklich "gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Recklinghausen vom 11.12.2006 (26 Gs 1371/06) in der Fassung des Haftfortdauerbeschlusses der auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Bochum in Recklinghausen vom 02.04.2007", und nicht, wie es an sich, auch nach ständiger Rechtsprechung des Senats, erforderlich gewesen wäre (vgl. dazu OLG Düsseldorf StV 1993, 592; OLG Hamburg StV 1994, 323; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., 2007, § 117 Rn. 8 m.w.N.; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 917) gegen die zuletzt ergangene Haftentscheidung, was vorliegend der Beschluss der Strafkammer vom 30. Oktober 2007 gewesen wäre.
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10

    Gegenstand der Haftbeschwerde bei mehreren aufeinander folgenden

    Zwar wird in der Rechtsprechung angenommen, dass bei mehreren aufeinander folgenden, denselben Gegenstand betreffenden Haftentscheidungen grundsätzlich nur jeweils die letzte Haftentscheidung angefochten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1969, 779 (780); StV 1993, 592; MDR 1995, 950; Hanseat. OLG Hamburg, MDR 1984, 72; StV 1994, 323 (324); Schlesw.-Holst.
  • OLG Hamm, 27.05.2008 - 4 Ws 136/08

    Haftbeschwerde; versuchter Totschlag; Verwerfung; Anfechtbarkeit nur der letzten

    Zwar wird in der Rechtsprechung angenommen, dass bei mehreren aufeinander folgenden, denselben Gegenstand betreffenden Haftentscheidungen grundsätzlich nur jeweils die letzte Haftentscheidung angefochten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1969, 779 (780); StV 1993, 592; MDR 1995, 950; Hanseat. OLG Hamburg, MDR 1984, 72; StV 1994, 323 (324); Schlesw.-Holst.
  • OLG Köln, 01.06.2011 - 2 Ws 301/11

    Kein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei Aussetzung der

    Der Beschränkung des Beschwerderechts auf die letzte Haftentscheidung liegt die Erwägung zu Grunde, dass es einem vernünftigen Verfahrensablauf widersprechen würde, wenn ein Beschwerdeführer auf in ihrer Begründung möglicherweise überholte Haftentscheidungen zurückgreifen und es hierdurch zu im Ergebnis einander widersprechenden Entscheidungen verschiedener mit der Sache befasster Gerichte kommen könnte (vgl. HansOLG Hamburg StV 1994, 323; OLG Düsseldorf MDR 1990, StV 1993, 592).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1995 - 1 Ws 275/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann der Beschuldigte sich jeweils nur gegen die zuletzt ergangene Haftentscheidung wenden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. September 1992 in StV 1993, 592 ; vom 7. Juni 1990 - 1 Ws 465/90 - ; vom 31. Mai 1989 in JMBI.
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