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   BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93   

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BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93 (https://dejure.org/1993,3737)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1993 - 4 StR 452/93 (https://dejure.org/1993,3737)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1993 - 4 StR 452/93 (https://dejure.org/1993,3737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung einer altersbedingten Rückbildung der geistigen Kräfte aus eigener Sachkunde für einen Nichtmediziner - Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkoholkonsums - Fehlerhafte Feststellung der Tatzeitblutalkoholkonzentration - Altersbedingte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 14
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93
    Dazu hätte es wegen des Nachtrunks der vollständigen Wiedergabe der Berechnungsgrundlagen des Sachverständigen (insbesondere Menge des genossenen Alkohols, Körpergröße und -gewicht des Angeklagten, Verteilungsfaktor und Resorptionsdefizit) bedurft (st. Rspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 8, 15).

    Eine derart hohe Alkoholisierung nähert sich aber dem Grenzwert von 3 Promille, von dem an auch ohne Hinzutreten weiterer Umstände die Annahme von Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann (st. Rspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 12 m.w.N.).

  • BGH, 08.11.1988 - 5 StR 499/88

    Erfordernis des Hinzuziehens eines Psychologen zur Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93
    Deshalb hätte hier für die Jugendschutzkammer Anlaß bestanden, einen Sachverständigen mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet der Alterskriminalität hinzuzuziehen (BGHR StGB § 21 Sachverständiger 5, 6 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 249/87

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von Resorptionsverlusten

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93
    Daraus errechnet sich nach der sogenannten Widmark-Formel unter Zugrundelegung eines geschätzten Körpergewichts von 70 kg, eines durchschnittlichen Reduktionsfaktors von 0, 7 und des Resorptionsdefizits, das nach dem Zweifelssatz mit 30 % anzusetzen ist (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 10), ein Blutalkoholwert des Nachtrunks von ca. 0,60 Promille.
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87

    Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93
    Dazu hätte es wegen des Nachtrunks der vollständigen Wiedergabe der Berechnungsgrundlagen des Sachverständigen (insbesondere Menge des genossenen Alkohols, Körpergröße und -gewicht des Angeklagten, Verteilungsfaktor und Resorptionsdefizit) bedurft (st. Rspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 8, 15).
  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88

    Einschränkung des Hemmungsvermögens durch den Genuss alkoholischer Getränke -

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93
    Ein stündlicher Abbauwert ist für den Nachtrunk nicht gesondert in Ansatz zu bringen, weil der Abbau bereits bei der Rückrechnung von der Blutentnahmezeit auf den Tatzeitpunkt berücksichtigt worden ist und insgesamt nur eine bestimmte Alkoholmenge im Körper abgebaut wird (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12).
  • BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86

    Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die neu zur Entscheidung berufene Jugendschutzkammer, sollte sie wiederum die - wenn auch erheblich verminderte - Schuldfähigkeit des Angeklagten bejahen, bei der Strafrahmenwahl und der Strafzumessung im engeren Sinne zu berücksichtigen haben wird, daß die Rücksichtslosigkeit des Angeklagten bei der Tat (vgl. UA 5) möglicherweise auf der Beeinträchtigung seines Hemmungsvermögens beruht, die zur Anwendung des § 21 StGB führt und ihm deshalb nicht straferschwerend angelastet werden darf (st. Rspr.; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5, 24 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93
    Ausgehend von dem Ergebnis der um 16 Uhr entnommenen Blutprobe errechnet sich - ohne Berücksichtigung des Nachtrunks - für die Tatzeit (11 Uhr) eine maximale Blutalkoholkonzentration von 3, 32 Promille (zur Berechnung BGHSt 37, 231, 237; Salger DRiZ 1989, 174 f).
  • BGH, 04.09.1992 - 2 StR 380/92

    Strafbarkeit wegen Mord - Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit auf Grund

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die neu zur Entscheidung berufene Jugendschutzkammer, sollte sie wiederum die - wenn auch erheblich verminderte - Schuldfähigkeit des Angeklagten bejahen, bei der Strafrahmenwahl und der Strafzumessung im engeren Sinne zu berücksichtigen haben wird, daß die Rücksichtslosigkeit des Angeklagten bei der Tat (vgl. UA 5) möglicherweise auf der Beeinträchtigung seines Hemmungsvermögens beruht, die zur Anwendung des § 21 StGB führt und ihm deshalb nicht straferschwerend angelastet werden darf (st. Rspr.; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5, 24 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93
    Dazu hätte es wegen des Nachtrunks der vollständigen Wiedergabe der Berechnungsgrundlagen des Sachverständigen (insbesondere Menge des genossenen Alkohols, Körpergröße und -gewicht des Angeklagten, Verteilungsfaktor und Resorptionsdefizit) bedurft (st. Rspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 8, 15).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93
    Dazu hätte es wegen des Nachtrunks der vollständigen Wiedergabe der Berechnungsgrundlagen des Sachverständigen (insbesondere Menge des genossenen Alkohols, Körpergröße und -gewicht des Angeklagten, Verteilungsfaktor und Resorptionsdefizit) bedurft (st. Rspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 8, 15).
  • BGH, 06.11.1992 - 2 StR 480/92

    Gesonderte Prüfung des Vorliegens eines besonders schweren Falles für jeden

  • BGH, 25.11.1988 - 4 StR 523/88

    Unzureichende Erörterung einer Verminderung des Hemmungsvermögens

  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

  • BGH, 02.08.2017 - 4 StR 190/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen; verminderte Schuldfähigkeit

    Dies ist ein auf die Sachrüge zu prüfender sachlich-rechtlicher Mangel, da sich die maßgeblichen Umstände aus dem Urteil selbst ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1995 - 5 StR 297/95, StV 1995, 633; vom 24. August 1993 - 4 StR 452/93, StV 1994, 14; vom 6. November 1992 - 2 StR 480/92, NStZ 1993, 332).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    a) Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß bei Angeklagten, die sich erstmals in verhältnismäßig hohem Alter an Kindern sexuell vergangen haben, Anlaß zu derartigen Erörterungen auch dann bestehen kann, wenn konkrete medizinische Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblich verminderter Schuld nicht erkennbar sind (grundlegend NJW 1964, 2213; zuletzt - vielfach m.w. Nachw. - u.a. NStZ 1993, 332; StV 1994, 14; StV 1995, 633; BGHR § 21 StGB Sachmangel 1, 2 und Sachverständiger 5; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1993 - 4 StR 597/93).

    Doch lagen in diesen Fällen vielfach über die generelle Art des Delikts und das Alter der (jeweils mindestens 60 Jahre alten, teilweise auch noch erheblich älteren) Angeklagten hinausgehende Besonderheiten vor (vgl. z.B. NStZ 1993, 332 "gesundheitlich geschwächt"; StV 1994, 14 "gesundheitliche Probleme und Einsamkeit"; 4 StR 597/93 krankheitsbedingter Frührentner; BGHR aaO Sachverständiger 5 "Zufallstat" bei sonst "absolut bestehende(n) Moralvorstellungen"; BGHR aaO Sachmangel 2 psychologische Behandlung zur Änderung der "Einstellung zu kleinen Mädchen").

  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 347/05

    Strafzumessung (Erörterungsmangel hinsichtlich der erheblich verminderten

    Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, ob zur Beurteilung der Frage einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten ein Sachverständiger mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiete des Altersabbaus in Anspruch zu nehmen sein wird (vgl. u. a. BGH StV 1989, 102; 1994, 14; Kröber, NStZ 1999, 298, 299).".
  • BGH, 12.07.1995 - 5 StR 297/95

    Ersttäter - Taten - Sexualstrafrecht - Sexualstraftaten - Sexualdelikt -

    Wenn solches, wie hier, gänzlich unterblieben ist, unterliegt das Urteil deshalb bereits aus sachlichrechtlichen Gründen der Aufhebung (ständige Rechtsprechung: BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; BGH StV 1994, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - vgl. auch: BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2003 - 5 StR 580/02

    Prüfung der Schuldfähigkeit (fehlerhafte Berechnung der Blutalkoholkonzentration;

    Prinzipiell hat das Schwurgericht die Bestimmung nach Blutentnahmewert, Tatzeit und festgestelltem Nachtrunk unter gebotener Berücksichtigung des dabei unterschiedlich anzuwendenden Zweifelssatzes zutreffend berechnet (vgl. BGH, Beschluß vom 24. August 1993 - 4 StR 452/93).
  • BGH, 06.09.1995 - 3 StR 339/95

    Hohes Alter - Schuldfähigkeit - Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Das Absehen von dieser Prüfung ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, der trotz der sehr milden Gesamtstrafe zur Aufhebung des Urteils im Strafausspruch führen muß (BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5, 6; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; BGH NStZ 1983, 34; BGH StV 1994, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95).".
  • BGH, 25.04.1995 - 5 StR 148/95

    Ersttäter - Fortgeschrittenes Alter - Sexualdelikt - Sexualstrafrecht -

    Wenn solches, wie hier, gänzlich unterblieben ist, unterliegt das Urteil deshalb bereits aus sachlichrechtlichen Gründen der Aufhebung (ständige Rechtsprechung: BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; StV 1994, 14; vgl. auch: BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34 m.w.N.).
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