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   OLG Düsseldorf, 29.03.1993 - 2 Ws 93/93   

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https://dejure.org/1993,3138
OLG Düsseldorf, 29.03.1993 - 2 Ws 93/93 (https://dejure.org/1993,3138)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.1993 - 2 Ws 93/93 (https://dejure.org/1993,3138)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 1993 - 2 Ws 93/93 (https://dejure.org/1993,3138)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlender Grund für Haftfortdauer; Aufhebung eines Haftbefehls; Erlaß eines neuen Haftbefehls; Ausschluß bis Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 121

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1001
  • NStZ 1995, 74
  • StV 1993, 376
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 02.04.2013 - 1 Ws 28/13

    Sperrwirkung nach § 121 StPO

    Hat das Oberlandesgericht den Haftbefehl mangels Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO aufgehoben, darf weder das Oberlandesgericht selbst noch das Haftgericht diese Entscheidung abändern (vgl. OLG Celle StV 2002, 556; OLG Düsseldorf StV 1993, 376; OLG München StV 1996, 676; OLG Zweibrücken NJW 1996, 3222; LR-Hilger, StPO, 26. Auflage § 122 Rdziff.
  • OLG München, 06.09.1996 - 2 Ws 913/96

    Entfalten einer Sperrwirkung bzgl. eines erneuten Haftbefehls bis zur

    Der Senat schließt sich insoweit der mittlerweile wohl herrschenden Auffassung an, die vor allem in der Kommentarliteratur (LR-Wendisch, 24. Aufl., § 121 RdNr. 46, § 122 RdNr. 38, 39; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 122 RdNr. 19; Pfeiffer/Fischer, § 122 RdNr. 6; Paeffgen in SK StPO § 122 RdNr. 11; Krause in AK StPO § 121 RdNr. 14; Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 2. Aufl., RdNr. 484), aber auch von einigen Oberlandesgerichten (z.B. OLG Stuttgart NJW 1975, 1573; OLG Düsseldorf StV 1993, 376 ; 1994, 147) vertreten wird.

    Vielmehr ist der Regelinhalt des § 121 StPO , der - wie erwähnt - einen eigenständigen Haftausschließungsgrund wegen eines unheilbaren Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das für Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot normiert, nach dem Sinn der Vorschrift dahin zu verstehen, daß in Fällen vorliegender Art weitere Untersuchungshaft wegen derselben Tat dauerhaft ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf, StV 1993, 376 ).

  • OLG Hamm, 21.12.1995 - 2 Ws 630/95

    Zulässigkeit des Erlasses eines Haftbefehls nach Aufhebung eines vorherigen

    Während die OLG Düsseldorf (StV 1993, 376 = JMBl. NW 1993, 131) und Stuttgart (NJW 1975, 1572) und ihnen folgend Kleinknecht/Meyer-Goßner (StPO, 42. Aufl., 1995, 122 Rn. 19) sowie LR-Wendisch (StPO, 24. Aufl., § 121 Rn. 46 und 122 Rn. 38 f.) der Auffassung sind, daß in diesen Fällen die weitere Untersuchungshaft wegen derselben Tat "dauerhaft ausgeschlossen ist", gehen die OLG Celle (NJW 1973, 1988), Frankfurt (StV 1985, 196 = NStZ 1985, 281), Hamburg (StV 1987, 256 und MDR 1994, 84) und ihnen folgend u.a. KK-Boujong (StPO, 3. Aufl., § 121 Rn. 31 m.w.N.) davon aus, daß unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise der Erlaß eines neuen Haftbefehls zulässig sein soll.
  • OLG Celle, 07.05.2002 - 2 Ws 113/02

    Kein neuer Haftbefehl wegen derselben Tat bei ablehnender Entscheidung des

    Hat das Oberlandesgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus abgelehnt, weil kein wichtiger Grund nach § 121 Abs. 1 StPO vorliegt, so darf gegen den Beschuldigten in aller Regel bis zum Erlass des Urteils kein neuer Haftbefehl wegen derselben Tat ergehen (OLG Stuttgart NJW 1975, 1572; OLG Düsseldorf StV 1993, 376; StV 1996, 493; OLG München StV 1996, 676; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 122 Rdn. 19; LR-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 121 Rdn. 47 und § 122 Rdn. 38 f; vgl. auch OLG Hamm StV 1996, 159; OLG Zweibrücken StV 1996, 494).
  • OLG Celle, 07.05.2002 - 2 Ws 114/02

    Kein neuer Haftbefehl wegen derselben Tat bei ablehnender Entscheidung des

    Hat das Oberlandesgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus abgelehnt, weil kein wichtiger Grund nach § 121 Abs. 1 StPO vorliegt, so darf gegen den Beschuldigten in aller Regel bis zum Erlass des Urteils kein neuer Haftbefehl wegen derselben Tat ergehen (OLG Stuttgart NJW 1975, 1572; OLG Düsseldorf StV 1993, 376; StV 1996, 493; OLG München StV 1996, 676; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 122 Rdn. 19; LR-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 121 Rdn. 47 und § 122 Rdn. 38 f; vgl. auch OLG Hamm StV 1996, 159; OLG Zweibrücken StV 1996, 494).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1996 - 2 Ws 249/96

    Erhebung einer Beschwerde gegen einen erneuten Erlass eines Haftbefehls nach

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  • OLG Zweibrücken, 21.06.1996 - 1 Ws 281/96
    Deshalb kann auch eine erhöhte Flucht- oder Verdunkelungsgefahr nicht nachträglich die Aufhebung des Haftbefehls wegen Verstoßes gegen den Beschleunigungsgrundsatz in Frage stellen: Diese Entscheidung entfaltet vielmehr eine endgültige Sperrwirkung gegen den Erlaß eines neuen Haftbefehls in derselben Sache, so daß für eine nachfolgende Abwägung des Interesses an der Verfahrenssicherung einerseits und des Freiheitsanspruches des Beschuldigten andererseits kein Raum ist (vgl. OLG Stuttgart NJW 1975, 1572 f; OLG Düsseldorf StV 1993, 376 ; StV 1994, 147 ; LR-Wendisch, StPO 24. Aufl. § 121 Rdn 46, § 122 Rdn 39; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 122 Rdn 19; Pfeiffer-Fischer, StPO § 122 Rdn 6; Wendisch StV 1985, 197 f; Paeffgen NStZ 1989, 514, 519; Schlothauer StV 1994, 144, 146).
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   OLG Braunschweig, 08.03.1993 - HEs 13/93   

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OLG Braunschweig, 08.03.1993 - HEs 13/93 (https://dejure.org/1993,7027)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.03.1993 - HEs 13/93 (https://dejure.org/1993,7027)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. März 1993 - HEs 13/93 (https://dejure.org/1993,7027)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 376
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07

    Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen

    Angesichts der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) fehlt für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (§ 121 Abs. 1 StPO) ein wichtiger Grund regelmäßig dann, wenn die zu einer Verzögerung des Verfahrens führende Einholung eines Sachverständigengutachtens dadurch hätte vermieden werden können, dass unmittelbar nach Bekanntwerden des Begutachtungserfordernisses ein entsprechender Gutachtensauftrag erteilt worden wäre (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. März 1993 - HEs 13/93 -, StV 1993, S. 376; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 2 BL 498/92 -, StV 1993, S. 205; ThürOLG, Beschluss vom 12. Januar 1998 - 1 HEs 2/98 -, StV 1998, S. 560 ; ThürOLG, Beschluss vom 26. März 2004 - 1 HEs 9/04 -, StV 2004, S. 664 ; ThürOLG, Beschluss vom 17. November 2004 - 1 HEs 39/04 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. September 2006 - 4420 BL-III-23/06, juris: stets ist auf eine zeitnahe Erstellung eines Gutachtens hinzuwirken; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., 1997, § 121 Rn. 40; Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, Rn. 879 und 885).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verfahrensverzögerung

    Diese Auftragsvergabe war verspätet, da sich schon zum Zeitpunkt der Festnahme des Angeschuldigten am 5. September 2008 die Erforderlichkeit eines Schuldfähigkeitsgutachtens aufdrängte (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. März 1993 - HEs 13/93).
  • OLG Jena, 12.01.1998 - 1 HEs 2/98

    Rechtfertigender wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft;

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