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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.10.1992 - 1 Ws 302/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4171
OLG Hamburg, 23.10.1992 - 1 Ws 302/92 (https://dejure.org/1992,4171)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.10.1992 - 1 Ws 302/92 (https://dejure.org/1992,4171)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Oktober 1992 - 1 Ws 302/92 (https://dejure.org/1992,4171)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufungsinstanz; Strafantrag; Mitwirkung eines Verteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 140 Abs. 2

Papierfundstellen

  • StV 1993, 66 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 20.05.2003 - 2 Ws 309/03

    Pflichtverteidiger im Berufungsverfahren

    Diese Auslegung des § 140 Abs. 2 StPO entspricht der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt (vgl. OLG Düsseldorf, Wistra 1990, 323; OLG Düsseldorf, StV 00, 409; OLG Frankfurt, StV 1990, 12; OLG Hamburg, StV 93, 66; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 140, Rdnr. 26 ).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2005 - 2 Ws 121/05

    Notwendige Verteidigung: Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verteidigers

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat diese Regelung dahin konkretisiert, dass dem Angeklagten in der Regel ein Verteidiger beizuordnen ist, wenn die Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil Berufung eingelegt hat und eine Verurteilung aufgrund abweichender Beweiswürdigung oder sonst unterschiedlicher Beurteilung der Sach- oder Rechtslage erstrebt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, 336; OLG Bremen, NJW 1957, 151; OLG Hamm, NZV 1989, 244; OLG Frankfurt, StV 1990, 12; StV 1992, 220; OLG Düsseldorf, wistra 1990, 323; StV 2000, 409; OLG Köln, NStZ-RR 2003, 330, 331; siehe auch BVerfG, NJW 2003, 882; OLG Hamburg, StV 1993, 66; zustimmend Müller, in: KMR, § 140, Rn. 22; Laufhütte, in: KK zur StPO, 5. Aufl., § 140, Rn. 23; Lüderssen, in: LR StPO, § 140, Rn. 86).
  • OLG Köln, 02.02.2012 - 2 Ws 91/12

    Entbehrlichkeit der Pflichtverteidigerbeiordnung in der Berufungsinstanz

    Diese Auslegung des § 140 Abs. 2 StPO entspricht der Rechtsprechung des Senats und der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. Senat Beschluss v. 20.03.2003 - 2 Ws 309/03; Beschluss v. 18.02.2010 - 2 Ws 104/10; OLG Düsseldorf, Wistra 1990, 323; OLG Düsseldorf, StV 00, 409; OLG Frankfurt, StV 1990, 12; OLG Hamburg, StV 93, 66; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 140, Rdnr. 26a m.w.N. ).
  • LG Freiburg, 18.08.2015 - 8 Qs 7/15

    Pflichtverteidiger, Ausländer

    So wird die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage etwa auch dann bejaht, wenn ein Amtsgericht das Verfahren wegen Fehlens eines wirksamen Strafantrags und damit wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt hat und nunmehr auf die Berufung der Staatsanwaltschaft zu prüfen ist, ob der Berechtigte den Strafantrag gestellt hat (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 23.10.1992 - 1 Ws 302/92 -, StV 1993, S. 66).
  • KG, 24.11.1999 - 1 Ss 334/99
    Es kann dahingestellt bleiben, ob - unabhängig von den Umständen des Einzelfalles - allein die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil Rechtsmittel eingelegt hat, die Beiordnung eines Verteidigers gebietet [so: OLG Frankfurt StV 1990, 12; OLG Hamburg StV 1993, 66 - nur Leitsatz -1].
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.10.1992 - 3 Ss 122/92   

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OLG Karlsruhe, 20.10.1992 - 3 Ss 122/92 (https://dejure.org/1992,6612)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.10.1992 - 3 Ss 122/92 (https://dejure.org/1992,6612)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Oktober 1992 - 3 Ss 122/92 (https://dejure.org/1992,6612)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 66
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   OLG Celle, 22.09.1992 - 2 Ss 172/92   

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OLG Celle, 22.09.1992 - 2 Ss 172/92 (https://dejure.org/1992,6140)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.09.1992 - 2 Ss 172/92 (https://dejure.org/1992,6140)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. September 1992 - 2 Ss 172/92 (https://dejure.org/1992,6140)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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  • StV 1993, 66
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Rostock, 17.10.2007 - 6 U 36/07

    Rüge der nicht geschäftsplanmäßigen Besetzung: Zulässigkeit der sechsmonatigen

    Soweit aus anderen obergerichtlichen (vgl. etwa OLG Celle, StV 1993, 66-68) oder höchstrichterlichen (vgl. BVerwG, NJW 2001, 3493-3495) Judikaten gefolgert werden könnte, das Präsidium habe schon in zuvorliegender Zeit - nämlich äußersten etwa 3 Monate nach Eintritt der Verhinderung - über die Wiederbesetzung einer Vorsitzendenstelle (am Oberlandesgericht) zu entscheiden, trifft diese Rechtsprechung nicht den hier vorliegenden Fall.
  • OLG Hamm, 30.09.1997 - 3 Ss 847/97

    Besetzungsrüge, Geschäftsverteilung, Präsidium, Öffentlichkeit, Richter am LG als

    Es ist dann zulässig, die vorübergehende Verhinderung des neuen Vorsitzenden im Geschäftsverteilungsplan mit "N.N." auszuweisen (BVerfG NJW 1965, 1223; NJW 1983, 1541; BVerwG NJW 1986, 1366; BGH NJW 1985, 2337; BGHSt 14, 13; 34, 379 ff, 382 ; OLG Celle, StV 1993, 66; Kissel, GVG, 2. Aufl., § 21 f Rdnr. 15).
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