Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.10.1993

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.09.1993 - 3 Ss 100/93   

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https://dejure.org/1993,3156
OLG Karlsruhe, 21.09.1993 - 3 Ss 100/93 (https://dejure.org/1993,3156)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.09.1993 - 3 Ss 100/93 (https://dejure.org/1993,3156)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. September 1993 - 3 Ss 100/93 (https://dejure.org/1993,3156)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Revision; Begründung; Telefax; Fax; Sendebericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 44, § 341, § 345

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 200
  • StV 1994, 122
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 4 Ss OWi 642/03

    Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Antrag auf

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung seit Jahren herrschende und zumindest nahezu unbestrittene Meinung, daß die Einlegung von Rechtsmitteln oder die Übersendung bestimmender Schriftsätze wirksam per Fax erfolgen kann (vgl. z.B. BVerfG, MDR 2000, 836; HansOLG NStZ 1989, 587, OLG Karlsruhe, NStZ 1994, 200, OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 49, Senat, Beschluß vom 4. Juli 2001 - 4 Ws 128/01 -).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2016 - 2 (7) Ss 518/16

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Nachholung der versäumten Revisionsbegründung

    Lässt sich aber nicht feststellen, ob eine Rechtsmittelschrift überhaupt bei Gericht eingegangen ist, geht dies zu Lasten des Rechtsmittelführers (OLG Karlsruhe NStZ 1994, 200; OLG Düsseldorf MDR 1991, 986; KG NStZ-RR 2007, 24; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 44 Rn. 17).
  • KG, 01.11.2005 - 3 Ws (B) 490/05

    Bußgeldverfahren: Nachweis des Eingangs einer per Faxschreiben übermittelten

    Allein der vorgelegte Sendebericht vermag jedoch den ordnungsgemäßen Eingang des Faxschreibens beim Adressaten nicht zu beweisen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1995, 2303; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 200).
  • KG, 30.05.1997 - 5 Ws (B) 325/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Denn eine mittels Telefax übermittelte Rechtsmittelbegründungsschrift ist erst dann bei Gericht eingegangen, wenn sie der empfangenden Stelle übermittelt und dort vollständig reproduziert worden ist (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1994, 200, 201 [OLG Karlsruhe 21.09.1993 - 3 Ss 100/93] ).
  • OLG Jena, 13.05.2003 - 1 Ss 282/02

    Wiedereinsetzung

    So wie der ¿OK¿-Vermerk im Sendebericht die Möglichkeit offen lässt, dass die Datenübertragung trotz dieses Vermerks missglückt ist und der Sendebericht deshalb allenfalls ein Indiz für den Zugang zu liefern vermag (BGH NJW 1995, 665, 666 f; OLG Düsseldorf VRS 89, 214; OLG Karlsruhe, NStZ 1994, 200, 201; KK-Ruß, StPO, 4. Aufl., § 314 Rn. 13; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., Einl. Rn. 139 a), schließt auch die Tatsache, dass zum genannten Datum eine Telefonverbindung zwischen den beiden genannten Anschlüssen zustande kam und für kurze Zeit aufrechterhalten wurde, diese Möglichkeit nicht aus.
  • OLG Jena, 28.08.2003 - 1 Ws 197/03

    Wiedereinsetzung

    Der ¿OK¿-Vermerk im Sendebericht lässt die Möglichkeit offen, dass die Datenübertragung trotz dieses Vermerks missglückt ist; dieser Vermerk vermag deshalb allenfalls ein Indiz für den Zugang zu liefern (BGH NJW 1995, 665, 666 f; OLG Düsseldorf VRS 89, 214; OLG Karlsruhe, NStZ 1994, 200, 201; Senatbeschluss vom 13.05.2003, Az. 1 Ss 282/02; KK-Ruß, StPO, 4. Aufl., § 314 Rn. 13; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., Einl. Rn. 139 a).
  • OLG Köln, 05.12.2006 - 82 Ss 148/06
    Es entspricht ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, der auch der Senat folgt (vgl. etwa SenE v. 12. September 2003 - Ss 368/03 -), dass wegen der nach Ablauf der Frist des § 345 Abs. 1 StPO eingegangenen Wahl des Rechtsmittels als Revision die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zulässig ist (vgl. BayObLG MDR 83, 1046; OLG Hamm, NStZ 1991, 601; Senat NStZ 1994, 557 sowie als obiter dictum auch schon Senat NStZ 1994, 200; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., 2005, § 335 Rn. 8; Kuckein in Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., 2003, § 335 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.10.1993 - 1 Ws 979/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3978
OLG Düsseldorf, 28.10.1993 - 1 Ws 979/93 (https://dejure.org/1993,3978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.1993 - 1 Ws 979/93 (https://dejure.org/1993,3978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 1 Ws 979/93 (https://dejure.org/1993,3978)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung; Amtsgerichtliches Urteil; Geldstrafe zu Tagessätzen; Entscheidung des Berufungsgerichts; Unanfechtbarkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 313, § 322a

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 401
  • StV 1994, 122
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 3 Ss 364/05

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung; Voraussetzungen einer

    Dies gilt nach allgemeiner Meinung nicht nur hinsichtlich einer Annahmeentscheidung , sondern auch dann, wenn wie vorliegend die Berufung wegen offensichtlicher Unbegründetheit nicht angenommen und deshalb verworfen worden ist ( OLG Hamm, VRS 98, 145, 146; OWiG Düsseldorf StV 1994, 122, OLG Schleswig SchlHA 1995, 7, MeyerGoßner, StPO, 47. Aufl., § 322 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen; SK-Frisch § 322 a Rn. 11) ).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2011 - 3 Ws 402/11

    Rechtsmittel gegen die nach Bestimmung eines Hauptverhandlungstermins

    7 Eine Anfechtung gem. § 322 II StPO analog wird aber zugelassen, wenn vom Berufungsgericht zu Unrecht die förmlichen Voraussetzungen des § 313 I StPO angenommen bzw. die Nichtannahmeentscheidung nicht begründet wurde (Senat aaO mwN; ; OLG Düsseldorf, StV 1994, 122; OLG Koblenz, NStZ 1994, 601; BayObLG, StV 1994, 238; Meyer-Goßner, § 411 Rn 5 mwN).
  • OLG Frankfurt, 16.11.1995 - 3 Ws 753/95

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Anfechtung der Nichtannahme einer

    Dies gilt - wie bereits der Wortlaut der Vorschrift, aber auch der Sinn und Zweck der durch das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege vom 11.1.1993 (BGBl 1, 50) eingeführten Vorschrift ergibt - auch für den hier gegebenen Fall, daß die Berufung gem. § 313 Abs. 2 S. 2 als unzulässig verworfen wird (Senatsbeschl. v. 23.8.1995 - 3 Ws 542/95; OLG Düsseldorf, StV 1994, 122 ).
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