Weitere Entscheidungen unten: BGH, 18.08.1992 | BGH, 02.09.1992 | BGH, 15.10.1992 | BGH, 15.09.1992

Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1992 - 3 StR 217/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3358
BGH, 10.07.1992 - 3 StR 217/92 (https://dejure.org/1992,3358)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1992 - 3 StR 217/92 (https://dejure.org/1992,3358)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1992 - 3 StR 217/92 (https://dejure.org/1992,3358)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3358) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 71 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 10.07.1992 - 3 StR 217/92
    Auch hätte das Landgericht auf die Besonderheit eingehen müssen, daß die in die Gesamtstrafe einbezogenen Strafen in drei Fällen Geldstrafen und im übrigen Freiheitsstrafe waren, die für sich allein genommen ebenso wie die für das abgeurteilte Delikt verhängte Einzelstrafe schon infolge der günstigen Sozialprognose gemäß § 56 Abs. 1 StGB hätten zur Bewährung ausgesetzt werden müssen (vgl. zum ganzen BGHSt 29, 370; BGHR StGB § 56 II Begründungserfordernis 1 und Gesamtwürdigung, unzureichende 7).
  • BGH, 08.08.1990 - 3 StR 147/90

    Anforderungen an die Darlegung und Abwägung der Umstände die zu einer

    Auszug aus BGH, 10.07.1992 - 3 StR 217/92
    Auch hätte das Landgericht auf die Besonderheit eingehen müssen, daß die in die Gesamtstrafe einbezogenen Strafen in drei Fällen Geldstrafen und im übrigen Freiheitsstrafe waren, die für sich allein genommen ebenso wie die für das abgeurteilte Delikt verhängte Einzelstrafe schon infolge der günstigen Sozialprognose gemäß § 56 Abs. 1 StGB hätten zur Bewährung ausgesetzt werden müssen (vgl. zum ganzen BGHSt 29, 370; BGHR StGB § 56 II Begründungserfordernis 1 und Gesamtwürdigung, unzureichende 7).
  • BGH, 23.08.1990 - 5 StR 325/90

    Einbeziehung eines Verhaltens, das keine Straftat ist, in eine Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 10.07.1992 - 3 StR 217/92
    Denn ein als selbständige Tat angeklagtes Verhalten, das keine Straftat ist, läßt sich nicht unter Abweichung von den zugelassenen Anklagen in eine andere Fortsetzungstat einbeziehen (vgl. BGHR StPO § 357 Erstreckung 2; Hürxthal in KK StPO, 2. Aufl., § 260 Rdn. 21; Kleinknecht/Meyer StPO, 40. Aufl., § 260 Rdn. 13 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der

    Rechtsfehlerhaft ist dies nicht, nicht zuletzt auch im Blick darauf, dass keine Einzelstrafe von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe verhängt worden ist (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Begründungserfordernis 1, 2).
  • BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Wertungsfehler; unzulässige Vermengung von

    Zudem hätte es hier, weil keine der sechs Einzelstrafen mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe betrug, einer sorgfältigeren Gesamtwürdigung von Tat und Täter bedurft, die eingehender die auf UA S. 77 bis 79 genannten strafmildernden Umstände einbezogen hätte (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Begründungserfordernis 2; § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7 m.w.N).
  • BGH, 30.04.1997 - 5 StR 189/97

    Zulässigkeit der Berücksichtigung anderer Verurteilungen als Strafschärfungsgrund

    Bei der nach § 56 Abs. 2 StGB erforderlichen Gesamtwürdigung wird der neue Tatrichter auch darauf Bedacht zu nehmen haben, daß keine der Einzelstrafen die Jahresgrenze des § 56 Abs. 1 StGB überschreitet (vgl. BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Begründungserfordernis 1, 2; Gesamtwürdigung, unzureichende 7).
  • BGH, 13.10.1993 - 3 StR 514/93

    Verjährung einer Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen

    Wegen der restlichen, nicht erwiesenen Handlungen hätte daher Freispruch erfolgen müssen (BGHR StPO § 260 I Teilfreispruch 4, 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.08.1992 - 4 StR 345/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2410
BGH, 18.08.1992 - 4 StR 345/92 (https://dejure.org/1992,2410)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1992 - 4 StR 345/92 (https://dejure.org/1992,2410)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1992 - 4 StR 345/92 (https://dejure.org/1992,2410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 71
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.1991 - 2 StR 434/91

    Folgen nicht mehr mit dem Schuldgehalt in Verhältnis stehender Strafbemessung

    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 4 StR 345/92
    a) Die im Fall II 1 der Urteilsgründe wegen schweren Raubes in Tateinheit mit unerlaubtem Sichverschaffen von Betäubungsmitteln verhängte Einsatzstrafe von acht Jahren Freiheitsstrafe kann schon deshalb keinen Bestand haben, weil sie bei Abwägung der strafmildernden und der strafschärfenden Gesichtspunkte unvertretbar hoch ist und das für vergleichbare Fälle übliche Maß bei weitem überschreitet (vgl. BGH, Beschluß vom 27. November 1991 - 2 StR 434/91).
  • BGH, 19.10.1990 - 1 StR 368/90

    Schuldminderung bei aufgrund psychischer Abhängigkeit von Haschisch geminderten

    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 4 StR 345/92
    Das entband sie jedoch nicht von der Pflicht, sich im Rahmen der Strafzumessung der Frage zuzuwenden, ob das Hemmungsvermögen des Angeklagten infolge Alkohol- und Heroingenusses - auch ohne daß der Grad des 21 StGB erreicht war (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1990 - 1 StR 368/90) - herabgesetzt und deshalb seine Schuld gemindert war.
  • BGH, 07.02.1992 - 2 StR 569/91

    Generalprävention im Betäubungsmittelstrafrecht

    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 4 StR 345/92
    Ungeachtet der zahlreichen Vorverurteilungen und des Umstandes, daß der Angeklagte die Tat während laufender Strafvollstreckung begangen hat, wird deshalb die Freiheitsstrafe von acht Jahren den Anforderungen eines gerechten Schuldausgleichs nicht mehr gerecht, sondern steht zur Tat außer Verhältnis (BGH StV 1990, 494; BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Beurteilungsrahmen 11).
  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 4 StR 345/92
    Ungeachtet der zahlreichen Vorverurteilungen und des Umstandes, daß der Angeklagte die Tat während laufender Strafvollstreckung begangen hat, wird deshalb die Freiheitsstrafe von acht Jahren den Anforderungen eines gerechten Schuldausgleichs nicht mehr gerecht, sondern steht zur Tat außer Verhältnis (BGH StV 1990, 494; BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Beurteilungsrahmen 11).
  • BGH, 19.06.2008 - 4 StR 105/08

    Prüfung niedriger Beweggründe und Strafzumessung bei einer "Kindstötung" durch

    Der Strafausspruch ist aber aufzuheben, weil nach den Feststellungen, die das Landgericht zur Schwere der Tat und zum Grad der persönlichen Schuld der Angeklagten getroffen hat, bei Abwägung der strafmildernden und der strafschärfenden Gesichtspunkte die verhängte Freiheitsstrafe unvertretbar hoch ist, das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich überschreitet, damit den Anforderungen an einen gerechten Schuldausgleich nicht mehr entspricht und deshalb rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1999 - 4 StR 279/99

    Körperverletzung mit Todesfolge; Strafzumessung

    Auch ist die verhängte Strafe für sich genommen noch nicht unvertretbar hoch (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12), wenngleich sie die Obergrenze des für vergleichbare Fälle üblichen Maßes erreicht.
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96

    Unvertretbar hohe Strafe - Tatbegehung eines Mittäters - Strafzumessungsgrund -

    Jedoch kann die Strafe nicht bestehenbleiben, weil sie - wie die Revision zu Recht geltend macht - schon für sich genommen unvertretbar hoch ist; sie überschreitet das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich und wird deshalb den Anforderungen an einen gerechten Schuldausgleich nicht gerecht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12).
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2000 - 1 Ss 30/00

    Beschränkung der Revision auf Strafaussetzung zur Bewährung

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHR, aaO, Beurteilungsrahmen 6, Strafhöhe 2; StV 1993, 71).
  • BGH, 12.08.1998 - 2 StR 349/98

    Bestand eines Strafausspruchs bei einer Strafe für unerlaubtes Handeltreiben mit

    All dies vermag - auch unter Berücksichtigung der in vergleichbaren Fällen bisher verhängten Strafen, die dem Senat aus zahlreichen Verfahren bekannt sind - die Verhängung einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten als gerechten Schuldausgleich nicht zu rechtfertigen (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 12, 29; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 7; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12; BGH StV 1996, 661).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 02.09.1992 - 3 StR 110/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2564
BGH, 02.09.1992 - 3 StR 110/92 (https://dejure.org/1992,2564)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1992 - 3 StR 110/92 (https://dejure.org/1992,2564)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1992 - 3 StR 110/92 (https://dejure.org/1992,2564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Eintritt einer Verfolgungsverjährung - Versäumung der Frist zur Stellung des Antrags auf Entscheidung des Revisionsgerichts nach § 346 Abs. 2 StPO - Versäumung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO - Versäumung der Frist zur ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 71
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    Für die vor dem 5. Mai 1994 begangenen Taten wäre die fünfjährige Verfolgungsverjährungsfrist nach §§ 78 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4, 266 Abs. 1 StGB bereits zum Zeitpunkt des Eingangs der Anklageschrift (§ 78 c Abs. 1 Nr. 6 StGB; vgl. hierzu BGH StV 1993, 71, 72; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 7 Eröffnung 1 m.w.N.) beim Landgericht am 4. Mai 1999 abgelaufen gewesen, sofern die Frist nicht zuvor wirksam unterbrochen worden ist.
  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 33/11

    Unterbrechung der Verjährung (Untersuchungshandlung gegenüber Mitbeschuldigten;

    Diese Unterbrechungshandlungen beziehen sich - anders als etwa eine Beschuldigtenvernehmung (BGH, Beschluss vom 2. September 1992 - 3 StR 110/92, StV 1993, 71) - nicht ihrer Natur nach lediglich auf den unmittelbar Betroffenen.
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99

    Verfahrenseinstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO; Strafverfolgungsverjährung;

    Der Umstand allein, daß die Beteiligungen in verschiedenen, in Ablichtung zum vorliegenden Verfahren genommenen Unterlagen beiläufig Erwähnung fanden - etwa in der (ursprünglich) anonymen Anzeige des Angeklagten, in dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 10. Januar 1994 sowie in den Protokollen der Aufsichtsratssitzungen vom 24. Mai 1989 und vom 21. September 1989 (Bl. 36 I, 87 I, 191 I, 195 I) genügt nicht; die Veranlassung der geschädigten Gesellschaften, sich an der B. AG zu beteiligen, ist -wie dem Akteninhalt eindeutig zu entnehmen ist zunächst nicht als mögliche Tathandlung des Angeklagten erkannt sowie zum Gegenstand der Ermittlungen gemacht und daher auch nicht vom Verfolgungswillen der Strafverfolgungsorgane umfaßt worden (vgl. BGH NStE Nr. 5 zu § 78 c StGB; BGH, Urteile vom 27. Januar 1965 - 2 StR 53/64 und vom 21. Juni 1978 - 2 StR 165/78; vgl. ferner BGH wistra 1991, 272, 273; StV 1993, 71, 72; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Handlung 1, 3; Jähnke aaO § 78 c Rdn. 8; Schäfer, Festschrift für Dünnebier (1982) S. 545, 548)).
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen

    Denn maßgebend nach § 78 c Abs. 1 Nr. 6 StGB ist nicht die Fertigung der Anklageschrift, sondern die Erhebung der Anklage durch Einreichung der Anklageschrift bei Gericht (§ 170 Abs. 1 StPO), mithin ihr Eingang bei Gericht (vgl. BGH StV 1993, 71, 72; Jähnke a.a.O. Rdn. 30; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 78 c Rdn. 16 m.Nachw.).
  • BGH, 20.07.2010 - 4 StR 270/10

    Strafverfolgungsverjährung bei vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr

    Prozesshandlungen, welche - wie die Beauftragung eines Sachverständigen zur Klärung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten B. am 9. Januar 2007 - vor der Verbindung in dem beim Landgericht anhängigen Strafverfahren vorgenommen wurden, konnten hinsichtlich der Taten der Trunkenheit im Verkehr keine verjährungsunterbrechende Wirkung entfalten, weil sie in einem anderen getrennt geführten Verfahren erfolgten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 1992 - 3 StR 110/92, StV 1993, 71; Schmid in LK 12. Aufl. § 78 c Rdn. 2) und zudem andere prozessuale Taten betrafen (vgl. Schmid aaO Rdn. 15 m.w.N.).
  • OLG Celle, 16.05.2001 - 33 HEs 18/01

    Fortdauer der Untersuchungshaft ; Haftbefehl; Fluchtgefahr ;

    Eine richterliche Durchsuchungsanordnung entfaltet Unterbrechungswirkung nur für dasjenige Verfahren, in dem sie erfolgt ist (BGH, Strafverteidiger 1993, Seite 71, 72).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3184
BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92 (https://dejure.org/1992,3184)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1992 - 1 StR 656/92 (https://dejure.org/1992,3184)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92 (https://dejure.org/1992,3184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 95
  • StV 1993, 70
  • StV 1993, 71 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92
    erwecken Zweifel, ob das Landgericht bedacht hat, daß Einziehung gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB Nebenstrafe und damit Teil der Strafzumessung ist, so daß deren Erwägungen die Einziehung umfassen müssen (vgl. BGH NJW 1983, 2710).
  • BGH, 20.09.1979 - 1 StR 334/79

    Zeitliches Zusammenfallen der Tatbestände des Handelns mit Haschisch und mit

    Auszug aus BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92
    Bei Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe der Menge (BGH, Beschl. vom 20. September 1979 - 1 StR 334/79).
  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit;

    Zudem wird darauf hingewiesen, dass eingezogene Gegenstände in der Urteilsformel so genau wie möglich zu bezeichnen sind (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92, NStZ 1993, 95).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

    Sie erlauben dem Senat nicht die Überprüfung, ob die Strafkammer bei der Bemessung der Freiheitsstrafe bedacht hat, daß die Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB - diese Vorschrift hatte die Kammer im Auge - Nebenstrafe und damit Teil der Strafzumessung ist; deren Begründung muß deshalb auch die wirtschaftlichen und sonstigen Folgen der Einziehung für den Angeklagten umfassen (vgl. BGH NJW 1983, 2710; Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92).

    Insofern war jedoch zur möglichst genauen Bezeichnung des eingezogenen Gegenstandes die Urteilsformel durch Angabe der Heroinmenge, die in den Urteilsgründen festgestellt ist, zu ergänzen (BGH, Beschlüsse vom 20. September 1979 - 1 StR 334/79 - und vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92).

  • BGH, 22.10.1996 - 1 StR 548/96

    Absprache über eine sukzessive Lieferung von Drogen in Teilmengen - Tateinheit

    Da diese in den Urteilsgründen angegeben ist, hat der Senat die Urteilsformel entsprechend ergänzt (vgl. BGH NStZ 1993, 95 m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.09.1992 - 5 StR 421/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4752
BGH, 15.09.1992 - 5 StR 421/92 (https://dejure.org/1992,4752)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1992 - 5 StR 421/92 (https://dejure.org/1992,4752)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1992 - 5 StR 421/92 (https://dejure.org/1992,4752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verweisung einer nach Jugendrecht verhandelten Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an einen allgemeinen Strafsenat

  • rechtsportal.de

    StGB § 46

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 71 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 15.09.1992 - 5 StR 421/92
    Der Senat verweist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an einen allgemeinen Strafsenat und nicht an einen Jugendsenat zurück, weil sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet (vgl. BGHSt 35, 267).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht