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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93   

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https://dejure.org/1993,522
BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93 (https://dejure.org/1993,522)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1993 - 2 StR 468/93 (https://dejure.org/1993,522)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1993 - 2 StR 468/93 (https://dejure.org/1993,522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1357 (Ls.)
  • NStZ 1994, 123
  • StV 1994, 126
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.08.1989 - 2 StR 223/89

    Umfang des Verfalls bei fortgesetztem unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
    Der Vermögensvorteil bestimmt sich unter der früher geltenden Fassung der erwähnten Vorschriften aus der Summe aller Unkosten; soweit im Falle von Rauschgifthandel eine Teilmenge nach Erwerb und Bezahlung von der Polizei sichergestellt wurde, waren auch die hierauf entfallenden Kosten als gewinnmindernd zu berücksichtigen, obwohl insoweit ein Erlös nicht erzielt werden konnte (vgl. BGHR StGB § 73 - Vorteil 2).
  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 48/90

    Erforderlichkeit der Prüfung des Absehens von der Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
    Offenbar hat sie dies aufgrund der Anname unterlassen, die erlangten Vermögenswerte seien vom Angeklagten vollständig für die Zurückführung von Schulden sowie zur Finanzierung seines Lebensbedarfs verwendet worden und deshalb - nach den in BGHSt 33, 37 (40) [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]; 38, 23; BGHR StGB § 73c Härte 2 dargelegten Grundsätzen - nicht mehr in seinem Vermögen vorhanden (UA Bl. 35, 41 f).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
    Offenbar hat sie dies aufgrund der Anname unterlassen, die erlangten Vermögenswerte seien vom Angeklagten vollständig für die Zurückführung von Schulden sowie zur Finanzierung seines Lebensbedarfs verwendet worden und deshalb - nach den in BGHSt 33, 37 (40) [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]; 38, 23; BGHR StGB § 73c Härte 2 dargelegten Grundsätzen - nicht mehr in seinem Vermögen vorhanden (UA Bl. 35, 41 f).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88

    Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
    Diese Voraussetzungen sind in den Urteilsgründen so darzulegen, daß die Entscheidung für die Revisionsgericht nachvollziehbar und auf Rechtsfehler überprüfbar ist (vgl. BGH NStZ 1989, 436; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 73c Rdn. 7).
  • LG München I, 12.08.2008 - 1 Ks 128 Js 10979/06

    Fall Böhringer: Die Macht der Indizien führt zu lebenslänglich

    Diese Normen sollen gerade die Gesamtheit der wirtschaftlichen Werte, die in irgendeiner Phase des Tatablaufs vom Täter erlang wurden, erfassen und abschöpfen (BGH, Urteil vom 19.11.1993, 2 StR 468/93).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Dies gilt schon deswegen, weil der hiesige Tatzeitraum für den erst ab 5. November 2008 strafbaren Besitz jugendpornographischer Schriften (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 19. November 1993 - 2 StR 468/93, NStZ 1994, 123) nach dem Eintritt der Rechtskraft jenes Strafbefehls liegt, mithin eine Tat aufgrund eines neuen, qualitativ verschiedenen Tatentschlusses der jetzigen Verurteilung zugrunde liegt (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 1895/05; BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 f.).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    cc) Schließlich hat das Rechtsinstitut des Verfalls auch nicht deshalb strafähnlichen Charakter angenommen, weil der Gesetzgeber parallel zur Neuregelung des § 73d StGB das bis dahin im Verfallrecht geltende Nettoprinzip (Abschöpfung des Taterlöses abzüglich der Tatkosten) durch das Bruttoprinzip (Abschöpfung des erlangten "Etwas", des Taterlöses ohne Abzug für die Tat geleisteter Aufwendungen, vgl. BGH, NStZ 1994, S. 123 f.; BGHSt 47, 369 ) ersetzt hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1993 - 1 StR 601/93   

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https://dejure.org/1993,3393
BGH, 19.10.1993 - 1 StR 601/93 (https://dejure.org/1993,3393)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1993 - 1 StR 601/93 (https://dejure.org/1993,3393)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1993 - 1 StR 601/93 (https://dejure.org/1993,3393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 126
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86

    Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 19.10.1993 - 1 StR 601/93
    Das Landgericht äußert sich nicht dazu, ob dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose zu stellen sei (§ 56 Abs. 1 StGB), obwohl diese Frage auch für die Beurteilung bedeutsam sein kann, ob mildernde Umstände von besonderem Gewicht vorliegen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 - Gesamtwürdigung, unzureichende 1).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände

    Auszug aus BGH, 19.10.1993 - 1 StR 601/93
    Sollte das Landgericht diese Umstände auch ohne Erörterung bedacht, aber nicht bereits einzelnen dieser Umstände besonderes Gewicht beigemessen haben, so durfte jedenfalls nicht unerörtert bleiben, warum diese Milderungsgründe selbst in ihrer Gesamtheit nicht die Bedeutung besonderer Umstände gewinnen konnten (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 360; st. Rspr.).
  • BGH, 09.04.1997 - 2 StR 44/97

    Erfordernis der Ermittlung der Sozialprognose bei der Prüfung, ob eine

    Denn nach ständiger Rechtsprechung kann die Frage einer günstigen Sozialprognose auch für die Beurteilung bedeutsam sein, ob Umstände von besonderem Gewicht im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Juni 1995 - 2 StR 284/95 - BGH, Beschluß vom 23. Februar 1994 - 2 StR 623/93 - BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafaussetzung 2 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1995 - 2 StR 284/95

    Strafaussetzung - Bewährung - Bewährungsstrafe - Sozialprognose

    Das Landgericht hätte vor allem auch prüfen müssen, ob dem nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten eine günstige Sozialprognose zu stellen ist (§ 56 Abs. 1 StGB), denn diese Frage kann auch für die Beurteilung bedeutsam sein, ob Umstände von besonderem Gewicht im Sinne des § 56 Abs. 2 StPO vorliegen (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafaussetzung 2; BGH wistra 91, 21; BGH StV 92, 156).
  • KG, 26.02.2020 - 3 Ss 11/20

    Bewährung trotz Vorverurteilungen

    Einer erschöpfenden Darstellung aller Erwägungen bedarf es hierbei nicht, wohl aber sind die wesentlichen Umstände darzulegen (vgl. BGH StV 1994, 126; Fischer, aaO, § 56 Rn. 23).
  • KG, 26.02.2020 - 161 Ss 8/20

    Rechtmäßigkeit der Gewährung von Strafaussetzung zur Bewährung trotz erheblicher

    Einer erschöpfenden Darstellung aller Erwägungen bedarf es hierbei nicht, wohl aber sind die wesentlichen Umstände darzulegen (vgl. BGH StV 1994, 126; Fischer, aaO, § 56 Rn. 23).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 5St RR 300/03

    Beschränkung der Revision auf die Strafaussetzung zur Bewährung; Aussetzung der

    Dabei ist der Tatrichter allerdings nicht gehalten, eine erschöpfende Darstellung aller irgendwie mitsprechenden Erwägungen vorzunehmen (KK/Engelhardt StPO 5. Aufl. § 267 Rn. 24; BGH StV 1994, 126).
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